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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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Ramstein

Deine Quelle ist doch Propaganda. Sage doch mal, wie viele der angeblich 33 Daten du bisher für die Steuer gebraucht hast.

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moerkman

Deine Quelle ist doch Propaganda. Sage doch mal, wie viele der angeblich 33 Daten du bisher für die Steuer gebraucht hast.

 

Bisher keine, da ich jedes Investmentschiff beim der zartesten Brise von Steuerhässlichkeit unverzüglich verlassen habe. Wenn Du/Ihr aber von solchen Zahlen nichts wisst, ist das wohl kein gutes Zeichen für die Verlässlichkeit der Pressemitteilung. Vom Bundesministerium erwarte ich als treuer Bürger natürlich im ersten Moment, dass sie mir keinen Dönnekes erzählen.

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Odeonon
· bearbeitet von Odeonon

http://www.welt.de/w...er-geplant.html

 

Wahrscheinlich haben schon die meisten Betrachter diesen Artikel der Welt gelesen. Ich blicke leider bei den Neuerungen nicht durch. Daher habe ich hier eine Verständnisfrage gepostet.

Der Absatz über die Thesaurierer liest sich meiner Meinung nach so, dass, auch wenn der Fonds physisch und thesaurierend ist gekauft werden kann, da eine mögliche Steuerhässlichkeit auf Grund der fiktiv ermittelten Pauschale wegfällt und nach einem Verkauf mit den entsprechend zu zahlenden Steuern auf die Verkaufssumme verrechnet wird? Gilt dies auch für ausländische Thesaurierer oder nur für in Deutschland aufgelegte Etfs?

Kann mir da jemand helfen?

 

Vielen Dank!

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magicw
· bearbeitet von magicw
Ich frage mich jedoch auch, wie das Szenario gehabt wird, daß ein Fonds nach Kauf steigt, zum Ende hin aber unter den Einkaufspreis fällt.

 

Beispiel:

 

Kauf eines thesaurierenden Fonds zu 100 GE.

Im ersten Jahr steigt der Fonds auf 110 GE, Vorabpauschale wird fällig. In diesem Beispiel (fiktiv) 1 GE.

 

Im zweiten Jahr fällt der Fonds auf 90 GE und wird unmittelbar nach Jahreswechsel verkauft. Verlust durch den Verkauf beträgt 10 GE. Bekommt man dann wohl die 1 GE gezahlten Steuern zurück?

 

Da es keine speziellen Regeln dazu im Entwurf gibt, ist es m.E. genau so "einfach" wie die Rechnung nach Kursgewinnen:

 

Anschaffungspreis - Veräusserungspreis - Vorabpauschale = verbleibender zu versteuernder Kursgewinn.

Bleibt die Summe negativ, kannst du den Betrag mit anderen KAP-Gewinnen verrechnen. In deinem Bsp: 100 - 90 - 1 = -11 GE die du steuerlich verrechnen kannst.

 

Da der Kurs ja in dem einen Jahr tatsächlich gestiegen ist, gibt es ja auch keinen Grund hier für die versteuerte 1 GE eine nachgelagerte Steuererstattung anzusetzen blink.gif

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alpha_omega
1457247657[/url]' post='1016990']
1457108952[/url]' post='1016706']Ich frage mich jedoch auch, wie das Szenario gehabt wird, daß ein Fonds nach Kauf steigt, zum Ende hin aber unter den Einkaufspreis fällt.

 

Beispiel:

 

Kauf eines thesaurierenden Fonds zu 100 GE.

Im ersten Jahr steigt der Fonds auf 110 GE, Vorabpauschale wird fällig. In diesem Beispiel (fiktiv) 1 GE.

 

Im zweiten Jahr fällt der Fonds auf 90 GE und wird unmittelbar nach Jahreswechsel verkauft. Verlust durch den Verkauf beträgt 10 GE. Bekommt man dann wohl die 1 GE gezahlten Steuern zurück?

 

Da es keine speziellen Regeln dazu im Entwurf gibt, ist es m.E. genau so "einfach" wie die Rechnung nach Kursgewinnen:

 

Anschaffungspreis - Veräusserungspreis - Vorabpauschale = verbleibender zu versteuernder Kursgewinn.

Bleibt die Summe negativ, kannst du den Betrag mit anderen KAP-Gewinnen verrechnen. In deinem Bsp: 100 - 90 - 1 = -11 GE die du steuerlich verrechnen kannst.

 

Da der Kurs ja in dem einen Jahr tatsächlich gestiegen ist, gibt es ja auch keinen Grund hier für die versteuerte 1 GE eine nachgelagerte Steuererstattung anzusetzen blink.gif

 

Dann will ich einfach mal hoffen, daß die Datenhaltung und Abführung der Steuer direkt durch die Depotbank erfolgt.

Bei einer Besteuerung durch den Anleger (miitels KAP), würden selbst inländische Thesaurierer ähnlich "steuerunschön", wie zur Zeit nur ausländische. Im Falle sehr starker Kursanstiege würde sich die Problematik selbst auf inländische Ausschütter ausdehnen.

Führt die Depotbank direkt ab, würde die bisherige Problematik komplett entfallen, die Überprüfung der korrekten Übertragung aller steuerlich relevanten Daten bei einem Depotübertrag jeodch ausgesprochen kompliziert.

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magicw

Hm, naja, am Ende brauchst du die historischen Jahresanfang und -endkurse, sowie die historische Basiszinssatzreihe. Sowas lässt sich in der heutigen Zeit doch bequem aus Datenbanken rausholen. Das kriege ich ja als Privatperson schon über die verschiedene Portale hin und bleibt somit auch für dich als Privatperson nachvollziehbar.

Somit bleibt m.E. als wichtigstes Merkmal weiterhin nur Kaufzeitpunkt und -kurs. Sollte für die Depotbanken also kein Thema sein.

 

Der BVI meckert im Regierungsentwurf großartig nur noch die Besteuerung von Immobilienveräusserungen außerhalb 10-Jahresfrist an. Der Rest scheint aus Sicht der Depotverwalter also auch in die "richtige" Richtung zu gehen.

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Hasenhirn

Mich würde noch interessieren, ob sich die Besteuerung von Fondsanteilen, die man im Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung (ohne Riester- oder Rürup-Förderung) hält, ändert. Bisher kann man über diesen Mantel Steuerstundung betreiben, auch wenn man zwischen verschiedenen Fonds umschichtet.

Eine gute Frage; das würde mich auch interessieren. Ob sich der Gesetzgeber dazu überhaupt Gedanken gemacht hat? Je nach Regelung (oder Auslegung) könnte sich ein Versicherungsmantel ums Depot nach wie vor lohnen (allein um dem steuerlichen Aufwand aus dem Weg zu gehen). Andernfalls wäre es ärgerlich, wenn sich innerhalb der fondsgebundenen Rentenversicherung irgendeine zusätzliche Besteuerung ergäbe, die sich vom Versicherten nicht per Steuererklärung kompensieren ließe... Aber wer weiß, was da kommt?

 

Grüße, H.

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alpha_omega

Sowas lässt sich in der heutigen Zeit doch bequem aus Datenbanken rausholen. Das kriege ich ja als Privatperson schon über die verschiedene Portale hin und bleibt somit auch für dich als Privatperson nachvollziehbar.

Um so etwas zu umgehen, habe ich bisher ausländische Thesaurierer gemieden. Bisher konnte man ja auch die Werte über den Bundesanzeiger herausbekommen.

Der BVI meckert im Regierungsentwurf großartig nur noch die Besteuerung von Immobilienveräusserungen außerhalb 10-Jahresfrist an. Der Rest scheint aus Sicht der Depotverwalter also auch in die "richtige" Richtung zu gehen.

 

Die richtige Richtung für Depotverwalter kann durchaus die falsche für den Privatanleger sein.

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sparfux

Bei einer Besteuerung durch den Anleger (miitels KAP), würden selbst inländische Thesaurierer ähnlich "steuerunschön", wie zur Zeit nur ausländische. Im Falle sehr starker Kursanstiege würde sich die Problematik selbst auf inländische Ausschütter ausdehnen.

Habe ich mir auch überlegt, obwohl ich nicht sagen würde, dass ich alles überblicke, was da geplant ist. Die Liste der "steuereinfachen" ETFs wurd dann sehr überschaubar. Inländische Thesaurierer und swappende ETFs sind damit dann auch steuerhässlich.

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zerohedge

Da es keine speziellen Regeln dazu im Entwurf gibt, ist es m.E. genau so "einfach" wie die Rechnung nach Kursgewinnen:

 

Anschaffungspreis - Veräusserungspreis - Vorabpauschale = verbleibender zu versteuernder Kursgewinn.

Bleibt die Summe negativ, kannst du den Betrag mit anderen KAP-Gewinnen verrechnen. In deinem Bsp: 100 - 90 - 1 = -11 GE die du steuerlich verrechnen kannst.

 

Da der Kurs ja in dem einen Jahr tatsächlich gestiegen ist, gibt es ja auch keinen Grund hier für die versteuerte 1 GE eine nachgelagerte Steuererstattung anzusetzen blink.gif

 

Dann will ich einfach mal hoffen, daß die Datenhaltung und Abführung der Steuer direkt durch die Depotbank erfolgt.

Bei einer Besteuerung durch den Anleger (miitels KAP), würden selbst inländische Thesaurierer ähnlich "steuerunschön", wie zur Zeit nur ausländische. Im Falle sehr starker Kursanstiege würde sich die Problematik selbst auf inländische Ausschütter ausdehnen.

Führt die Depotbank direkt ab, würde die bisherige Problematik komplett entfallen, die Überprüfung der korrekten Übertragung aller steuerlich relevanten Daten bei einem Depotübertrag jeodch ausgesprochen kompliziert.

 

Und genau das wird wahrscheinlich nicht passieren. Für mich sind daher ab sofort alle thesaurierenden Fonds absolut tabu.

 

 

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Fredegar

Ich habe heute den Entwurf kurz quergelesen, daher bitte ich um Verbesserung, falls ich mich irren sollte.

 

 

Da es keine speziellen Regeln dazu im Entwurf gibt, ist es m.E. genau so "einfach" wie die Rechnung nach Kursgewinnen:

 

Anschaffungspreis - Veräusserungspreis - Vorabpauschale = verbleibender zu versteuernder Kursgewinn.

Ist in §19 geregelt. Es gilt wie oben dargestellt.

 

Bisher habe ich den Dokumenten keinerlei Hinweis gefunden, ob die Vorabpauschale durch Abgabe der Anlage KAP, oder direkt durch die Depotbank erfolgen soll.

Die Depotbank führt ab. Siehe Entwurf S. 51 ("Änderung des Einkommensteuergesetzes"):

 

b) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt:

„(1b) Bei inländischen und ausländischen Investmentfonds ist für die Vorab­pauschale nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes Ab­satz 1 Satz 7 bis 9 entsprechend anzuwenden.“

Auf Grund des Verweises auf EStG §44 Abs.1 Satz 7 führt also die Depotbank die Vorabpauschale ab. Das steht auch so in der Begründung (S. 162 unten "Zu Buchstabe b:)" und S. 163 oben).

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otto03

 

Die Depotbank führt ab. Siehe Entwurf S. 51 ("Änderung des Einkommensteuergesetzes"):

 

b) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt:

„(1b) Bei inländischen und ausländischen Investmentfonds ist für die Vorab­pauschale nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes Ab­satz 1 Satz 7 bis 9 entsprechend anzuwenden.“

Auf Grund des Verweises auf EStG §44 Abs.1 Satz 7 führt also die Depotbank die Vorabpauschale ab. Das steht auch so in der Begründung (S. 162 unten "Zu Buchstabe b:)" und S. 163 oben).

 

Von wem bekommt die Depotbank bei einem ausländischen Thesaurierer das Geld für die Abführung?

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GoGi

Lastschrifteinzug vom Referenzkonto... Hoffentlich. :rolleyes:

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zerohedge
· bearbeitet von zerohedge

Im aktuellen Focus Money wird das Thema auch aufgegriffen.

 

Fazit: Die Steuerbelastung für Aktienfonds-Anleger steigt. Super!

 

Und es wird alles komplizierter. Wegen dieser dämlichen Vorabpauschale muss man dann jahrelang die Daten sammeln. Denn es gilt bei Verkauf:

 

"Die Verkaufsgewinne werden bei Aktien-, Immobilien und Mischfonds ebenfalls teilweise freigestellt, Vorabpauschalen werden angerechnet. Das gilt sowohl für ausschüttende als auch für thesaurierende Fonds"

Fraglich auch, wie das mit der Vorabpauschale ist, wenn man den Fonds bspw. erst im Dez kauft. Denn es wird ja die Differenz Jahresanfang zu Jahresende besteuert (was völliger Blödsinn ist).

 

Und was heißt eigentlich "Vorabpauschale bei Fonds mit geringer Ausschüttung"? Gering im Verhältnis zu den Gesamterträgen? Oder gering in Vergleich zum Fondspreis?

 

Irgendwann kommen diese Regierungsleute auch noch auf die Idee, Aktienverkäufe auf Fondsebene zu versteuern.

 

Und wenn dann weiterhin alle 5 Jahre eine "Reform zur Vereinfachung" kommt, dann blickt am Ende keiner mehr durch, weil alle möglichen Regeln gelten. Nur auf eines kann man sich verlassen: Für den Anleger wird es immer teurer.

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zerohedge
· bearbeitet von zerohedge

Zum Basiszinssatz mal hier:

 

https://www.bundesba...iszinssatz.html

 

Der wird ja für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen, wobei es wohl keine Rolle spielt, ob der Fonds ausschüttet oder nicht.

 

Jedenfalls ist der Basiszinssatz aktuell eh negativ: -0,83%

 

Aber 2008 lag er auch mal bei 3,32%.

 

Angenommen der Kurs war 100, dann würde man diesen Ertrag vermuten/berechnen: 100 X 0,7 X 0,0032 = 2,324 EUR

 

Darauf dann ca. 30% Steuern, müsste man also 0,6972 EUR Steuern zahlen, egal ob Ausschütter oder nicht.

 

Wenn es eine Ausschüttung gab, dann würde dies den oberen Betrag reduzieren. Beispiel 1 EUR ausgeschütteter Ertrag, dann also "nur" 1,324 angenommener Ertrag, der besteuert wird.

 

Das zeigt aber auch, dass sogar Ausschütter unter Umständen mit dieser Vorabpauschale belastet werden. Womit dann mehr oder weniger alle Fonds steuerhässlich werden könnten.

 

Alles basierend auf diesem Artikel:

https://www.private-banking-magazin.de/details-zur-kuenftigen-fondssteuer--teil-1-bundeskabinett-verabschiedet-reform-des-investmentsteuergesetzes-1456330221/?page=2

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moerkman

Zum Basiszinssatz mal hier:

 

https://www.bundesba...iszinssatz.html

 

Der wird ja für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen, wobei es wohl keine Rolle spielt, ob der Fonds ausschüttet oder nicht.

 

Jedenfalls ist der Basiszinssatz aktuell eh negativ: -0,83%

 

Aber 2008 lag er auch mal bei 3,32%.

 

Angenommen der Kurs war 100, dann würde man diesen Ertrag vermuten/berechnen: 100 X 0,7 X 0,0032 = 2,324 EUR

 

Darauf dann ca. 30% Steuern, müsste man also 0,6972 EUR Steuern zahlen, egal ob Ausschütter oder nicht.

 

Wenn es eine Ausschüttung gab, dann würde dies den oberen Betrag reduzieren. Beispiel 1 EUR ausgeschütteter Ertrag, dann also "nur" 1,324 angenommener Ertrag, der besteuert wird.

 

Das zeigt aber auch, dass sogar Ausschütter unter Umständen mit dieser Vorabpauschale belastet werden. Womit dann mehr oder weniger alle Fonds steuerhässlich werden könnten.

 

Alles basierend auf diesem Artikel:

https://www.private-...6330221/?page=2

 

Danke für den Artikel, bringt ein bisschen mehr Licht ins Dickicht. Deine Formulierung "angenommen der Kurs war 100" verwirrt mich aber. Basis für die Multiplikation mit Basiszins (0,0322) und "Fondsartfaktor" (0,7 da Aktienfonds) muss doch der Kursgewinn des Jahres sein (Jahresanfangswert-Jahresendwert). Aber die wichtigste Info sehe ich genauso. Bei allen Fonds muss die Vorabpauschale für den späteren Verkauf dokumentiert werden. dagegen.gif

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zerohedge
· bearbeitet von zerohedge

Zum Basiszinssatz mal hier:

 

https://www.bundesba...iszinssatz.html

 

Der wird ja für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen, wobei es wohl keine Rolle spielt, ob der Fonds ausschüttet oder nicht.

 

Jedenfalls ist der Basiszinssatz aktuell eh negativ: -0,83%

 

Aber 2008 lag er auch mal bei 3,32%.

 

Angenommen der Kurs war 100, dann würde man diesen Ertrag vermuten/berechnen: 100 X 0,7 X 0,0032 = 2,324 EUR

 

Darauf dann ca. 30% Steuern, müsste man also 0,6972 EUR Steuern zahlen, egal ob Ausschütter oder nicht.

 

Wenn es eine Ausschüttung gab, dann würde dies den oberen Betrag reduzieren. Beispiel 1 EUR ausgeschütteter Ertrag, dann also "nur" 1,324 angenommener Ertrag, der besteuert wird.

 

Das zeigt aber auch, dass sogar Ausschütter unter Umständen mit dieser Vorabpauschale belastet werden. Womit dann mehr oder weniger alle Fonds steuerhässlich werden könnten.

 

Alles basierend auf diesem Artikel:

https://www.private-...6330221/?page=2

 

Danke für den Artikel, bringt ein bisschen mehr Licht ins Dickicht. Deine Formulierung "angenommen der Kurs war 100" verwirrt mich aber. Basis für die Multiplikation mit Basiszins (0,0322) und "Fondsartfaktor" (0,7 da Aktienfonds) muss doch der Kursgewinn des Jahres sein (Jahresanfangswert-Jahresendwert). Aber die wichtigste Info sehe ich genauso. Bei allen Fonds muss die Vorabpauschale für den späteren Verkauf dokumentiert werden. dagegen.gif

 

Nein, der Kursanstieg hat damit nichts zu tun. Dann würde man ja den Kursgewinn besteuern.

 

Man nimmt einfach an: Wenn der Kurs des Fonds zum Jahresanfang 100 ist, welchen Ertrag könnte man dieses Jahr erwarten. Und als Basis dafür (als Tool zum Schätzen) wird eben der Basiszinssatz genommen.

 

Also wäre das pro Fondsanteil: Fondskurs Jahresanfang * Basiszinssatz in Prozent. Weil bei Aktien 30 Prozent nicht versteuert werden davon noch 70 Prozent. Also immer noch x 0,7.

 

Also Fondskurs x Basiszins in Prozent x 0,7 = Auf Basis Basiszinssatz geschätzter Ertrag des Jahres. Wenn man jetzt einen Fonds hat, der ausschüttet, dann wird dieser Betrag noch vom "Schätzertrag" abgezogen. Im Idealfall kommt man dann auf einen Betrag =< 0. Man muss dann eben keine Vorabpauschale abdrücken.

 

Den Kurs des Fonds zum Jahresende benötigt man nur für eine einzige Sache - zur Deckelung! Angenommen der Kurs stieg von 100 auf 100,50 EUR im Verlauf des Jahres. Dann beträgt das Maximum beim Ertrag 0,50 EUR.

 

Nun mal angenommen Basiszinssatz 5%.

 

Dann würde sich ergeben: 100 EUR Kurs Jahresanfang = 0,05 Basiszinssatz * 0,7 Anteil zu versteuern = 3,5 Berechneter Ertrag. Weil der Kurs aber zum Jahresende 100,50 ist, wird nicht 3,5 EUR als Ertrag, sondern 0,50 EUR versteuert.

 

Wer weiß wann sich die Zinsen mal wieder erhöhen. Bei einem aktuell negativem Basiszinssatz würde sogar vorerst gar keine Vorabpauschale anfallen.

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moerkman
· bearbeitet von moerkman

Danke für den Artikel, bringt ein bisschen mehr Licht ins Dickicht. Deine Formulierung "angenommen der Kurs war 100" verwirrt mich aber. Basis für die Multiplikation mit Basiszins (0,0322) und "Fondsartfaktor" (0,7 da Aktienfonds) muss doch der Kursgewinn des Jahres sein (Jahresanfangswert-Jahresendwert). Aber die wichtigste Info sehe ich genauso. Bei allen Fonds muss die Vorabpauschale für den späteren Verkauf dokumentiert werden. dagegen.gif

 

Nein, der Kursanstieg hat damit nichts zu tun. Dann würde man ja den Kursgewinn besteuern.

 

Man nimmt einfach an: Wenn der Kurs des Fonds zum Jahresanfang 100 ist, welchen Ertrag könnte man dieses Jahr erwarten. Und als Basis dafür (als Tool zum Schätzen) wird eben der Basiszinssatz genommen.

 

Also wäre das pro Fondsanteil: Fondskurs Jahresanfang * Basiszinssatz in Prozent. Weil bei Aktien 30 Prozent nicht versteuert werden davon noch 70 Prozent. Also immer noch x 0,7.

 

Also Fondskurs x Basiszins in Prozent x 0,7 = Auf Basis Basiszinssatz geschätzter Ertrag des Jahres. Wenn man jetzt einen Fonds hat, der ausschüttet, dann wird dieser Betrag noch vom "Schätzertrag" abgezogen. Im Idealfall kommt man dann auf einen Betrag =< 0. Man muss dann eben keine Vorabpauschale abdrücken.

 

Den Kurs des Fonds zum Jahresende benötigt man nur für eine einzige Sache - zur Deckelung! Angenommen der Kurs stieg von 100 auf 100,50 EUR im Verlauf des Jahres. Dann beträgt das Maximum beim Ertrag 0,50 EUR.

 

Nun mal angenommen Basiszinssatz 5%.

 

Dann würde sich ergeben: 100 EUR Kurs Jahresanfang = 0,05 Basiszinssatz * 0,7 Anteil zu versteuern = 3,5 Berechneter Ertrag. Weil der Kurs aber zum Jahresende 100,50 ist, wird nicht 3,5 EUR als Ertrag, sondern 0,50 EUR versteuert.

 

Wer weiß wann sich die Zinsen mal wieder erhöhen. Bei einem aktuell negativem Basiszinssatz würde sogar vorerst gar keine Vorabpauschale anfallen.

 

Ja, Recht hast Du - danke für die Ergänzung!

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magicw

Zudem ist es für Ausschütter doch gar nicht so verkehrt. Es werden ja nur 70 % der Ausschüttungen besteuert. D.h. wenn man konsequent die Ausschüttung wieder anlegt hat man im Vergleich zur "alten" Methode am Ende mehr Anteile im Depot.

§ 20

Teilfreistellung

(1) Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge (Aktienteilfreistellung)

 

Ich hab mir mal einen Szenarienrechner gebaut für einen 20-Jahreszeitraum. Ich hoffe ich habe soweit alles berücksichtigt. Von daher keine Haftung für Fehlprognosen - bin kein Finanzmathematiker whistling.gif Bei gefundenen Fehlern freue ich mich auch auf Rückmeldungen.

 

So ein Beispiel zeigt aber schon: Im Vergleich zur nachgelagerten Besteuerung bei Veräusserung sind die Vorabpauschalen m.E. "vernachlässigbar". Und man hat am Ende "mehr Netto vom Brutto" - Swapper genauso wie Ausschütter - trotz der vermeintlichen höheren vorgelagerten Pauschalbesteuerung. Möglicherweise sieht das natürlich ganz anders aus, wenn die Pauschalbesteuerung aus der Substanz beglichen werden müsste.

 

Beim Rumspielen mit den Parametern in meinem Modell mußte ich feststellen, dass sich keine generelle Binsenweisheit herauslesen lässt, es sei den jemand findet einen kausalen Zusammenhang zwischen Basiszinsatz, Ausschüttungsquote und jährlicher Kurssteigerung. Tendenziell meine ich aber, dass sich die Ausschütter mit dem neuen Modell scheinbar besser anfreunden als die Swapper.

 

 

InvStRefG_Szenario.xlsx

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Shiller
· bearbeitet von Shiller

Die Logik ist für mich nicht schlüssig magicw.

 

Steuerlast durch Körperschaftssteuer:

Erträge (~= dt. Dividenden) * 0,15

 

Steuerlast durch Vorabpauschale:

Min[(Wert des Fondsanteils t0 * 0,7 * Basiszins);(Wert des Fondsanteils t1 - Wert des Fondsanteils t0)] - Ausschüttung pro Fondsanteil // falls negativ = 0

 

Steuerlast durch Ausschüttung pro Fondanteil:

Aktien: Ausschüttung pro Fondsanteil * (0,7) * 0,25 *( 1 + 0,055)

Misch: Ausschüttung pro Fondsanteil * (0,85) * 0,25 *( 1 + 0,055)

Sonstige: Ausschüttung pro Fondsanteil * 0,25 *( 1 + 0,055)

 

Steuerlast bei Gewinn durch Veräußerung:

Aktien: (Gewinn durch Veräußerung pro Fondsanteil - geleistete Vorabpauschale) * (0,7) * 0,25 *( 1 + 0,055)

Misch: (Gewinn durch Veräußerung pro Fondsanteil - geleistete Vorabpauschale) * (0,85) * 0,25 *( 1 + 0,055)

Sonstige: (Gewinn durch Veräußerung pro Fondsanteil - geleistete Vorabpauschale) * 0,25 *( 1 + 0,055)

 

 

Szenario I: Sparer-Pauschbetrag ist noch nicht ausgeschöpft

Alt: keine Besteurung

Neu: indirekte Besteuerung durch Körperschaftssteuer

 

-> hier wird der Kleinanleger direkt benachteiligt. Der Freibetrag bei Veräußerung (0,7 / 0,85 / ...) bringt keinen Vorteil, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

 

Szenario 2: Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft

Alt:

Besteuerung bei Ausschüttung & Thesaurierung - keine Besteuerung falls (reiner) "thesaurierender" Swapper

Besteuerung des Gewinns bei Veräußerung

Neu:

Besteuerung durch Körperschaftssteuer

Besteuerung durch Vorabpauschale

Besteuerung bei Gewinn durch Veräußerung ( minus gel. Vorabpauschale)

 

-> hier finde ich es viel zu schwierig eine eindeutige Aussage treffen zu können. Es kommt zu einer Vorabpauschale, wenn der Basiszins > 0 ist.

 

Dadurch wird ein Swapper definitiv schlechter gestellt als zuvor und dem Steuer-Stundungseffekt wird klar entgegen gewirkt.

Auch beinflusst die Körperschaftssteuer die Performance.

Bei Misch- und Aktienfonds ist eine Beurteilung problematisch, weil die Besteuerung auf Fondsebene sehr stark abhängig ist von den ~ ausgeschütteten dt. Dividenden und die sind im Zeitverlauf bestimmt nicht konstant.

Ob der steuerfreie Anteil (0,3 bzw. 0,15) bei der Veräußerung sich rechnet, hängt von vielen Faktoren ab, sodass eine klare Prognose ziemlich schwierig sein drürfte.

Unter gewissen Umständen behaupte ich mal "ja".

 

Wenn ich da jetzt ein Fazit ziehen müsste, käme ich zum Ergebnis:

- Für Anleger mit nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag entsteht eine zusätzliche steuerliche Belastung

- Für Anleger mit einem ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag, die Anteile an einem Swapper halten, entsteht eine zusätzliche steuerliche Belastung sobald Basiszins > 0

- Für den Rest ---- keine Ahnung ^^

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zerohedge

Mal eine interessante Prognose, die ja die Vorabpauschale berührt: Entwicklung der Zinsen!

 

https://ca.news.yahoo.com/markets-betting-near-zero-interest-rates-another-decade-141049135--sector.html

 

"They imply European Central Bank policy rates won't get back above 0.5 percent for around 13 years and aren't even expected to be much above 1 percent for at least 60 years."

 

"The era of zero rates will be with us for years and years, it wouldn't surprise me if we're looking at another five to 10 years."

 

Also viel wird da nicht anfallen. Aktuell sind wir ja negativ und unser Freund Draghi will die Zinsen noch weiter ins Minus treiben. Gut möglich, dass wir die nächsten 13 Jahre nicht mal über 0% kommen. Heißt in der Praxis also keine Vorabpauschale.

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sparfux

aber auch das ist ja schon wieder Beschiss ... Wenn der Basiszins negativ ist, sollte er zu "Vorabverlusten" führen. :D

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JonasSebastian

Wie sieht es mit steuerlich "nicht transparenten" Fonds aus, kann man schon absehen, ob sich da etwas ändern wird? Nachdem die Besteuerung ja jetzt unabhängig von Einträgen im Bundesanzeiger wird, könnte man die "Strafsteuer" für "nicht transparente" Fonds doch eigentlich streichen und diese regulär besteuern. Oder übersteigt meine Fantasie da die der Referenten aus dem Finanzministerium? ;)

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otto03

Wie sieht es mit steuerlich "nicht transparenten" Fonds aus, kann man schon absehen, ob sich da etwas ändern wird? Nachdem die Besteuerung ja jetzt unabhängig von Einträgen im Bundesanzeiger wird, könnte man die "Strafsteuer" für "nicht transparente" Fonds doch eigentlich streichen und diese regulär besteuern. Oder übersteigt meine Fantasie da die der Referenten aus dem Finanzministerium? ;)

 

 

Warum sollt sich bei nicht transparenten Fonds (Fonds die ihre steuerlichen Grundlagen nicht veröffentlichen) etwas ändern?

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JonasSebastian

Die vier einzigen Angaben, die künftig für die korrekte Besteuerung nötig sind (Höhe der Ausschüttung, Wert des Fondsanteils am Jahresanfang sowie am Jahresende, Art des Fonds), sind ja auch bei "intransparenten" Fonds bekannt - insofern könnte man deren unterschiedliche Behandlung doch eigentlich einstellen...

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