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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

Empfohlene Beiträge

Sapine
vor 6 Minuten von Schlumich:

Ohne Gewähr:

Bei Aktien-ETFs ca. 35€ pro 10.000€ EInlage.

Anleihen-ETFs etwas höher (ca. 48€ pro 10k)

Vorausgesetzt

1) es gab keine Ausschüttungen

2) Die Fonds haben die nötige Wertsteigerung

3) man hat die Fonds das ganze Jahr gehalten 

...

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Schlumich
vor 10 Minuten von Schlumich:

 

Ohne Gewähr:

Bei Aktien-ETFs ca. 35€ pro 10.000€ EInlage.

Anleihen-ETFs etwas höher (ca. 48€ pro 10k)

 

 

vor 4 Minuten von Sapine:

Vorausgesetzt

1) es gab keine Ausschüttungen

2) Die Fonds haben die nötige Wertsteigerung

3) man hat die Fonds das ganze Jahr gehalten 

...

Korrekt. Ich hätte MAXIMAL ergänzen sollen (und habe das oben gemacht :)

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Greenhorn_Berlin

Ich habe 2020 für 200.000 EUR einen MSCI-World-ETF gekauft, der steht jetzt bei 350.000 EUR. Dann ziehen die sich 1.225 EUR ein, oder?

 

Und warum wird sowas nicht vorab angekündigt? Ich meine, man erhält doch ständig alle möglichen Infos von den Banken, zu allen möglichen Petitessen. Und hier geht es wirklich mal um Geld, und dann dürfen die ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen?

 

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Sapine

Eigentlich müsste es Anfang 2024 nicht viel anders gewesen sein, insofern bist Du doch vorgewarnt. Ansonsten sind die Banken zur Anwendung von geltendem Recht verpflichtet. Nicht dass ich die Regelung gut finde, aber nicht die Banken sind schuld sondern der Gesetzgeber, der die sofortige Fälligkeit zum ersten Bankarbeitstag festgesetzt hat. 

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Greenhorn_Berlin
· bearbeitet von Greenhorn_Berlin

Bisher ist nie was eingezogen worden. Oder nehmen die das direkt aus dem ETF? Die Erträgnisaufstellung sagt dazu nichts, die Steuerbescheinigung auch nicht...

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chirlu
vor 3 Minuten von Sapine:

Nicht dass ich die Regelung gut finde, aber nicht die Banken sind schuld sondern der Gesetzgeber, der die sofortige Fälligkeit zum ersten Bankarbeitstag festgesetzt hat. 

 

Ursprünglich war der letzte Tag des Jahres angedacht (was auch eigentlich logischer, aber sicher nicht praktischer ist).

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Greenhorn_Berlin

Dann muss ich mal schnell was überweisen...

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Sapine
vor 5 Minuten von chirlu:

Ursprünglich war der letzte Tag des Jahres angedacht (was auch eigentlich logischer, aber sicher nicht praktischer ist).

Das wäre sicher noch schlimmer geworden. Bei der aktuellen Regelung wird für eine große Anzahl von Anlegern schlicht der Sparerpauschbetrag belastet. Selbst wenn der nicht ausreicht, ist das Problem rein nominell "kleiner". 

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CorMaguire
vor 19 Minuten von Sapine:

...sondern der Gesetzgeber, der die sofortige Fälligkeit zum ersten Bankarbeitstag festgesetzt hat. 

Ist das denn so? In §18 InvG steht dass die Vorabpauschale am "ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen." gilt. Heisst ja aber nicht dass die Steuer dann sofort abzuführen wäre. Insbesondere wenn die Berechnung erst Wochen später erfolgt.

Welche Vorschrift löst denn die rückwirkende Fälligkeit aus?

 

Überweist die Bank dann auch mit Valuta 02.01. ans FA?

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Sapine

Die Diskussion hatten wir schon mal und wenn ich mich richtig erinnere haben Banken andere Fristen. 

vor 2 Minuten von CorMaguire:

Ist das denn so? In §18 InvG steht dass die Vorabpauschale am "ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen." gilt.

Das heißt, dass in dem Moment Dein fiktiver Gewinn da ist. Die Steuern darauf sind die logische Folge. 

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chirlu
vor 12 Minuten von CorMaguire:

Überweist die Bank dann auch mit Valuta 02.01. ans FA?

 

Nein (§ 44 Abs. 1 S. 5 EStG):

Zitat

Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist jeweils bis zum zehnten des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen, (…)

Jedoch (§ 44 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG):

Zitat

Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt haben (… die jeweils Zuständigen) den Steuerabzug unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen.

 

Rückerstattungen, z.B. wegen Verrechnung mit Verlusten, bekommt die Bank natürlich auch erst im Folgemonat.

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CorMaguire
vor 5 Minuten von chirlu:

Nein (§ 44 Abs. 1 S. 5 EStG):

Jedoch (§ 44 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG):

Rückerstattungen, z.B. wegen Verrechnung mit Verlusten, bekommt die Bank natürlich auch erst im Folgemonat.

Merci :thumbsup:

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Schlumich
vor einer Stunde von Greenhorn_Berlin:

Bisher ist nie was eingezogen worden. Oder nehmen die das direkt aus dem ETF? Die Erträgnisaufstellung sagt dazu nichts, die Steuerbescheinigung auch nicht...

Bevor ich mich unter dem Weihnachtsbaum setze , zwei Rückfragen, die das Problem ggf. lösen:

1) ist der ETF ausschüttend?

2) ist die Vorabpauschale gegen den Sparer-Freibetrag gelaufen?

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Greenhorn_Berlin

Mein ETF thesauriert, und die Bank hat keinen Freistellungsauftrag von mir.

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Sapine

Kannst Du bei Deinem Broker Details zur Position einsehen? Ggf. kannst Du die Abrechnung für Anfang letzten Jahres finden. Welcher Broker ist es?

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chirlu
vor 4 Minuten von Sapine:

Welcher Broker ist es?

 

ING.

 

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Sapine
vor 2 Stunden von Greenhorn_Berlin:

Bisher ist nie was eingezogen worden. Oder nehmen die das direkt aus dem ETF? Die Erträgnisaufstellung sagt dazu nichts, die Steuerbescheinigung auch nicht...

Wie kommt man Dezember 2024 oder früher an die Erträgnisaufstellung? 

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Greenhorn_Berlin
· bearbeitet von Greenhorn_Berlin

Die vom Vorjahr. Aber soweit ich weiß, wurde da noch keine Vorabpauschale fällig.

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Sapine

Genau das ist das Problem. D.h. dass auf der Steuerbescheinigung von 2023 nichts drauf steht bedeutet nicht, dass 2024 keine Steuern berechnet wurden. 

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Greenhorn_Berlin

Also alles sehr intransparent, oder? Ich meine: einerseits muss man ständig irgendwelchen Coockies zustimmen, und man soll als Verbraucher vor allen möglichen Dingen geschützt werden – aber wenn es echt mal um Geld geht, herrscht offenbar Stillschweigen...

 

Sind wir uns in der Höhe ungefähr einig? 350.000 durch 10.000 gleich 35, mal 35 ergibt 1.225 EUR, oder? Dann werde ich mal 5.000 EUR auf das ING-Konto überweisen, dann ist das erst mal gedeckt. Mit (hoffentlich) weiter steigenden Kursen wird ja dann auch die Vorab-Pauschale in den nächsten Jahren höher...

 

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Schlumich
vor 15 Minuten von Greenhorn_Berlin:

 Mit (hoffentlich) weiter steigenden Kursen wird ja dann auch die Vorab-Pauschale in den nächsten Jahren höher...

 

Nein

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chirlu
vor 1 Minute von Schlumich:

Nein

 

Doch, c.p. schon. (Natürlich kann der Basiszins künftig ständig sinken und so doch sinkende Vorabpauschalen bewirken …)

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Doch, c.p. schon. (Natürlich kann der Basiszins künftig ständig sinken und so doch sinkende Vorabpauschalen bewirken …)

Naja.... dann Jein. Steigende Kurse alleine erhöhen nun mal nicht automatisch die Vorabpauschale. Es muss auch der Basiszins "mitspielen". Es gibt hier mehr als eine Stellschraube.

Vielleicht sollte sich @Greenhorn_Berlineinmal mit der Systematik der Berechnung der VAP beschäftigen

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Greenhorn_Berlin

Bezieht sich die Vorab-Pauschale denn auf den Einstandspreis oder auf den momentanen Depotwert?

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hattifnatt
vor 1 Minute von Greenhorn_Berlin:

Bezieht sich die Vorab-Pauschale denn auf den Einstandspreis oder auf den momentanen Depotwert?

Anstatt zu versuchen, sich hier häppchenweise durch Fragen ein gewisses Grundwissen anzueignen, würde ich die Lektüre eines Artikels empfehlen wie z.B.:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/

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