Noob1981 Mai 9, 2012 Ich brauch mal wieder Hilfe von den PKV-Experten hier. Ich habe ein Angebot meiner PKV auf dem Tisch für einen Beitragsentlastungsbaustein. Im Werbeflyer steht, dass das Ersparte bei PKV-Anbieterwechsel mitgenommen werden kann. Klingt ja erstmal super. Jetzt habe ich mir aber mal das "Kleingedruckte" geben lassen. Dort steht: "Bei Kündigung der Grundtarife und gleichzeitigem Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009." Und was bedeutet das jetzt für mich? Ich kann lediglich den Wert den ich im Basistarif angespart hätte mitnehmen? Wie berechne ich den Wert den ich im Basistarif (der Bruttobeitrag wäre höher als mein heutiger Tarif) angespart hätte? Und ganz konkret: Könnte ich jetzt was mitnehmen oder nicht? Welche Infos braucht ihr noch, damit ihr das beurteilen könnt? Denn grundsätzlich wäre meine Idee gewesen: Heute den Baustein maximal ausreizen, um den Arbeitgeberanteil auszunutzen. Sobald dieser (vermutlich in einigen Jahren) vollständig ausgeschöpft ist, den Baustein immer wieder soweit zu reduzieren, dass ich eben selbst nur 50% zahle. Spricht was gegen diese Idee? (außer dass ich im Alter weiterzahlen muss und dass ich offensichtlich das Angesparte doch nicht mit zu einem anderen Anbieter nehmen kann, falls ich doch mal wechseln würde) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 9, 2012 Soweit ich weiss,ist eine Portabilität eines Beitragsentlastungstarifes nicht möglich.Um welche(n) Tarif(e) handelt es sich denn? Spricht was gegen diese Idee? Ausser den von Dir bereits genannten Nachteilen eher nicht.Wenn eine Reduzierung vertraglich vorgesehen und möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Mai 9, 2012 Handelt sich um den neuen Beitragsentlastungstarif bei der Alten Oldenburger. Die bieten wohl die Möglichkeit der Portabilität an, aber eben nur mit einem Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009. Diesen § habe ich gegoogelt. Und dort steht sinngemäß in Höhe der Rückstellungen im Basistarif ist eine mitnahme zu einem anderen PKV-Anbieter möglich. Nun ist mir eben nicht klar, wie ich die Rückstellungen im Basistarif errechne und ins Verhältnis zu meinen heutigen Rücklagen (10% von meinen Grundtarifen?) setze. Also auf gut deutsch: ob ich jetzt faktisch was mitnehmen könnte, oder ob es im Basistarif nahezu keine Rückstellungen gibt, bzw. diese schon mit meinem regulären Tarif ausgeschöpft sind. Reduzierung und Erhöhung ist lt. Unterlagen ohne Prüfung oder andere Auflagen möglich. Wenn ich jetzt im Falle aller Fälle auch noch die Rücklagen von diesem Baustein mitnehmen könnte, wäre das für jeden Arbeitnehmer, der bislang seinen Arbeitgeberbeitrag noch nicht voll ausgeschöpft hat, super. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Mai 9, 2012 · bearbeitet Mai 10, 2012 von AnNaWF Handelt sich um den neuen Beitragsentlastungstarif bei der Alten Oldenburger. Die bieten wohl die Möglichkeit der Portabilität an, aber eben nur mit einem Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009. Diesen § habe ich gegoogelt. Und dort steht sinngemäß in Höhe der Rückstellungen im Basistarif ist eine mitnahme zu einem anderen PKV-Anbieter möglich. Nun ist mir eben nicht klar, wie ich die Rückstellungen im Basistarif errechne und ins Verhältnis zu meinen heutigen Rücklagen (10% von meinen Grundtarifen?) setze. Also auf gut deutsch: ob ich jetzt faktisch was mitnehmen könnte, oder ob es im Basistarif nahezu keine Rückstellungen gibt, bzw. diese schon mit meinem regulären Tarif ausgeschöpft sind. Reduzierung und Erhöhung ist lt. Unterlagen ohne Prüfung oder andere Auflagen möglich. Wenn ich jetzt im Falle aller Fälle auch noch die Rücklagen von diesem Baustein mitnehmen könnte, wäre das für jeden Arbeitnehmer, der bislang seinen Arbeitgeberbeitrag noch nicht voll ausgeschöpft hat, super. Hi! Das ist so übrigens richtig; die AO bietet genau dieser Art der Portierung an; und als Angestellter finde ich das auch recht lukrativ - zumindest sollte mans mal durchrechnen. Empfehlung: Rechne mal durch wieviel Du mit dem Beitrag ansparen könntest bei x% Verzinsung und bestimme einen Entnahmeplan; wie alt musst Du werden damit sich das lohnt? Problem: Wie alt Du wirklich wirst kannst Du nich berechnen; aber wenn sichs erst ab 110 lohnen würde wäre die Rechnung klar; für mich war der break-even point glaub bei 76 Jahren was "ok" war. Die Rückstellungen (im Basistarif) kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden (zB auch bei Zusatzversicherungen etc. pp.); am einfachsten nachfragen. Normalerweise sind es aber 10% in PKV Tarifen (Präzisierung: das ist der gesetzliche Zuschlag). Garantieverzinsung Höchstrechnungszins 3,5% (Danke, Philchen) Beim Basistarif hängts v.a. bissl davon ab wie "nah" der alte Tarif bereits am Basistarif war. Schätzungen zufolge geht man von ca. 2/3 der vollen Summe der normalen Volltarife aus - als Richtwert. Hatte man den Superdubertarif verliert man prozentual etwas mehr, hatte man quasi eh schon kaum mehr als Basistarif prozentual weniger usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Mai 10, 2012 Danke für den Beitrag. Frage gerade bei der PKV an, wie sich bei Ihnen die Rückstellungen für den Basistarif berechnet. Hier werde ich zwar einen Teil der Rückstellungen mitnehmen können, aber definitiv nicht alles. der BreakEven ist stark davon abhängig, wie die Beitragsentwicklung in meinem PKV-Tarif und der GKV-Höchstgrenze entwickelt. Aber mit besten Wissen und Gewissen liegt er bei mir zwischen 72 und 75. Das wäre auch in meiner Einschätzung ok. ich halt euch auf dem laufenden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Mai 10, 2012 Danke für den Beitrag. Frage gerade bei der PKV an, wie sich bei Ihnen die Rückstellungen für den Basistarif berechnet. Hier werde ich zwar einen Teil der Rückstellungen mitnehmen können, aber definitiv nicht alles. der BreakEven ist stark davon abhängig, wie die Beitragsentwicklung in meinem PKV-Tarif und der GKV-Höchstgrenze entwickelt. Aber mit besten Wissen und Gewissen liegt er bei mir zwischen 72 und 75. Das wäre auch in meiner Einschätzung ok. ich halt euch auf dem laufenden Yep. Was hast Du denn für die Beitragsentwicklung angesetzt? Aber Deine Rechnung deckt sich in etwa mit der meinen (break-even worst-case bei 76 bei mir). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Mai 10, 2012 Nun ist mir eben nicht klar, wie ich die Rückstellungen im Basistarif errechne und ins Verhältnis zu meinen heutigen Rücklagen (10% von meinen Grundtarifen?) setze. Mitnehmen kannst du immer den Übertragungswert: Grob gesagt das, was du mehr zahlst als in der alten Welt,. Nein, die 10 % sind der gesetzliche Zuschlag. Die Rückstellungen werden nicht ausgewiesen, und machen mehr als 10 % aus. Die Frage der Übertragung stellt sich eigentlich nicht. Hi! Das ist so übrigens richtig; die AO bietet genau dieser Art der Portierung an; und als Angestellter finde ich das auch recht lukrativ - zumindest sollte mans mal durchrechnen. Die Portierung ist niemals attraktiv. Seit wann sind VU-Wechsel in der PKV attraktiv? Oder meintest du mit attraktiv das Produkt? Das wäre beim Selbstständigen auch attraktiv. Normalerweise sind es aber 10% in