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frankw

Verlustbescheinigung vergessen

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frankw

Hallo,

ich habe 2011 durch Aktien bei der IngDiba einen Gewinn von 1000 erzielt.

Allerdings bei meinen Fonds bei der FFB einen Verlust von 400 einstecken müssen, die aber nicht auf der Steuerbescheinigung aufgelistet ist.

 

Anscheinend habe ich vergessen die Verlustbescheinigung zu beantragen, deswegen wird diese ins Folgejahr übernommen(Laut beigelegtem Hinweis-blatt)

 

 

Ist es noch möglich die Gewinne mit den Verlusten zu verrechnen? Villeicht hat schon jemand damit Erfahrungen gesammelt,

 

Vielen Dank

 

FrankW

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sparfux

Ist es noch möglich die Gewinne mit den Verlusten zu verrechnen?

Einfache und kurze Antwort: Nein.

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frankw

hmm, aber Danke

Weil Aktien und Fonds anderst "berechnet" werden, oder weil ich verschlafen habe?

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Sven82

verschlafen :(

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ist es noch möglich die Gewinne mit den Verlusten zu verrechnen?

Einfache und kurze Antwort: Nein.

So einfach und kurz wie die Frage gestellt war (vermutlich aber anders gemeint war), ist diese Antwort auch etwas zu kurz und einfach ausgefallen:

 

Nein, du kannst bei deiner Veranlagung für 2011 nicht verrechnen. Aber:

 

Doch, die Verrechnung mit künftigen Gewinnen (aus 2012 oder später) bleibt natürlich möglich. Schlimmstenfalls hast du die Zinsen auf die Rückerstattung für ein Jahr verschenkt (es sei denn, du machst künftig keine Gewinne mehr, was wir nicht hoffen wollen). Im besseren Fall machst du bei der FFB dieses Jahr Gewinne, dann würde sofort verrechnet (also möglicherweise sogar schneller als über die Veranlagung).

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frankw

Danke euch, weiß jetzt bescheid ;)

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Motto

Hallo Zusammen,

 

Ich habe heute eine Mitteilung von Cortol Consors bzgl. der Verlustbescheinigung erhalten.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer wurden vom Gesetzgeber so genannte Verlustverrechnungstöpfe

eingeführt. Damit wird der Abzug der Kapitalertragsteuer vereinfacht.

Seit 2009 verrechnen wir für Sie die

Gewinne und Verluste automatisch. Auch 2014 werden wir am Jahresende eine abschließende

Verrechnung durchführen. Verbleibt danach per saldo ein Verlust, so haben Sie zwei Optionen:

1. Übertrag ins neue Jahr

Wenn Sie den Verlust auf das nächste Kalenderjahr übertragen möchten, brauchen Sie nichts zu

veranlassen. Der Übertrag der Töpfe in das Jahr 2015 erfolgt automatisch. Der übertragene Verlust wird

dann mit Gewinnen im neuen Kalenderjahr verrechnet.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ich habe das mit der Verlustverrechnung noch nicht so richtig verstanden.

 

1.) Wann ist es denn sinnvoll eine Verlustbescheinigung zu beantragen?

2.) Ist es nur für Verluste vor 2009 möglich eine Verlustbescheinigung zu beantragen?

3.) Wird anschließend der Betrag: Gewinn - Verlust = X besteuert?

 

 

Vielen Dank schonmal im Voraus. :)

 

Gruß, Motto

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otto03
· bearbeitet von otto03

Hallo Zusammen,

 

Ich habe heute eine Mitteilung von Cortol Consors bzgl. der Verlustbescheinigung erhalten.

 

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer wurden vom Gesetzgeber so genannte Verlustverrechnungstöpfe

eingeführt. Damit wird der Abzug der Kapitalertragsteuer vereinfacht.

Seit 2009 verrechnen wir für Sie die

Gewinne und Verluste automatisch. Auch 2014 werden wir am Jahresende eine abschließende

Verrechnung durchführen. Verbleibt danach per saldo ein Verlust, so haben Sie zwei Optionen:

1. Übertrag ins neue Jahr

Wenn Sie den Verlust auf das nächste Kalenderjahr übertragen möchten, brauchen Sie nichts zu

veranlassen. Der Übertrag der Töpfe in das Jahr 2015 erfolgt automatisch. Der übertragene Verlust wird

dann mit Gewinnen im neuen Kalenderjahr verrechnet.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ich habe das mit der Verlustverrechnung noch nicht so richtig verstanden.

 

1.) Wann ist es denn sinnvoll eine Verlustbescheinigung zu beantragen?

2.) Ist es nur für Verluste vor 2009 möglich eine Verlustbescheinigung zu beantragen?

3.) Wird anschließend der Betrag: Gewinn - Verlust = X besteuert?

 

 

Vielen Dank schonmal im Voraus. :)

 

Gruß, Motto

 

1.) ggfs. zur Verrechnung mit Gewinnen in anderen Depots per Einkommensteuererklärung

 

2.) Für Verluste vor 2009 gibt es keine Verlustbescheinigung, diese Verluste hätten per Steuerbescheid 2008 festgestellt werden müssen, falls noch nicht mit späteren Gewinnen per Steuerklärung verrechnet, sind sie ab Steuerjahr 2014 nicht mehr mit normalen Wertpapiererträgen sondern nur mit besonderen Schmakazien verrechenbar, z.B. - soweit ich weiß - mit Immogewinnen innerhalb 10j Frist.

 

3.) Nach Verlustbescheinigung werden die Töpfe auf Null gesetzt und Gewinne des Folgejahres werden ab dem ersten Euro Gewinn von der Bank versteuert.

Bleiben die Verluste ohne Bescheinigung stehen, werden im Folgejahr und ggfs. in weiteren Jahren Gewinne solange von der Bank nicht besteuert bis der Verlust aufgebraucht ist.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Wenn dir Ottos Antwort immer noch zu kompliziert sein sollte :

Ohne Anforderung einer Verlustbescheinigung wird deine Bank einen etwaigen Verlustüberhang aus 2014 mit künftigen Gewinnen automatisch verrechnen.

Wenn du gar keine Verluste hast, dann ist eine Anforderung natürlich sowieso sinnlos. Den aktuellen Verlusttopf kann man bei Consors unter dem Menüpunkt "Steuern" einsehen.

 

Mit einer Anforderung teilst du deiner Bank mit, dass du diese Verrechnungen für 2014 lieber mit dem Finanzamt direkt machen willst (siehe Ottos Antwort 1.). Die Bank wird diese Verluste nicht mehr mit Gewinnen verrechnen.

 

Also noch mal klar gesagt : Bei einer solchen Anforderung bekommst du nicht einfach einen Zettel, den du verwenden kannst oder auch nicht, sondern die Anforderung selber hat schon Konsequenzen!

D.h. wenn du keine genaue Vorstellung davon hast, was du beim Finanzamt damit willst, dann fordere sie NICHT an.

 

Für die Verrechnung von Altverlusten vor 2009 wird dir deine Bank keine Schmakazienbescheinigung zur Verfügung stellen.

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hugolee

 

 

3.) Nach Verlustbescheinigung werden die Töpfe auf Null gesetzt und Gewinne des Folgejahres werden ab dem ersten Euro Gewinn von der Bank versteuert.

Bleiben die Verluste ohne Bescheinigung stehen, werden im Folgejahr und ggfs. in weiteren Jahren Gewinne solange von der Bank nicht besteuert bis der Verlust aufgebraucht ist.

 

 

...wie lange kann man Verluste aus beispielsweise dem Jahr 2010 verrechnen, oder gibt es da keine Begrenzung, da es jedes Jahr neu "Festgestellt" wird und ins neue Jahr übertragen wird???

DANKE

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domkapitular

Die Nr. 3 in der Antwort von reckoner (letzter Beitrag hier Verluste ) ist vielleicht noch aktueller geworden.

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hugolee

Die Nr. 3 in der Antwort von reckoner (letzter Beitrag hier Verluste ) ist vielleicht noch aktueller geworden.

Warum?

Gibt es neue Gesetzesentwürfe um die unbegrenzen Vorträge zu deckel oder was meinst Du???

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domkapitular

Gibt es neue Gesetzesentwürfe um die unbegrenzen Vorträge zu deckel oder was meinst Du???

 

Nein.

Es wird nur verstärkt über einen Wegfall des Abgeltungssteuersystems debattiert (wahllos geggogelt z.B. hier Abgeltungssteuer)

 

Wenn es soweit käme, würde es eventuell irgendwelche Übergangsregelungen geben. Da würde ich mir momentan aber noch keine Gedanken machen.

Bei Einführung der AgSt gab es glaube ich 5 Jahre Zeit zur Verrechnung von Altverlusten.

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tyr

Es wird nur verstärkt über einen Wegfall des Abgeltungssteuersystems debattiert (wahllos geggogelt z.B. hier Abgeltungssteuer)

 

Wenn es soweit käme, würde es eventuell irgendwelche Übergangsregelungen geben. Da würde ich mir momentan aber noch keine Gedanken machen.

Bei Einführung der AgSt gab es glaube ich 5 Jahre Zeit zur Verrechnung von Altverlusten.

Wenn Kapitalerträge in Zukunft wieder statt über die Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden bleibt nach dem Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags ja immer noch die Möglichkeit, die Besteuerung über Fondssparpläne im Versicherungsmantel in die Zukunft zu verschieben und ggf. bei der Auszahlung nur den Ertragsanteil http://de.wikipedia.org/wiki/Ertragsanteil zu versteuern.

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