Zum Inhalt springen
Nimbus

Antrag auf Verlustbescheinigung versäumt...und jetzt?

Empfohlene Beiträge

Nimbus
· bearbeitet von Nimbus

Hallo auch, habe leider versäumt, bei meiner Bank einen Antrag auf Verlustbescheinigung zu stellen. Jetzt kann ich die Verluste also nicht mehr in Elster eintragen, da die Bank mir ja keine Verlustbescheinigung mehr ausstellen darf. Ist es denn möglich, am Ende diesen Jahres eine Verlustbescheinigung auszustellen, die die Verluste, die 2011 entstanden sind, mit umfassen? Denn ansonsten würden diese ja für das nächste Jahr übertragen und bei dieser Bank weitergeführt. Ich möchte jedoch die Verluste im Rahmen der nächsten Einkommensteuer verrechnen und nicht über diese eine Bank, da ich mehrere Depots habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CyberH

Deine Bank hat die Verlusttöpfe vorgetragen. Die Verluste sind also nicht futsch sondern werden in den Verlusttöpfen weitergeführt. Viele Banken bieten in den Kundenportalen eine Steuerübersicht an, aus der dann dieser Umstand hervorgehen sollte.

 

Wenn in 2012 positive Erträge in der jeweiligen Kategorie (Aktien ODER Sonstiges (Dividenden, Zinsen usw.) anfallen verrechnet die Bank diese erstmal mit dem jeweiligen Verlusttopf.

 

Du kannst dann für den verbleibenden Betrag am Ende des Jahres die Verlustbescheinigung beantragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nimbus

Deine Bank hat die Verlusttöpfe vorgetragen. Die Verluste sind also nicht futsch sondern werden in den Verlusttöpfen weitergeführt. Viele Banken bieten in den Kundenportalen eine Steuerübersicht an, aus der dann dieser Umstand hervorgehen sollte.

 

Wenn in 2012 positive Erträge in der jeweiligen Kategorie (Aktien ODER Sonstiges (Dividenden, Zinsen usw.) anfallen verrechnet die Bank diese erstmal mit dem jeweiligen Verlusttopf.

 

Du kannst dann für den verbleibenden Betrag am Ende des Jahres die Verlustbescheinigung beantragen.

 

Ja, so ähnlich habe ich mir das gedacht. Das heißt, ich kann dann in der Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 mir eine Verlustbescheinigung holen, 2013 das in der Einkommensteuererklärung angeben und dann entsprechend mit Gewinnen aus anderen Depots über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2012,2013 verrechnen? (geht nur noch bis zum 31.12.2013 soweit ich weiß)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CyberH

Ja, so ähnlich habe ich mir das gedacht. Das heißt, ich kann dann in der Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 mir eine Verlustbescheinigung holen, 2013 das in der Einkommensteuererklärung angeben und dann entsprechend mit Gewinnen aus anderen Depots über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2012,2013 verrechnen? (geht nur noch bis zum 31.12.2013 soweit ich weiß)

 

Erzielst du in dem Depot, in dem die Verluste angefallen sind, mehr positive Erträge in 2012 als du in 2011 realisiert hast? Wenn nicht: Ja, kannst dir die Bescheinigung ausstellen lassen und dann mit anderen Erträgen im Rahmen der Veranlagung verrechnen lassen.

 

Was noch sehr wichtig ist: Beziehe mich in meinen Aussagen ausschliesslich auf Neufälle, also auf Wertpapiere, die seit 2009 angeschafft wurden. Beim steuerliche Handling von Altfaellen bin ich im Moment nicht fit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Ja, so ähnlich habe ich mir das gedacht. Das heißt, ich kann dann in der Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 mir eine Verlustbescheinigung holen, 2013 das in der Einkommensteuererklärung angeben und dann entsprechend mit Gewinnen aus anderen Depots über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2012,2013 verrechnen? (geht nur noch bis zum 31.12.2013 soweit ich weiß)

 

Erzielst du in dem Depot, in dem die Verluste angefallen sind, mehr positive Erträge in 2012 als du in 2011 realisiert hast? Wenn nicht: Ja, kannst dir die Bescheinigung ausstellen lassen und dann mit anderen Wertpapier-Erträgen im Rahmen der Veranlagung verrechnen lassen.

 

Was noch sehr wichtig ist: Beziehe mich in meinen Aussagen ausschliesslich auf Neufälle, also auf Wertpapiere, die seit 2009 angeschafft wurden. Beim steuerliche Handling von Altfaellen bin ich im Moment nicht fit.

 

§20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...