PKV Tarifen. Nein! 10 % ist der gesetzliche Zuschlag! In "normalen" Tarifen macht die Rückstellung deutlich mehr als 10 % aus! Garantieverzinsung 3,5%. Nein, Höchstrechungszins 3,5%. Das ist was ganz anderes! Beim Basistarif hängts v.a. bissl davon ab wie "nah" der alte Tarif bereits am Basistarif war. Schätzungen zufolge geht man von ca. 2/3 der vollen Summe der normalen Volltarife aus - als Richtwert. Hatte man den Superdubertarif verliert man prozentual etwas mehr, hatte man quasi eh schon kaum mehr als Basistarif prozentual weniger usw. Wer hat das geschätzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Mai 10, 2012 also ich lass mir gerade berechnen wie hoch der rückstellungswert im basistarif ist und wie hoch in meinem aktuellen tarif. dann habe ich eine belastbare basis und kann direkt sehen, wieviel ich von diesem beitragsentlastungsbaustein ggf. mitnehmen könnte. das ist durchaus interessant zu wissen. es bleibt ja sonst nach wie vor die alternative meinen nettobeitrag selbst und losgelöst anzusparen. dann entgeht mir im gegenzug halt der arbeitgeberanteil und die steuerliche absetzbarkeit. beitragsentwicklung habe ich mit 4% in der pkv und 1% in der gkv angesetzt. aber das ist wie immer die große glaskugel :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Mai 10, 2012 · bearbeitet Mai 10, 2012 von AnNaWF Hi! Das ist so übrigens richtig; die AO bietet genau dieser Art der Portierung an; und als Angestellter finde ich das auch recht lukrativ - zumindest sollte mans mal durchrechnen. Die Portierung ist niemals attraktiv. Seit wann sind VU-Wechsel in der PKV attraktiv? Oder meintest du mit attraktiv das Produkt? Das wäre beim Selbstständigen auch attraktiv. Ich meine natürlich nicht den VU-Wechsel. Meine Empfehlung war dass er es einfach mal durchrechnet. Wörtlich: "Rechne mal durch wieviel Du mit dem Beitrag ansparen könntest bei x% Verzinsung und bestimme einen Entnahmeplan; wie alt musst Du werden damit sich das lohnt?" Das liefert schonmal einen Anhaltspunkt. Klar kann es auch für einen Selbständigen attraktiv sein; das Gegenteil hab ich aber auch nicht behauptet. Normalerweise sind es aber 10% in PKV Tarifen. Nein! 10 % ist der gesetzliche Zuschlag! In "normalen" Tarifen macht die Rückstellung deutlich mehr als 10 % aus! Deswegen sagte ich doch dass es von VU zu VU unterschiedlich ist;; man kann nur die 10% ansetzen die man sicher weiß und ansonsten muss man nachfragen. Wörtlich sagte ich: "Die Rückstellungen (im Basistarif) kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden (zB auch bei Zusatzversicherungen etc. pp.); am einfachsten nachfragen." Mein Vorschlag war daher ja nachzufragen, da man es weder für Basis- noch für andere Tarife exakt sagen kann. Garantieverzinsung 3,5%. Nein, Höchstrechungszins 3,5%. Das ist was ganz anderes! Das stimmt, falsches Wording. Es war spät. Beim Basistarif hängts v.a. bissl davon ab wie "nah" der alte Tarif bereits am Basistarif war. Schätzungen zufolge geht man von ca. 2/3 der vollen Summe der normalen Volltarife aus - als Richtwert. Hatte man den Superdubertarif verliert man prozentual etwas mehr, hatte man quasi eh schon kaum mehr als Basistarif prozentual weniger usw. Wer hat das geschätzt? Muss ich nachschauen; die Quelle liegt Zuhause. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dille185 November 26, 2014 Hallo zusammen, ich habe mich bezüglich eines Wechsels in die Private Krankenversicherung beraten lassen. Bei einigen Versichereren gibt es zu den Grundtarifen als Zusatzbaustein eine Beitragsentlastung im Alter. Das grobe Prinzip dieses Zusatzbausteins habe ich verstanden. Der Versicherer bietet anteilig am Grundtarif einen zusätzlichen Beitrag mit entsprechender Beitragsreduzierung von X € ab 67. Solange man im Angestellten-Verhältnis arbeitet, und den AG-Anteil durch den Grundtarif (+10% Gesetzeszuschlag + PV + KTG) nicht ausschöpft, könnte man diesen Baustein wählen. Prinzipiell würden mich die Vor- und Nachteile dieses Zusatzbausteins in der PKV, den es analog in der GKV nicht gibt, interessieren. Für Eure Meinungen und Empfehlungen bin ich sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 26, 2014 Prinzipiell würden mich die Vor- und Nachteile dieses Zusatzbausteins in der PKV, den es analog in der GKV nicht gibt, interessieren. Allgemein oder anbieterspezifisch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 26, 2014 · bearbeitet November 26, 2014 von Ramstein Allgemein ist das doch geregelt im §12 Abs. 4a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 4a) In der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt und endend in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet, für die Versicherten ein Zuschlag von zehn vom Hundert der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie zu erheben, der Alterungsrückstellung nach § 341f Abs. 3 des Handelgesetzbuchs jährlich direkt zuzuführen und zur Prämienermäßigung im Alter nach § 12a Abs. 2a zu verwenden. Für Versicherungen mit befristeten Vertragslaufzeiten nach § 195 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie bei Tarifen, die regelmäßig spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden, gilt Satz 1 nicht. § 12a (2a) Die Beträge nach Absatz 2 sind ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der Mehrprämien aus Prämienerhöhungen oder eines Teils der Mehrprämien zu verwenden, soweit die vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrprämien nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen. Zuschreibungen nach diesem Zeitpunkt sind zur sofortigen Prämiensenkung einzusetzen. In der freiwilligen Pflegetagegeldversicherung können die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass an Stelle einer Prämienermäßigung eine entsprechende Leistungserhöhung vorgenommen wird. Interessant wird es mit dem 61. und dem 81. Geburtstag: Sinkt der Beitrag wirklich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 26, 2014 Je nach Status und Kosten des Versicherungsschutzes kannst du eben diese Beiträge vom AG "fördern" lassen und sie senken im Sinne von KV Beiträgen die Steuerlast. Das ist zunächst mal ein theoretischer Vorteil. Fallstricke gibt es bei ggf. Wechsel des Versicherers, Rückfall in die GKV etc. pp ... Hauptproblem ist aber, dass Beiträge zur PKV eben logischerweise nach Art "Kranken" kalkuliert werden. Also der Beitrag bleibt nicht gleich, sondern steigt. Du zahlst mal angenommen 25 Euro Beitrag für eine Entlastung um 100 Euro ab 67 (nur ein Beispiel). Wv jetzt aber die 100 Euro Beitragsreduzierung später mal ausmachen, bleibt offen. Blöd formuliert, ich versuchs mal mit einem Beispiel: Heutiger PKV Beitrag = 400 Beitragsreduzierung um 100 für 25 PKV Beitrag im Alter 800, reduziert um 100 zzgl. 25 -> 725 ... Das macht die Sache zum Einen ein wenig unkalkulierbar (gerade für Jüngere), zum Anderen droht ggf. das Risiko den zuschussfähigen Betrag (durch Arbeitgeber) zu überschreiten. Immer von Fall zu Fall zu sehen ... Zudem ist der Beitragsanteil für die Entlastung später in der Regel weiter zu zahlen, je nach technischer Umsetzung. Im Prinzip ein vergleichendes Rechenexempel gegenüber einer Sparanlage mit Kalkulation auf die Langlebigkeit. Wenn man vollen (dauerhaften) Arbeitgeberzuschuss bekommt und der Beitrag für die KV nicht auf absehbare Zeit den maximalen Beitrag iSd Förderbarkeit erreicht, kann sich das schon lohnen. Ist aber eben auch von der steuerlichen Situation und der zu erwartenden Lebensdauer abhängig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dille185 November 26, 2014 Allgemein oder anbieterspezifisch? Ich denke, man muss das durchaus differenziert betrachten. Jeder Anbieter hat bestimmt einzelne Klauseln in diesem Zusatzbaustein. Ich hätte auch konkret einen Anbieter (Barmenia BA67+). Aus meiner "Laiensicht" folgende Punkte: pro: - garantierte Beitragsreduzierung ab Alter 67 um einen Betrag, der zuvor bekannt ist (entgegenwirken eines hohen PKV-Beitrags in der Rente) - sofern möglich, AG beteiligt sich am "Sparvorhaben" mit 50% - flexible Gestaltung der Höhe des Bausteins in ein-Euro-Schritten bis zu einem Höchstwert von 100% (vermutlich gibt es auch einen Niedrigwert) - Beitragsfrei setzen im Falle eines vorübergehenden Liquiditätsproblems zur Senkung der monatlichen Prämie) - Mitnahme in sämtliche Tarife innerhalb des Anbieters (Barmenia) möglich, ohne Verlust des bisherigen Sparbetrags contra: - falls der AG nicht verpflichtet ist, könnte ein Wechsel des AG im Berufsleben dazu führen, dass etwaige Beiträge von da an selbst bezahlt werden müssen - die exakte Höhe der Beitragsreduzierung hängt von der jeweiligen Höhe des Beitrags zu diesem Baustein ab (als Beispiel: Stand heute, Alter 29, zur Ausschöpfung des AG-Anteils im Volltarif der Baustein BA 67+ 100% für 137,25€ für eine Höhe BEA mit 67 von 549€, ABER nur, wenn ich die nächsten 37 Jahre den Höchstbetrag von 100%, der jeder Beitragsanpassung unterliegt, bezahle. Wenn ich in 5 Jahren aufgrund der Beitragsanpassung mit den bisherigen 100% und damit 137,25€ über den maximal 50% des AG liege, muss ich entsprechendes nach unten korrigieren. Dadurch reduziert sich der BEA entsprechend. Diese Entwicklung wird mich mein gesamtes Beitragsleben verfolgen und macht eine Kalkulation der BEA im Alter von 67 eher schwierig) - Beitrag läuft ab 67 weiter, dann jedoch OHNE AG-Anteil (faktisch ist die Beitragsentlastung = Garantierter Beitrag - zahlbaren Monatsbeitrag) - Im vorzeitigen Todesfall Verlust der bisher gesparten Beiträge - Bei Versicherungswechsel Verlust der bisher gesparten Beiträge Über weitere Vor- und Nachteile wäre ich sehr dankbar. Ich stelle diese Diskussion aus dem Grund, weil ich für mich entscheiden möchte, ob dieser Baustein der PKV Sinn macht, oder ob man diesen finanziellen Mehraufwand des Zusatzbausteins BA67+ in eine alternative Form der "Altersvorsorge" investieren sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 26, 2014 Mitnahme in sämtliche Tarife innerhalb des Anbieters (Barmenia) möglich, ohne Verlust des bisherigen Sparbetrags Gilt das für ALLE Tarife oder nur für Vollkostentarife?Was würde passieren,wenn du in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln müsstest?Ist dann auch eine Mitnahme und eine Anrechnung auf Zusatztarife möglich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dille185 November 26, 2014 Gilt das für ALLE Tarife oder nur für Vollkostentarife?Was würde passieren,wenn du in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln müsstest?Ist dann auch eine Mitnahme und eine Anrechnung auf Zusatztarife möglich? Beim Wechsel in die GKV durch Verlust der Versicherungsfreiheit (unterhalb der JAEG) verliere ich dieses Sparvorhaben, da es nur an meine Person und den Versicherer gekoppelt ist. Ebenso beim Wechsel zu einem anderen Versicherer. Wie es mit der Anrechnung auf Zusatztarife im gleichen Versicherer aussieht, müsste ich klären. Da bin ich überfragt. Tarifwechsel innerhalb der Barmenia zwischen Vollkostentarifen führt zu keinem Verlust. Da dieser Baustein BA67+ mitgenommen wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 26, 2014 Wie es mit der Anrechnung auf Zusatztarife im gleichen Versicherer aussieht, müsste ich klären. Da bin ich überfragt. Sollte nur ein Denkanstoss sein.Ist für dich ja vielleicht auch gar kein Auswahlkriterium.Die Alte Oldenburger z.B. sagt explizit,dass eine Anrechnung auch auf Zusatztarife zur GKV erfolgen kann,wenn diese bei der AO abgeschlossen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dille185 November 26, 2014 Sollte nur ein Denkanstoss sein.Ist für dich ja vielleicht auch gar kein Auswahlkriterium.Die Alte Oldenburger z.B. sagt explizit,dass eine Anrechnung auch auf Zusatztarife zur GKV erfolgen kann,wenn diese bei der AO abgeschlossen werden. Natürlich interessant, wenn die Versicherer das "Hintertörchen" anbieten. Müsste man im Einzelfall prüfen. Aufgrund meiner bisherigen Einschätzung ist eine Entscheidung für oder wider diesen Zusatzbaustein schwierig. Aufgrund der noch langen Zeit, die bis zum Erreichen des 67. LJ vor mir liegt, sämtliche Beitragsentwicklungen, veränderte private Lebensumstände etc. bin ich gegenüber diesem Zusatztarif eher kritisch gestellt, da ich noch zu viele Variablen in meinem Leben vor mir habe. Für weitere Meinungen und Anregungen oder auch gerne Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zwo50 November 26, 2014 · bearbeitet November 26, 2014 von zwo50 Zitat: ........"Aufgrund der noch langen Zeit, die bis zum Erreichen des 67. LJ vor mir liegt, sämtliche Beitragsentwicklungen, veränderte private Lebensumstände etc. bin ich gegenüber diesem Zusatztarif eher kritisch gestellt, da ich noch zu viele Variablen in meinem Leben vor mir habe. ________________________________________________________________________________ Deine eigenen Einwände, sprechen nicht unbedingt für eine Entscheidung zur PKV. Da kommt vielleicht mal das eine oder andere Kind dazu - das möcht ja dann auch versichert werden - dann hats für die Bea plötzlich keine "Luft" mehr Dieser "Mehrbeitrag" hat auch gern mal eine Provisionswirkung - wegen der Interessenslage :- Als Lesetip noch: http://www.online-pk...enversicherung/ edit wg. Zitat Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zwo50 November 26, 2014 Wie es mit der Anrechnung auf Zusatztarife im gleichen Versicherer aussieht, müsste ich klären. Da bin ich überfragt. Sollte nur ein Denkanstoss sein.Ist für dich ja vielleicht auch gar kein Auswahlkriterium.Die Alte Oldenburger z.B. sagt explizit,dass eine Anrechnung auch auf Zusatztarife zur GKV erfolgen kann,wenn diese bei der AO abgeschlossen werden. Dazu hatte ich noch was im Hinterkopf und viola im www gefunden: BEA bei AOL - Wechsel zu einem Mitbewerber: Bei Kündigung der Grundtarife und gleichzeitigem Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen PKV-Unternehmen besteht Anspruch auf Mitnahme der Rückstellungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 27, 2014 Dieser "Mehrbeitrag" hat auch gern mal eine Provisionswirkung - wegen der Interessenslage Wie hoch ist denn in aller Regel die Vergütung für einen Beitragsentlastungstarif?Können da konkrete Zahlen genannt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nolske November 27, 2014 Dieser "Mehrbeitrag" hat auch gern mal eine Provisionswirkung - wegen der Interessenslage Wie hoch ist denn in aller Regel die Vergütung für einen Beitragsentlastungstarif?Können da konkrete Zahlen genannt werden? Wäre mir neu, dass auf solche Tarife (sofern es wirklich nur um die Beitragsentlastung im Alter (ab 63 / 65 / 67)) eine Provision gibt. Für eine Gesellschaft kann ich das definitiv ausschließen. Aber der Markt besteht ja nicht nur aus einem Unternehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 27, 2014 Wäre mir neu, dass auf solche Tarife (sofern es wirklich nur um die Beitragsentlastung im Alter (ab 63 / 65 / 67)) eine Provision gibt.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Für eine Gesellschaft kann ich das definitiv ausschließen. Aber der Markt besteht ja nicht nur aus einem Unternehmen. Lieber nolske, mir ist das durchaus bewusst.Ich wollte auch nur den "Autor" Abbitte leisten lassen,dass er es a)nicht weiß oder b)nicht belegen kann.Oder beides Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 27, 2014 Aufgrund meiner bisherigen Einschätzung ist eine Entscheidung für oder wider diesen Zusatzbaustein schwierig. Aufgrund der noch langen Zeit, die bis zum Erreichen des 67. LJ vor mir liegt, sämtliche Beitragsentwicklungen, veränderte private Lebensumstände etc. bin ich gegenüber diesem Zusatztarif eher kritisch gestellt, da ich noch zu viele Variablen in meinem Leben vor mir habe. Für weitere Meinungen und Anregungen oder auch gerne Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar. Ich bin vor drei Jahren, mit Eintrittsalter 28 in die PKV (Barmenia) gewechselt und habe zu dem Zeitpunkt ebenfalls überlegt, ob ich diesen Baustein "dazubuche". Bei mir ist die Situation relativ ähnlich, vor mir liegen auch noch diverse "Unwägbarkeiten" bis zur Rente, schlußendlich habe ich den Baustein dann allerdings genommen. Ich hab die genauen Zahlen gerade nicht hier, aber letztendlich ist es so, daß durch den Zuschuß vom Arbeitgeber und die steuerliche Berücksichtigung meine effektiver Aufwand dafür sehr niedrig ist. Schlimmstenfalls, sollte ich doch irgendwann wieder in die GKV zurückkehren (müssen), hätte ich eben ein paar Euro verschenkt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dille185 November 27, 2014 Wie hoch ist denn in aller Regel die Vergütung für einen Beitragsentlastungstarif?Können da konkrete Zahlen genannt werden? In meinem Fall bei 100% BEA über den Tarif 137,20€ für 549€, aber nur, wenn ich in den 37 Jahren stets 100% BEA bezahle, d.h. ich müsste jede Beitragsanpassung mitnehmen. Wenn ich diese Aussage beurteile, heißt es im Umkehrschluss, sie garantieren dir GAR NIX. Weil es definitiv sein wird, dass ich binnen 37 Jahren an meiner Tarif was ändern werden. Und eine Stellschraube wird die BEA sein. Deine eigenen Einwände, sprechen nicht unbedingt für eine Entscheidung zur PKV. Da kommt vielleicht mal das eine oder andere Kind dazu - das möcht ja dann auch versichert werden - dann hats für die Bea plötzlich keine "Luft" mehr Dieser "Mehrbeitrag" hat auch gern mal eine Provisionswirkung - wegen der Interessenslage :- Als Lesetip noch: http://www.online-pk...enversicherung/ Danke für den Link. Das würde heißen, dass ich hierzu noch einen Steuerberater hinzuziehen müsste, um für mich das Optimum herauszuholen. Die verminderte Lohnsteuer-Einsparung in der PKV habe ich bisher leider gar nicht berücksichtigt Anhand der Vor- und Nachteile, die im Blog genannt werden, bin ich dennoch skeptisch, ob sich der Baustein für mich empfiehlt. Auch wenn ich den AG-Anteil heute noch nicht voll ausschöpfe, ohne diesen Baustein. Oder seht ihr das im Hinblick auf die Ausschöpfung anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag