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Blujuice

Deutsche Aktien im Auslandsdepot - Quellensteuer?

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Blujuice

Hallo,

 

ich habe deutsche Aktien in einem Interactive-Brokers-Depot (also Ausland). Bei der Ausschüttung der Dividende wurde offensichtlich deutsche Quellensteuer einbehalten. Kann ich die irgendwo in der Steuererklärung angeben oder muss ich mir die Steuer anderweitig zurückerstatten lassen? Letzeres wär den Aufwand nicht wert, weil es um keine großen Beträge geht.

 

Danke

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klausk

Wo machst du denn deine Steuererklärung, etwa in den USA?

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Blujuice

Deutschland. Zum Thema ausländische Quellensteuer findet man im Internet ja genügend Infos, aber was ich mit der deutschen Quellensteuer machen soll, ist mir schleierhaft.

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Taxadvisor

Deutschland. Zum Thema ausländische Quellensteuer findet man im Internet ja genügend Infos, aber was ich mit der deutschen Quellensteuer machen soll, ist mir schleierhaft.

 

 

Das ist keine Quellensteuer, das ist Abgeltungsteuer. Sofern die Günstigerprüfung zur Anwendung kommen soll, vom Broker eine deutsche Steuerbescheinigung anfordern (Achtung Gebühren !?!), sofern die Aktien bei der Korrespondenzbank im Inland auf Deinen Namen verwahrt werden, ist das technisch kein Problem. Wenn die Gebühren zu hoch sind, ist das Geld leider weg...

Wenn die Freibeträge überschritten sind, müssen die Dividenden nicht mehr angegeben werden, da sie ja bereits der Besteuerung unterlegen haben

 

Gruß

Taxadvisor

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Blujuice

Das heißt, die deutsche Abgeltungsteuer wird auch erhoben, wenn deutsche Aktien im Ausland gelagert werden? Danke, dann ist die Besteuerung klar. Wusste ich nicht. Bedeutet das, dass auch Steuerausländer Abgeltungsteuer auf die Dividenden deutscher Unternehmen zahlen? Damit wär die Abgeltungsteuer aus ausländischer Sicht ja doch eine Quellensteuer.

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B3n

Das heißt, die deutsche Abgeltungsteuer wird auch erhoben, wenn deutsche Aktien im Ausland gelagert werden? Danke, dann ist die Besteuerung klar. Wusste ich nicht. Bedeutet das, dass auch Steuerausländer Abgeltungsteuer auf die Dividenden deutscher Unternehmen zahlen? Damit wär die Abgeltungsteuer aus ausländischer Sicht ja doch eine Quellensteuer.

 

Die letzte inländische auszahlende Stelle behält die Kapitalertragssteuer inkl. Soli ein. Wenn die Aktien bei einer Bank im Ausland verwahrt werden hält dementsprechend die deutsche Lagerstelle den Steuerbetrag ein. Eine Veranlagung müsste nur bei einer Kirchensteuerpflicht vorgenommen werden.

Für einen Steuerausländischer stellt der Abzug eine Quellensteuer da, diese kann teilweise über das Bzst zurückgefordert werden.

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