ElGro November 22, 2017 Nochmals zur Verschmelzung ETF112 mit ETF050 bei Comstage zum 21.12.2017 und dem möglichen Verlust des Eur 100k Freibetrages. Ich habe mich ein wenig schlau gemacht. Unter den Voraussetzungen des § 17a iVm. § 14 Abs. 4 S 1 f. InvStG wird die Fondsverschmelzung auf Anlegerebene nicht als Tausch behandelt und die erworbenen Anteile treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Fonds. Weiss jemand, ob diese Voraussetztungen bei dieser Verschmelzung gegeben sind? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie November 22, 2017 Für meinen Nordamerika-Depotanteil habe ich bisher den DEKA MSCI USA (DE000ETFL268) bespart. Dieser ausschüttende Fonds ist und bleibt sicherlich auch in Zukunft steuerschön. Der Sparerpauschbetrag (2 x 801.- Euro) ist jetzt ausgeschöpft. Aus diesem Grund und um auch Kanada mit ins Depot zu bekommen und auf Grund der sehr günstigen TD, möchte ich zukünftig den ComStage MSCI North America (LU0392494992, ETF113) besparen. Dabei handelt es sich ja um einen thesaurierenden Swapper. Ich meine gelesen zu haben, dass die steuerliche Behandlung dieser Swapper ab 2018 noch nicht so ganz klar ist. Oder hat sich das inzwischen geklärt? Eigentlich wollte ich jetzt im November / Dezember eine erste Position aufbauen. Macht das Sinn oder sollte man noch warten bis die Details geklärt sind? Freue mich auf Antwort, danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElGro November 23, 2017 Habe nun bzgl. der Verschmelzung ETF122 mit ETF050 folgende Info von comstage erhalten: Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für ihre Nachricht. Wir haben nun von unserem Wirtschaftsprüfer die finale Rückmeldung erhalten. Die Verschmelzung des ETF112 auf den ETF050 zum 21. Dezember 2017 wird steuerneutral erfolgen, die neuen Anteile treten also in die „Fußstapfen“ der Altanteile. Die Steuerneutralität, insbesondere hinsichtlich eines eventuellen Altbestands, ist also gegeben. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Ihr ComStage Team Commerzbank AG Tel: +49 (0) 69 136 43333 Fax: +49 (0) 69 136 47595 Mainzer Landstrasse 153 60327 Frankfurt/Germany Email: info@comstage.dehttps://www.comstage.de Commerzbank AG, Frankfurt am Main http://www.commerzbank.de Pflichtangaben http://www.commerzbank.de/pflichtangaben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 23, 2017 Liebes Wertpapier-Forum, nach längerer Zeit stilles Mitlesens hier möchte ich dann doch mal 3 Fragen stellen, deren Antworten mir noch immer unklar/umstritten scheinen, auch nach Lesen des Großteils dieses Fadens und diversen Finanzseiten und -blogs zur Steuerreform: 1. Bei angenommenen 100€ Ausschüttung/Vorabpauschale/realisierter Kursgewinn eines Aktien-ETF, wieviel vom Sparer-Pauschbetrag wird vebraucht? Die vollen 100€ oder doch nur die 70€, die nach der Teilfreistellung von 30% zu versteuern wären? 2. Verbraucht die ggf. am 02.01.2019 zu zahlende Vorabpauschale (für einen zu erwartenden Basisertrag im Jahr 2018!) den Sparer-Pauschbetrag des Jahres 2018 oder 2019? 3. Werden Verluste beim Verkauf ebenfalls um die Teilfreistellung von 30% reduziert bevor sie im Verlusttopf landen? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 24, 2017 Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz "Dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vom 4. August 2017 und vom 5. Oktober 2017 sowie des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) vom 25. September 2017 und vom 10. Oktober 2017" Vom 08.11. gibt es jetzt ein Antwortschreiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sleeve November 24, 2017 · bearbeitet November 24, 2017 von sleeve Ebenso Hallo liebe Community, ich habe wenigstens versucht aus dem Thread hier Informationen zu der Vorgehensweise für meinen Depotbestand im Jahreswechsel 17/18 rauszuziehen, muss aber zugeben, dass ich in dem Wirrwarr eher gescheitert bin. Aktuell sind bei mir ca 80.000€ in 6*Aktien ETFs (30/30/30/10 + 2xSC USA/EU. 3*thesaurierend; 3*ausschüttend) sowie 2*Anleihen-ETFs (EM GB + EU HY. beide ausschüttend) investiert. Freibetrag bereits über TG ausgeschöpft. Kurz & Knapp: besteht Handlungsbedarf, um in 2018 ebenfalls steuereinfach unterwegs zu sein, oder kann der Spaß erstmal so bleiben wie er ist? (Klar es fehlen die genauen ISINs etc., aber wollte erstmal nur ganz allgemein anfragen, bevor ich mit Details zu meinem Depot diesen Mainthread zur Reform noch sprenge.) Soweit ich es noch verstanden habe, geht der Trend dazu thesaurierende Positionen in ausschüttende zu transferieren, weil keiner Steuern auf die Thesaurierungen zahlen möchte. Aber sonst? Wurde mir in den letzten 20 Seiten des Threads nicht klar beantwortet . edit: habe diesen schönen Post von vanity gefunden. Demnach stoßen folgende Positionen auf Probleme: db x-trackers S&P 500 / LU0490618542: GJ-Ende: 31.12 UBS MSCI Emerging Markets / LU0480132876: GJ-Ende: 31.12 (ist aber ausschüttend, gilt die Tabelle von vanity dann trotzdem?) Die Aussichten bei meinen EU HY und EM GB wurden auch bei anderen Forenteilnehmern nicht geklärt. liqs Post zu EMGB/EUHY von iShares Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 November 24, 2017 Tja, das ist eigentlich eine gute Anregung. Ich suche ebenfalls eine allgemeinverständliche Zusammenfassung. Vielleicht nehmen ein paar Kundige mal die Aufgabe an und bringt den Sachstand auf den Punkt. Ggf sogar in einem neuen Thread ohne Diskussion, die man ggf hier weiter führen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 24, 2017 vor 25 Minuten schrieb Cef: Tja, das ist eigentlich eine gute Anregung. Ich suche ebenfalls eine allgemeinverständliche Zusammenfassung. Zusammenfassungen sind im Netz schon einige vorhanden. Ist es sinnvoll, das Rad für das WPF noch einmal neu zu konstruieren? Beispiele: https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/ http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 November 24, 2017 Danke. Ich hatte mich auf das WPF beschränkt. Es gibt also doch Anlegerleben außerhalb! (Allerdings würde ich im Zweifelsfall mich eher auf den einen oder anderen hier verlassen, wenn ich zB an Kleinerfisch oder Vanity denke) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Spätzünder November 25, 2017 Es gibt also doch Anlegerleben außerhalb! Ich kann auch folgenden, m.E. praxisnah, geschriebenen Artikel empfehlen: https://zendepot.de/etf-fonds-steuern/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 25, 2017 vor 15 Stunden schrieb Cef: Danke. Ich hatte mich auf das WPF beschränkt. Es gibt also doch Anlegerleben außerhalb! (Allerdings würde ich im Zweifelsfall mich eher auf den einen oder anderen hier verlassen, wenn ich zB an Kleinerfisch oder Vanity denke) Wir wissen nicht, was der Pillendreher empfiehlt, haben aber auch was von Ratiopharm Zitat Super-Präsentation vom 17. WpF-Treffen Oktober 2017 (Dank an @kleinerfisch) mit Beispielrechnung: (aus Beitrag #4 von Ramsteins ETF-Depot aufbauen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43810-etf-depot-aufbauen/#comment-974951 mit weiteren Informationen und Links zum Thema - da wird die Präsentation auch nach Bedarf aktualisiert (?)) Reform