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Gaeta

Absetzbarkeit privater Rentenversicherung versus Krankenversicherung?

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Gaeta

Ich habe vor 2005 eine Rentenversicherung abgeschlossen, deren Beiträge ich seitdem zu 88% bei der Einkommenssteuererklärung absetzen konnte.

 

Seit 2010 können Krankenkassenbeiträge und andere Vorsorgeaufwendungen bis 1900 von der Steuer abgesetzt werden [1] - darunter fallen laut WISO auch die Beiträge zu meiner (vor-2005-)Rentenversicherung. Ist das korrekt? Seit letztem Jahr habe ich meinen ersten Job seit dem Studium, und die Krankenkassenbeiträge übersteigen 1900 . Heißt das, dass sich die Rentenversicherungsbeiträge ab jetzt nicht mehr auswirken, solange ich Krankenversicherungsbeiträge größer 1900 bezahle?

 

Für mich wäre das ein wenig enttäuschend, da ich mir die private Rentenversicherung auch damit "schöngeredet" habe, dass ich die Beiträge ja zu 88% von der Steuer absetzen kann. Kann mir jemand sagen, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe?

 

[1] http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Hallo Gaeta,

ja,auch die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und sind damit,wenn der Höchstbetrag durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft ist,nicht mehr absetzbar.

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Gaeta

Hallo swingkid,

 

Hallo Gaeta,

keine Sorge,die Beiträge für die private Rentenversicherung sind weiterhin steuerlich absetzbar.

ja, das sind sie - aber bis zu welcher Höhe? Mir scheint, als würden die privaten Rentenbeiträge zusammen mit den KV-Beiträgen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" zusammengefasst, und dann gilt der Höchstbetrag von 1900 .

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeaufwendungen#Sonstige_Vorsorgeaufwendungen_.28ab_2010.29

Anders gefragt, wo auf meiner Steuererklärung würde ich denn die Rentenbeiträge eintragen?

 

Hallo Gaeta,

ja,auch die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und sind damit,wenn der Höchstbetrag durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft ist,nicht mehr absetzbar.

 

Ah, danke. Das habe ich leider befürchtet.

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WOVA1

ja, das sind sie - aber bis zu welcher Höhe? Mir scheint, als würden die privaten Rentenbeiträge zusammen mit den KV-Beiträgen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" zusammengefasst, und dann gilt der Höchstbetrag von 1900 .

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeaufwendungen#Sonstige_Vorsorgeaufwendungen_.28ab_2010.29

Anders gefragt, wo auf meiner Steuererklärung würde ich denn die Rentenbeiträge eintragen?

 

Ah, danke. Das habe ich leider befürchtet.

 

Nicht ganz richtig:

 

Bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer sieht es so aus:

 

- absetzbar mindestens der KV-Beitrag (pauschal gekürzt um 4 % wg. Krankengeld) + PV-Beitrag

 

- wenn das mehr ist als 1900 EUR, war's das.

 

- ansonsten bis zur Grenze von 1900 EUR noch Platz für private RV.

 

Heisst aber auch im Klartext: private RV (und auch solche Dinge wie Haftplicht ) sind nur noch

bei einem sehr niedrigen Einkommen absetzbar.

 

Private RV - Beiträge werden auch in der Anlage AV angegeben - ein paar Zeilen unterhalb der KV-Beiträge .

Einfach immer angeben schadet auch nichts.

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Gaeta

Heisst aber auch im Klartext: private RV (und auch solche Dinge wie Haftplicht ) sind nur noch

bei einem sehr niedrigen Einkommen absetzbar.

Exakt, das scheint das "Problem" zu sein - welches es ja eigentlich nicht ist, weil ich ja nun mehr absetzen kann als vorher. Trotzdem fühlt es sich nicht wie ein Sieg an :unsure:

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swingkid

Du profitierst doch immerhin schon von einer kompletten Steuerfreiheit bei Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit,wenn die allgemeingültigen Kriterien erfüllt sind?!

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WOVA1

Exakt, das scheint das "Problem" zu sein - welches es ja eigentlich nicht ist, weil ich ja nun mehr absetzen kann als vorher. Trotzdem fühlt es sich nicht wie ein Sieg an :unsure:

 

Naja, diese Regelung entstand aus einem Steuerreförmchen der gegenwärtigen Regierung.

Allerdings keineswegs freiwillig - meines Wissen hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass

Krankenversicherung-Beiträge zum Existenzminimum gehören und damit steuerfrei zu stellen seien.

 

Als Ausgleich hat dann Schäuble defacto die Absetzbarkeit von anderen Versicherungen kassiert.

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