zerohedge Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von zerohedge Also eine Steuererhöhung für Fondsanleger? NEU: 15% Steuer auf Ebene der Fondsgesellschaft Dann zusätzlich die Abgeltungssteuer in Höhe von ca.28% auf Ebene Anleger auf 70% der Erträge Beispiel bei Fondsgesellschaft kommen 115 EUR an. 15% davon weg bleiben 97,75 zur Ausschüttung. Dann werden davon 70% besteuert mit ca. 28%. Also 19,15 EUR weg an Steuern. Bleiben mir unterm Strich 78,6 EUR, von ursprünglich 115 EUR Ausschüttung. Bzw. 31,6% als Anteil Steuern. Und wenn man noch unter seinem Freibetrag von 801 EUR liegt zahlt man so oder so drauf, weil ja die 15% beim Fonds abgezogen wurden. Man müsste 40% beim Anleger steuerfrei setzen, damit es keine Erhöhung wird. Lohnt sich die Direktanlage in Aktien wieder mehr. Also raus aus Fonds und rein in Einzelaktien. Oder falsch gerechnet? Wo kommt eigentlich das Geld für die Vorabpauschale her? Auch ganz toll: "Diese Vorabpauschale wird aus der Differenz zwischen dem Rücknahmepreis des Fondsanteils am Jahresanfang und demjenigen am Jahresende ermittelt und anschließend mit 70 % des amtlich veröffentlichten Basiszinssatzes multipliziert." Steigen die Kurse also stark, langt das elendige Finanzamt mal gleich so richtig zu. Im Prinzip werden dann ja Kursgewinne besteuert, obwohl kein Verkauf stattfand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von otto03 Also eine Steuererhöhung für Fondsanleger? NEU: 15% Steuer auf Ebene der Fondsgesellschaft Dann zusätzlich die Abgeltungssteuer in Höhe von ca.28% auf Ebene Anleger auf 70% der Erträge Beispiel bei Fondsgesellschaft kommen 115 EUR an. 15% davon weg bleiben 97,75 zur Ausschüttung. Dann werden davon 70% besteuert mit ca. 28%. Also 19,15 EUR weg an Steuern. Bleiben mir unterm Strich 78,6 EUR, von ursprünglich 115 EUR Ausschüttung. Bzw. 31,6% als Anteil Steuern. Und wenn man noch unter seinem Freibetrag von 801 EUR liegt zahlt man so oder so drauf, weil ja die 15% beim Fonds abgezogen wurden. Man müsste 40% beim Anleger steuerfrei setzen, damit es keine Erhöhung wird. Lohnt sich die Direktanlage in Aktien wieder mehr. Also raus aus Fonds und rein in Einzelaktien. Oder falsch gerechnet? Wo kommt eigentlich das Geld für die Vorabpauschale her? Auch ganz toll: "Diese Vorabpauschale wird aus der Differenz zwischen dem Rücknahmepreis des Fondsanteils am Jahresanfang und demjenigen am Jahresende ermittelt und anschließend mit 70 % des amtlich veröffentlichten Basiszinssatzes multipliziert." Steigen die Kurse also stark, langt das elendige Finanzamt mal gleich so richtig zu. Im Prinzip werden dann ja Kursgewinne besteuert, obwohl kein Verkauf stattfand. Das Geld für die Vorabpauschale wird dem Fondsvermögen entnommen. Dies ganze Regelung betrifft nur deutsche Fonds - glaube ich; wie heute schon bei deutschen thesaurierenden. Falls eine vergleichbare Regelung für ausländische Fonds getroffen wird, geht das nur per Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 24, 2016 Das Geld für die Vorabpauschale wird dem Fondsvermögen entnommen. Dies ganze Regelung betrifft nur deutsche Fonds - glaube ich; wie heute schon bei deutschen thesaurierenden. Fast, glaube ich. In §6 heisst es Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds(1) Inländische Investmentfonds gelten als Zweckvermögen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Körperschaftsteuergesetzes. Ausländische Investmentfonds gelten als Vermögensmassen nach § 2 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes. (2) Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, in ländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften der Körperschafts teuer. Einkünfte nach Satz 1 sind zugleich inländische Einkünfte nach § 2 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes. Nach (2) hilft es also nicht, einen DAX-ETF mit Domizil Luxemburg oder Irland zu haben. Aber je mehr ich den Entwurf lese, desto weniger erschließt sich mir, dass das Ganze eine Vereinfachung ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von otto03 Das Geld für die Vorabpauschale wird dem Fondsvermögen entnommen. Dies ganze Regelung betrifft nur deutsche Fonds - glaube ich; wie heute schon bei deutschen thesaurierenden. Fast, glaube ich. In §6 heisst es Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds(1) Inländische Investmentfonds gelten als Zweckvermögen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Körperschaftsteuergesetzes. Ausländische Investmentfonds gelten als Vermögensmassen nach § 2 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes. (2) Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, in ländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften der Körperschafts teuer. Einkünfte nach Satz 1 sind zugleich inländische Einkünfte nach § 2 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes. Nach (2) hilft es also nicht, einen DAX-ETF mit Domizil Luxemburg oder Irland zu haben. Aber je mehr ich den Entwurf lese, desto weniger erschließt sich mir, dass das Ganze eine Vereinfachung ist. Aber es ist meines Erachtens nicht möglich einen ausländischen Fonds zu zwingen aus seinem Fondsvermögen in D Steuern zu zahlen, entweder müßte das über die deutsche Depotbank des Kunden abgewickelt werden (Verkauf von Anteilen, Zugriff aufs Girokonto/Verrechnungskonto) oder über den Kunden (Vorauszahlungsbescheid, Einkommensteuererklärung) Was geht ist natürlich ausländischen Fonds Dividenden von deutschen Werten gekürzt um deutsche Steuern zukommen zu lassen, das geschieht meines Wissens aber jetzt bereits - während deutsche Fonds von deutschen Werten Bruttodividenden erhalten und die Besteuerung auf Anlegerebene stattfindet. Das war wohl auch der Diskrimierungsvorwurf der EU, unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Fonds bei deutschen Erträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 24, 2016 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Februar 24, 2016 Wahnsinn. An welcher Stelle genau ist denn das eine Vereinfachung? Total Irre! ... mal abgesehen davon, das mal wieder klar wird, was man von der Floskel "Bestandsschutz" halten kann: Nichts! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von tyr Mich würde noch interessieren, ob sich die Besteuerung von Fondsanteilen, die man im Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung (ohne Riester- oder Rürup-Förderung) hält, ändert. Bisher kann man über diesen Mantel Steuerstundung betreiben, auch wenn man zwischen verschiedenen Fonds umschichtet. Wahnsinn. An welcher Stelle genau ist denn das eine Vereinfachung? Total Irre! Steuerberater, Verfasser von Steuerliteratur und Medien rund um Steuern haben es mit neuen komplizierteren Regeln dank vergrößertem Beratungspotenzial einfacher, ihre Dienstleistungen zu verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IRRer-Zins Februar 24, 2016 Ich lese es so, dass die ausländischen Fonds nicht ausgeschlossen werden. §1 (3) Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind 2. Investmentvermögen in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform, es sei denn, es handelt sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder um Altersvorsorgevermögenfonds nach § 53, Der oben stehende Nichtausschluss gilt für OGAWs, wie z.B.Comstage. Ob sie sicher vom Gesetz betroffen wären und wie das umgesetzt werden soll, ist mir aber noch nicht klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 24, 2016 Ich lese es so, dass die ausländischen Fonds nicht ausgeschlossen werden. §1 (3) Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind 2. Investmentvermögen in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform, es sei denn, es handelt sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder um Altersvorsorgevermögenfonds nach § 53, Der oben stehende Nichtausschluss gilt für OGAWs, wie z.B.Comstage. Ob sie sicher vom Gesetz betroffen wären und wie das umgesetzt werden soll, ist mir aber noch nicht klar. OGAW = UCITs = das sind doch fast alle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Travis Bickle Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von Travis Bickle Habe mal quergelesen. Für ETF-Kleinanleger scheint mir die Änderung mit den größten Auswirkungen in der Praxis wohl die die Behandlung von ausländischen Swappern zu sein (Vorabpauschale). Interessant sind v.a. S. 102 f. im Regierungsentwurf (siehe Ramsteins Post). 1) Steuerstundungsmodell durch weggeswappte ausschüttungsgleiche Erträge fällt weg Die Anleger von Investmentfonds versteuern während der Haltedauer der Anteile künftigdie Ausschüttungen.In vielen Fällen sind die Ausschüttungen jedoch geringer als die Erträge einer risikolosenGeldanlage, da Investmentfonds in der Regel die außerordentlichen Erträge und häufigauch die laufenden Erträge (vor allem Zins-, Dividenden- und Mieterträge) thesaurieren.Würde man während der Haltedauer nur die Ausschüttungen besteuern (CashflowPrinzip),käme dies einer generellen Thesaurierungsbegünstigung gleich.Bei Investmentfonds würde eine reine Cashflow-Besteuerung eine deutliche Vereinfachungbedeuten. Gleichzeitig würde sie aber zu einer erheblichen Steuerstundung führen,die die Fondsanlage im Vergleich zur Direktanlage erheblich besser stellen würde. In derDirektanlage sind nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch die Gewinne aus derVeräußerung von Wertpapieren steuerpflichtig, während sie auf Ebene eines Investmentfonds steuerfrei thesauriert werden könnten. Darüber hinaus wäre zu erwarten, dass eineVielzahl von Investmentfonds zukünftig keine Ausschüttungen mehr vornehmen, um demAnleger die Entscheidung über den Besteuerungszeitpunkt durch Veräußerung der Anteilezu überlassen. (...) Das Investmentsteuergesetz löst die widerstreitenden Anforderungen der Einfachheit(Cashflow) einerseits und der Besteuerungsgerechtigkeit sowie der Aufkommensneutralitätandererseits, indem an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge einepauschale Bemessungsgrundlage in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung tritt. Diesesogenannte „Vorabpauschale“ greift grundsätzlich immer dann, wenn in dem Veranlagungszeitraumdie Ausschüttungen des Investmentfonds diese Marktverzinsung nichterreichen.Die risikolose Marktverzinsung wird anhand des Basiszinssatzes im Sinne des § 203 Absatz2 des Bewertungsgesetzes (BewG) berechnet, der jährlich neu festgelegt und durchdas Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht wird. Dieser Basiszinssatz lässt allerdingsals pauschale Berechnungsgrundlage unberücksichtigt, dass der Anleger im Ergebnisdie Fondserträge abzüglich der Verwaltungskosten des Fonds erhält. Aus diesemGrund wird zur Berechnung der Vorabpauschale der Basiszins um den durchschnittlichenKostenanteil von 30 Prozent auf den Gesamtertrag gemindert. Mithin erfolgt der Ansatzvon 70 Prozent des Basiszinssatzes. Der Betrag, der sich aus der Multiplikation desRücknahmepreises zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinssatzesergibt, wird als „Basisertrag“ bezeichnet.Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale im Veranlagungszeitraumggf. bis auf null. Um darüber hinaus insbesondere bei Geldmarktfonds während der Haltedauerder Fondsanteile eine temporäre Übermaßbesteuerung zu vermeiden, wird dieVorabpauschale auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fondsanteils im Veranlagungszeitraumbegrenzt. Daher kommt es zu keinem Ansatz einer Vorabpauschale, wenn derRücknahmepreis eines Fondsanteils während des Jahres nicht gestiegen ist.Wenn Wertverluste des Fondsanteils eintreten oder die Ausschüttungen die Wertsteigerungübertreffen, ist keine negative Vorabpauschale anzusetzen. Ich will das mal am Beispiel des Comstage MSCI World für 2016 durchrechnen (gehen wir davon aus, dass er nicht zum Ausschütter wird). Rücknahmewert zu Jahresbeginn: 40,25€ (habe auf die Schnelle nur den Schlusskurs vom 4.1. gefunden, sollte ca. passen). Basisertrag: 40,25 € * 1,10 % (Basiszins) * 70% = 0,31€ Vorabpauschale: 0,31 € (Basisertrag) - 0€ (Ausschüttungen) = 0,31€ (unter der Bedingung, dass der Kurs 2016 mindestens um diesen Betrag ansteigt) Das heisst, für jeden Anteil wären 2016 vorab 0,31€ zu versteuern, was später beim Verkauf wieder verrechnet wird. Daraus folgt: 2) Steuereinfachheit von derartigen ETFs fällt weg, da man ja beim Verkauf ggf. die schon versteuerten Vorabpauschalen nachweisen können muss, analog zu ausschüttungsgleichen Erträgen heute. --- Anbei Ausüge aus einem Artikel aus der BÖZ ... (etwas immolastig, aber das ist dem Blickwinkel ist des Autors geschuldet) https://www.boersen-...erliche-Huerden Vorabpauschale wird fällig Weiterhin soll der Fondsanleger zukünftig auch vom Fonds nicht ausgeschüttete, also thesaurierte realisierte Gewinne und unrealisierte Wertsteigerungen, durch eine Vorabpauschale versteuern müssen. Diese Vorabpauschale wird aus der Differenz zwischen dem Rücknahmepreis des Fondsanteils am Jahresanfang und demjenigen am Jahresende ermittelt und anschließend mit 70 % des amtlich veröffentlichten Basiszinssatzes multipliziert. Ist der Rücknahmepreis im Laufe des Jahres gesunken, ist hingegen keine negative Vorabpauschale anzusetzen. [...] Diese Interpretation halte ich nicht für richtig. Die Differenz zwischen Jahresende and Jahresbeginn ist nicht die Rechnungsgrundlage der Vorabpauschale, sondern nur deren obere Grenze (Cap). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von otto03 Un wie will der Gesetzgeber das bei ausländischen swappenden Thesaurieren durchsetzen? Er kann Vorschriften/Gesetze, die in das Vermögen der Fonds eingreifen ausschließlich für deutsche Fonds erlassen. Also würde das nur auf Ebene der Depotbank (Zwangsverkauf von Anteilen oder Zugriff auf Verrechnungskonto) oder auf Ebene des Anteilinhabers ( Steuervorauszahlung und Steuererklärung ) möglich sein. Er kann die ausländischen Fonds auch nicht zwingen gesonderte Tranchen für D aufzulegen, das würde wiederum gegen EU-Recht verstoßen. Er kann sie zwingen (wie bisher auch schon) die deutschem Recht entsprechenden Daten vorzulegen, über die Depotbanken zu bescheinigen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Aber irgendetwas wird ihnen schon einfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Travis Bickle Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von Travis Bickle Soweit bin ich nicht in die technischen Details eingestiegen, aber ich vermute mal, dass der Anleger das mit der Anlage KAP erledigen muss (ausländische Kapitalerträge) Zwangsverkauf von Anteilen durch die Depotbank kann ich mir kaum vorstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von GoGi Ich hoffe ja, dass sie es die Depotbanken irgendwie machen lassen und nicht alle ausländischen Fonds dann steuerhässlich werden. Aber was tatsächlich passieren wird, sehen wir erst noch. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Februar 24, 2016 Es wird zukünftig auch eine unterschiedliche Behandlung für ein und den selben Fonds geben. (bzw. es werden wohl verschiedene Tranchen pro Fonds aufgesetzt werden) §8 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger(1) Einkünfte nach § 6 Absatz 2 sind auf Antrag des Investmentfonds steuerbefreit, soweit 1. [...] 2. die Anteile an dem Investmentfonds im Rahmen von Altersvorsorge-oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach den §§ 5 oder 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert wurden. Na, da hat wohl die Versicherungslobby mitgewirkt - wird ein Fonds über Riester oder Rürup gehalten, können dann auf Antrag der KAG die Fonds steuerbefreit sein. Dessen kann man sich wohl sicher sein ... verdammter Lobbyismus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Februar 24, 2016 Mehrfachmillionäre? Könnte jeden treffen, der 150.000 Euro im Jahr 2009 in MSCI World/EM investiert hat. Lass mal die Märkte 2017 etwas runtergehen und 2018 und 2019 je 15% steigen... schon sind beim Verkauf Steuern fällig. Entweder übersehe ich etwas oder ich verstehe den Post nicht. Meiner Meinung nach ist es völlig unerheblich, ob Fonds die vor 01.01.09 gekauft wurden zwischenzeitlich steigen oder fallen. Relevant ist doch nur die Differenz von Anschaffungspreis zu Verkaufspreis. D.h. in obigen Beispiel: der Wert des Fondspakets liegt bei Verkauf bei 250.001€. Dann wird 1€ Gewinn steuerpflichtig. Im Prinzip hat Allesverwerter aber schon recht; 100.000€ klingen erst mal nach sehr viel, können aber bei entsprechender Einlage und Wertentwicklung schnell erreicht werden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von tyr Na, da hat wohl die Versicherungslobby mitgewirkt - wird ein Fonds über Riester oder Rürup gehalten, können dann auf Antrag der KAG die Fonds steuerbefreit sein. Dessen kann man sich wohl sicher sein ... verdammter Lobbyismus. Für wen siehst du Nachteile, wenn Fondsanteile, die im Rahmen von Riester- und Rürup-Verträgen gehalten werden von der neuen Steuer befreit sind? Eine wesentliche Eigenschaft dieser geförderten Altersvorsorgeverträge ist doch die steuerliche Förderung während der Einzahlungsphase. Ich sehe in diesem Sachverhalt kein Problem. Im Gegenteil. Ich hoffe, dass es einen wütenden Mob gibt, wenn irgendwann einmal in Rürup-Verträge unkündbar eingezahltes Geld zusätzlich in der Ansparphase besteuert werden würde. Riester-Sparer können wenigstens noch förderschädlich in der Ansparphase kündigen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu arg verschlechtert werden. p.s. ich finde eher den zukünftigen Zusatzaufwand für die Steuerbefreiung von Fonds in Riester- und Rürupverträgen ärgerlich. Den Zusatzaufwand darf dann logischerweise im Endeffekt der Riester-/Rürup-Fondssparer bezahlen. Diejenigen Politiker, die sich heute über zu hohe Kosten bei diesen Verträgen beschweren, aber für dieses Gesetz stimmen werden stehen dann selber in der Schuld, die Kosten dieser Verträge erhöht zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 24, 2016 Mehrfachmillionäre? Könnte jeden treffen, der 150.000 Euro im Jahr 2009 in MSCI World/EM investiert hat. Lass mal die Märkte 2017 etwas runtergehen und 2018 und 2019 je 15% steigen... schon sind beim Verkauf Steuern fällig. Entweder übersehe ich etwas oder ich verstehe den Post nicht. Meiner Meinung nach ist es völlig unerheblich, ob Fonds die vor 01.01.09 gekauft wurden zwischenzeitlich steigen oder fallen. Relevant ist doch nur die Differenz von Anschaffungspreis zu Verkaufspreis. D.h. in obigen Beispiel: der Wert des Fondspakets liegt bei Verkauf bei 250.001€. Dann wird 1€ Gewinn steuerpflichtig. Im Prinzip hat Allesverwerter aber schon recht; 100.000€ klingen erst mal nach sehr viel, können aber bei entsprechender Einlage und Wertentwicklung schnell erreicht werden.... Ich hab das so verstanden, dass die Differenz 31.12.2017 zu Verkaufstag gilt, abzgl 100.000 €. Daher sollten die Kurse Ende 2017 ordentlich hoch sein! Liege ich falsch? Bei Deiner Version sollte man alles vor 1.1.2018 verkaufen und neu einsteigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 24, 2016 "(6) Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffungnicht im Betriebsvermögen gehalten wurden, sind die zwischen dem Anschaffungszeitpunktund dem 31. Dezember 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei. Die ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen Wertveränderungen sind steuerpflichtig, soweitder Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des Satzes 1 100.000 Euro übersteigt" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von Licuala Dessen kann man sich wohl sicher sein ... verdammter Lobbyismus. Für wen siehst du Nachteile, wenn Fondsanteile, die im Rahmen von Riester- und Rürup-Verträgen gehalten werden von der neuen Steuer befreit sind? Eine wesentliche Eigenschaft dieser geförderten Altersvorsorgeverträge ist doch die steuerliche Förderung während der Einzahlungsphase. Ich sehe in diesem Sachverhalt kein Problem. Im Gegenteil. Ich hoffe, dass es einen wütenden Mob gibt, wenn irgendwann einmal in Rürup-Verträge unkündbar eingezahltes Geld zusätzlich in der Ansparphase besteuert werden würde. Riester-Sparer können wenigstens noch förderschädlich in der Ansparphase kündigen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu arg verschlechtert werden. p.s. ich finde eher den zukünftigen Zusatzaufwand für die Steuerbefreiung von Fonds in Riester- und Rürupverträgen ärgerlich. Den Zusatzaufwand darf dann logischerweise im Endeffekt der Riester-/Rürup-Fondssparer bezahlen. Diejenigen Politiker, die sich heute über zu hohe Kosten bei diesen Verträgen beschweren, aber für dieses Gesetz stimmen werden stehen dann selber in der Schuld, die Kosten dieser Verträge erhöht zu haben. Ich sehe in den neuen Regelungen (sofern sie denn tatsächlich umgesetzt werden sollten) eine weitere Benachteiligung von Fondssparern außerhalb von Versicherungsprodukten, da es sich letztlich um nichts anderes als eine weitere Steuererhöhung für diese handelt - andersrum ausgedrückt: es besteht der Verdacht, Anleger damit wieder vermehrt in Versicherungsprodukte treiben zu wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 24, 2016 Ich sehe in den neuen Regelungen (sofern sie denn tatsächlich umgesetzt werden sollten) eine weitere Benachteiligung von Fondssparern außerhalb von Versicherungsprodukten, da es sich letztlich um nichts anderes als eine weitere Steuererhöhung für diese handelt - andersrum ausgedrückt: es besteht der Verdacht, Anleger damit wieder vermehrt in Versicherungsprodukte zu treiben. Den Eindruck nimmt die Politik bestimmt gerne in Kauf, wenn die Alternative wäre, Altersvorsorgeverträge in der Ansparphase erst steuerlich zu fördern und dann die Förderung bei einem Teil der Verträge wieder vorzeitig durch neue Steuern zu vernichten. Wenn es die Ausnahme nicht geben würde: Die Ohnmacht der so nachträglich erst steuerlich begünstigten und dann wieder um ihre Begünstigung gebrachten Rürup-Sparer mit ihren nicht kündbaren und nicht kapitalisierbaren Verträgen mag ich mir nicht vorstellen. Zumal ja eine Rürup-Rente nicht wie die nachträglich Krankenkassen-beitragspflichtige betriebliche Altersvorsorge eine Zusatzversorgung ist, sondern eine Basis-Altersvorsorge ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich finde es eher gefährlich, dass jemand die Befreiung ernsthaft in Frage stellt. Was bedeutet das dann: einige bestehende Rürupverträge bzw. Teile davon sollten in der Ansparphase besteuert werden. Wenn dem so ist wären einige Sparer unfair behandelt: Klage. Dann müssten im Endeffekt auch alle anderen Rürupverträge und dann auch rechnerische Erträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich besteuert werden, oder wie? Ich hoffe dringend, dass die Ausnahme bestehen bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Februar 25, 2016 · bearbeitet Februar 25, 2016 von Schlumich "(6) Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffungnicht im Betriebsvermögen gehalten wurden, sind die zwischen dem Anschaffungszeitpunktund dem 31. Dezember 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei. Die ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen Wertveränderungen sind steuerpflichtig, soweitder Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des Satzes 1 100.000 Euro übersteigt" OK - danke. Das liest sich anders. Damit ist der 31.12.2017 tatsächlich ein wichtiger Stichtag und eine Jahresendralley 2017 wäre vorteilhaft, um noch mal ein paar steuerfreie Gewinne zu bunkern... Man darf gespannt sein. Aber sehen wirs mal positiv: wenn ich mit meinen Altbeständen in Richtung 100.000€ Gewinn laufe, werde ich mich eher als bisher von Fonds trennen, mit denen ich nicht mehr 100% zufrieden bin und die ich nur noch halten würde, weil Gewinne daraus steuerfrei wären.... Da habe ich doch den einen oder anderen Kandidaten, der vor 2008 ein TOP-Fonds war und der heute eher als Underperformer anzusehen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 25, 2016 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 25, 2016 Aber je mehr ich den Entwurf lese, desto weniger erschließt sich mir, dass das Ganze eine Vereinfachung ist. Um das zu merken, musstest Du den Entwurf erst lesen? So naiv bist Du doch eigentlich gar nicht.... Wenn eine Besteuerung vom Gesetzgeber "vereinfacht" werden soll, heißt das immer, es wird komplizierter und die Steuerbelastung steigt. Und bevor die Frage kommt, ob auch die Steuerberater Lobbyarbeit hierzu leisten: Wenn mein Berufsverband sich dafür ausspricht/ausgesprochen hat, dann nur, weil die Mehrheit der Kollegen das alte System überhaupt nicht versteht und damit auch die Änderung nicht voll durchdringt (die Kollegen werden dann aber mit dem neuen System auch nicht glücklicher..). Ich bin mit dem alten System ziemlich gut klar gekommen und kann nicht nachvollziehen, wo das Problem beim Bundesanzeiger liegen soll. Und bei intransparenten Fonds (bei denen man das "maßgeblich" erleichtern wollte) ändert sich an den Werten, die man braucht ja wohl NIX. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 25, 2016 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finanzhai99 Februar 25, 2016 Wahnsinn. An welcher Stelle genau ist denn das eine Vereinfachung? Total Irre! ... mal abgesehen davon, das mal wieder klar wird, was man von der Floskel "Bestandsschutz" halten kann: Nichts! Die deutsche Finanzverwaltung ist ja noch schlimmer als die österreichische! In Wahrheit gehts ja nur darum dem Bürger noch mehr wegzunehmen. Bald kann man sich das Sparen für die Pension schenken! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag