username Mai 19, 2012 Hallo, wie genau ist das denn mit der Arbeitnehmersparzulage? Laut Wikipedia bekommt man 20 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen' date=' auf maximal 400 jährlich.[list'] Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Wertpapier-Kaufvertrags Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags (§ 6) oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags Was kann ich unter einem Wertpapier-Kaufvertrag verstehen? Aktien? Kann ich mir da einfach beliebige Aktien kaufen und kriege 20% Zuschuss? Was ist sonst noch möglich? Wenn ich das richtig sehe bekomme ich die 20% auch auf Investmentfonds? Das heißt wenn ich jetzt - nur als Beispiel - in den OP FOOD (WKN 848665) 200 investieren würde, dann würde der Staat mir 40 Zuschuss geben, sodass ich mit 240 investiert wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 19, 2012 Was kann ich unter einem Wertpapier-Kaufvertrag verstehen? Aktien? Kann ich mir da einfach beliebige Aktien kaufen und kriege 20% Zuschuss? Was ist sonst noch möglich? Wenn ich das richtig sehe bekomme ich die 20% auch auf Investmentfonds? Das heißt wenn ich jetzt - nur als Beispiel - in den OP FOOD (WKN 848665) 200 investieren würde, dann würde der Staat mir 40 Zuschuss geben, sodass ich mit 240 investiert wäre? Erstmal gilt: Das Geld muss durch Deinen arbeitgeber überwiesen werden, nicht von Dir. Einzelaktien funktionieren nicht, nur Fonds. Und es müssen zertifizierte Fonds sein. Schau mal bei AVL, Fondssupermarkt.de oder FondsClever.de vorbei, da siehst Du vermutlich wirklich alle Fonds, die zur Auswahl stehen. Alternativ steht bei Onvista glaub ich auch oft in der Fonds-Info, ob ein Fonds "VL-fähig" ist oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Mai 19, 2012 ... und das Geld gibt es erst nach der Sperrfrist von 7 Jahren. Nochmal ein deutlicher Zinsverlust. Lohnt sich also nur, wenn man wirklich die nächsten Jahre auch wenig verdienen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
username Mai 19, 2012 Was kann ich unter einem Wertpapier-Kaufvertrag verstehen? Aktien? Kann ich mir da einfach beliebige Aktien kaufen und kriege 20% Zuschuss? Was ist sonst noch möglich? Wenn ich das richtig sehe bekomme ich die 20% auch auf Investmentfonds? Das heißt wenn ich jetzt - nur als Beispiel - in den OP FOOD (WKN 848665) 200 investieren würde, dann würde der Staat mir 40 Zuschuss geben, sodass ich mit 240 investiert wäre? Erstmal gilt: Das Geld muss durch Deinen arbeitgeber überwiesen werden, nicht von Dir. D.h. ich schreibe in meiner Firma einfach eine Mail an die Verwaltung dass ich 400 pro Monat in einen Fonds abführen möchte und dann zahlt mein Arbeitgeber da jede Woche 480 für mich ein und ich bekomme dafür 400 weniger an Gehalt überwiesen? Habe ich dann selbst direkten Zugriff auf den Fonds(Betrag anschauen, zukaufen, verkaufen, etc.) oder muss ich das alles über den Arbeitgeber machen? Gehalt das ich bereits erhalten habe kann ich aber nicht nachträglich investieren lassen, oder? ... und das Geld gibt es erst nach der Sperrfrist von 7 Jahren. Nochmal ein deutlicher Zinsverlust. Eine Sperrfrist von 7 Jahren sehe ich nicht als Problem an - ich will mein Geld eh langfristig investieren(unter langfristig verstehe ich mindestens 20 Jahre). Lohnt sich also nur, wenn man wirklich die nächsten Jahre auch wenig verdienen wird. Zumindest dieses und die nächsten 2 Jahre wird mein Gehalt nicht deutlich ansteigen(bin Azubi im 1. Lehrjahr). Was haltet ihr denn von M&G Global Basics Fund A (WKN 797735)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Mai 19, 2012 Der Förderhöchstbetrag liegt bei 400.- jährlich. Du kannst aber aus eigener Tasche auch etwas mehr zahlen. Ich glaube die verschiedenen Banken nehmen bis zu 480.- jährlich (40 pro Monat) an. Dein Arbeitgeber (AG) zahlt nicht 480.- jährlich ein. Er überweist die VL, die evtl. von Dir noch aufgestockt werden, an die entsprechende Bank/Fondsgesellschaft und diese kauft dann die entsprechende Anzahl an Fondsanteilen. Die Arbeitnehmersparzulage wird dann mit der Einkommenssteuererklärung beim FInanzat beantragt. Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage gewährt. Für die entsprechenden Prämien werden Fondsanteile gekauft und Deinem Depot gutgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Mai 21, 2012 ... und das Geld gibt es erst nach der Sperrfrist von 7 Jahren. Nochmal ein deutlicher Zinsverlust. Lohnt sich also nur, wenn man wirklich die nächsten Jahre auch wenig verdienen wird. So Statements finde ich immer besonders hilfreich, du spricht von einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro bei Alleinstehenden, 40.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten. Ihr müsst ja alle utopisch verdienen, da kann man nur gratulieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 21, 2012 So Statements finde ich immer besonders hilfreich, du spricht von einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro bei Alleinstehenden, 40.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten. Ihr müsst ja alle utopisch verdienen, da kann man nur gratulieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 21, 2012 Die Bemessungsgrundlage für die 20k fehlt noch. Müsste das zu versteuernde Einkommen sein (?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 21, 2012 · bearbeitet Mai 21, 2012 von swingkid So ist es.§2 Einkommensteuergesetz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 21, 2012 Allerdings gelten die 20000 nicht für alle geförderten Produkte.Für Bausparverträge zum Beispiel gilt weiterhin die alte Bezugsgröße von 17900/35800 jährlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
username Mai 31, 2012 Kurz zusammengefasst: Ich kaufe bei meinem Broker einen Fond und beantrage für diesen Fond die Arbeitnehmersparzulage. Dann beantrage ich bei meinem Arbeitgeber, dass dieser 40/Monat(=Förderhöchstbetrag?) für mich an den Broker überweißt. Der Broker zahlt diese dann in den Fond ein. Am Ende vom Jahr beantrage ich dann beim Finanzamt, dass dieses 40 * 12 * 0.2 = 96 zum Fond dazuzahlt. Stimmt das so, oder habe ich noch etwas falsch verstanden? Gibt es irgendwo einen Musterbrief für die Beantragung beim Arbeitgeber? Habe im Internet nur Musterbriefe fürs Finanzamt gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 31, 2012 Kurz zusammengefasst: Ich kaufe bei meinem Broker einen Fond und beantrage für diesen Fond die Arbeitnehmersparzulage. Dann beantrage ich bei meinem Arbeitgeber, dass dieser 40/Monat(=Förderhöchstbetrag?) für mich an den Broker überweißt. Der Broker zahlt diese dann in den Fond ein. Am Ende vom Jahr beantrage ich dann beim Finanzamt, dass dieses 40 * 12 * 0.2 = 96 zum Fond dazuzahlt. Stimmt das so, oder habe ich noch etwas falsch verstanden? Gibt es irgendwo einen Musterbrief für die Beantragung beim Arbeitgeber? Habe im Internet nur Musterbriefe fürs Finanzamt gefunden. Stimmt nicht so ganz, eigentlich garnicht. Lies mal hier: KLICK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag