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Noob1981

PKV - Beitragsentlastung im Alter

Empfohlene Beiträge

zwo50
Wäre mir neu, dass auf solche Tarife (sofern es wirklich nur um die Beitragsentlastung im Alter (ab 63 / 65 / 67)) eine Provision gibt.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Für eine Gesellschaft kann ich das definitiv ausschließen. Aber der Markt besteht ja nicht nur aus einem Unternehmen.

Lieber nolske,

mir ist das durchaus bewusst.Ich wollte auch nur den "Autor" Abbitte leisten lassen,dass er es a)nicht weiß oder b)nicht belegen kann.Oder beides smile.gif

@Mathhew Pyror

c) es weiß - weil mal "Nachversichert"

d) belegen kann - da separat, weils erst Jahre später war

e) auch das PIB der Barmenia mit BEA dementsprechend höhere Kosten zeigt (Stand heute) - quasi normale Prov, wie KV-Beitrag :-

 

Abitte leiste ich trotzdem, da ich "gerne mal" gschrieben habe, da ich es just in dem Moment nicht gesichert wußte.

 

LG vom "Autor" ;)

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nolske
Wäre mir neu, dass auf solche Tarife (sofern es wirklich nur um die Beitragsentlastung im Alter (ab 63 / 65 / 67)) eine Provision gibt.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Für eine Gesellschaft kann ich das definitiv ausschließen. Aber der Markt besteht ja nicht nur aus einem Unternehmen.

Lieber nolske,

mir ist das durchaus bewusst.Ich wollte auch nur den "Autor" Abbitte leisten lassen,dass er es a)nicht weiß oder b)nicht belegen kann.Oder beides smile.gif

 

 

Davon bin ich ausgegangen.:thumbsup:

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Matthew Pryor

und f)Abschlusskosten mit Vermittlervergütung gleichzusetzen sind?Och nee,nicht schon wieder.Die arme getriebene Sau.

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zwo50

und f)Abschlusskosten mit Vermittlervergütung gleichzusetzen sind?Och nee,nicht schon wieder.Die arme getriebene Sau.

zu f) nein, hab ich nicht behauptet - Rest versteh ich nich

guten8

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Matthew Pryor

Mein f) folgt der Lehre der reinen Logik nach aus deinem e).Leider ist dein e) i) wie irreführend oder f.a.)wie falsch.

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Ramstein

Da kommt Freude auf. Heute kam ein Brief meiner PKV (Dt. Ring): ab Januar entfällt der Beitragszuschlag für die Altersentlastung. Außerdem steigt der Tarifbeitrag zum 1. Januar (Überraschung) und zwar nach Rausrechnung des nicht mehr gezahlten Zuschlags um 17%. Das ist eine wirkliche Überraschung und keine angenehme. Eine solche Steigerung hatte ich noch nie.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ich bin seit über 30 Jahren beim Deutschen Ring in der PKV. Also: Google bemüht, Tarifbedingungen gesucht und gefunden. PKV-Ordner gegriffen für die Telefonnummer, angerufen und um Auskunft zu Tarifwechseln gebeten. Was soll ich sagen: Eine sehr freundliche Mitarbeiterin hat mir als erstes eröffnet "Sie habe ja auch den Rolls Royce und den Tarifen"

Stammt aus 2012.Wärst du mal im damaligen Tarif geblieben wink.gif.Ist zugegebenermaßen eine Milchmädchenrechnung meinerseits.Beitragsanpassunggen in dieser Höhe sind natürlich ärgerlich.Ich kann nur mutmaßen,dass in deinem derzeitigen Tarif ein "Anpassungssstau" gegeben war und dieser Tarif in den letzten Jahren keine bzw. keine spürbaren Beitragsanpassungen erfahren musste,die der Deutsche Ring jetzt quasi nachgeholt hat.

 

Edit:Korrektur auf freundlichen Hinweis von Ramstein.Da war ich Jungspund etwas zu voreilig beim heiteren Tariferaten.

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polydeikes

Ich nix comprende ...

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Matthew Pryor

Wo hapert es denn??

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Dille185

Um den Inhalt einer PN hier im Forum (nach beiderseitigem Einverständnis :)) hier für die Allgemeinheit darzustellen, folgende Überlegungen.

 

Ich war der Ansicht, diese Beitragsentlastung als zusätzlichen Baustein einer privaten Vollversicherung kann sich möglicherweise rechnen, muss es aber nicht. Denn nur, wenn man den Idealfall hat, dass man munter 37Jahre (in meinem Fall) diesen Baustein beibehält, und die Beiträge entsprechend bezahlt. Hierbei können einem natürlich Beitragsanpassungen, Prämienreduzierungen durch temporäre Liquiditätsprobleme (z.B. Elternzeit mit Verdienstausfall, Tilgung eines Kredits etc.), Neukalkulationen des Tarifs etc. widerfahren. In 37 Jahren ist eines dieser Ereignisse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit verknüpft. Im Umkehrschluss bedeutet das, ich habe lediglich eine grobe Vorstellung darüber, was mir meine monatliche Beitragszahlung später als Entlastung liefern kann.

Jede Beitragsanpassung und damit ggf. Reduzierung der monatlichen Prämie aufgrund des AG-Anteils führt zu einer Neukalkulation der Beitragsentlastung. Ausgehend der Hochrechnung lässt sich möglicherweise abschätzen, nach wieviel Jahren in Rente diese Beitragsentlastung den "Break-Even-Point" erreicht. Sollte ich im ungünstigen Fall mit 68 das Zeitliche segnen, habe ich der Versicherung 37 Jahre lang viel Geld geschenkt. Eine Vererbung oder Auszahlung an Hinterbliebene im Todesfall ist nicht möglich.

 

Alternativ daher meine Idee, ob sich eine private "Basisrente" mit einer vergleichbaren monatlichen Einzahlung über die Ansparphase im Alter eher rechnen kann, da dieses Vorhaben variabler, und nicht ausschließlich an ein Versicherungsunternehmen gekoppelt ist.

 

Was denkt ihr darüber? Hat jemand möglicherweise schon Vorerfahrungen mit der Entwicklung dieses Bausteins? Nach Auskunft der Personalabteilung eines europäischen Großkonzerns ist der Baustein diesem Arbeitgeber nicht so geläufig, da es ihn augenscheinlich noch nicht so lange gibt.

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Ramstein
Ich war der Ansicht, diese Beitragsentlastung als zusätzlichen Baustein einer privaten Vollversicherung kann sich möglicherweise rechnen, muss es aber nicht.

Es hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn du mit dem Arbeitgeber aushandeln kannst, dass er dir die PKV-Beiträge bis zur Höhe von 50% der GKV zahlt, kann es lohnend sein.

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polydeikes
Alternativ daher meine Idee, ob sich eine private "Basisrente" mit einer vergleichbaren monatlichen Einzahlung über die Ansparphase im Alter eher rechnen kann, da dieses Vorhaben variabler, und nicht ausschließlich an ein Versicherungsunternehmen gekoppelt ist.

 

Rechnen "kann" sich das schon, aber mit genau der gleichen Problematik -> Kein Kapitalwahlrecht und keine Vererbung ohne Mehrkosten -> Glaskugel, wie alt werde ich

 

 

Wo hapert es denn??

 

Der ganze Text ist kryptisch.

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ZfT

Es hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn du mit dem Arbeitgeber aushandeln kannst, dass er dir die PKV-Beiträge bis zur Höhe von 50% der GKV zahlt, kann es lohnend sein.

 

Das muß der Arbeitgeber doch eh tun bei privat versicherten Arbeitnehmern, oder verstehe ich das falsch?

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Matthew Pryor
Denn nur, wenn man den Idealfall hat, dass man munter 37Jahre (in meinem Fall) diesen Baustein beibehält, und die Beiträge entsprechend bezahlt.

Bedenke auch,dass du gemäß MB/KK ein Kündigungsrecht für diesen Baustein hast.Bis dahin durch diesen Tarif gebildete Alterungsrückstellungen werden dir auf den dann bestehenden Vollkostentarif angerechnet.Ich verstehe deine Bedenken,denke aber,dass sich entsprechende Entwicklungen relativ gut steuern lassen.

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polydeikes

Es hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn du mit dem Arbeitgeber aushandeln kannst, dass er dir die PKV-Beiträge bis zur Höhe von 50% der GKV zahlt, kann es lohnend sein.

 

Das muß der Arbeitgeber doch eh tun bei privat versicherten Arbeitnehmern, oder verstehe ich das falsch?

 

Net wenne Höschtgrenze bereits ausgeschöpfort is ... :-

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Der Maximalbeitrag eines freiwillig Versicherten ist doch gedeckelt.Von daher verstehe ich Ramsteins Einwand auch nicht ganz.

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Ramstein

Normalerweise zahlt der AG 50% des Beitrages der KV. Zahlt er 50% des GKV Maximalbeitrags, so ist das mehr als 50% des PKV-Beitrags

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Was als geldwerter Vorteil zu versteuern wäre ... und ggf. steuerlich für den AG gar nicht abzugsfähig ist

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Normalerweise zahlt der AG 50% des Beitrages der KV. Zahlt er 50% des GKV Maximalbeitrags, so ist das mehr als 50% des PKV-Beitrags
Verstehe,worauf du hinaus willst.Ist das grundsätzlich möglich ohne Reibungshitze mit dem SGB?

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Ramstein

Das ist m.E. immer der "letzte Schlag" bei den Gehaltsverhandlungen, denn das Argument ist, dass der AG nichts spart, falls man gesetzlich versichert wäre. Steuerpflicht besteht, über die Bemessungsgrenze ist man sowieso.

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Dille185
Bedenke auch,dass du gemäß MB/KK ein Kündigungsrecht für diesen Baustein hast.Bis dahin durch diesen Tarif gebildete Alterungsrückstellungen werden dir auf den dann bestehenden Vollkostentarif angerechnet.Ich verstehe deine Bedenken,denke aber,dass sich entsprechende Entwicklungen relativ gut steuern lassen.

Genau da frage ich mich, wie transparent dieses tatsächlich ist. Ich kenne den kompletten Vertrag nicht im Detail, aber habe ich eine vertragliche Garantie, dass mir die eingezahlten Beiträge für den Baustein im Alter tatsächlich zu Gute kommen?

 

Nehmen wir an, ich buche diesen Baustein, nutze ihn mit Hilfe der Ausschöpfung des AG-Anteils die nächsten 5 Jahre zu 100%. Die folgende Beitragsanpassung bewirkt, dass ich den AG-Anteil für meine Versicherung überschreite. Aus persönlichen Gründen möchte ich den Beitrag reduzieren und verringere den Zusatzbaustein z.B. auf 80% mit entsprechend geringerer Prämie. So geht dieses Spiel weiter, bis ich den Zusatzbaustein nach 20 Beitragsjahren kündigen muss, weil der Grundtarif der PKV die Ausschöpfung des AG-Anteils übersteigt.

 

In diesen 20 Jahren habe ich, AG-gefördert, einen Betrag X "einbezahlt". Woher nehme ich die Garantie, dass mir die Versicherung diesen Beitrag 17 Jahre später im Alter zu Gute kommen lässt und in welcher Höhe?

Ich weiß, ich bin insgesamt skeptisch veranlagt. Aber auch eine Versicherung ist ein kommerzielles Unternehmen, das Geld verdienen will und nichts zu verschenken hat.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Woher nehme ich die Garantie, dass mir die Versicherung diesen Beitrag 17 Jahre später im Alter zu Gute kommen lässt und in welcher Höhe?

Im Falle der Barmenia:

Enden die Sonderbedingungen, wird die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung unmittelbar als Nachlass auf den Beitrag eines weiterhin bestehenden Grundtarifs gemäß Ziffer 2.1 angerechnet. Die Anrechnung erfolgt maximal in Höhe der Beiträge der Grundtarife (also maximal bis zum Nullbeitrag).

Die Anrechnung erfolgt demnach zum Zeitpunkt der Beendigung.Flexibler zeigt sich hier z.B. die Alte Oldenburger,bei der die Anrechnung bzw. Ermäßigung auch zum ursprünglich vereinbarten Beginn der Ermäßigung erfolgen könnte.

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Ich hole den Beitrag mal hoch, da die Finanztest in der aktuellen Ausgabe das Thema Beitragsentlastungstarife erstaunlich ausführlich behandelt. Insbesondere der Punkt was passiert im Fall eines Wechsels in die GKV, Beitragsfreistellung, Kündigung etc. wird angesprochen.

 

https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-So-vermeiden-Sie-hohe-Beitraege-im-Alter-5218186-0/

 

Bei den meisten Tarifen ist das Geld bei Kündigung nicht weg, sondern kann z.B. bei einem Wechsel in die GKV für einen Zusatztarif genutzt werden.

 

Vielleicht ist das für den ein oder anderen ein sinnvoller Test bzw. eine Entscheidungshilfe.

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Bavarese

Hallo zusammen,

 

ich hänge mich mal hier dran, da es bei mir auch um die Beitragsentlastung im Alter geht.

Ich (41) besitze eine PKV bei der Allianz und überlege, ob ich den Baustein "Vorsorgekomponente V" mit in meinen Vertrag aufnehme.

 

Die Allianz hat mir dazu folgendes Angebot gemacht:

Ich zahle bis zum 65. LJ monatlich 40€ ein und erhalte dadurch ab dem 65. LJ einen Beitragsnachlass von 115€. D.h. ich zahle bis zum 65. LJ. 11520€ (40x12x24) ein. Wenn ich jetzt rechne wann sich für mich die Einzahlungen amortisiert haben, dann komme ich auf knapp 8,5J (11520:12:115). Bleibe ich bei dieser Rechnung, dann "lohnt" sich für mich dieser Baustein ab meinem ca. 74. LJ (aufgerundet). In diesem Fall rechne ich jedoch ohne eine Verzinsung.

 

Im Vergleich eine Anlage in ETF:

Wenn ich jedoch rechne wie es sich verhält wenn ich diesen Baustein nicht abschließe und stattdessen 40€ in einen ETF anlege, komme ich zu folgendem Ergebnis:

Ich habe zur Berechnung einen durchschnittlichen Zinssatz von 3% angenommen. Dann habe ich zum 65. LJ einen Betrag von 16.793€ (11520€ Einzahlungen + 5270€ Zinsen) zur Verfügung. Wenn ich danach mit einem Entnahmeplan rechne, komme ich zum Ergebnis, dass das Kapital erst nach 15 Jahren aufgebraucht ist. In diesem Fall wäre ich 80.

 

Im Folgenden ein paar Gedanken, die mir die Entscheidung nicht leichter machen.

 

Vorsorgekomponente:

  • Die Beitragsentlastung von 115€ ab dem 65. LJ ist garantiert.
  • Lebenslange Beitragsentlastung
  • Amortisation ab dem 74. LJ. (gerechnet ohne Verzinsung)
  • Versterbe ich vor dem 74. LJ, dann haben sich meine Einzahlungen nicht amortisiert und die eingezahlten Beiträge kommen dem Versicherungskollektiv zugute.
  • unflexibel
  • teilweise steuerlich absetzbar (soll aber nicht das Kriterium sein)

ETF:

  • Keine Garantie
  • Lege ich den Betrag in ETF an und entnehme ab dem 65LJ monatlich 115€, ist das Kapital erst an meinem 80. LJ aufgebraucht (bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 3%).
  • Ab meinem 80. LJ ist der Betrag aufgebraucht und es steht keine Altersentlastung mehr zur Verfügung (Annahme, sonst nicht vergleichbar) --> Langlebigkeitsrisiko
  • Bei Tod steht das Geld den Erben (Frau, Kinder) zur Verfügung.
  • Flexibel

Mir ist natürlich bewusst, dass es auch hier keine "Musterlösung" gibt und man dies individuell betrachten muss. Vielleicht könnt ihr trotzdem noch ein paar Sätze dazu schreiben was ihr von der Vorsorgekomponente haltet und was ich sonst noch beachten sollte, da ich leider hin und her gerissen bin.

 

Gruß

Bavarese

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tfk

Der Arbeitgeber beteiligt sich aber doch ebenfalls an diesem Baustein, oder nicht? Ist das mit eingerechnet? Oder ist dein Tarif ohnehin so teuer, dass du den Arbeitgeberanteil bereits ausschöpfst?

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