der Fondsbesteuerung v2.pdf (Stand Ende Okt. 2017) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 November 25, 2017 vor 11 Stunden schrieb vanity: Wir wissen nicht, was der Pillendreher empfiehlt, haben aber auch was von Ratiopharm (aus Beitrag #4 von Ramsteins ETF-Depot aufbauen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43810-etf-depot-aufbauen/#comment-974951 mit weiteren Informationen und Links zum Thema - da wird die Präsentation auch nach Bedarf aktualisiert (?)) Reform der Fondsbesteuerung v2.pdf 21 577 kB (Stand Ende Okt. 2017) viel besser als die Tabletten von ratiopharm, die ja für überteuerte Plagiate (Generika) bekannt sind. Mein Tipp für Steuerthemenvermeider, die audiovisuelle Unterstützung benötigten, ist das Webinar von comstage (wurde sicher hier schon mal empfohlen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 28, 2017 Apropos Comstage: die unsägliche TFS-Frage scheint jetzt geklärt zu sein, Comstage comitted (Wortspiel haha) sich auf der Startseite zur Zitat Teilfreistellung bei indirekten ETFs Ab dem 1. Januar 2018 gilt für Fonds ein neues Steuerrecht. Ob ein indirekter ETF unter dem neuen Steuerregime eine Teilfreistellung erhält, hängt vom Fondsinventar ab. Alle indirekten ComStage ETFs investieren zufließenden Mittel in einem Trägerportfolio, das ausschließlich aus Aktien besteht. Somit sind alle ETFs auf (long-) Aktienindizes als Aktienfonds klassifiziert. Die Information, welche Klassifizierung (Aktien-, Mischfonds oder sonstiger Fonds) ein bestimmter ComStage ETF hat, finden Sie auf der Produktdetailseite des jeweiligen ETFs unter "Fondstyp nach InvStG". und klassifiziert entsprechend dem letzten Satz der Ankündigung auf den Produktseiten (die stichprobeartig angeschaut wiederum keine Überraschungen bieten) Aktien long only -> Aktienfonds (auch gehebelt long) Aktien short -> sonstige Fonds Renten(-Futures)/Geldmarkt -> sonstige Fonds (also nix mit Trägerportfolio Aktien => Aktienfonds) Rohstoffe -> sonstige Fonds und die Wunderwaffe ETF701 -> Mischfonds (mir reicht dies als Information, so dass mir eine Überprüfung anhand der Anlagebedingungen der Mühe nicht wert scheint) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 November 28, 2017 Am 24.11.2017 um 19:28 schrieb Cef: oder Vanity Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JonasSebastian November 28, 2017 Was bedeutet die Reform eigentlich für bislang steuerlich "intransparente" Fonds (also solche, die nicht im Bundesanzeiger gelistet sind)? Wenn ich das richtig sehe, fällt die bisherige "Strafsteuer" (pauschale Besteuerung) weg, d.h. diese Fonds unterliegen wie alle anderen der jährlichen Vorabpauschale und Veräußerungs-/Dividendenbesteuerung. Allerdings vermute ich, dass man mit intransparenten Fonds nicht in den Genuss der Teilfreistellung für Aktienfonds kommen kann - oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xivender November 29, 2017 Ich hätte auch noch die ein oder andere Frage. Ich lese hier immer nur, dass es sich um Aktienfonds bzw Fonds handelt. Wie schaut es mit Aktien aus? So wie ich es rausgelesen habe, gilt diese "Reform" auch für ganz normale Aktien.? Wenn dieses Gesetz auch auf ganz normale Aktien anzuwenden ist, was passiert wenn ich am 1.1.2018 100 H&M Aktien (Nur als Beispiel) zum Kurs zu a 25 Euro kaufe und am 1.1.2019 haben diese Aktien dann einen Wert von 30€ je Aktie. Kurs 1.1.2018 :100 Aktien * 25 € = 2500 € Kurs 1.1.2019: 100 Aktien * 30 € = 3000 € Somit hätte ich ja theoretisch einen nicht verwirklichten "Gewinn" von 500 € . Werden auf diesen nicht verwirklichten Gewinn dann irgendwelche Steuern fällig? Sorry wenn ich so blöde frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Osmium November 29, 2017 · bearbeitet November 29, 2017 von Osmium Für einzelne Aktien ändert sich nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobinator November 29, 2017 · bearbeitet November 29, 2017 von tobinator Ich hab es hier schon erwähnt, allerdings passt es in diesen Thread wohl eher rein: Für ETF060 hat Comstage schon folgendes geteasert: Zitat Der Fonds wird mindestens 75% seines Nettoinventarwertes in Aktien investieren, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 1, 2017 Das wird dann die Umsetzung der Änderung der Anlagebedingungen. Es gab schon die Aussage von Comstage, dass beabsichtigt wird, die Qualifikation als Aktienfonds im Sinne des InvStRefG zu erfüllen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mangalica Dezember 15, 2017 Von ComStage kam vorhin ein Sondernewsletter zum Thema Zwischenausschüttung mit folgendem Text: Zitat Hat ein ComStage ETF seit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. Juli 2017 und bis zum 31. Dezember 2017 ordentliche Erträge wie Dividenden oder Zinsen erwirtschaftet, so sieht der Gesetzgeber vor, diese dem Investor als Thesaurierung im ETF zuzuweisen. Dies gilt sowohl für thesaurierende als auch für ausschüttende ETFs. Bei ausländischen ETFs hat die Zwangsthesaurierung für Anleger allerdings einen unangenehmen Nebeneffekt: Da die ausländische Fondsgesellschaft keine Meldung der Steuerdaten an den deutschen Fiskus vornimmt, fallen Anleger in die Pflichtveranlagung, d.h. sie müssen die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt erklären. An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass diese steuerrechtliche Unterscheidung zwischen deutschem und ausländischem Domizil im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetztes zum 1. Januar 2018 entfällt. Um Investoren, die in ComStage ETFs investiert sind, den hiermit verbundenen Aufwand zu ersparen, ist für eine Reihe von ComStage ETFs im Dezember eine sogenannte „Zwischenausschüttung“ geplant. Hierbei werden alle uns bis dahin bekannten aufgelaufenen ordentliche Erträge des aktuellen Geschäftsjahres noch im Dezember 2017 an die Investoren ausgeschüttet. Die Liste der ComStage ETFs mit Zwischenausschüttung im Dezember 2017 finden Sie hier. ComStage ETFs, die in Deutschland aufgelegt sind, also eine mit DE beginnende Wertpapierkennung (ISIN) haben, sind davon nicht betroffen. Auch hier werden ordentliche Erträge zwar thesauriert, der ETF führt allerdings die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag auf diese ausschüttungsgleichen Erträge direkt ab. Anleger erhalten hierfür eine Steuerbescheinigung von ihrer Depotbank. Für die indirekt replizierenden ComStage ETFs, die aus einem Trägerportfolio und einem Swap bestehen, erwarten wir auch für das Rumpfgeschäftsjahr keine ordentlichen oder ausschüttungsgleichen steuerlichen Erträge. Eine Zwischenausschüttung ist daher nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr ComStage Team Die Liste der Zwischenausschüttungen ist hier zu finden: https://www.comstage.de/SiteContent/4/1/2/818/08/ComStageETFZwischenausschttungenDezember2017.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sheygetz Dezember 28, 2017 Was ändert sich nun in 4 Tagen für einen bisherigen sogenannten steuerhässlichen ETF, wie den A111X9 (iShares Core MSCI Emerging Markets IMI)? Bisher musste man Thesaurierungen jährlich selber in der KAP angeben, die Bescheide dann ewig aufbewahren, um später mal bereits gezahlte ESt von der auf den Verkaufsgewinn erhobenen abziehen zu können. Ab 2018 gibt es Vorabpauschalen, die ich jährlich in der KAP angebe, die ich tunlichst aufbewahre, um später mal die darauf gezahlte ESt von der auf den Verkaufsgewinn erhobenen abziehen zu können. Mache ich da einen Denkfehler oder bringt dies neue Verfahren wirklich so wenig Fortschritt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 28, 2017 · bearbeitet Dezember 28, 2017 von sparfux vor 6 Minuten schrieb sheygetz: Was ändert sich nun in 4 Tagen für einen bisherigen sogenannten steuerhässlichen ETF, wie den A111X9 (iShares Core MSCI Emerging Markets IMI)? Bisher musste man Thesaurierungen jährlich selber in der KAP angeben, die Bescheide dann ewig aufbewahren, um später mal bereits gezahlte ESt von der auf den Verkaufsgewinn erhobenen abziehen zu können. Ab 2018 gibt es Vorabpauschalen, die ich jährlich in der KAP angebe, die ich tunlichst aufbewahre, um später mal die darauf gezahlte ESt von der auf den Verkaufsgewinn erhobenen abziehen zu können. Mache ich da einen Denkfehler oder bringt dies neue Verfahren wirklich so wenig Fortschritt? Endlich mal jemand der erkennt, dass sich das eigentlich nicht groß ändert. Wenn keiner einen Fehler macht, brauchst Du aber nichts aufheben, da alles automatisch vom Broker erfolgen soll. ... Aber das war im Wesentlichen auch heute schon so. Der Unterschied, ist höchstens, dass Du nach der neuen Regelung keine Anlage KAP abgeben müsstest, da die AgSt auf Vorabpauschale und auch beim Verkauf automatisch abgeführt wird - wenn alle alles richtig machen nach vielen Haltejahren und ggf. ein paar Depotwechseln. Bei der jetzigen Regelung musste man Anlage KAP mit ausländischen Thesaurierern immer anfertigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrile Januar 2, 2018 Zum 1. Januar wurden bei mir alle Positionen fiktiv veräußert (Flatex) und die Einstandskurse angepasst. Ich bin nun völlig verwirrt. Sollte dies nicht erst ab einem Vermögen von 100.000 EUR geschehen? Wurden nun die Kursgewinne steuerlich realisiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mangalica Januar 2, 2018 vor 1 Stunde schrieb chrile: Zum 1. Januar wurden bei mir alle Positionen fiktiv veräußert (Flatex) und die Einstandskurse angepasst. Ich bin nun völlig verwirrt. Sollte dies nicht erst ab einem Vermögen von 100.000 EUR geschehen? Der fiktive Verkauf wurde erst einmal für alle Fonds umgesetzt. Alle Kursgewinne bis dahin sind garantiert steuerfrei. Alle neuen Kursgewinne ab 1.1.2018 sind bis 100.000 € steuerfrei, das musst du dann aber irgendwann einmal beim echten Verkauf gegenüber dem Finanzamt in der Steuererklärung geltend machen. Das kann die Bank nicht automatisch machen, weil sie dann ja nicht wissen kann, ob du deine 100.000 € Freibetrag evtl. schon bei einer anderen Bank aufgebraucht hast. Bei der ING-DiBa sehe ich übrigens noch keine Anpassung der Einstandskurse, aber die haben auch geschrieben, dass es bis zu einigen Wochen dauern kann, bis sie die offiziellen Schlusskurse der KAG zum Jahresende bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 2, 2018 · bearbeitet Januar 2, 2018 von Ramstein vor 2 Stunden schrieb chrile: Zum 1. Januar wurden bei mir alle Positionen fiktiv veräußert (Flatex) und die Einstandskurse angepasst. Ich bin nun völlig verwirrt. Sollte dies nicht erst ab einem Vermögen von 100.000 EUR geschehen? Wurden nun die Kursgewinne steuerlich realisiert? Guckst du hier: Warum wurden meine Fonds zum 31.12.2017 fiktiv verkauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag