Sparbuechse Mai 1, 2012 Hallo an alle, hab mal eine Frage zu folgendem Szenario (meine bessere Hälfte betreffend): Das erste Auto wurde im Juni 2011 angemeldet mit und SF 0 bei der Admiral Direkt versichert. Leider hats im Juli 2011 eigenverschuldet gerumpst :- und der Schaden wurde über die Versicherung reguliert (ein Rückkauf hätte sich nicht gelohnt). Da die Admiral Direkt die Vertragslaufzeit unterjährig hat, läuft der Vertrag mit SF 0 noch bis zum 08.06.2012 - soweit, so gut. Wechseln wir die Versicherung jetzt zu einem Anbieter, bei dem die Vertragslaufzeit "traditionell" bis 31.12.2012 laufen würde (so wäre das meines Erachtens noch bei z. B. HUK24?), dann bekämen wir logischerweise SF M wegen des Schadens in 2011. Und nun die Frage: Was ist dann ab 1.1.2013? Gibts dann wieder die SF 0 (bzw. allgemein gesprochen eine höhere Klasse), oder bleibts bei der SF M? Blicke da nicht durch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 1, 2012 · bearbeitet Mai 1, 2012 von TaurusX Hallo an alle, hab mal eine Frage zu folgendem Szenario (meine bessere Hälfte betreffend): Das erste Auto wurde im Juni 2011 angemeldet mit und SF 0 bei der Admiral Direkt versichert. Leider hats im Juli 2011 eigenverschuldet gerumpst :- und der Schaden wurde über die Versicherung reguliert (ein Rückkauf hätte sich nicht gelohnt). Da die Admiral Direkt die Vertragslaufzeit unterjährig hat, läuft der Vertrag mit SF 0 noch bis zum 08.06.2012 - soweit, so gut. Wechseln wir die Versicherung jetzt zu einem Anbieter, bei dem die Vertragslaufzeit "traditionell" bis 31.12.2012 laufen würde (so wäre das meines Erachtens noch bei z. B. HUK24?), dann bekämen wir logischerweise SF M wegen des Schadens in 2011. Und nun die Frage: Was ist dann ab 1.1.2013? Gibts dann wieder die SF 0 (bzw. allgemein gesprochen eine höhere Klasse), oder bleibts bei der SF M? Blicke da nicht durch... Erstmal solltet ihr schauen ob Euch jemand mit der SF M haben will... Ansonsten vllt. mal über ne 2.Wagen Regelung über Dich oder ihre Eltern nachdenken, dann gibts SF1/2 ODER vllt. sogar SF2. Hier mal die VHV anschauen, die haben schon die neue Rabattstaffel und damit ists gerade für Neuanfänger relativ günstig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 1, 2012 Erstmal solltet ihr schauen ob Euch jemand mit der SF M haben will... Ansonsten vllt. mal über ne 2.Wagen Regelung über Dich oder ihre Eltern nachdenken, dann gibts SF1/2 ODER vllt. sogar SF2. Hier mal die VHV anschauen, die haben schon die neue Rabattstaffel und damit ists gerade für Neuanfänger relativ günstig. Ein Wechsel würde schon gehen, HUK24 wäre für das neue Versicherungsjahr günstiger. Zweitwagenregelung wollen wir bewußt nicht machen. Hat jemand eine Idee zu meiner Frage zur SF-Einstufung ab 1.1.2013? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 1, 2012 Hah, ich habs. Des Rätsels Lösung: Die AKB der HUK24: Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag bei schadenfreiem Verlauf aus der SF-Klasse S, 0 oder M nach SF-Klasse 1. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2, 1⁄2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens 6 Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: aus SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3 aus SF-Klasse 1⁄2 nach SF-Klasse 1 aus SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1⁄2. Bin immerhin noch selbst drauf gekommen Klingt so ziemlich nach einer Standardregelung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Mai 1, 2012 · bearbeitet Mai 1, 2012 von RichyRich Bin immerhin noch selbst drauf gekommen Klingt so ziemlich nach einer Standardregelung? Ja, Standard. - Aber: Hinter allen SF-Klassen stehen auch Beitragssätze in % vom Tarif. Heißt: Eine Verbesserung der SF-Klasse muss nicht zwingend mit einer Beitragsreduzierung einhergehen, weil die Staffelung schon mal gleiche Beitragssätze für 2,3 od. 4 Klassen gleich sein kann. Die Staffelung ist natürlich bei den Versicherern völlig unterschiedlich... mehr weiß ich aber auch nicht. Da hilft nur Bedingungen und Websiten studieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 1, 2012 Danke für den Hinweis - das erledigt dann der Tarifrechner . War allerdings etwas enttäuscht dieses Mal von nafi-auto.de, sonst werden die ja als die beste Suchmaschine gepriesen, aber ich bin auf mehre veraltete Tarife gestoßen. Muß man ein bißchen aufpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 2, 2012 Erstmal solltet ihr schauen ob Euch jemand mit der SF M haben will... Ansonsten vllt. mal über ne 2.Wagen Regelung über Dich oder ihre Eltern nachdenken, dann gibts SF1/2 ODER vllt. sogar SF2. Hier mal die VHV anschauen, die haben schon die neue Rabattstaffel und damit ists gerade für Neuanfänger relativ günstig. Ein Wechsel würde schon gehen, HUK24 wäre für das neue Versicherungsjahr günstiger. Zweitwagenregelung wollen wir bewußt nicht machen. Hat jemand eine Idee zu meiner Frage zur SF-Einstufung ab 1.1.2013? Ihr wollte also bewußt mehr zahlen (vermutlich doppelt soviel, wie nötig im 1. Jahr) ? Warum ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 2, 2012 Ihr wollte also bewußt mehr zahlen (vermutlich doppelt soviel, wie nötig im 1. Jahr) ? Warum ? Ganz einfach: Der Schadenfreiheitsrabatt der Eltern soll so bleiben, wie er ist. Außerdem soll ein "eigener" Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut werden, wenns mal ein teureres Fahrzeug (event. dann mit VK) sein sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 2, 2012 Eine Zweitwagenregelung ändert nichts an den Rabatten der Eltern und damit wird auch ein weiterer Rabatt aufgebaut der dann auf deine Freundin übertragen werden kann. Heißt sie fängt jetzt mit SF 1/2 oder SF2 , als Zweitwagenregelung an, und in 2 Jahren werden 2 Schadensfreie Jahre auf deine Freundin übertragen. D.h. sie spart sich die hohhe Prämie in der SF M und SF0. Für die Eltern oder evtl. dich hat das keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 3, 2012 Eine Zweitwagenregelung ändert nichts an den Rabatten der Eltern und damit wird auch ein weiterer Rabatt aufgebaut der dann auf deine Freundin übertragen werden kann. Heißt sie fängt jetzt mit SF 1/2 oder SF2 , als Zweitwagenregelung an, und in 2 Jahren werden 2 Schadensfreie Jahre auf deine Freundin übertragen. D.h. sie spart sich die hohhe Prämie in der SF M und SF0. Für die Eltern oder evtl. dich hat das keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Oh. Das wußte ich nicht! Danke für den Hinweis! Noch eine Frage: Jetzt haben wir ja SF M - wenns jetzt tatsächlich mit SF 1/2 klappen würde, funktioniert dann auch der Übertrag in 2 Jahren noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 3, 2012 Eine Zweitwagenregelung ändert nichts an den Rabatten der Eltern und damit wird auch ein weiterer Rabatt aufgebaut der dann auf deine Freundin übertragen werden kann. Heißt sie fängt jetzt mit SF 1/2 oder SF2 , als Zweitwagenregelung an, und in 2 Jahren werden 2 Schadensfreie Jahre auf deine Freundin übertragen. D.h. sie spart sich die hohhe Prämie in der SF M und SF0. Für die Eltern oder evtl. dich hat das keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Oh. Das wußte ich nicht! Danke für den Hinweis! Noch eine Frage: Jetzt haben wir ja SF M - wenns jetzt tatsächlich mit SF 1/2 klappen würde, funktioniert dann auch der Übertrag in 2 Jahren noch? Der Übertrag ist problemlos zwischen Eltern&Kinder bzw. zwischen Lebenspartnern möglich. Durch die 2.Wagenregelung wird ein neuer Rabatt angelegt, der dann übertragen werden kann, Die SF M würde nur dann (innerhalb von meist 7 Jahren, dann verfallen Rabatte) wieder eine theoretische Bedeutung bekommen, sollte deine Freundin noch zusätzlich ein 2. Fahrzeug auf sich anmelden wollen, da wäre sie grundsätzlich verpflichtet den alten Rabatt anzugeben, aber dafür kann man dann im entsprechenden Fall auch besser lösen. Also als Antwort auf deine Frage, JA ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 3, 2012 · bearbeitet Mai 3, 2012 von Sparbuechse Und... Wie funktioniert das praktisch? Das Auto umschreiben lassen auf z. B. mich oder die Eltern? An deren Wohnort neu zulassen, d. h. neues Kennzeichen? Hab mal den Tarifrechner bemüht: Melden wirs auf mich an, kriegen wir sogar SF4 (bei der HUK24, da ist mein Erstfahrzeug versichert). Und wie kann ich diesen Rabatt dann übertragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 3, 2012 Und... Wie funktioniert das praktisch? Das Auto umschreiben lassen auf z. B. mich oder die Eltern? An deren Wohnort neu zulassen, d. h. neues Kennzeichen? Hab mal den Tarifrechner bemüht: Melden wirs auf mich an, kriegen wir sogar SF4 (bei der HUK24, da ist mein Erstfahrzeug versichert). Und wie kann ich diesen Rabatt dann übertragen? Eigentlich braucht ihr nur den Versicherungsnehmer wechseln, der Halter kann bleiben, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 4, 2012 Bei der HUK24 leider nicht, das hab ich schon rausbekommen. Was mir noch fehlt, ist die Info, ob die kompletten SF4 übertragen werden können, wenn wir die Übertragung mal machen wollten und ob sich die SF-Klasse mit den Jahren noch weiter erhöht. Weißt Du oder jemand aus dem Forum hier was? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Mai 4, 2012 Bei der HUK24 leider nicht, das hab ich schon rausbekommen. Was mir noch fehlt, ist die Info, ob die kompletten SF4 übertragen werden können, wenn wir die Übertragung mal machen wollten und ob sich die SF-Klasse mit den Jahren noch weiter erhöht. Weißt Du oder jemand aus dem Forum hier was? Dann rechne mal beide bei der HUK (nicht 24). Da werden abweichende Halter akzeptiert, erhalten aber Risikozuschlag. Ab 3 Produkte bei der HUK gibts Kombibonus in der Kfz-Versicherung. Welche Rabattgrundjahre später auf Deine Freundin übertragen werden können, hängt sehr von der Versicherung bzw. dem Sachbearbeiter ab. Generell kann nur das übertragen werden, was selbst hätte "erfahren" werden können. Trotzdem habe ich 25 schadenfreie Jahre bei 19 Jahren Führerschein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 4, 2012 Die SF4 werden nicht übertragen, sondern nach einem Jahr ne SF1 nach 2 Jahren ne SF2 usw. es gehts ja auch hauptsächlich darum den überproportional hohen Beitrag in den 1. zwei Jahren zu vermeiden, weil jetzt eben ne SF M auf der Uhr steht. und ~240% Beitrag bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 4, 2012 HUK24 akzeptiert auch verschiedene Halter, allerdings wird der Spaß dann fast doppelt so teuer (hab da gestern wohl was falsch gemacht). HUK hab ich dann gar nicht mehr gerechnet. Ich glaube, wir machen das dann so. Auf der einen Seite wirklich blöd, daß ich nicht gleich beim Kauf die Zweitwagenregelung genutzt habe, aber auf der anderen Seite ist jetzt wenigstens nur die "eigene" SF 1 auf eine SF M zerstört (natürlich neben der eigenen Motorhaube und der Stoßstange des BMW Z3 vornedran) Hab ich denn irgendein Risiko, wenn ich das Auto als Zweitwagen anmelde? Natürlich krieg ich dann erstmal die Strafzettel (da gabs zum Glück nur einen), aber sonst fällt mir nichts ein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 4, 2012 DU hast kein Risiko, nur deine Freundin , weil du dann Halter bist und sie brav sein muß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 5, 2012 · bearbeitet Mai 5, 2012 von Sparbuechse Super: Resultat - anstelle 996 Euro für die TK, jetzt nur noch 510 Euro, Schutzbrief inkl. und die AVD-Mitgliedschaft können wir auch knicken. TaurusX, vielen Dank! Am Di. gehts zum Ummelden etc. Aber eine Frage noch: Wenn ich die Versicherung für meinen Erstwagen wechseln möchte, und event. nochmal ein Schaden mit dem Zweitwagen passiert, muß ich das dann bei der nächsten Versicherung angeben (wenn sichs nur um den Wechsel der Versicherung für den Erstwagen handelt)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 5, 2012 Schäden die mit dem Zweitwagen passieren, haben keinen Einfluss auf die Versicherung des Erstwagen. Hast du beide Fzg. dann bei einem Versicherer ? und mit welcher SF steigt der Zweitwagen jetzt ein ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 5, 2012 Ah super, d. h. die Frage nach Schäden wäre zu verneinen? Bist Du Dir sicher? Beide sind dann bei der HUK24, der 2. startet mit SF 4. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 5, 2012 So ist es üblich, bzgl. der Schäden, genaues steht in den Vertragsbedingungen , bei ganz wenigen schlechten Zweitwagenregelungen würde ein Schaden beide Fzg, betreffen, wie gesagt eher die Ausnahme. Was aber dringend zu klären wäre, bevor man evtl. den Erstwagen wechselt, ob die SF4 daran gebunden ist, ob beide Fzg. bei der HUK laufen müssen und was passiert, wenn man mit dem Erstwagen den Versicherer wechseln sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Mai 5, 2012 Das hat mir die HUK24 schon geschrieben - bei einem Schaden wird nur der Zweitvertrag rückgestuft. Ich dachte, die Frage, die man z. B. bei Tarifrechnern findet, bezieht sich auf die gesamte Versicherung, also inkl. Zweitwagen, daher meine Frage. Die SF4 gibts nur, wenn ein Erstvertrag bei der HUK24 ist. Sonst gibts weniger, aber auf jeden Fall besser als SF M . Bin bei der HUK24 schon länger, war bis jetzt immer der günstigste Versicherer für meine Anforderungen, da mach ich mir ehrlich gesagt weniger Sorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Mai 5, 2012 Na dann freue ich mich für Dich, das ich dir nen Tip geben konnte der jetzt für dich ein paar 100 Ersparnis bringt. Schönes Wochenende Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag