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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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alsuna

Nein, da steht steuerlich "als neu angeschafft gelten".

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Bitte um Hilfestellung bzgl. der neuen Gesetzeslage bzw. der Umstellung 

 

Da ich meine Steuererklärung für das Jahr 2017 voreilig Anfang des Jahres schon eingereicht habe, ohne auf sämtliche Unterlagen meiner Depotbank zu warten bzw. das neue Gesetz annähernd zu verstehen, stellt sich mir nun nachgehend folgende Frage: hätte ich die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2017 (Thesaurierung) meiner Fonds in der Steuererklärung angeben müssen, auch wenn der Freibetrag noch nicht komplett ausgeschöpft ist? Entstehen mir nun im Nachgang bei einer späteren Veräußerung irgendwelche Nachteile? Wahrscheinlich hab ich nun den Freibetrag verschenkt und bei einem späteren Verkauf / Besteuerung ist es eben möglich, dass der Freibetrag ausgeschöpft ist und ich Steuern darauf zahle?!

 

Es handelt sich hierbei um folgende Fonds, bei denen mir nun überall eine Thesaurierung zum Jahresende vorliegt:

 

UBS MSCI WORLD A0NCFR

ISHARES MSCI EM A0HGWC

XTRACKERS MSCI EMU DBX0GJ

 

Vielen Dank vorab!

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Steuerfrage

Guten Tag liebes Forum,

 

ich habe mich jetzt eine ganze Weile mit dem neuen Investmentsteuergesetz beschäftigt, dass ab 2018 in Kraft getreten ist. Ich habe mir dazu eine Excel-Tabelle erstellt, um die alte Besteuerung mit der neuen zu vergleichen. Was mich allerdings verwundert ist die Tatsache, dass je höher der Kursgewinn und je geringer die Ausschüttungen ist, desto niedriger ist meine Steuerquote. Da ich überall lese, dass es rechnerisch kaum einen Unterschied zwischen dem alten und dem neuen System gibt, verwundert mich das Ergebnis und lässt an meiner Excel-Tabelle zweifeln. Ich habe sie mal hochgeladen und würde mich freuen, wenn jemand meine Erkenntnis bzw. die Richtigkeit der Excel-Tabelle bestätigen könnte oder mir erklären, wo mein Denkfehler liegt!?

 

Beispiel: Für die Ausgangsdaten beträgt die Steuerquote im neuen System laut meiner Tabelle ca. 24,5%. Erhöhe ich den Verkaufspreis der Anteile auf 1.550€ sind es nur noch 21%. Kann das wirklich sein?

 

Vielen Dank.

 

Peter

Investmentsteuerreform.xlsx

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Limit

Der Grund für die Teilfreistellung war, dass mit den neuen Regeln ausländische Quellensteuern, die im Fonds anfallen, nicht mehr anrechenbar sind. Da du diese in deiner Rechnung aber nicht berücksichtigst, erhälst du nur das Best-Case-Szenario, nämlich den Fall, dass keine Quellensteuern im Fonds anfallen. Das ist allerdings ein eher seltener Fall, z.B. bei Fonds, die nur Aktien aus Ländern ohne Quellensteuern enthalten (Großbritannien, Irland, Brasilien, Bermudas, …).

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Steuerfrage

Danke für die Antwort, allerdings kann ich sie nicht nachvollziehen. Wenn ich einen ETF auf den Dax vor 2018 zu besteuern hatte, dann habe ich exakt 26,375% Steuern gezahlt und zwar sowohl auf die Ausschüttungen als auch auf den Kursgewinn. Nun bezahle ich für die Ausschüttungen 0,85 * 0,7 * 0,26375 + 0,15 = 30,69%

 

Auf Kursgewinne zahle ich 0,7 * 0,26375 = 18,46%. Der endgültige Steuersatz pendelt sich nach meiner Rechnung meistens in dem Bereich um die 25% ein. Das ist offensichtlich weniger als 26,375%. Habe ich hohe Kursgewinne und geringe Ausschüttungen, geht die Steuerquote sogar Richtung 20%, vorausgesetzt meine Berechnung stimmt, was ja meine eigentliche Frage ist.

 

Die Quellensteuer verstehe ich nicht als Argument. Das Ziel war es den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und nicht an dem Betrag der Besteuerung etwas zu ändern. In dem Beispiel mit dem DAX ETF waren vor 2018 Quellensteuern nicht relevant und heute auch nicht.

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kleinerfisch
Am 6.9.2018 um 13:36 schrieb Steuerfrage:

Nun bezahle ich für die Ausschüttungen 0,85 * 0,7 * 0,26375 + 0,15 = 30,69%

Kannst Du Deine Rechnung mal erklären?

 

Am 6.9.2018 um 13:36 schrieb Steuerfrage:

Die Quellensteuer verstehe ich nicht als Argument. Das Ziel war es den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und nicht an dem Betrag der Besteuerung etwas zu ändern.

Allein, dass die KAGs die QSt nicht mehr auszurechnen und das Ergebnis an die Banken weiterleiten müssen, die es an Dich weiterleiten, der es dann ans Finanzamt weiterleitet, ist doch eine Reduzierung bürokratischen Aufwands. Ganz zu schweigen von den mehreren Dutzend anderer Kennzahlen, die nicht mehr gerechnet werden müssen.

Aber es gab mehrere Ziele der Reform (s. die Präsentation in der Fußzeile).

 

Am 6.9.2018 um 13:36 schrieb Steuerfrage:

In dem Beispiel mit dem DAX ETF waren vor 2018 Quellensteuern nicht relevant und heute auch nicht.

Ich kenne das Beispiel nicht, aber seit 2018 werden Dividendenzahlungen deutscher Firmen an alle Fonds mit 15% an der Quelle besteuert (-> Quellensteuern, wenn auch für uns keine ausländischen), egal wo die Fonds sitzen. Das war vorher nur für ausländische Fonds der Fall und diese Ungleichbehandlung verstieß gegen EU-Recht. Man hätte nun auch diese neue Steuer auf deutsche Fonds anrechenbar machen können, hat sich aber dazu entschieden im Sinne des Bürokratieabbaus gleich die gesamte QSt-Anrechnung zu kippen.

 

Ich habe Deine Tabelle nur mal überflogen, aber Du machst auf jeden Fall den Fehler Erträge aus unterschiedlichen Jahren einfach aufzusummieren. Dabei gehen aber die Thesaurierungseffekte flöten, die zwar klein aber durchaus mitentscheidend sind.

Was aber trotzdem stimmt, ist, dass die Reform deutsche Fonds, die deutsche Dividenden vereinnahmen, relativ zu ihren ausländischen Konkurrenten schlechter stellt als vorher. Da aber vorher eben eine europarechtswidrige Bevorzugung deutsch/deutscher Fonds bestand, war das unausweichlich.

Darüber muss man sich aber nicht grämen, da deutsche DAX-Fonds keineswegs besser performt haben als ausländische. Der bisherige Steuervorteil floß also nicht an die Anleger sondern an die KAGs.

 

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Steuerfrage
Zitat

Kannst Du Deine Rechnung mal erklären?

Gerne. Gehen wir davon aus, dass der Fonds 100€ Dividende, aufgrund der Aktien, die er hält, gutgeschrieben bekommt. Weiterhin gehen wir davon aus, dass ich alle Anteile des Fonds besitze. Der Fonds bezahlt 15€ Körperschaftssteuer auf die 100€ Dividende. Auch wenn der Fonds das Geld an das Finanzamt zahlt, ist das immer noch mein Geld, auch wenn ich es nicht zu sehen bekomme. Dementsprechend erhalte ich 85€. Von den 85€ sind 30% steuerfrei. Also muss ich nur auf 59,50€ Steuern zahlen. 59,50€ * 26,375% macht 15,69€. 15€ hatte ich aber schon aufgrund der Körperschaftssteuer bezahlt. Daraus folgt, dass meine Gesamtsteuerbelastung 30,69€ beträgt oder 0,85 * 0,7 * 0,26375 + 0,15 = 0,3069 = 30,69%.

 

Zitat

In dem Beispiel mit dem DAX ETF waren vor 2018 Quellensteuern nicht relevant und heute auch nicht.

 

Mir ging es um ausländische Quellensteuern. Mir geht es eigentlich nicht um den Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern alleinig um die exakte Berechnung der Steuern. Nach meiner Rechnung könnte man schlussfolgern, dass es günstiger ist thesaurierende Fonds zu halten anstelle von ausschüttenden. Aber im Internet findet man einstimmig die Aussage, dass es keinen steuerlichen Unterschied zwischen beiden Varianten nach dem Verkauf gibt (mal von der optimalen Ausschöpfung des Freibetrages für Kleinstanleger abgesehen). Dementsprechend muss da doch ein Fehler sein?

 

Zitat

Ich habe Deine Tabelle nur mal überflogen, aber Du machst auf jeden Fall den Fehler Erträge aus unterschiedlichen Jahren einfach aufzusummieren. Dabei gehen aber die Thesaurierungseffekte flöten, die zwar klein aber durchaus mitentscheidend sind.

Könntest du das bitte genaue beschreiben (Zellenangabe). Ich verstehe nicht genau, welche Stelle der Berechnung du meinst.

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Limit

Ich bin wahrlich kein Steuerexperte, aber wenn ich das ganze richtig verstehe liegt dein Fehler darin, dass du die Körperschaftssteuer missverstehst. Diese fällt nicht erst bei der Ausschüttung des Fonds an, sondern sobald dt. Aktien Dividenden auszahlen. Ob diese Dividenden dann vom Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden spielt daher keine Rolle, die dt. Körperschaftssteuer ist da bereits abgezogen. Den von dir beschriebenen Vorteil hätten daher nur thesaurierende/dividendenlose Aktien bzw. Fonds, die nur solche Aktien enthalten.

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch
vor 1 Stunde schrieb Steuerfrage:

Könntest du das bitte genaue beschreiben (Zellenangabe). Ich verstehe nicht genau, welche Stelle der Berechnung du meinst.

Du summierst die Ausschüttungen aus 10 Jahren einfach mal so auf und addierst den Kursgewinn aus dem letzten Jahr hinzu.

Wo war denn das Geld aus der ersten Ausschüttung zwischenzeitlich? Das muss reinvestiert werden, um die beiden Fälle vergleichbar zu machen.

 

Einfaches Beispiel ohne Steuern:

Kauf eine Aktie für 100. in 6 Monaten steigt sie um 6% auf 106.

Variante A: die Aktie schüttet nach 6 Monaten 6 aus. Vor Dividende war sie 106 wert, nach Dividende dann noch 100.

Variante B: die Aktie schüttet keine Dividende aus

 

Im zweiten Halbjahr steigt die Aktie wieder um 6%.

Bei einfacher Summierung kommt für Variante A 106+6 = 112 heraus.

Für Variante B kommt dagegen 106 * (1+6%) = 112,36 heraus.

 

Aber bei Variante A können nach Ausschüttung die 6 wieder in die Aktie angelegt werden. Du hast dann also zusätzlich 0,06 Aktien, die Du Ende des Jahres für 106 verkaufen kannst. Der "Zusatzgewinn" von 0,36 ergibt (nicht zufällig) genau die Differenz der einfachen Summierung beider Varianten.

Diesen Effekt, der auch mit Steuern auftritt, ignoriert Deine Tabelle.

 

vor 1 Stunde schrieb Steuerfrage:

 0,85 * 0,7 * 0,26375 + 0,15 = 0,3069 = 30,69%

Das stimmt grundsätzlich.

Allerdings ist die Gegenrechung für den Thesaurierer genau dieselbe, denn auch der thesaurierende Fonds zahlt KSt auf empfangene Dividenden. Edit: Limit war schneller

Für den Teil im Fonds, der auf Kursgewinne basiert, gilt dagegen jeweils 0,7 * 0,26375 = 18,xx%

 

Wenn Du einen Ausschütter mit einem Thesaurierer vergleichst, müssen beide dieselben Aktien beinhalten, sonst vergleichst Du ja Äpfel mit Birnen.

Du vergleichst aber einen Ausschütter mit dividendenzahlenden Aktien mit einem Thesaurierer mit dividendenlosen. Das verfälscht das Ergebnis.

 

Grundsätzlich richtig ist aber Deine Aussage, dass ausschüttende Aktien in Fonds schlechter behandelt werden als nicht ausschüttende, nur das das für beide Fondsarten gilt. Das hatte ich auch noch nicht in dieser Klarheit auf dem Schirm. Es stellt sich allerdings die Frage nach der Praxisrelevanz dieser Erkenntnis. Man könnte höchstens sagen, dass Fonds, die auf "Dividendenchampions" abzielen, relativ zum Direktinvestment ungünstiger sind, als solche, die auf Portfolios mit niedrigen Dividendenrenditen abzielen.

 

vor 1 Stunde schrieb Steuerfrage:

Mir ging es um ausländische Quellensteuern.

Du schriebst von einem "Dax-ETF", den ich nirgendwo beschrieben sehe. Ein Dax-ETF kann aber sehr wohl in Luxemburg beheimatet sein, was ihn auch vor der Reform zur Zahlung von 15% QSt auf deutsche Dividenden verpflichtet hat. Aus Sicht des Fonds sind das ausländische QSt.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Steuerfrage:

 Mir geht es eigentlich nicht um den Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern alleinig um die exakte Berechnung der Steuern. Nach meiner Rechnung könnte man schlussfolgern, dass es günstiger ist thesaurierende Fonds zu halten anstelle von ausschüttenden. Aber im Internet findet man einstimmig die Aussage, dass es keinen steuerlichen Unterschied zwischen beiden Varianten nach dem Verkauf gibt (mal von der optimalen Ausschöpfung des Freibetrages für Kleinstanleger abgesehen). Dementsprechend muss da doch ein Fehler sein?

Du vergleichst doch Steuer alt/neu und nicht Ausschütter/Thesaurierer nach neuem System!?

Mir ist nicht wirklich klar, worum es Dir geht.

Vielleicht schaust Du Dir mal die Dateien in meiner Signatur an, das könnte evtl. weiterhelfen.

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Steuerfrage

Ich danke schon mal für die ausführliche Antwort, allerdings muss ich das ganze jetzt erstmal durchdenken. Ich melde mich später.

 

Wahnsinn wie man sich trotz einfachster Rechenoperationen so einen Knoten ins Gehirn machen kann:D

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maklps

Hallo Leute, ich bin neu hier und habe ein wenig in diesem Thread gelesen. Ich versuche mir die Investmentsteuerreform einigermaßen erklärbar zu machen. Auf der Seite https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html steht beim "i" unter Basisertrag 0,7. Das ist ja aber nur bei einer Teilfreistellung von 30 %. Bei einer TFS von 15 % müssten da doch 0,85 stehen oder? Und wenn ja, wieso rechnet der Rechner egal was ich oben einstelle bei Art des Fonds immer mit 0,7? Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.

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magicw
· bearbeitet von magicw
vor 30 Minuten schrieb maklps:

wieso rechnet der Rechner egal was ich oben einstelle bei Art des Fonds immer mit 0,7? Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.

weil nur 70% des Basiszinssatzes angerechnet werden 

Zitat

§ 18
Vorabpauschale
(1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines
Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation
des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses
nach § 203 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich.............

 

diesen wert wendest du dann auf den Kurs zu Jahresbeginn an. Heraus kommt dann ein Basisertrag der dann abhängig vom Fondstyp eine individuelle Teilfreistellung erhält. 

 

Also Aktienfonds und Mischfonds beide 100 EUR zu Jahresbeginn, Basiszins  1% - keine Ausschüttungen - Kurs am Jahresende 110 EUR. 

Für beide Fonds gilt die selbe Basisertragsrechnung: 

 

100* 70% * 1% = 0,70 EUR  Basisertrag  >>  d.h. wenn der Fonds am Jahresende höher als 100,7 EUR steht dann muß der komplette Basisertrag versteuert werden. 

 

Aktienfonds.  mit TF 30% ergibt sich 0,7* 0,70 EUR, d.h. du mußt 0,49 EUR Basisertrag je Anteil versteuern - also ca. 12 cent je Anteil abführen.

Mischfonds.  mit TF 15% ergibt sich 0,85* 0,70 EUR, d.h. du mußt 0,60 EUR Basisertrag je Anteil versteuern - also ca. 15 cent je Anteil abführen. 

 

 

 

 

 

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paukenhauke01

Hallo zusammen,

 

mein Honorarberater hat mir Anfang 2017 geraten, meine Comstage ETFs nur noch zu halten und beim Re-Balancing nichts mehr zu investieren (stattdessen in Alternativen von anderen Anbietern zu investieren). Grund hierfür waren seiner Meinung die geringen Fondsvolumen: seiner Ansicht nach waren die Fonds zu klein, um langfristig überleben zu können. Durch eine Schließung der Fonds wären bei entsprechendem Wertzuwachs im Laufe der Jahre ein nicht unerheblicher Betrag an ungeplanter Abgeltungssteuer angefallen (Ziel war es, die Steuerbelastung in die Auszahlungsphase zu verschieben).

 

2017 habe ich dies nicht beachtet, da mir hierfür die steuereinfachen Alternativen gefehlt haben. Da es durch die Reform der Besteuerung von Investmentfonds nun keine Unterscheidung mehr zwischen steuereinfach und steuerhässlich gibt und dadurch nun Alternativen vorhanden sind, habe ich darüber nachgedacht seinen Rat jetzt umzusetzen.

 

Nun stellt sich für mich aber die Frage, ob der Grund überhaupt noch valide ist, da - so wie ich das Investmentsteuergesetz bisher verstanden habe - der Wertzuwachs der Fonds jährlich besteuert wird und es daher irrelevant ist, ob ein Fonds geschlossen wird oder nicht (Abgeltungssteuer fällt jährlich bei Wertsteigerung an; ein erzwungener Verkauf aus Fondsschließung führt dann nicht zu zusätzlicher Abgeltungssteuer im Vergleich zu der Steuerbelastung bei der Weiterführung der Fonds).

 

Ist mein Verständnis oben richtig und spielt für euch das Fondsvolumen noch eine Rolle (gibt es eventuell noch andere Punkte die es Wert sind zu berücksichtigen?

 

 

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west263
vor 16 Minuten schrieb paukenhauke01:

Nun stellt sich für mich aber die Frage, ob der Grund überhaupt noch valide ist, da - so wie ich das Investmentsteuergesetz bisher verstanden habe - der Wertzuwachs der Fonds jährlich besteuert wird und es daher irrelevant ist, ob ein Fonds geschlossen wird oder nicht (Abgeltungssteuer fällt jährlich bei Wertsteigerung an; ein erzwungener Verkauf aus Fondsschließung führt dann nicht zu zusätzlicher Abgeltungssteuer im Vergleich zu der Steuerbelastung bei der Weiterführung der Fonds).

das hast Du falsch verstanden. Gleichgesetzt wurden nur ausschüttende und thesaurierende Fonds, da beide jetzt jährlich besteuert werden.

Diese Besteuerung ändert aber nichts an der Besteuerung der Gewinne beim Verkauf. Da mußt Du weiterhin Abgeltungssteuer bezahlen.

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vanity

 

vor 25 Minuten schrieb paukenhauke01:

Ist mein Verständnis oben richtig ...

So ganz richtig ist es nicht, da nicht der Wertzuwachs jährlich besteuert, sondern nur eine Pauschale (und die sollte im Regelfall geringer ausfallen als der Zuwachs). Außerdem sind die Comstages mittlerweile ausschüttend (nicht bemerkt im August? :P) und damit sind die Überlegungen z. T. ohnehin Makulatur. Ein Vorteil durch nachgelagerte Besteuerung überlebensfähiger Thesaurierer gegenüber Ausschüttern oder Totgeborenen ist zwar noch gegeben, aber doch deutlich gesunken.

 

Für mich spielt das Fondsvolumen keine Rolle und eine Schließung wäre zwar ärgerlich, aber nicht bedrohlich. Man munkelt übrigens über eine Domiziländerung bei den Comstages, für die dasselbe gilt. Im Übrigen mache ich mir über künftigen Wertzuwachs weniger den Kopf, der bisherige würde in einem solchen Fall ins Gewicht fallen (und da lässt sich sowieso nichts mehr beeinflussen).

 

Hast du vor, während der Auszahlungsphase weniger als 25% Grenzssteuerbelastung zu haben? :(

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 29 Minuten schrieb paukenhauke01:

mein Honorarberater hat mir Anfang 2017 geraten, meine Comstage ETFs nur noch zu halten und beim Re-Balancing nichts mehr zu investieren (stattdessen in Alternativen von anderen Anbietern zu investieren). Grund hierfür waren seiner Meinung die geringen Fondsvolumen: seiner Ansicht nach waren die Fonds zu klein, um langfristig überleben zu können. Durch eine Schließung der Fonds wären bei entsprechendem Wertzuwachs im Laufe der Jahre ein nicht unerheblicher Betrag an ungeplanter Abgeltungssteuer angefallen

 

 

Hier kommt gleich mehrfach Unfug Zweifelhaftes zusammen. Erstens ist die Wahrscheinlichkeit für Fondsschließungen in der Zukunft ziemlich unbekannt, solange das heute noch nicht absehbar ist. Zweitens werden Fondsgesellschaften aus Eigeninteresse vorher eher dazu tendieren, Fonds zu verschmelzen, um das angelegte Kapital weiterhin zu halten und daran Geld zu verdienen. Und drittens sind Comstage ETF alles andere als klein. Marktbreite Comstage ETF sind m. E. ziemlich groß:

Comstage MSCI World ETF110: 1,5 Milliarden USD

Comstage MSCI EM ETF127: 270 Mio. USD

Comstage Stoxx Europe 600 ETF060: 260 Mio. EUR

 

Wenn dir dein Honorarberater irgendwelche kleinen mini-Comstage empfohlen hat ist das eher seine Schwäche als Berater, nicht die von Comstage.

 

Zitat

(Ziel war es, die Steuerbelastung in die Auszahlungsphase zu verschieben).

 

Großartig. Warum habt ihr nicht gemeinsam einen Cosmosdirekt flexiblen Vorsorgeplan Invest für 24 Euro im Jahr nach alten Konditionen bis Ende 2017 abgeschlossen? Dort gibt es z. B. Comstage MSCI World und Xtrackers MSCI World sowie den ARERO. Das wäre dann voraussichtlich dauerhaft Steuerstundung auf eine Auszahlungsphase (wenn nicht auch hier die Steuern gerändert werden).

 

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maklps

@magicwIch danke dir sehr für deine ausführliche Antwort!! Das hatte ich dann tatsächlich falsch verstanden. Danke nochmals! Muss mir das wohl noch genauer anschauen.

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01
vor 14 Stunden schrieb west263:

das hast Du falsch verstanden. Gleichgesetzt wurden nur ausschüttende und thesaurierende Fonds, da beide jetzt jährlich besteuert werden.

Diese Besteuerung ändert aber nichts an der Besteuerung der Gewinne beim Verkauf. Da mußt Du weiterhin Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Danke für eure Antworten, sie haben mir sehr geholfen das Investmentsteuerreformgesetz besser zu verstehen. 

 

 

vor 14 Stunden schrieb vanity:

 

So ganz richtig ist es nicht, da nicht der Wertzuwachs jährlich besteuert, sondern nur eine Pauschale (und die sollte im Regelfall geringer ausfallen als der Zuwachs). Außerdem sind die Comstages mittlerweile ausschüttend (nicht bemerkt im August? :P) und damit sind die Überlegungen z. T. ohnehin Makulatur. Ein Vorteil durch nachgelagerte Besteuerung überlebensfähiger Thesaurierer gegenüber Ausschüttern oder Totgeborenen ist zwar noch gegeben, aber doch deutlich gesunken.

 

 

Die Umstellung habe ich bemerkt ;). Was meinst du mit dem Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung (da Ausschütter und Thesaurierer doch gleich behandelt werden)?

 

 

vor 14 Stunden schrieb vanity:

Hast du vor, während der Auszahlungsphase weniger als 25% Grenzssteuerbelastung zu haben? :(

 

vor 14 Stunden schrieb tyr:

Großartig. Warum habt ihr nicht gemeinsam einen Cosmosdirekt flexiblen Vorsorgeplan Invest für 24 Euro im Jahr nach alten Konditionen bis Ende 2017 abgeschlossen? Dort gibt es z. B. Comstage MSCI World und Xtrackers MSCI World sowie den ARERO. Das wäre dann voraussichtlich dauerhaft Steuerstundung auf eine Auszahlungsphase (wenn nicht auch hier die Steuern gerändert werden).

 

Ok, hier habe ich mich falsch ausgedrückt.

 

Durch einen vorzeitigen Verkauf der Anteile fällt auf den Wertzuwachs Abgeltungssteuer an 
=> ich kann weniger Anteile vom Alternativ-Fonds kaufen und dadurch Zinseszins-Effekte nur eingeschränkt nutzen (daher Ziel der Verschiebung der Steuerbelastung in die Zukunft, im Idealfall in die Auszahlungsphase)
=> für die bestehenden ETFs nicht änderbar, für die Zukunft die Kurs-/Fondsentwicklung aber auch nicht vorhersehbar

 

vor 14 Stunden schrieb tyr:

... Und drittens sind Comstage ETF alles andere als klein. Marktbreite Comstage ETF sind m. E. ziemlich groß:

Comstage MSCI World ETF110: 1,5 Milliarden USD

Comstage MSCI EM ETF127: 270 Mio. USD

Comstage Stoxx Europe 600 ETF060: 260 Mio. EUR

 

Wenn dir dein Honorarberater irgendwelche kleinen mini-Comstage empfohlen hat ist das eher seine Schwäche als Berater, nicht die von Comstage.

 

Konkret geht es um folgende ETFs, die nicht dem Berater geschuldet sind ;).:

Bezeichnung                                                        ISIN                      WKN     Teilfreistellung Fondsvolumen

ComStage MSCI Europe Small Cap                        LU0392496344       ETF126  30%                  42 Mio. USD

ComStage S&P Small Cap 600 UCITS                     LU0392496005      ETF123  30%                  87 Mio. USD

ComStage MSCI Pacific TRN UCITS                        LU0392495023      ETF114  30%                 251 Mio. EUR

ComStage MSCI Emerging Markets TRN UCITS       LU0635178014      ETF127  30%                  274 Mio. USD

 

Insbesondere die zwei Small Cap ETFs erwäge ich zu ersetzen, evtl. durch einen ETF auf MSCI World SC...

 

vor 14 Stunden schrieb vanity:

 

... Man munkelt übrigens über eine Domiziländerung bei den Comstages, für die dasselbe gilt. Im Übrigen mache ich mir über künftigen Wertzuwachs weniger den Kopf, der bisherige würde in einem solchen Fall ins Gewicht fallen (und da lässt sich sowieso nichts mehr beeinflussen).

 

Du meinst die Comstages sind schließungsgefährdet bzw. was genau meinst du mit dasselbe?

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tyr
vor 32 Minuten schrieb paukenhauke01:
vor 14 Stunden schrieb vanity:

... Man munkelt übrigens über eine Domiziländerung bei den Comstages, für die dasselbe gilt. Im Übrigen mache ich mir über künftigen Wertzuwachs weniger den Kopf, der bisherige würde in einem solchen Fall ins Gewicht fallen (und da lässt sich sowieso nichts mehr beeinflussen).

 

Du meinst die Comstages sind schließungsgefährdet?

 

?

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vanity
vor einer Stunde schrieb paukenhauke01:

Du meinst die Comstages sind schließungsgefährdet bzw. was genau meinst du mit dasselbe?

Nein, sondern dasselbe wie

 

vor 15 Stunden schrieb vanity:

eine Schließung wäre zwar ärgerlich, aber nicht bedrohlich

da dieselben steuerlichen Folgen bei Domiziländerung drohen (fiktiver Verkauf, der Versteuerung der aufgelaufenen Gewinne auslöst). Kein Grund zur Panik, es wabern nur Gerüchte durchs Forum und falls es sich denn bewahrheiten sollte, kann man ohnehin nicht reagieren und muss es hinnehmen.

 

Die beiden SC von Comstage habe ich (neben dem Pac. ex JP) auch und sehe keinen Grund da etwas zu unternehmen. Ich sparplane allerdings nicht, sondern kaufe fallweise (zuletzt sogar den Europe SC). Gegen eine Weiterführung mit einem Welt-SC spricht natürlich auch nichts, solange der Überblick im Depot gewahrt bleibt. ;)

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Mangalica
vor 18 Stunden schrieb vanity:

Man munkelt übrigens über eine Domiziländerung bei den Comstages, für die dasselbe gilt.

Von wo nach wo denn? Comstage wurde ja an Société Générale verkauft, denen Lyxor gehört. Lyxor selbst ist seit einiger Zeit dabei, immer mehr französische ETFs nach Luxemburg zu verschieben. Nun sind die Comstage-ETFs bis auf ein paar deutsche auch alle in Luxemburg beheimatet. Wenn es also Konsolidierung bei den Comstage-ETFs geben sollte (was ich durch den Comstage-Verkauf gar nicht so unwahrscheinlich finde), würde sich ja anbieten, luxemburgische Comstage-ETFs mit luxemburgischen Lyxor-ETFs zu verschmelzen, was man ja durchaus steuerneutral machen kann.

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kuki
vor 7 Stunden schrieb skrause:

Von wo nach wo denn? Comstage wurde ja an Société Générale verkauft, denen Lyxor gehört. Lyxor selbst ist seit einiger Zeit dabei, immer mehr französische ETFs nach Luxemburg zu verschieben. Nun sind die Comstage-ETFs bis auf ein paar deutsche auch alle in Luxemburg beheimatet. Wenn es also Konsolidierung bei den Comstage-ETFs geben sollte (was ich durch den Comstage-Verkauf gar nicht so unwahrscheinlich finde), würde sich ja anbieten, luxemburgische Comstage-ETFs mit luxemburgischen Lyxor-ETFs zu verschmelzen, was man ja durchaus steuerneutral machen kann.

siehe auch: 15 Fonds Lyxor Core ETF

Domizil in Luxemburg

https://www.lyxoretf.de/pdfDocuments/LYXOR_KostenSenken_Brochuere_DE-08_a291deee3bbfe2503fd50263c7f22def.pdf

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

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textmarker007

Hallo liebes Forum,
ich verfolge das Thema nun schon seit einigen Monaten und bin gerade dabei mir mein erstes Depot zusammen zu basteln. Nach dem Durchlesen der klassischen Literatur wie Finanzwesir und Kommer sowie Blogs, Foren und dem Anschauen von YouTube Tutorials bin ich aber, was die Besteuerung betrifft, leider keinen Schritt weiter. Sorry falls ich das Thema wieder aufwühle, aber hat jemand von euch Interessante Links zum Thema Besteuerung? Ich lese hier im Forum öfter Diskussionen über die Besteuerung, aber ich glaube mir mangelt es an Grundlagen, weswegen mir fotgeschrittene Diskussionen nicht weiterhelfen. Was mich konkret interessiert ist, wie das mit dem Stuerfreibetrag von 801€ pro Jahr läuft? Ich überlege mir ein Depot mit drei ETFs zusammenzustellen, welche alle thesaurierend sind und aus Irland kommen. Meine Frage ist nun wann Steuern anfallen und wie ich am besten Steuern und bürokratischen Aufwand sparen und diesen Freibetrag voll ausnutzen kann?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG, textmarker007

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odensee
vor 2 Minuten schrieb textmarker007:

Nach dem Durchlesen der klassischen Literatur wie Finanzwesir und Kommer sowie Blogs, Foren und dem Anschauen von YouTube Tutorials bin ich aber, was die Besteuerung betrifft, leider keinen Schritt weiter. 

Hmm, vielleicht die falsche Literatur gelesen bzw. angeschaut.... Lesetipp: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

 

vor 2 Minuten schrieb textmarker007:

Was mich konkret interessiert ist, wie das mit dem Stuerfreibetrag von 801€ pro Jahr läuft?

Du stellst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank und für die die ersten 801 Euro deiner Kapitaleinkünfte  (Zinsen auf TG-Konto, Ausschüttungen, "Vorabbesteuerung") braucht du keine Steuern zu zahlen.

 

vor 2 Minuten schrieb textmarker007:

Ich überlege mir ein Depot mit drei ETFs zusammenzustellen, welche alle thesaurierend sind und aus Irland kommen.

Etwas günstiger wäre es, ausschüttende ETFs zu nehmen, da dann höhere Kapitaleinkünfte realisiert werden und der Freibetrag dann hbesser genutzt werdenkann. Aber gib dich keinen Illusionen hin. Um 801 Euro an Kapitalerträgen aus Ausschüttungen zu erhalten, musst du schon einen größeren 5stelligen Eurobetrag angelegt haben.

 

vor 2 Minuten schrieb textmarker007:

Meine Frage ist nun wann Steuern anfallen und wie ich am besten Steuern und bürokratischen Aufwand sparen und diesen Freibetrag voll ausnutzen kann?

Voll ausnutzen kannst du ihn nur, wenn du 801 Euro Kapitalerträge im Jahr realisierst. Es hilft dir nicht, am Jahresende 801 Euro Kursgewinne zu haben.

 

Deine Frage wäre hier deutlich besser aufgehoben.

vielleicht erbarmt sich jemand und verschiebt....

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