CorMaguire Dezember 3, 2019 vor 26 Minuten von Bavarese: Hallo zusammen, ich hänge mich mal hier dran, da es bei mir auch um die Beitragsentlastung im Alter geht.... Um Dir ein Bild von den Beitragssteigerungen zu machen: Mit 40 lag mein Beitrag bei ca. 340€. Für nächstes Jahr (bin dann 56) liegt der Beitrag bei ca.720€ Also 115€ fürs Alter zurückzulegen könnte sich als etwas knapp erweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 3, 2019 mich hatte die SDK auch schon mehrfach wegen der Beitragsentlastung informiert. Ist halt eine Versicherung und solltest Du vorher dahinscheiden, ist das Geld weg. Habe mich dagegen entschieden und zahle lieber selber monatl. 100€ auf ein externes Konto, seit jetzt 2 Jahren. Bis zur Rente sind es jetzt noch 16 Jahre und ich rechne damit, das meine Betriebsrente dafür reicht, später den Arbeitgeber Anteil zu übernehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 3, 2019 · bearbeitet Dezember 3, 2019 von Peter Wolnitza vor 1 Stunde von Bavarese: Hallo zusammen, ich hänge mich mal hier dran, da es bei mir auch um die Beitragsentlastung im Alter geht. Ich (41) besitze eine PKV bei der Allianz und überlege, ob ich den Baustein "Vorsorgekomponente V" mit in meinen Vertrag aufnehme. Die Allianz hat mir dazu folgendes Angebot gemacht: Ich zahle bis zum 65. LJ monatlich 40€ ein und erhalte dadurch ab dem 65. LJ einen Beitragsnachlass von 115€. D.h. ich zahle bis zum 65. LJ. 11520€ (40x12x24) ein. Wenn ich jetzt rechne wann sich für mich die Einzahlungen amortisiert haben, dann komme ich auf knapp 8,5J (11520:12:115). Bleibe ich bei dieser Rechnung, dann "lohnt" sich für mich dieser Baustein ab meinem ca. 74. LJ (aufgerundet). In diesem Fall rechne ich jedoch ohne eine Verzinsung. Im Vergleich eine Anlage in ETF: Wenn ich jedoch rechne wie es sich verhält wenn ich diesen Baustein nicht abschließe und stattdessen 40€ in einen ETF anlege, komme ich zu folgendem Ergebnis: Ich habe zur Berechnung einen durchschnittlichen Zinssatz von 3% angenommen. Dann habe ich zum 65. LJ einen Betrag von 16.793€ (11520€ Einzahlungen + 5270€ Zinsen) zur Verfügung. Wenn ich danach mit einem Entnahmeplan rechne, komme ich zum Ergebnis, dass das Kapital erst nach 15 Jahren aufgebraucht ist. In diesem Fall wäre ich 80. Im Folgenden ein paar Gedanken, die mir die Entscheidung nicht leichter machen. Vorsorgekomponente: Die Beitragsentlastung von 115€ ab dem 65. LJ ist garantiert. Lebenslange Beitragsentlastung Amortisation ab dem 74. LJ. (gerechnet ohne Verzinsung) Versterbe ich vor dem 74. LJ, dann haben sich meine Einzahlungen nicht amortisiert und die eingezahlten Beiträge kommen dem Versicherungskollektiv zugute. unflexibel teilweise steuerlich absetzbar (soll aber nicht das Kriterium sein) ETF: Keine Garantie Lege ich den Betrag in ETF an und entnehme ab dem 65LJ monatlich 115€, ist das Kapital erst an meinem 80. LJ aufgebraucht (bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 3%). Ab meinem 80. LJ ist der Betrag aufgebraucht und es steht keine Altersentlastung mehr zur Verfügung (Annahme, sonst nicht vergleichbar) --> Langlebigkeitsrisiko Bei Tod steht das Geld den Erben (Frau, Kinder) zur Verfügung. Flexibel Mir ist natürlich bewusst, dass es auch hier keine "Musterlösung" gibt und man dies individuell betrachten muss. Vielleicht könnt ihr trotzdem noch ein paar Sätze dazu schreiben was ihr von der Vorsorgekomponente haltet und was ich sonst noch beachten sollte, da ich leider hin und her gerissen bin. Gruß Bavarese Nur auf die Schnelle: Die Beitragszahlung erfolgt LEBENSLANG! Nicht nur bis 65... EDIT: und die Beiträge richten sich nach der "Normalen" PKV Kalkulation, können also steigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 3, 2019 · bearbeitet Dezember 3, 2019 von stagflation vor 3 Stunden von Peter Wolnitza: Die Beitragszahlung erfolgt LEBENSLANG! Nicht nur bis 65... EDIT: und die Beiträge richten sich nach der "Normalen" PKV Kalkulation, können also steigen. Das ist ein guter Hinweis! Vielen Dank! Nach dem Post von Bavarese bin davon ausgegangen, dass man nur bis 65 Beiträge zahlt - und habe mich über die ausgesprochen gute Rendite des Angebots gewundert :-) Aber wenn man auch später weiter Beiträge zahlen muss, sinkt die Rendite natürlich erheblich! vor 3 Stunden von Peter Wolnitza: und die Beiträge richten sich nach der "Normalen" PKV Kalkulation, können also steigen. Das würde ich allerdings erwarten. Habe gerade von meiner PKV eine Beitragssteigerung erhalten. Begründung: niedriges Zinsumfeld, deshalb: Absenkung des Rechnungszinses, deshalb: Erhöhung der Beiträge... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Dezember 5, 2019 Am 3.12.2019 um 17:49 von Peter Wolnitza: Nur auf die Schnelle: Die Beitragszahlung erfolgt LEBENSLANG! Nicht nur bis 65... EDIT: und die Beiträge richten sich nach der "Normalen" PKV Kalkulation, können also steigen. Danke für die Info . Im ersten Gespräch über die "groben" Rahmenbedingungen bin ich davon ausgegangen, dass die 40€ nur bis zum 65.LJ zu zahlen sind. Nach Rückfrage bei der Allianz sind sie, wie Peter Wolnitza auch schreibt, lebenslang zu leisten. Am 3.12.2019 um 21:30 von stagflation: Nach dem Post von Bavarese bin davon ausgegangen, dass man nur bis 65 Beiträge zahlt - und habe mich über die ausgesprochen gute Rendite des Angebots gewundert :-) Aber wenn man auch später weiter Beiträge zahlen muss, sinkt die Rendite natürlich erheblich! Auch ich habe mich über die hohe Rendite gewundert Wenn es jetzt so ist, dass die Beiträge lebenslang zu zahlen sind, dann ist das nicht mehr so lukrativ. Am 3.12.2019 um 17:49 von Peter Wolnitza: EDIT: und die Beiträge richten sich nach der "Normalen" PKV Kalkulation, können also steigen. @Peter Wolnitza Welche Beiträge meinst du? Die 40€? D.h. Steigt der Monatsbeitrag an, steigt auch der Beitrag zur Altersentlastung? Eine korrigierte Berechnung: Beitragszahlung von 40€ (zur Vereinfachung ohne Steigerung) als Vorsorgekomponente Wenn ich bis zu meinem 85. LJ rechne, zahle ich insgesamt 21.120€ (40x12x44Jahre) ein. Die Beitragsentlastung würde sich von meinem 65.-86.LJ auf 27.600€ (115*12*20 Jahre) belaufen. Lege ich das Geld hingegen in ETF an, komme ich auf ein Endkapital von ca. 43.000€ (mit Annahme von 3% Verzinsung). Wenn diese Berechnung korrekt ist, dann lege ich das Geld lieber selbst an und erhöhe meinen Sparplan entsprechend. Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 5, 2019 vor 25 Minuten von Bavarese: D.h. Steigt der Monatsbeitrag an, steigt auch der Beitrag zur Altersentlastung? Nicht zwangsläufig. In die Kalkulation des eigentlichen Tarifs gehen ein: die Kostenentwicklung, der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. In die Kalkulation des Beitragsentlastungstarifs gehen ein: der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. Storno wird (geringfügig) günstiger sein; Zins und Lebenserwartung sind gleich. Kostensteigerungen kann es nicht geben, weil ein fester Betrag zugesagt ist. Der wesentliche Vorteil eines solchen Spar-Tarifs ist, daß sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Weitere Vorteile sind das Tontinenprinzip (wenn du lange lebst, profitierst du von dem Spargeld derer, die früher sterben) und die steuerliche Absetzbarkeit. Nachteile sind geringe Flexibilität, geringe Verzinsung, Kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfk Dezember 5, 2019 vor 59 Minuten von chirlu: Nicht zwangsläufig. In die Kalkulation des eigentlichen Tarifs gehen ein: die Kostenentwicklung, der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. In die Kalkulation des Beitragsentlastungstarifs gehen ein: der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. Storno wird (geringfügig) günstiger sein; Zins und Lebenserwartung sind gleich. Kostensteigerungen kann es nicht geben, weil ein fester Betrag zugesagt ist. Der wesentliche Vorteil eines solchen Spar-Tarifs ist, daß sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Weitere Vorteile sind das Tontinenprinzip (wenn du lange lebst, profitierst du von dem Spargeld derer, die früher sterben) und die steuerliche Absetzbarkeit. Nachteile sind geringe Flexibilität, geringe Verzinsung, Kosten. Genau. Ich weiß nicht, ob das Bavarese in seiner Kalkulation der EUR 40 pM mit einbezogen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Dezember 5, 2019 vor 1 Stunde von chirlu: Der wesentliche Vorteil eines solchen Spar-Tarifs ist, daß sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Bei mir leider nicht, da ich Beamter bin. Sorry, diese Info hatte ich bisher noch nicht geschrieben. Bei mir wäre nur die steuerliche Absetzbarkeit möglich, was aber nicht als Entscheidungskriterium dienen soll. vor 2 Stunden von chirlu: Kostensteigerungen kann es nicht geben, weil ein fester Betrag zugesagt ist. D.h. die 40€ beziehen sich immer auf den Entlastungsbeitrag von 115€ und sind unabhängig von der Beihilfehöhe. Muss ich z.B. den Vertrag aufgrund der Beihilfe auf 30% bzw. 50% anpassen, bleibt der Beitrag trotzdem bei 40€? Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFKäufer Dezember 5, 2019 Am 3.12.2019 um 16:35 von CorMaguire: Um Dir ein Bild von den Beitragssteigerungen zu machen: Mit 40 lag mein Beitrag bei ca. 340€. Für nächstes Jahr (bin dann 56) liegt der Beitrag bei ca.720€ Also 115€ fürs Alter zurückzulegen könnte sich als etwas knapp erweisen. Das sind aber doch die normalen Inflationsausgleiche, oder? Bei Beamten gibt es jedenfalls ansonsten keine Beitragssteigerungen; relevant für die Beiträge ist nur das Eintrittsalter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Dezember 5, 2019 vor 9 Minuten von ETFKäufer: Das sind aber doch die normalen Inflationsausgleiche, oder? Bei Beamten gibt es jedenfalls ansonsten keine Beitragssteigerungen; relevant für die Beiträge ist nur das Eintrittsalter. Wenn das stimmt, ist das ist schön für Beamte, ich bin keiner. Ansonsten würde ich mal sagen, wenn die Inflation in der Zeit so pi*Daumen bei 5% lag ... käms hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 5, 2019 Vor 40 Jahren waren es 100€, vor 25 Jahren war ich bei 250€, jetzt bin ich bei 320€ (bei angewandter Ermäßigung aus Altersrückstellungen); jeweils voller Beitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Dezember 5, 2019 vor 28 Minuten von ETFKäufer: Bei Beamten gibt es jedenfalls ansonsten keine Beitragssteigerungen; relevant für die Beiträge ist nur das Eintrittsalter Wie kommst du darauf, dass es bei Beamten keine Beitragssteigerungen geben soll? Auch bei den Beamtentarifen gibt es Anpassungen wenn die Abweichung zwischen den Kosten und den zuvor kalkulierten Werten größer 10% ist. Auch das Niedrigzinsumfeld spielt eine Rolle. In Gesprächen mit anderen Beamten gab es quer durch fast alle Versicherungen Anpassungen weil die Altersrückstellungen mit einem höheren Zins kalkuliert wurden und dieser derzeit nicht mehr zu erwirtschaften ist. Durch die Anpassung des kalkulierten Zinssatzes für die Altersrückstellungen steigt auch der Beitrag. Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 5, 2019 vor 4 Stunden von chirlu: Nicht zwangsläufig. In die Kalkulation des eigentlichen Tarifs gehen ein: die Kostenentwicklung, der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. In die Kalkulation des Beitragsentlastungstarifs gehen ein: der Zinssatz, die Lebenserwartung, die Stornowahrscheinlichkeit. Storno wird (geringfügig) günstiger sein; Zins und Lebenserwartung sind gleich. Kostensteigerungen kann es nicht geben, weil ein fester Betrag zugesagt ist. Hier noch mal zur Klarstellung: (Hatte Deine Aussage auch erst anders verstanden) Auch der Beitrag eines Beitragsentlastungstarifes ist nach Art der Lebensversicherung mit lebenslanger Beitragskalkulation berechnet. Heisst: Wenn der Versicherer irgendwann feststellt, dass die Kalkulation dieses Tarifes nicht hinhaut ("Hunde, wollt Ihr ewig leben") kann/darf/muss er die Prämien anpassen. Ist aber nicht gekoppelt an Beitragsanpasungen der sonstigen PKV Tarife des Versicherers. Hier auf die Schnelle Auszug aus den AVB der Hallesche für Tarif MBZflex.: 7. Beitragsanpassung Auf der Grundlage der Regelungen des § 8b der Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und der dazugehörigen Tarifbedingungen kann der Beitrag der MBZ.flex überprüft und – mit Zustimmung des Treuhänders – angepasst werden. Werden die Beiträge der MBZ.flex nach Beitragsfreistellung angepasst, verändert sich die errechnete Beitragsermäßigung entsprechend. So - oder so ähnlich steht das bei allen Gesellschaften im Bedingungswerk. BTW: Der Nachteil der fehlenden Portierbarkeit im Kündigungsfall findet sich aber nicht bei allen Versicherern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFKäufer Dezember 5, 2019 vor 21 Minuten von Bavarese: Wie kommst du darauf, dass es bei Beamten keine Beitragssteigerungen geben soll? Auch bei den Beamtentarifen gibt es Anpassungen wenn die Abweichung zwischen den Kosten und den zuvor kalkulierten Werten größer 10% ist. Auch das Niedrigzinsumfeld spielt eine Rolle. In Gesprächen mit anderen Beamten gab es quer durch fast alle Versicherungen Anpassungen weil die Altersrückstellungen mit einem höheren Zins kalkuliert wurden und dieser derzeit nicht mehr zu erwirtschaften ist. Durch die Anpassung des kalkulierten Zinssatzes für die Altersrückstellungen steigt auch der Beitrag. Gruß Bavarese Ja, aber nicht pauschal, weil man älter wird, sondern eben aufgrund anderer (damit natürlich zusammenhängender) Einflüsse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 5, 2019 vor 4 Stunden von ETFKäufer: Ja, aber nicht pauschal, weil man älter wird, sondern eben aufgrund anderer (damit natürlich zusammenhängender) Einflüsse. Das ist aber keine Besonderheit von Beamten, sondern gilt für Arbeitnehmer und Selbständige genauso. Einen planmäßigen Anstieg der Beiträge mit dem Alter gibt es nur bei manchen (nicht nach dem Prinzip der Lebensversicherung, sondern der Schadensversicherung kalkulierten) Zusatzversicherungen. Bei Beamten ist noch zu bedenken, daß ihr Beihilfesatz beim Eintritt in den Ruhestand meist steigt; üblicherweise von 50% auf 70%. Entsprechend brauchen sie nur noch einen geringeren Prozentsatz in der privaten Krankenversicherung. Durch die Reduzierung werden Alterungsrückstellungen frei, die ursprünglich für den nicht mehr benötigten Versicherungsschutz vorgesehen waren; die können dann für den Rest-Schutz verwendet werden und senken dessen Beitrag teilweise erheblich. (Gilt nicht, wenn die Reduzierung von vornherein eingeplant war – es gibt solche Tarife.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFKäufer Dezember 5, 2019 vor einer Stunde von chirlu: Durch die Reduzierung werden Alterungsrückstellungen frei, die ursprünglich für den nicht mehr benötigten Versicherungsschutz vorgesehen waren; die können dann für den Rest-Schutz verwendet werden und senken dessen Beitrag teilweise erheblich. (Gilt nicht, wenn die Reduzierung von vornherein eingeplant war – es gibt solche Tarife.) Die Reduzierung sollte bei Beamten in der Regel von vornherein eingeplant sein, weil allgemein bekannt ist, dass Beamte in der Pensionsphase mehr Beihilfe erhalten. (Der Sinn dieser Regel ist mir übrigens nicht klar, aber das ist ein anderes Thema.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 5, 2019 vor 6 Minuten von ETFKäufer: Die Reduzierung sollte bei Beamten in der Regel von vornherein eingeplant sein Ist aber nicht immer so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Dezember 6, 2019 Nochmal zurück auf meine korrigierte Berechnung. vor 20 Stunden von Bavarese: Eine korrigierte Berechnung: Beitragszahlung von 40€ (zur Vereinfachung ohne Steigerung) als Vorsorgekomponente Wenn ich bis zu meinem 85. LJ rechne, zahle ich insgesamt 21.120€ (40x12x44Jahre) ein. Die Beitragsentlastung würde sich von meinem 65.-86.LJ auf 27.600€ (115*12*20 Jahre) belaufen. Lege ich das Geld hingegen in ETF an, komme ich auf ein Endkapital von ca. 43.000€ (mit Annahme von 3% Verzinsung). Sieht jemand einen Vorteil das Geld in die Vorsorgekomponente zu stecken? vor 20 Stunden von Bavarese: Wenn diese Berechnung korrekt ist, dann lege ich das Geld lieber selbst an und erhöhe meinen Sparplan entsprechend. Für mich scheint die Anlage in ETF aufgrund der o.g. Berechnung die bessere Lösung zu sein. Oder habe ich etwas übersehen? Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 6, 2019 · bearbeitet Dezember 6, 2019 von dev vor 8 Minuten von Bavarese: Sieht jemand einen Vorteil das Geld in die Vorsorgekomponente zu stecken? Ich nicht, denn auf Kapital das du selbst verwaltest, hast du auch selbst Zugriff. Nutze die Idee und bespare die 40 EUR selbst. https://www.zinsen-berechnen.de/vorsorgerechner.php?paramid=v8r9q4rouq Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mscj Dezember 9, 2019 Am 6.12.2019 um 07:46 von Bavarese: Sieht jemand einen Vorteil das Geld in die Vorsorgekomponente zu stecken? Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen. Aber falls du Angestellter sein solltest, dann hast du den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 9, 2019 vor 7 Minuten von mscj: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen. Merkt man … vor 7 Minuten von mscj: Aber falls du Angestellter sein solltest, dann hast du den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt. Wurde bereits erwähnt, er ist aber Beamter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Dezember 9, 2019 · bearbeitet Dezember 9, 2019 von Ozymandias Als Beamter lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif eher nicht. Hier gibt es allerdings noch eine andere Sparmöglichkeit, wenn der Ehepartner auch privatversichert ist. Falls dieser in Rente geht und dadurch niedrige Einkünfte hat, kann man dem Ehepartner ebenfalls einen 70% Beihilfeanspruch verpassen. Generell ist zur PKV folgendes zu sagen: Die Lebenserwartung steigt. Die Zinsen bleiben niedrig. Medizin wird durch Inflation und Innovation teurer. Junge Kunden der PKV werden per Gesetz vertrieben - 70k Grenze oder wo sie momentan ist. => Die Beiträge werden explodieren. Mein Vater hatte über 30 Jahre lang einen Beitragsentlastungstarif. Der Beitrag wurde dadurch von 600 Euro auf 440 Euro im Monat gesenkt, 3 Jahre später ist er wieder bei 600 Euro mtl. angelangt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 9, 2019 vor 26 Minuten von Ozymandias: Als Beamter lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif eher nicht. Hier gibt es allerdings noch eine andere Sparmöglichkeit, wenn der Ehepartner auch privatversichert ist. Falls dieser in Rente geht und dadurch niedrige Einkünfte hat, kann man dem Ehepartner ebenfalls einen 70% Beihilfeanspruch verpassen. Generell ist zur PKV folgendes zu sagen: Die Lebenserwartung steigt. Die Zinsen bleiben niedrig. Medizin wird durch Inflation und Innovation teurer. Junge Kunden der PKV werden per Gesetz vertrieben - 70k Grenze oder wo sie momentan ist. => Die Beiträge werden explodieren. Mein Vater hatte über 30 Jahre lang einen Beitragsentlastungstarif. Der Beitrag wurde dadurch von 600 Euro auf 440 Euro im Monat gesenkt, 3 Jahre später ist er wieder bei 600 Euro mtl. angelangt. a) wie sieht die Reaktion/Lösung der GKV auf dieses Dilemma aus? b) die Zahlen zweifel ich aus zwei Gründen erst mal an. Kannst ja mal anonymisiert hier rein stellen. - bin mir nicht sicher, ob vor 30 Jahren überhaupt schon Beitragsentlastungstarife im Markt verbreitet waren - kein Versicherer, dessen Tarifwerk ich im Blick habe, hat in den letzten drei Jahren derartig erhöht (Finde es aber wirklich gut, dass endlich mal jemand mit Euro Zahlen schreibt und nicht immer mit nebulösen Prozentangaben) ;-) Hier wäre Aufklärung/Belege (Gesellschaft, Tarife etc.) schon sinnvoll. DIE PKV gibt es eben nicht.. hier gibts Gute und weniger Gute.. kann sich jeder frei aussuchen. Das mit den jungen Kunden ist allerdings nicht korrekt und spielt keine Rolle: Es wird nach Alterskohorten kalkuliert, heisst: Der 50 Jährige hat überhaupt nichts davon, wenn in seinem Tarif ganz viele 20 Jährige versichert sind. (von einer marginalen Ausnahme abgesehen...). Es gibt alte, vernünftig kalkulierte Tarife einiger Unternehmen, deren Verkauf vor einigen Jahren eingestellt wurde, weil Sie für den Markt zu teuer waren - die Deutschen sind eben ein Volk der Heimwerker und Schnäppchenjäger - diese Tarife stehen heute zum grossen Teil sehr gut da, weil jetzt schon wieder Alterungsrückstellungen frei werden - durch versterbende Versicherte und damals gab es noch nicht mal den 10% gesetzlichen Pflichtzuschlag zur AR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 9, 2019 · bearbeitet Dezember 9, 2019 von dev vor 13 Minuten von Peter Wolnitza: - kein Versicherer, dessen Tarifwerk ich im Blick habe, hat in den letzten drei Jahren derartig erhöht Meine: 2017 +25,96% 2018 - 2019 +20,41% 2020 +19,28% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 9, 2019 · bearbeitet Dezember 9, 2019 von Peter Wolnitza vor 8 Minuten von dev: Meine: 2017 +25,96% 2018 - 2019 +20,41% 2020 +19,28% Euro bitte und Tarife + Gesellschaft + evtl. Risikozuschlag? und ja, eine Frage noch: Aus welchem Grund hast Du Dcih (Wann) für diese Gesellschaft und diesen Tarif entschieden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag