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Noob1981

PKV - Beitragsentlastung im Alter

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 18 Minuten von and:

- Zusatzbeitrag wird durch Versicherer festgelegt (man selber hat nur Einfluss auf Eintrittsalter und der gewünschten Reduzierungshöhe)

 

Wie du selbst sagst, kannst du den Reduzierungsbetrag festlegen. Damit kannst du dann aber auch den Beitrag bestimmen.

 

vor 19 Minuten von and:

Der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte ändert sich mutmaßlich jedes Jahr (2024: 421,76€/Monat [62100*8,15%/12])

Der Beitrag für PKV ändert sich mutmaßlich jedes Jahr

Der "Beitragsermäßigung im Alter" Zusatzbeitrag ändern sich mutmaßlich nicht?

 

Von alleine nicht, aber wenn du tätig wirst und ihn änderst, dann schon. :rolleyes:

 

vor 20 Minuten von and:

- Zusatzbeitrag ist auch nach Wirksam werden der Beitragsermäßigung zu zahlen

 

Es sei denn, du änderst ihn und setzt ihn auf 0.

 

vor 21 Minuten von and:

- Kapital verfällt nach Kündigung

 

Das ist richtig. Wer sich nicht sicher ist, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, sollte sich zusätzliche Einzahlungen daher genau überlegen.

 

vor 22 Minuten von and:

- Beitragsermäßigung darf 100% des Beitrags der Grundtarif inkl Zusatztarif nicht übersteigen

 

Stimmt. Kommst du damit in der Praxis in Konflikt?

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 31 Minuten von chirlu:

 

Hilfreich wäre es aber schon und könnte vermeiden, wie du beständig Unsinn zum Thema zu wiederholen.

Dann kläre mich unwissenden Grünschnabel doch gerne auf? Was war Unsinn an meinen Aussagen? 
 

Das der Beitrag in der Theorie auch sinken kann, mag stimmen. In der Praxis wird das aber nicht geschehen. Davor ändert sich die Sterblichkeit oder der Versicherer lässt sich einen anderen Grund einfallen. Was darf er nicht? Dann freue ich mich über Praxisbeispiele eines Gesunkenen Zusatzbeitrages für den genannten Baustein. 
Ich selbst habe den Baustein seit 2018. Mein Vater sehr viel länger bei einem anderen Versicherer. Beide Tarife kennen nur eine Richtung. Und jetzt wirf mir gerne anekdotische Evidenz vor, das verkrafte ich. 

vor 6 Minuten von chirlu:

 

Das ist richtig. Wer sich nicht sicher ist, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, sollte sich zusätzliche Einzahlungen daher genau überlegen.

 

Das ist in der Pauschalität nicht richtig. Mein Guthaben verfällt nach der Kündigung (des Bausteins, vor Leistungseintritt) nicht! 
 

 

 

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chirlu
vor 7 Minuten von Caveman8:

Das ist in der Pauschalität nicht richtig.

 

OK, wir haben die (offenkundig mehrdeutige) Aussage von @and unterschiedlich verstanden: Ich als Kündigung der gesamten Krankenversicherung, du als Kündigung nur des Beitragsentlastungstarifs.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von chirlu:

 

Hilfreich wäre es aber schon und könnte vermeiden, wie du beständig Unsinn zum Thema zu wiederholen.

Muss ich zustimmen, hast du recht.

 

Üblich ist: wird der Zusatzbaustein gekündigt, fließen die dort angesparten Beiträge in den Haupttarif der PKV. Wird die PKV voll gekündigt, und man nimmt neben der GKV beim gleichen Versicherer zusatztarife mit Altersrückstellungen , dann werden die vorhandenen Rückstellungen auch in die zusatztarife einkalkuliert. Um diese also nicht gänzlich verfallen zu lassen (bei Wechsel von PKV Voll zu GKV) ist es ratsam, zumindest einen Zusatztarif beim Versicherer zu behalten. Alles andere wäre nicht clever.

vor 4 Stunden von BlindesHuhn88:

puh das ist mir irgendwie schon sehr viel grauzone und spielraum für die versicherungsgesellschaft. 

 

AG anteil ist ja bei  ~471€ gedeckt. da ich meine bieden kinder mitversicherung muss kommt ich aktuell auf ~1200€ rundum sorglos paket. wird um 2x 170€ ab 18. jahr vom kind reduziert, aber irgendwie ist mir das alles unsicher... 

also ich kann deinen Ausführungen und deinen Befürchtungen nicht folgen, in Bezug auf meinen Hinweis zu Inflation.

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Caveman8
vor 48 Minuten von chirlu:

 

OK, wir haben die (offenkundig mehrdeutige) Aussage von @and unterschiedlich verstanden: Ich als Kündigung der gesamten Krankenversicherung, du als Kündigung nur des Beitragsentlastungstarifs.

Wohl wahr! 
 

Ist keine weitere Versicherung mehr vorhanden, ist das Geld wie von satgar beschrieben natürlich weg. Eine PKV einfach zu kündigen sollte aber in keinem Fall eine gute Option sein. Häufig lässt sie sich schon in eine Zusatzversicherung überführen und so zumindest einen Teil der Rückstellungen nutzen. 

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and
vor 17 Stunden von chirlu:

 

Wie du selbst sagst, kannst du den Reduzierungsbetrag festlegen. Damit kannst du dann aber auch den Beitrag bestimmen.

 

Danke für den Hinweis.

Man kann tatsächlich vor Wirksam werden der Beitragsermäßigung die Höhe der Beitragsermäßigung ändern lassen und damit auch indirekt den eigentlichen monatlichen Zusatzbeitrag.

Die Höhe der Beitragsermäßigung kann nicht auf 0 gesetzt werden, aber es ist möglich den Zusatzbeitrag vor Wirksam werden der Beitragsermäßigung beitragsfrei zu stellen.

Eine Kündigung dieses Zusatzvertrags ist dann nicht nötig. 

 

Fraglich ist ob die Versicherung dabei behilflich ist, die jährliche "passende" Höhe der Beitragsermäßigung zu empfehlen, der dann den "passenden" monatlichen Zusatzbeitrag beinhaltet,

um die "Lücke" zwischen halben PKV Beitrag und maximalen Arbeitgeberzuschuss zu füllen.

Andersrum könnte man monatlich(?) die Höhe der Beitragsermäßigung anpassen lassen bis der monatliche Zusatzbeitrag persönlich passt, an diesem Arbeitsaufwand könnte wiederum die Versicherung kein Interesse haben.

 

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Okabe
· bearbeitet von Okabe

Ob man nun 300 Entlastung und 80 Beitrag oder 220 Entlastung und 0 Beitrag zahlt ist doch gehopst wie gesprungen.

 

Mein Respekt für @chirlu der das hier immer wieder gut erklärt. Wird vielleicht zeit für ein chirluGPT

 

Edit: Wer nicht in der Lage oder willens ist, jährlich den Tarif entsprechend anzupassen, der ist vielleicht in der PKV falsch, denn das macht ja nun wirklich nur einen Bruchteil des sonstigen Bürokratie-Aufwands aus. Und die PKV hat ja idR auch keine Information, ob es überhaupt einen AG Zuschuss gibt.

 

Bei mir hat sich übrigens der Tarif noch nie erhöht (außer durch die Dynamik, aber dann eben Zahlbeitrag und Entlastung gleichermaßen)...

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ZfT

Ich habe 2012 eine Beitragsentlastung i.H.v. 340,00 EUR ab Alter 65 abgeschlossen, zu 37,40 EUR Beitrag. 2015 wurde der Zahlbeitrag dafür deutlich erhöht auf 71,80 EUR.

Begründung damals war die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen Zinsen an den Kapitalmärkten. Deshalb musste der Rechungszins gesenkt und die Differenz durch eine Erhöhung des Sparanteils im Beitrag ausgeglichen werden.

 

Da die Zinsen inzwischen wieder deutlich gestiegen sind, müsste ja eigentlich - der Theorie und der reinen Logik nach . der Beitrag wieder sinken. Ich werde mal eine entsprechende Anfrage an meine PKV rausschicken.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von ZfT:

Da die Zinsen inzwischen wieder deutlich gestiegen sind, müsste ja eigentlich - der Theorie und der reinen Logik nach . der Beitrag wieder sinken. Ich werde mal eine entsprechende Anfrage an meine PKV rausschicken.

Das stimmt nur insofern, dass die Versicherer keine Kalkulation nach EZB Leitzins oder Tagesgeld machen, sondern in deren Anlagen eine hohe Duration von im Schnitt 10 Jahren haben. Bis sich das also in der Kapitalanlage der Versicherer niedergeschlagen hat, dauert es. Man kann das relativ ähnlich bei den Lebensversicherern und deren Überschussbeteiligung ablesen. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168461/umfrage/ueberschussbeteiligung-der-lebensversicherer-seit-1995/ In 2024 ist es am Markt auch wieder leicht gestiegen. Es gibt eine Trendumkehr, aber das schlag sich nicht instant nieder.

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ZfT
Gerade eben von satgar:

Das stimmt nur insofern, dass die Versicherer keine Kalkulation nach EZB Leitzins oder Tagesgeld machen, sondern in deren Anlagen eine hohe Duration von im Schnitt 10 Jahren haben. Bis sich das also in der Kapitalanlage der Versicherer niedergeschlagen hat, dauert es.

dann hätte es sich aber 2015 noch nicht so stark auswirken dürfen. Der Beitrag hat sich damals ja fast verdoppelt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von ZfT:

dann hätte es sich aber 2015 noch nicht so stark auswirken dürfen. Der Beitrag hat sich damals ja fast verdoppelt.

Doch, weil die Versicherer ja "auslösende Faktoren" haben, die gewisse Schwellenwerte erreichen müssen. Vorher wird gesammelt, und dann, bumms, kommt ne große Anpassung. Das ist ja das große (optische) Problem der PKV, dass man nicht gleichmäßig steigen lassen darf, sondern das erst immer Schwellenwerte erreicht werden müssen. Und dann ändert sich plötzlich massiv etwas.

 

Die wollen dich nicht ärgern. Das ist Regulatorik.

 

Man kann also damit rechnen, dass für so einen Entlastungtarif es auch wieder in die andere Richtung geht. Aber das ist vielleicht erst 2027 .... 2028 der Fall. Jetzt noch nicht.

 

Beispieltext aus solch einer Anpassung übrigens:

 

"Wann müssen wir die Beiträge eines Tarifes überprüfen?
Gesetzlich sind wir verpflichtet, jeden Tarif einmal jährlich zu überprüfen. Überschreitet dabei ein Auslösender Faktor
den vorab festgelegten Schwellenwert, müssen wir sämtliche Rechnungsgrundlagen dieses Tarifes aktualisieren. Ergibt
sich daraus eine Änderung der Beiträge, die nicht nur vorübergehend ist, müssen wir den Beitrag anpassen. Dies gilt für
Beitragserhöhungen ebenso wie für Beitragssenkungen. Die Überprüfung erfolgt für jede Beobachtungseinheit separat.
Deshalb kommt es regelmäßig vor, dass sich in einem Tarif nur für einen Teil der Versicherten (z.B. Kinder) die Beiträge
ändern.
§ Auslösender Faktor: Die Differenz zwischen den erforderlichen und den kalkulierten Werten nennt sich Auslösender
Faktor. Um überhaupt die Beiträge anpassen zu können, muss entweder der Auslösende Faktor für die Versicherungsleistung
und/oder der Auslösende Faktor für die Sterbewahrscheinlichkeit den Schwellenwert überschritten haben.
§ Schwellenwert: Der gesetzliche Schwellenwert für die Versicherungsleistung liegt bei 10 %. Der Gesetzgeber erlaubt
in § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz allerdings, dass in den Versicherungsbedingungen ein geringerer
Prozentsatz vereinbart wird. Dieser vertragliche Schwellenwert liegt bei der XXX bei 5 %. Der gesetzliche
Schwellenwert für die Sterbewahrscheinlichkeit liegt bei 5 %.
§ Rechnungsgrundlagen: Damit sind die Faktoren gemeint, die für die Berechnung des Beitrages entscheidend sind.
Dies sind vor allem Versicherungsleistung, Rechnungszins und Lebenserwartung.
§ Beobachtungseinheit: In Verträgen, die vor 2013 begonnen haben, gibt es in der Regel fünf Beobachtungseinheiten:
Kinder, weibliche Jugendliche, männliche Jugendliche, Frauen, Männer. Hier spricht man von einer Bisex-
Kalkulation. Seit 2013 darf für Neuverträge nicht mehr nach dem Geschlecht getrennt kalkuliert werden
(Unisex-Kalkulation). Deshalb gibt es für diese Verträge nur noch die Beobachtungseinheiten Kinder, Jugendliche und
Erwachsene."

 

 

Diese Regulatorik kann dazu führen, dass jahrelang nichts passiert, und dann zu einem Termin ein großer Anpassungs-Batzen eintritt.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

ja das kenne ich soweit auch aus dem "Haupt"- Tarif. Ein paar Jahre lang ist meist Ruhe und dann kommt eine kräftige Anpassung.

Mal sehen, ob die Versicherung mir dann auch dahingehend antwortet, dass der Beitrag für den Entlastungtarif in ein paar Jahren wieder runter gehen könnte.

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BlindesHuhn88
vor 1 Stunde von ZfT:

Ich habe 2012 eine Beitragsentlastung i.H.v. 340,00 EUR ab Alter 65 abgeschlossen, zu 37,40 EUR Beitrag. 2015 wurde der Zahlbeitrag dafür deutlich erhöht auf 71,80 EUR.

Begründung damals war die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen Zinsen an den Kapitalmärkten. Deshalb musste der Rechungszins gesenkt und die Differenz durch eine Erhöhung des Sparanteils im Beitrag ausgeglichen werden.

 

Da die Zinsen inzwischen wieder deutlich gestiegen sind, müsste ja eigentlich - der Theorie und der reinen Logik nach . der Beitrag wieder sinken. Ich werde mal eine entsprechende Anfrage an meine PKV rausschicken.

Müsste man nicht die Entlastung mit der Erhöhung der normalen Beiträge mit erhöhen? (Verliert man ja sonst die % Entlastung im alter. Jetzt mit 50% Reduktion gerechnet und später nur noch 20%)

Dann wird es noch Mal etwas grober. 

Wäre interessant ob es zu einer Entlastung kommt...

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satgar
vor 15 Minuten von BlindesHuhn88:

Müsste man nicht die Entlastung mit der Erhöhung der normalen Beiträge mit erhöhen? (Verliert man ja sonst die % Entlastung im alter. Jetzt mit 50% Reduktion gerechnet und später nur noch 20%)

Dann wird es noch Mal etwas grober. 

Wäre interessant ob es zu einer Entlastung kommt...

Stimmt voll. Allerdings das bitte nicht mit den heutigen Gesamtbeiträgen vergleichen und meinen, dass würde jetzt im Durchschnitt um 3% p.a. steigen. Ab dem 60 Lebensjahr entfällt nämlich der gesetzliche Pflichtzuschlag von 10% und wenn man in Rente geht entfällt der Baustein für das Krankentagegeld. Man darf das also von heute an, nicht einfach 1zu1 fortschreiben.

 

Trotzdem gilt (hatten wir beide ja schon drüber gesprochen ;)), dass eine nominelle Zahl wie hier 340€ mtl, über Jahrzehnte ansteigen muss in seiner Höhe. Sonst wird der Effekt der Entlastung, wie du es richtig schilderst, nach und nach entwertet.

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BlindesHuhn88
vor 1 Stunde von satgar:

Ab dem 60 Lebensjahr entfällt nämlich der gesetzliche Pflichtzuschlag von 10% und wenn man in Rente geht entfällt der Baustein für das Krankentagegeld. Man darf das also von heute an, nicht einfach 1zu1 fortschreiben

Interessant. Das kenne ich gar nicht. 

Top again what learned!

 

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ZfT
vor 1 Stunde von satgar:

Trotzdem gilt (hatten wir beide ja schon drüber gesprochen ;)), dass eine nominelle Zahl wie hier 340€ mtl, über Jahrzehnte ansteigen muss in seiner Höhe. Sonst wird der Effekt der Entlastung, wie du es richtig schilderst, nach und nach entwertet.

Wird auch ab und an angepasst (in einem neuen Tarifbaustein, der alte kann nicht mehr angepasst werden), soweit es der Arbeitgeberzuschuss her gibt.... Nächstes Jahr ist aber erst mal, so denn Spielraum bleibt, das Krankentagegeld dran, das habe ich zugegebenermaßen etwas vernachlässigt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von ZfT:

Nächstes Jahr ist aber erst mal, so denn Spielraum bleibt, das Krankentagegeld dran

Wichtiges Thema, muss man im Blick haben. Manch ein Angestellter hat da nur 100 EUR je Tag oder so. Vielfach ist das deutlich zu gering angesetzt was Netto übrigbleibt, wenn man alle Abzüge beim KT berücksichtigt.

 

Der Makler hier hat dazu mal gute Artikel gemacht: 

https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-luecke-im-krankentagegeld-100-e-pro-tag-sind-keine-3-000-euro-monatlich/

https://www.online-pkv.de/private-krankenversicherung/pkv-fakten-und-informationen/krankentagegeld/

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ZfT
Am 27.8.2024 um 10:12 von satgar:

Doch, weil die Versicherer ja "auslösende Faktoren" haben, die gewisse Schwellenwerte erreichen müssen. Vorher wird gesammelt, und dann, bumms, kommt ne große Anpassung. Das ist ja das große (optische) Problem der PKV, dass man nicht gleichmäßig steigen lassen darf, sondern das erst immer Schwellenwerte erreicht werden müssen. Und dann ändert sich plötzlich massiv etwas.

 

Die wollen dich nicht ärgern. Das ist Regulatorik.

 

Man kann also damit rechnen, dass für so einen Entlastungtarif es auch wieder in die andere Richtung geht. Aber das ist vielleicht erst 2027 .... 2028 der Fall. Jetzt noch nicht.

....

Diese Regulatorik kann dazu führen, dass jahrelang nichts passiert, und dann zu einem Termin ein großer Anpassungs-Batzen eintritt.

 

 

Falls es interessiert, heute kam die Antwort meiner Versicherung:

 

Zitat

vielen Dank für Ihre Frage zur Beitragsberechnung in dem Tarif für die Beitragsermäßigung im Alter. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst heute eine Antwort erhalten.

Lassen Sie mich zunächst auf die Besonderheiten der Beitragsberechnung in diesem Tarif eingehen.

Rechtliche Grundlage und alleiniges Kriterium, ob in einem bestimmten Tarif eine Beitragsanpassung durchgeführt werden muss, ergeben sich aus § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 155 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 8b der Musterbedingungen 2009 (MB/KK 09) nebst weiteren Tarifbedingungen, die wir als Allgemeine Versicherungsbedingungen mit Ihnen vereinbart haben. Demnach muss mindestens jährlich für Männer, Frauen und Kinder ein gesondert anzustellender Vergleich der in einem Jahr für die Versichertengemeinschaft erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen sowie der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten erfolgen.

Ein Beitrag kann also nur überprüft und angepasst werden, wenn mindestens einer der so genannten "auslösenden Faktoren" anspringt.

Als einziger auslösender Faktor kommt bei den "Ergänzenden Bedingungen..." die Sterblichkeit zum Zuge. Der auslösende Faktor Sterblichkeit reagiert allerdings wesentlich träger als die Leistungsentwicklung, die sich unmittelbar auf die Beiträge auswirkt. Aus diesem Grund sind seit der letzten Beitragsanpassung vor dem 01.01.2015 elf Jahre (01.01.2004) vergangen. Wenn dann der auslösende Faktor anspringt, kommen auch die weiteren Rechnungsgrundlagen - Storno und Rechnungszins - auf den Prüfstand. Es wird auf einen Schlag die Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigt.

Dabei wirken sich diese drei Elemente unterschiedlich stark aus:

Sterblichkeit
Die Veränderung der Sterblichkeit ist in erster Linie der Auslöser für die Beitragsüberprüfung. Das Ausmaß der Erhöhung ergibt sich alleine daraus nicht. Denn die Veränderung der Lebenserwartung gemäß den PKV-Sterbetafeln von 2004 und 2015 war für sich genommen nicht gravierend: Ein 30-jähriger Mann lebte danach 1,8264 und ein 65-jähriger Mann 1,1980 Jahre länger. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die in den "Ergänzenden Bedingungen..." vorgesehene Leistungsdynamik die Auswirkungen der höheren Lebenserwartung verstärkt: Ab Beginn der Beitragsermäßigung erhöht sich der zu diesem Zeitpunkt geltende Entlastungsbetrag alle drei Jahre um 10 %.

Storno
Berücksichtigt man zusätzlich zur Sterblichkeit das veränderte Storno, das heißt die sonstigen Kündigungen, zeigt sich ein anderes Bild: Ein 30-jähriger Mann verblieb zu diesem Zeitpunkt 12,7 und ein 65-jähriger Mann 1,3428 zusätzliche Jahre in der Versichertengemeinschaft. Diese Entwicklung spiegelte sich in der Beitragsanpassung wider. Wurden die "Ergänzenden Bedingungen..." in jungen Jahren abgeschlossen, ist die prozentuale Erhöhung stärker als bei Männern, die sich erst in höheren Altern zum Abschluss entschieden haben.

Das Ausmaß der Beitragsanpassung wird somit stark vom gesunkenen Storno beeinflusst. In den Stornoquoten machen sich dabei zwei Aspekte besonders bemerkbar. Erstens: Durch die Einführung der Unisex-Tarife lohnt sich eine Kündigung, um das PKV-Unternehmen zu wechseln, für Männer kaum noch. Zweitens wurden die "Ergänzenden Bedingungen..." in den letzten Jahren besonders oft von bestandstreuen Personenkreisen abgeschlossen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die geringere Sterblichkeit und das niedrigere Storno den "Löwenanteil" an der Beitragsanpassung ausmachten.

Rechnungszins
Der Rechnungszins wurde zum 01.01.2015 für die Beiträge für Männer von bisher 3,5 % auf 3,3 % gesenkt. Damit in den "Ergänzenden Bedingungen..." weiter eine ausreichende Rückstellung zur Finanzierung der vereinbarten Beitragsentlastung aufgebaut wird, muss die Zinsdifferenz durch einen höheren Sparanteil im Beitrag ausgeglichen werden. Der Beitrag der "Ergänzenden Bedingungen..." sieht allerdings - anders als (normale) Krankheitskostentarife - keinen Anteil zur Deckung von Krankheitskosten (Risikobeitrag) vor. Aus diesem Grund wirkt sich die Reduzierung des Rechnungszinses bei Beitragsentlastungskomponenten - prozentual gesehen - überproportional auf den Beitrag aus.

Wie oben beschrieben, erfolgt dieser geschildete Vergleich jährlich. Da sich die Sterbewahrscheinlichkeit bisher nicht so verändert hat, dass dadurch eine Beitragsüberprüfung ausgelöst wurde, konnte auch der geänderten Zinssituation keine Rechnung getragen werden. Zu beachten ist weiterhin, dass der genannte Rechnungszins immer noch sehr hoch ist. Eine Beitragsreduzierung ist somit nicht zu erwarten.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von ZfT:

 

 

Falls es interessiert, heute kam die Antwort meiner Versicherung:

 

 

Interessant,. dass die immer noch mit 3,3% Zins arbeiten. Die meisten Versicherer haben schon auf 2,3 oder gar 2,0% abgesenkt. Da wäre dann mit Aussicht mal wieder ne Zins-Erhöhung (also Senkung des Beitrages) zu vermuten gewesen. Bei deinen 3,3%, wie vom Anbieter geschildert, eher nicht.

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Caveman8
vor 22 Stunden von satgar:

Interessant,. dass die immer noch mit 3,3% Zins arbeiten. Die meisten Versicherer haben schon auf 2,3 oder gar 2,0% abgesenkt. Da wäre dann mit Aussicht mal wieder ne Zins-Erhöhung (also Senkung des Beitrages) zu vermuten gewesen. Bei deinen 3,3%, wie vom Anbieter geschildert, eher nicht.

Danach hätten die Beiträge aber auch um das Jahr 2020 sinken müssen. Mein Beitrag ist um knapp 50% gestiegen. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 27.8.2024 um 10:04 von ZfT:

Ich habe 2012 eine Beitragsentlastung i.H.v. 340,00 EUR ab Alter 65 abgeschlossen, zu 37,40 EUR Beitrag. 2015 wurde der Zahlbeitrag dafür deutlich erhöht auf 71,80 EUR.

Begründung damals war die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen Zinsen an den Kapitalmärkten. Deshalb musste der Rechungszins gesenkt und die Differenz durch eine Erhöhung des Sparanteils im Beitrag ausgeglichen werden.

Zitat

Der Rechnungszins wurde zum 01.01.2015 für die Beiträge für Männer von bisher 3,5 % auf 3,3 % gesenkt.

 

Dieser Fall ist interessant. Kann eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,2% tatsächlich zu einer Beitragsverdoppelung führen? Das sollten wir uns näher anschauen.

 

@ZfT: Kannst Du uns bitte sagen, wie alt Du 2015 warst? Und die Erhöhung des Zahlbeitrags hat nichts damit zu tun, dass der AG-Anteil geringer geworden ist?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Stunden von Caveman8:

Danach hätten die Beiträge aber auch um das Jahr 2020 sinken müssen. Mein Beitrag ist um knapp 50% gestiegen. 

Wie meinst du? Wenn der Rechnungszins abgesenkt wird, was die Versicherer ja in der Vergangenheit machen mussten, steigt der Beitrag überproportional an (so ja auch die Ausführungen des Versicherers). Die Beiträge sinken für den Entlastungstarif erst dann, wenn der Versicherer seinen Kalkulationszins (nicht den EZB Zins wohlgemerkt, der sagt dafür aufgrund seiner kurzfristigkeit ja gar nichts aus) wieder erhöht.

 

Bei ZfT wurde der Zins nur von 3,5 auf 3,3 gesenkt. Und selbst das hat schon zu einer massiven Anpassung des Beitrags nach oben geführt. Ich will nicht wissen, wie die Steigerung bei VN war, die von 3,5 auf 2,3 oder 2,0 angepasst wurden. Sicherlich noch heftiger. Wenn deren Versicherer aber in einigen Jahren wieder mit dem Zins hochgeht, dann sollte auch deren Beitrag wieder sinken. Aber das dauert halt, bis sich das neue Zinsniveau niederschlägt. Die haben in ihren Anlagen ne Duration von rund 10 Jahren. Nur weil jetzt der Zins höher ist als vor drei Jahren, passen die VR noch nicht Ihren Kalkulationszins an.

vor 6 Minuten von stagflation:

Kann eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,2% tatsächlich zu einer Beitragsverdoppelung führen? Das sollten wir uns näher anschauen.

Nee. Das war ja auch nicht der alleinige Grund, wie der VR ausführte. Es passierte ja 11 Jahre nichts. Dann sprang der „auslösende Faktor“ Sterblichkeit an, und alle Parameter wurden zur Berechnung des neuen Beitrags heran gezogen. Alle Parameter also, die sich seit 11 Jahren gar nicht niedergeschlagen hatten. Die kamen dann alle zusammen. Alle zusammen machten die Beitragsanpassung aus, nicht nur die 0,2% Rechnungszinsabsenkung. Wie viel jeder Parameter Anteil hatte, verrät der VR in seinem Statement nicht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 11 Minuten von satgar:

Nee. Das war ja auch nicht der alleinige Grund, wie der VR ausführte.

 

Er hat noch etwas von der "Lebenserwartung" geschrieben. Die ist 2015 aber auch nicht um 10% oder mehr gestiegen.

 

Es kann auch nicht an "auslösenden Faktoren" liegen. Die schlagen normalerweise bei 5% oder 10% zu.

 

An steigenden Kosten im Gesundheitssystem kann es auch nicht liegen, weil diese nicht in den Beitragsentlastungstarif eingehen.

 

90% Beitragserhöhung sind schon außergewöhnlich hoch. Deshalb ist es interessant, sich das mal näher anzusehen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von stagflation:

 

Er hat noch etwas von der "Lebenserwartung" geschrieben. Die ist 2015 aber auch nicht um 10% oder mehr gestiegen.

 

Es kann auch nicht an "auslösenden Faktoren" liegen. Die schlagen normalerweise bei 5% oder 10% zu.

 

An steigenden Kosten im Gesundheitssystem kann es auch nicht liegen, weil diese nicht in den Beitragsentlastungstarif eingehen.

 

50% sind schon außergewöhnlich hoch. Deshalb ist es interessant, sich das mal näher anzusehen.

Ja, ist auf jeden Fall viel, gar keine Frage. Laut den Ausführungen soll es zu nem geringen Teil an der Sterblichkeit, zu einem höheren Teil den Stornoquoten und dem größten Anteil an der Rechnungszinsabsenkung liegen. So versteh ich das zumindest. 
 

ZfT könnte ja einmal die Rückfrage stellen, welcher Parameter welchen genauen Anteil an der Anpassung hatte. Ich würde aber vermuten, dass da dann so ne Antwort mit „Geschäftsgeheimnis“ kommt, dass man sich nicht genauer in die Karten gucken lassen will.

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Caveman8
vor 37 Minuten von satgar:

Wie meinst du? Wenn der Rechnungszins abgesenkt wird, was die Versicherer ja in der Vergangenheit machen mussten, steigt der Beitrag überproportional an (so ja auch die Ausführungen des Versicherers). Die Beiträge sinken für den Entlastungstarif erst dann, wenn der Versicherer seinen Kalkulationszins (nicht den EZB Zins wohlgemerkt, der sagt dafür aufgrund seiner kurzfristigkeit ja gar nichts aus) wieder erhöht.

Ja genau das wird bei mir das Thema sein. 
 

Ich habe mit dem Tarif 2018 begonnen. 2022 ist dann eine Beitragssteigerung von etwa 50% gekommen. Im ersten Moment habe ich eine Reduktion erwartet, da die Zinsen ja gestiegen sind, der Kalkulationszins der Versicherung ist aber wohl im Vergleich zu Vorperiode noch gesunken (Je nach dem wie lange ihr Intervall ist, ist das auch plausibel). 
 

Spannend wird die nächste und übernächste Anpassung. Da der Peak bei den Zinsen ja nun überschritten ist, müsste irgendwann auch wieder eine Beitragssenkung kommen. Noch glaube ich aber nicht daran und befürchte, dass der Zinseffekt bis dahin wieder durch geänderte Sterbetabellen, Stornoquoten o.ä. egalisiert wird. Ich werde berichten. 

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