TurboTyp April 26, 2021 Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, sehr hilfreich! Manchmal sieht nan wirklich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kati2014 Mai 15, 2021 Hallo, ich habe jetzt einiges zu dem Thema gelesen, bin aber irgendwie noch immer verwirrt. Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen: Anteile an ausländisch thesaurierenden Investmentfonds (Erwerb 2014) wurden in 2020 veräußert. Müssen die Kapitalerträge (gem. Steuerbescheinigung der Bank) in der Steuererklärung um die in den Vorjahren ausschüttungsgleichen Erträge - die entsprechend auch in den Vorjahren versteuert wurden - korrigiert werden? D.h. die Kapitalerträge reduzieren sich? Vorab vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 15, 2021 vor 27 Minuten von Kati2014: Hallo, ich habe jetzt einiges zu dem Thema gelesen, bin aber irgendwie noch immer verwirrt. Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen: Anteile an ausländisch thesaurierenden Investmentfonds (Erwerb 2014) wurden in 2020 veräußert. Müssen die Kapitalerträge (gem. Steuerbescheinigung der Bank) in der Steuererklärung um die in den Vorjahren ausschüttungsgleichen Erträge - die entsprechend auch in den Vorjahren versteuert wurden - korrigiert werden? D.h. die Kapitalerträge reduzieren sich? Vorab vielen Dank! Hast Du die Thesaurierungen in den Jahren 2014 bis 2017 versteuert? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kati2014 Mai 15, 2021 vor 16 Minuten von Taxadvisor: Hast Du die Thesaurierungen in den Jahren 2014 bis 2017 versteuert? Gruß Taxadvisor Ja, wurde versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElGro Mai 16, 2021 Liebe Experten. Ich habe eine Frage zu Fondsaltanteilen (gekauft in 2008). Ich habe verstanden, dass bei Verkauf Abgeltungssteuer fällig wird, die man sich dann über die Steuererklärung zurückholen kann. Wie kann ich nachweisen, dass es sich tatsächlich um Altanteile handelt? Kann mir die Bank bestätigen, dass die Anteile vor 2009 gekauft wurden? Sorgen macht mir vor allem der ETF LYX049, ehemals Comstage ETF050, ehemals ETF112. Hier ist der ETF112 (angeblich steuerunschädliche Verschmelzung) erst in den ETF050 und später in den LYX049 übergegengen. Ausserdem habe ich die Anteile 2 Mal per Depotübertrag auf ein anderes Depot (weiterhin auf meinen Namen lautend) übertragen. Ich habe noch die damaligen Kaufbelege. Danke für die Tipps. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Mai 16, 2021 vor 2 Stunden von ElGro: [..] Wie kann ich nachweisen, dass es sich tatsächlich um Altanteile handelt? Kann mir die Bank bestätigen, dass die Anteile vor 2009 gekauft wurden? Auf der Verkaufsabrechnung sollten die Altanteile automatisch ausgewiesen sein, spätestens jedoch auf der Steuerbescheinigung der Bank. vor 2 Stunden von ElGro: Sorgen macht mir vor allem der ETF LYX049, ehemals Comstage ETF050, ehemals ETF112. Hier ist der ETF112 (angeblich steuerunschädliche Verschmelzung) erst in den ETF050 und später in den LYX049 übergegengen. Ausserdem habe ich die Anteile 2 Mal per Depotübertrag auf ein anderes Depot (weiterhin auf meinen Namen lautend) übertragen. Ich habe noch die damaligen Kaufbelege. Hier kann (sollte?) man möglichst vor dem Verkauf die aktuell bei der Bank gespeicherten Steuer-Daten abfragen. Falls dort etwas nicht stimmt, muss über die Bank eine Korrektur veranlasst werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 16, 2021 vor 5 Stunden von ElGro: Ausserdem habe ich die Anteile 2 Mal per Depotübertrag auf ein anderes Depot (weiterhin auf meinen Namen lautend) übertragen. Ich habe noch die damaligen Kaufbelege. lies folgenden Thread https://www.wertpapier-forum.de/topic/59122-leitfaden-zum-umgang-mit-steuerlichen-daten-nach-depotübertrag/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 16, 2021 vor 14 Stunden von Kati2014: Ja, wurde versteuert. Dann darfst Du abziehen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kati2014 Mai 16, 2021 vor 17 Minuten von Taxadvisor: Dann darfst Du abziehen. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für die Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElGro Mai 19, 2021 Danke an die Tippgeber. Ich werde mal bei der Bank anrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Mai 19, 2021 Hallo, ich habe jetzt einiges zu dem Thema gelesen, bin aber irgendwie noch immer verwirrt. Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen: Anteile an ausländisch thesaurierenden Investmentfonds (Erwerb 2014) wurden in 2020 veräußert. Müssen die Kapitalerträge (gem. Steuerbescheinigung der Bank) in der Steuererklärung um die in den Vorjahren ausschüttungsgleichen Erträge - die entsprechend auch in den Vorjahren versteuert wurden - korrigiert werden? D.h. die Kapitalerträge reduzieren sich? Vorab vielen Dank! Am 16.5.2021 um 00:22 von Taxadvisor: Hast Du die Thesaurierungen in den Jahren 2014 bis 2017 versteuert? Gruß Taxadvisor Ja, wurde versteuert. Am 16.5.2021 um 15:23 von Taxadvisor: Dann darfst Du abziehen. Gruß Taxadvisor Wie ist das eigentlich bei vor 2009 angeschafften thesaurierenden Fonds? Nachdem hier beim Verkauf ja auch Steuern anfallen, ich diese aber vom Finanzamt komplett wieder zurückbekomme (bis 100.000,- Freibetrag), muss ich meine Dokumentationen der ausschüttungsgleichen Erträge 2008-2017 überhaupt noch aufheben bzw. nach einem Verkauf angeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 19, 2021 · bearbeitet Mai 19, 2021 von beamter97 vor 1 Stunde von finisher: muss ich meine Dokumentationen der ausschüttungsgleichen Erträge 2008-2017 überhaupt noch aufheben bzw. nach einem Verkauf angeben? Im Rahmen des fiktiven Verkaufs zum 1.1.2018 hat dein Broker die Summe der noch nicht versteuerten agE festgeschrieben. Bei einem künftigen Verkauf wird die Bank die darauf fälligen Steuern (ohne TFS) berechnen und in der Steuerbescheinigung des Jahres auch gesondert ausweisen. Die kannst du in deiner Steuererklärung dann kürzen, wirst höchstwahrscheinlich aber die frühere Versteuerung dem FA nachweisen müssen. Bisher habe ich weder eigene Erfahrungen damit gemacht, noch von anderen gelesen, welche Anforderungen das FA an den Nachweis stellt. Interessant ist das vor allem bei Fondsanteilen, die unentgeltlich (Schenkung/Erbschaft) den Besitzer gewechselt haben. Wie werden meine Kinder irgendwann nachweisen, dass ihr im Jahre 2018 verstorbener Großvater die agE ordnungsgemäß versteuert hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Mai 26, 2021 Am 19.5.2021 um 22:01 von finisher: Wie ist das eigentlich bei vor 2009 angeschafften thesaurierenden Fonds? Nachdem hier beim Verkauf ja auch Steuern anfallen, ich diese aber vom Finanzamt komplett wieder zurückbekomme (bis 100.000,- Freibetrag), muss ich meine Dokumentationen der ausschüttungsgleichen Erträge 2008-2017 überhaupt noch aufheben bzw. nach einem Verkauf angeben? Steuererklärungen inkl. Belege aufheben bis zum Verkauf. Die Bank weiß doch nicht, ob du die agE Jahr für Jahr bis 2018 versteuert hast. siehe Beitrag von beamter97. Am 19.5.2021 um 23:45 von beamter97: Wie werden meine Kinder irgendwann nachweisen, dass ihr im Jahre 2018 verstorbener Großvater die agE ordnungsgemäß versteuert hat? Tja, durch Belege, die Großvater aufgehoben hat. Erben treten nun mal die Gesamtrechtsfolge an. Es geht um Glaubhaftmachung, die bei üblicher Sorgfalt möglich sein sollte. Hatte der Großvater z.B. immer einen StB, kann man auch den mal fragen. So eine Aussage ist "Gold" wert, wenn der formlos in einem Schreiben bestätigt, dass Opa immer seine Wertpapierunterlagen mit eingereicht hat. Ich mach mir ja weniger Sorgen, dass du als Erbe das alles bis zu deinem Tod schon in den Shredder gibst und deine Kinder dann ohne Unterlagen dastehen. Der Regelfall ist eher, dass die Finanzämter Angaben dazu nicht weiter hinterfragen, sondern schlicht antragsgemäß veranlagen. Ist aber immer vom Einzelfall abhängig und an wen man da gerät. Und eine Einreichung der Steuererklärung via StB ist da oft hilfreich, zumal ja vielleicht auch eine ErbSt-Erklärung fällig ist. Es gibt halt Unterlagen, die man mehrere Jahrzehnte aufheben sollte, ob Hauskauf/-bau der Eltern in 1967 oder Wertpapierkäufe, die man immer noch im Depot hat. Ich scanne wichtige Unterlagen schon seit vielen Jahren ein und hab so auch digitale Kopien von Notarurkunden etc. Das gleiche gilt auch für Arbeitsverträge, wenn man später seine Beschäftigungszeiten für die Rentenberechnung belegen will. Und ich traue keinem digitalen "Belegpostfach" einer Bank. Kündige ich dort, habe ich darauf meist keinen Zugriff mehr, im Erbfall muss man die Bank gezielt auffordern, dass sie die dort gespeicherten Unterlagen rausrückt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Juli 9, 2021 · bearbeitet Juli 9, 2021 von edan Hat hier bitte jemand einen Rechner für ausschüttende vs. thesaurierende Fonds zur Hand? @intInvest hatte so einen Rechner mal freundlicherweise in seiner Signatur, jetzt leider nicht mehr. Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juli 9, 2021 vor 5 Stunden von edan: Hat hier bitte jemand einen Rechner für ausschüttende vs. thesaurierende Fonds zur Hand? @intInvest hatte so einen Rechner mal freundlicherweise in seiner Signatur, jetzt leider nicht mehr. Vielen Dank. Doch doch, ist schon noch in der Signatur. Wenn du am Handy online bist, dann sieht man die Signatur wohl nicht : ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Juli 9, 2021 vor 8 Minuten von intInvest: Doch doch, ist schon noch in der Signatur. Wenn du am Handy online bist, dann sieht man die Signatur wohl nicht : ) Stimmt, habe nur auf dem Handy geschaut. Danke Dir Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 13, 2021 Eine Verständnisfrage zum 100k-Freibetrag: Bin ich verpflichtet, bei einem Verkauf bestandsgeschützter Alt-Anteile in meiner Steuererklärung den Freibetrag geltend zu machen, oder kann ich mit diesen Kapitalerträgen in die Günstiger-Prüfung gehen und den Freibetrag für spätere Jahre aufbewahren? Ich habe dazu widersprüchliche Quellen: Im "BMF-Schreiben 2017-12-15-steuerbescheinigung-kapitalertraege nach InvSt-Reform" steht im Muster-Text Zitat Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten Wertveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommen-steuerveranlagung geltend gemacht werden. Kann, aber muß nicht, also habe ich eine Wahl? Im "BMF-Schreiben 2019-05-21-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-januar-2018-geltenden-fassung-InvStG-2018" steht unter Rz 56.101 Zitat Im Veranlagungsverfahren ist von Amts wegen auf die Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen der Freibetrag nach § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG anzuwenden. und unter Rz. 56.102 Zitat Eine nur teilweise Geltendmachung des Freibetrags .... ist unzulässig. Danke für Eure Hilfe oder Mitteilung bereits gemachter Erfahrungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juli 14, 2021 Ich denke, das erste Zitat bezieht sich darauf, dass die Banken diese Einnahmen erst mal normal versteuern ("kann nur..."). Der Freibetrag muss aber auch nicht genutzt werden, da man ja die Einnahmen auch verschweigen kann, wie alle mit KapESt versteuerten Einnahmen, vorausgesetzt aus der betreffenden Steuerbescheinigung folgt nicht aus anderen Gründen eine Erklärungspflicht. Wenn aber die betreffende JStB in die Erklärung einfließt, was sie ja für die von Dir angestrebte Günstigerprüfung muss, bedeutet das zweite Zitat wohl, dass dann der Freibetrag vom Finanzamt maximal gemindert wird. Zu beachten ist evtl. noch, dass sich das Zitat nur auf Gewinne bezieht. Falls Du auch Verluste hattest, die unter die Freibetragsregelung fallen, werden die normalerweise sofort abgezogen, können aber auf Antrag den Freibetrag wieder erhöhen (aus dem Gedächtnis geschrieben, lieber nochmal nachprüfen). Mit dem letzten Zitat wird ausgeschlossen, dass von zB 20k dieser Einnahmen in der JStB nur 5k auf den Freibetrag angerechnet werden und der Rest zB in die Günstigerprüfung läuft. Also hast Du die Wahl - alles mit KapESt zu versteuern (ohne Günstigerprüfung) - wenn sich die betroffenen Einnahmen auf mehrere Banken verteilen, nur einen Teil in den Freibetrag laufen zu lassen und den Rest mit KapESt zu versteuern (ohne GP) - alles in den Freibetrag laufen zu lassen (mit GP) - eine teilweise Anrechnung zu beantragen und zu hoffen, dass das Finanzamt nicht so genau hinschaut (mit GP) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 14, 2021 Meine Idee, den Freibetrag erst später zu nutzen, hat sich schon in Luft aufgelöst. Mit BMF-Schreiben vom 11.11.2020 wurde die Ausstellung der Steuerbescheinigung geändert. Die Erträge aus bestandsgeschützten Altanteilen wurden aus dem nachrichtlichen Teil in den Bescheinigungsteil verschoben. IMHO muß ich sie also beim Antrag auf Günstigerprüfung angeben, und sie werden "von Amts wegen" beim Freibetrag berücksichtigt. @kleinerfisch: Danke für deine Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Juli 16, 2021 · bearbeitet Mai 1, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe August 12, 2021 Ich erhalte durch einen Vermittler von der Depotbank Bestandprovisionen zurückerstattet. Diese sind wohl in der Anlage KAP INV anzugeben. Macht es jetzt auch noch einen Unterschied ob es Aktienfonds, Mischfonds, Rentenfonds etc. sind. Oder greift hier die Teilfreistellung nicht? Wenn ja, wie weißt ihr diese sauber nach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch August 12, 2021 Die TFS greift auch hier. Ich bin bei Rentablo. Die Auswertungen/Gutschriften sind nicht geeignet, das sauber zu belegen. Ich habe einfach den Gesamtbetrag in Anlage KAP, Zeile 18, eingetragen. Die Erklärung ist aber noch nicht mal abgeschickt - also noch keine Ahnung, was das Finanzamt daraus macht, zumal 2020 mein erstes Jahr mit CashBacks ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker August 14, 2021 Am 12.8.2021 um 18:33 von kleinerfisch: Die TFS greift auch hier. Ich bin bei Rentablo. Die Auswertungen/Gutschriften sind nicht geeignet, das sauber zu belegen. Ich habe einfach den Gesamtbetrag in Anlage KAP, Zeile 18, eingetragen. Die Erklärung ist aber noch nicht mal abgeschickt - also noch keine Ahnung, was das Finanzamt daraus macht, zumal 2020 mein erstes Jahr mit CashBacks ist. Bei Rentablo gibt es einen Steuerhelfer, d.h. die Auflistung als Excel (CSV), inkl. der Unterscheidung in die verschiedenen Fonds-Gruppen. Diese kann man einfach in die Anlage KAP-INV übernehmen (Betrag vor TFS). Ansonsten sieht man sehr wohl, welcher Fonds was ausschüttet. Das könnte man auch selbst aufschlüsseln. Dieses Jahr wollte das Finanzamt bei mir auch diese Aufschlüsselung sehen. Die entsprechende Tabelle wurde dann akzeptiert. Wenn Du nichts unterscheidest, kann Du auch nicht die richtige TFS geltend machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch August 14, 2021 Den Steuerhelfer kenne ich und habe ich auch verwendet, um für mich die TFS zu berrechnen. Es ist allerdings eine reine CSV-Datei, an der nicht zu erkennen ist, von wem sie stammt (kein Logo oder so). Ein echter Beleg ist nur die Quartalsgutschrift, in der aber nur die Gesamtsumme steht. Wenn Dein Finanzamt den CSV-Ausdruck anerkennt, freut mich das. Das ist aber keine Garantie, dass mein Finanzamt auch so handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker August 14, 2021 vor 1 Stunde von kleinerfisch: Den Steuerhelfer kenne ich und habe ich auch verwendet, um für mich die TFS zu berrechnen. Es ist allerdings eine reine CSV-Datei, an der nicht zu erkennen ist, von wem sie stammt (kein Logo oder so). Ein echter Beleg ist nur die Quartalsgutschrift, in der aber nur die Gesamtsumme steht. Wenn Dein Finanzamt den CSV-Ausdruck anerkennt, freut mich das. Das ist aber keine Garantie, dass mein Finanzamt auch so handelt. Und wie rechnest Du dann die korrekte TFS aus - und belegst diese? Wenn Du nur die Gesamtsumme aus den Abrechnungen einträgst, versteuerst Du doch alles mit 25% AbgSt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag