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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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Fondsanleger1966
vor 30 Minuten schrieb €-man:

Ich bitte vorab schon mal um Nachsicht, falls meine Gedanken zu dem Thema schon anderweitig abgehandelt wurden.

 

Wenn ich die Reformstatuten richtig verstehe, dann werden künftig nur deutsche Werte, die sich in einem Fonds befinden, mit 15% (Quellensteuer, die die Fondsgesellschaft abführt) besteuert. Dafür kommt für den Anleger die Teilfreistellung von 70% zum Einsatz.

 

Hat man nun z.B. einen reinen UK-Fonds, bei dem keine Quellensteuern auf die darin enthaltenen Werte erhoben werden, dann würde durch die trotzdem angesetzte Teilfreistellung faktisch eine etwas spürbarere Nettoerhöhung der Ausschüttungsquote stattfinden. Übersehe ich etwas?

 

Gruß

€-man

 

 

Teilfreistellung ist nur 30%, sofern die Voraussetzungen des InvStRefG erfüllt sind. Sprich 70% der Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Wertzuwächse sind steuerpflichtig.

 

Neu belastet werden nur die Dividenden deutscher Aktien, die Mieterträge sowie Veräußerungsgewinne deutscher Immobilien.

 

Ein Fonds mit nur britischen Aktien wird deshalb durch das InvStRefG defacto entlastet. Ist auch als Beispiel in einer der Präsentationen genannt (BVI?). Allerdings findet bereits jetzt i.d.R. eine Belastung mit Quellensteuer statt. Und deren Anrechnung ist künftig nicht mehr möglich.

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€-man
vor 1 Stunde schrieb Fondsanleger1966:

Teilfreistellung ist nur 30%, sofern die Voraussetzungen des InvStRefG erfüllt sind. Sprich 70% der Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Wertzuwächse sind steuerpflichtig.

 

Neu belastet werden nur die Dividenden deutscher Aktien, die Mieterträge sowie Veräußerungsgewinne deutscher Immobilien.

 

Ein Fonds mit nur britischen Aktien wird deshalb durch das InvStRefG defacto entlastet. Ist auch als Beispiel in einer der Präsentationen genannt (BVI?). Allerdings findet bereits jetzt i.d.R. eine Belastung mit Quellensteuer statt. Und deren Anrechnung ist künftig nicht mehr möglich.

 

Danke für Deine Antwort und gleichzeitig sorry für meine schlampigen 70%, die ich schon richtig verstanden hatte, aber leider nicht so zu Papier brachte.

 

Gruß

€-man

 

 

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Andi1972

  Hallo zusammen,

  ich habe mich intensiv in das Thema eingelesen aber zu folgendem Sachverhalt noch keine Antwort gefunden.

 

   Wie ist der Sachverhalt, wenn ich Altfonds besitze ,die sich noch in der Verlustzone befinden.

   z.B. Kauf 2007 für 10.000,- Euro, erzwungener fiktiver Verkauf/Kauf 31.12.2017 8.000,-.

   Ist dann meine neue Steuerbasis 8.000,- und was geschieht mit meinen 2.000,- Verlust?

 

Danke und Gruß

Andi1972

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Matthes2010
vor 10 Minuten schrieb Andi1972:

    Wie ist der Sachverhalt, wenn ich Altfonds besitze ,die sich noch in der Verlustzone befinden.

   z.B. Kauf 2007 für 10.000,- Euro, erzwungener fiktiver Verkauf/Kauf 31.12.2017 8.000,-.

   Ist dann meine neue Steuerbasis 8.000,- und was geschieht mit meinen 2.000,- Verlust?

 

Die Verluste können nicht geltend gemacht werden, da vor 2008 gekauft.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
vor 39 Minuten schrieb Matthes2010:

 

Die Verluste können nicht geltend gemacht werden, da vor 2008 gekauft.

So einfach ist es nicht. Es gibt von kleinerfisch eine sehr schöne Präsentation, aus der Einzelheiten hervorgehen. Meiner Erinnerung nach ist dort auch die vorliegende Frage behandelt. MW ist die Präsentation in diesem Faden verlinkt, aber ich finde sie auf die Schnelle nicht.

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alsuna
vor 43 Minuten schrieb Akaman:

Es gibt von kleinerfisch eine sehr schöne Präsentation, aus der Einzelheiten hervorgehen.

Die Präsentation hat @Ramstein in ETF-Depot aufbauen verlinkt:

 

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Akaman
vor 47 Minuten schrieb alsuna:

Die Präsentation hat @Ramstein in ETF-Depot aufbauen verlinkt:

 

Danke. Habe eben nochmal kurz reingeschaut. Matthes2010 hat wohl doch Recht! Insofern sorry for the confusion caused.

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aktienflix
Am 18.6.2017 um 09:57 schrieb arneey:

Hallo,

 

zwei kurze Verständnisfragen zu den Änderungen ab 2018 bei Fonds.

 

1. Gewinne werden ja über die mehrfach erklärten Berechnungen "vorversteuert", damit die gesamte Steuerschuld nicht erst beim Verkauf fällig wird. Verluste werden allerdings während der Laufzeit nicht "erstattet", d. h. in einem fiktiven Beispiel, bei dem ein Fond im Jahr 2019 100 Euro Gewinn macht, im Jahr 2020 100 Euro Verlust, im Jahr 2021 jedoch wieder 100 Euro Gewinn, muss der Anleger zunächst innerhalb der 3 Jahre 2x 100 Euro versteuern. Gegengerechnet wird der Verlust erst beim Verkauf. Korrekt?

 

 

Genau die gleiche Frage habe ich mir auch schon gestellt.

In deinem Beispiel hat man ja aber keinen Verlust, aber auf 100€ zu viel Steuern bezahlt, die man dann ja wieder erstattet bekommen müsste oder?

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kleinerfisch

Ich denke, die Frage wurde nicht beantwortet, weil sie ein derartiges Unverständnis für die Reform zeigt, dass man ganz vorn beginnen müsste. Dazu hat wohl niemand Lust.

Konstruktiver Vorschlag: Die auf dieser Seite verlinkten Dokumente mal lesen.

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aktienflix
vor 19 Stunden schrieb kleinerfisch:

Ich denke, die Frage wurde nicht beantwortet, weil sie ein derartiges Unverständnis für die Reform zeigt, dass man ganz vorn beginnen müsste. Dazu hat wohl niemand Lust.

Konstruktiver Vorschlag: Die auf dieser Seite verlinkten Dokumente mal lesen.

 

Na gut, aber einfach gesprochen ist es doch so, dass ab 2018 Kursgewinne versteuert werden, wo bisher nur Dividenden versteuert werden?

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Ramstein
vor einer Stunde schrieb aktienflix:

 

Na gut, aber einfach gesprochen ist es doch so, dass ab 2018 Kursgewinne versteuert werden, wo bisher nur Dividenden versteuert werden?

 

Einfach, aber falsch. Kursgewinne sind bereits seit 2009 steuerpflichtig.

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aktienflix
vor 9 Minuten schrieb Ramstein:

 

Einfach, aber falsch. Kursgewinne sind bereits seit 2009 steuerpflichtig.

 

Ich meinte natürlich, LAUFENDE Kursgewinne...also nicht bei Verkauf, sondern ohne das man die entsprechenden ETFs verkauft?

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magicw

Der Basisertrag wird versteuert.
Kann auch niedriger als der nicht realisierte Kursgewinn sein.

Gesendet von meinem XT1521 mit Tapatalk

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Andi1972

 

Nochmal eine kurze Verständnisfrage:

Ist meine Annahme richtig?

Aufgrund der Tatsache dass ab 2018 "deutsche" Dividenden in "deutschen Fonds" mit 15%Kst incl.Soli belastet werden,

ist die Gesamtsteuerbelastung bei hoch ausschüttenden deutschen Fonds mit überwiegend deutschen Werten  höher als 26,375% Abgeltungssteuer incl.Soli,

wenn der Fond keine entsprechend hohen Kursgewinne hat.

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Mister G

Hallo zusammen,

 

gibt es inzwischen verlässliche Hinweise ob für synthetische Replizierer die 30% Freistellung gilt?

 

Ich finde nur Hinweise (z.B. auf Finanztip), dass es noch nicht klar ist wie mit synthetischen replizierer verfahren werden wird.

 

Ich weiß, diese Frage wurde in diesem Thread schon öfter gestellt. Sie wurde aber noch nicht beantwortet. Ich weiß nur nicht ob man sie aktuell noch nicht beantworten kann, ich die Antwort übersehen habe oder sie einfach nicht geschnallt habe.

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tyr
vor einer Stunde schrieb Mister G:

Hallo zusammen,

 

gibt es inzwischen verlässliche Hinweise ob für synthetische Replizierer die 30% Freistellung gilt?

 

Ich finde nur Hinweise (z.B. auf Finanztip), dass es noch nicht klar ist wie mit synthetischen replizierer verfahren werden wird.

 

Ich weiß, diese Frage wurde in diesem Thread schon öfter gestellt. Sie wurde aber noch nicht beantwortet. Ich weiß nur nicht ob man sie aktuell noch nicht beantworten kann, ich die Antwort übersehen habe oder sie einfach nicht geschnallt habe.

 

Du fragst an der falschen Stelle. Die Frage solltest du bei deiner Kapitalanlagegesellschaft mit den synthetischen Replizierern stellen.

 

Hier gibt's dazu soweit ich weiß keinen neuen Stand.

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ZenMaster

 

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt einige Stunden mit dem Investmentsteuergesetz 2018 beschäftigt. Eine ganz zentrale Frage ist jedoch für mich noch unklar. Vielleicht habe ich da ein Verständnisproblem.

Bisher habe ich mein Fonds-Depot penibel "steuereinfach" gehalten. Dafür musste ich mir einige ansonsten ganz attraktive Fonds verkneifen. Jetzt bin ich gerade dabei mein Portfolio neu auszurichten (Rebalancing und ein kleiner strategischer Wechsel). 

Die spannende Frage: Was passiert denn wenn ich jetzt, heute, einen ausländischen thesaurierenden Aktienfonds kaufe? 

Variante 1: Ich muss für die Steuererklärung 2017, die ich nächstes Jahr anfertige, noch "steuerhässliche" Arbeit erledigen und die Steuern ausrechnen. Wäre okay, muss man aber wissen. 

oder

Variante 2: Das Gesetzt tritt am 1.1.2018 in Kraft und dann auch schon für das Steuerjahr 2017? 

Was ist richtig? 

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tyr
· bearbeitet von tyr

Welche Fonds für 2018 steuerlich zu bevorzugen sind ist noch nicht abschließend geklärt. Auf welcher Basis entscheidest du jetzt für 2018?

 

Jetzt in 2017 gilt das bestehende Steuerrecht. Zum 1. Januar 2018 gilt die neue Investmentfondsbesteuerung. Deshalb werden voraussichtlich eine Reihe von Fonds dieses Jahr einmalig steuerhässlich: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?page=36#comment-1088984

 

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ZenMaster

Hallo tyr, danke für Deine Antwort.

Es war allerdings gar nicht meine Frage was steuerlich zu bevorzugen ist. Sicher ist ja, die Sonderbehandlung ausländischer Thesaurierer fällt auf jeden Fall weg. Damit ist deren "Steuerhässlichkeit" ab dem Wirkungszeitraum der Reform kein Kriterium mehr was mich vom Kauf abhielte. 

Die Frage die sich mir nun somit stellt ist, wie ist "zum 1. Januar gilt die neue Investmentfondsbesteuerung" auszulegen? Gilt das ab dem Steuerjahr 2018, wirkt sich also erstmal in der in 2019 angefertigten Erklärung (für SJ2018) aus, oder gilt es ab dem 1.1.2018 für alle dann angefertigten Steuererklärungen (also auch für das Steuerjahr 2017)? Das ist mir leider überhaupt nicht verständlich und wird leider nirgendwo mal erläutert. Wie gesagt, vielleicht habe ich da auch einfach eine Wissenslücke wie solche Gesetze in Kraft treten. 

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tyr
vor 2 Stunden schrieb ZenMaster:

Es war allerdings gar nicht meine Frage was steuerlich zu bevorzugen ist. Sicher ist ja, die Sonderbehandlung ausländischer Thesaurierer fällt auf jeden Fall weg. Damit ist deren "Steuerhässlichkeit" ab dem Wirkungszeitraum der Reform kein Kriterium mehr was mich vom Kauf abhielte. 

 

Du kannst dein Portfolio jetzt noch gar nicht sicher auf die steuerliche Situation ab 2018 neu ausrichten, da noch gar nicht abschließend geklärt ist, welche Fonds ab 2018 steuerlich zu bevorzugen sind und welche nicht. Du kannst Ende 2017 feststellen, dass du Glück hattest und bereits steuerlich ab 2018 vorteilhafte neue Fonds ausgewählt hast. Oder du kannst Pech haben und mit steuerlich ab 2018 nachteiligen Fonds dastehen. Zudem kommt bei in 2017 über den Jahreswechsel gehaltenen Fonds die Besonderheit der Umstellung der Besteuerungsregeln hinzu, wodurch einige bisher steuereinfache Fonds voraussichtlich für dieses Steuerjahr steuerhässlich werden. Habe ich dir verlinkt, hast du leider nicht gelesen. Bitte jetzt lesen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?page=36#comment-1088984

 

 

vor 2 Stunden schrieb ZenMaster:

Die Frage die sich mir nun somit stellt ist, wie ist "zum 1. Januar gilt die neue Investmentfondsbesteuerung" auszulegen? Gilt das ab dem Steuerjahr 2018, wirkt sich also erstmal in der in 2019 angefertigten Erklärung (für SJ2018) aus, oder gilt es ab dem 1.1.2018 für alle dann angefertigten Steuererklärungen (also auch für das Steuerjahr 2017)? Das ist mir leider überhaupt nicht verständlich und wird leider nirgendwo mal erläutert. Wie gesagt, vielleicht habe ich da auch einfach eine Wissenslücke wie solche Gesetze in Kraft treten. 

 

Ich habe doch bereits geschrieben:

 

vor 3 Stunden schrieb tyr:

Jetzt in 2017 gilt das bestehende Steuerrecht. Zum 1. Januar 2018 gilt die neue Investmentfondsbesteuerung.

 

Da du mir nicht vertraust, lese bitte das Gesetz. Dort ist ausdrücklich beschrieben, was wann in Kraft tritt: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2016-07-26-InvStRefG.html

 

Teilst du dem Diskussionsfaden dann bitte deine Erkenntnisse mit?

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ZenMaster
· bearbeitet von ZenMaster

Hallo tyr, ich bin ein bisschen irritiert was der Tonfall soll. Hab ich Dich irgendwo angegriffen was so einen Umgang rechtfertigt oder ist das hier die allgemeine Art miteinander umzugehen? Ich habe Deine Links sehr wohl gelesen, allerdings steht dort nirgendwo eine Antwort auf meine konkrete Frage (die Du leider in Deinem ersten Abschnitt wieder falsch interpretiert hast. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich mein Portfolio jetzt auf 2018 "optimieren will". Ich habe gefragt was ab wann angewendet wird). Dem Gesetz habe ich die Antwort letztlich entnommen, allerdings war ich der anscheinend irrigen Annahme aufgesessen ein Forum diene dem gegenseitigen Austausch damit sich eben nicht jeder durch einen kompletten Gesetzestext wühlen muss. Scheint hier nicht so zu sein, und wenn man dafür gleich angekeift wird hab ich da ehrlich gesagt auch keine Lust drauf. Schönen Tag noch, ich denke ich kann auf dieses Forum hier verzichten. 

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tyr

Was erwartest du? Ich opfere hier meine freie Zeit für dich. Ich habe dir die Antwort zwei Mal gegeben (!). Du akzeptierst diese nicht. Also wirst du selber lesen müssen.

 

Zudem ist das hier ein Diskussionsforum. Ich gebe dir den Tipp, bei deinem Vorhaben zu überlegen, ob es sinnvoll ist, angesichts der unklaren Lage zur Anwendung des Gesetzes jetzt noch ein Fondsdepot um zu stellen, wenn sich die bevorzugten Fonds in wenigen Monaten bis Jahresende komplett ändern können.

 

Das war auch alles freundlich formuliert. Genau genommen stehen die Infos schon im Forum und überall im Netz. Du hast aber keine Lust, diese zu lesen, also fragst du. Ich gebe dir die Antwort und noch einen Tipp dazu und dir gefällt das nicht.

 

Wie hättest du es denn gerne? Noch mit Herzchen und Sternchen und Smileys garniert? Das hier ist freiwillige Hilfe.

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ZenMaster
vor 11 Minuten schrieb tyr:

Was erwartest du? Ich opfere hier meine freie Zeit für dich.

Wer zwingt Dich? Lass es doch wenn Du offenkundig gar keine Lust dazu hast, anstatt mich für eine einfach Frage anzugehen. Oder gibt Dir das irgendwas hier Neulinge die eine einfache Frage stellen platt zu machen?  

 

vor 11 Minuten schrieb tyr:

Ich habe dir die Antwort zwei Mal gegeben (!). Du akzeptierst diese nicht. Also wirst du selber lesen müssen.

Kann ich so nicht erkennen und schon gar nicht dass ich irgendwas nicht akzeptiere. Du hast einen Satz hin geschrieben der unklar war, ich habe rückgefragt und statt einfach zu sagen a oder b meinst Du mich verbal niederknüppeln zu müssen.

 

vor 11 Minuten schrieb tyr:

Das war auch alles freundlich formuliert.

Wenn das Deine Definition von freundlich ist habe ich keine weiteren Fragen mehr. Ciao. 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 15 Minuten schrieb ZenMaster:

Wer zwingt Dich? Lass es doch wenn Du offenkundig gar keine Lust dazu hast, anstatt mich für eine einfach Frage anzugehen. Oder gibt Dir das irgendwas hier Neulinge die eine einfache Frage stellen platt zu machen?  

 

Wo habe ich dich platt gemacht? Bitte zitiere doch mal. Und ja, es ist offenkundig, dass du wenig Bereitschaft zeigst, erst einmal selbst zu recherchieren. In unter 10 Minuten Eigenrecherche kannst du Zusammenfassungen zu dem Thema im Netz finden. Das traue ich dir zu. Du bevorzugst, die Frage hier zu stellen. Das ist o.k. Ich gebe dir die Antwort zwei Mal. Du glaubst mir nicht, das ist in Ordnung. Dann gebe ich dir das Gesetz an die Hand, damit du hoffentlich dem vertraust.

 

Zusätzlich gebe ich dir Zusatzinfos, dass ich dein Vorhaben noch einmal überdenken würde angesichts unklarer Anwendung des neuen Gesetzes. Dann wirst du richtig ärgerlich.

 

Was denn nun? Ich habe dir deine Fragen beantwortet und sogar noch Tipps gegeben. Soll ich alles noch hübsch garnieren, damit es dir passt? :D:w00t::thumbsup::lol:

 

Jetzt besser? Etwas mehr Eigeninitiative wäre schön. Dieses Forum hier lebt vom gegenseitigen Austausch, nicht davon, dass man nicht selber recherchiert und nur einfache Dinge fragt, die man in 10 Minuten selber erfassen kann.

 

vor 15 Minuten schrieb ZenMaster:

Kann ich so nicht erkennen und schon gar nicht dass ich irgendwas nicht akzeptiere. Du hast einen Satz hin geschrieben der unklar war, ich habe rückgefragt und statt einfach zu sagen a oder b meinst Du mich verbal niederknüppeln zu müssen.

 

Was ist unklar an folgenden Sätzen? Jetzt in 2017 gilt das bestehende Steuerrecht. Zum 1. Januar 2018 gilt die neue Investmentfondsbesteuerung.

 

Erkläre mir das doch bitte. Ich will ja gern dazu lernen, die Formulierung ist aber für mich eindeutig. Ich weise dich sogar noch zusätzlich darauf hin, dass zum Jahreswechsel im Gegensatz zu den letzten Jahren durch die steuerliche Gesetzeseumstellung einmalig einige Fonds steuerhässlich werden: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?page=36#comment-1088984 Du lehnst es ab, diesen Text zu lesen, o.k.

 

vor 15 Minuten schrieb ZenMaster:

Wenn das Deine Definition von freundlich ist habe ich keine weiteren Fragen mehr. Ciao. 

 

Mache doch mal einen Vorschlag, wie ich es besser formulieren soll, wenn jemand keine Bereitschaft für 10 Minuten Eigenrecherche erkennen lässt und bei mehrmaliger Lieferung der Fakten + Verlinkung der Quellen für weitere Infos patzig wird.

 

Zusatz: ich muss nicht "freundlich" sein. Ich bekomme ja keine Gegenleistung von dir. Es reicht, nicht unfreundlich zu sein. Unfreundlichkeit kannst du mir nicht unterstellen. Wo siehst du die? Ich versuche, dir bei deinem Anliegen zu helfen. Bitteschön, meine Lebenszeit, für dich. Ich könnte dir umgekehrt auch mangelhaften Stil vorwerfen, lasse das aber lieber, da ich nicht erkenne, dass dir bewusst ist, was du an diesem Forum haben kannst.

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CyberH
· bearbeitet von CyberH
Am 3.7.2017 um 21:55 schrieb tyr:

 

 

Am 3.7.2017 um 21:55 schrieb tyr:

 

Du fragst an der falschen Stelle. Die Frage solltest du bei deiner Kapitalanlagegesellschaft mit den synthetischen Replizierern stellen.

 

Hier gibt's dazu soweit ich weiß keinen neuen Stand.

 

Ich hätte da was...

 

Es scheint sich was in den letzten Wochen getan zu haben. Das Bundesfinanzministerium hat Mitte Juni ein Anwendungsschreiben zum Investmentsteuerreformgesetz rausgehauen. Die Commerbank informiert

über ihr Kundenmagazin Onstage darüber. 

 

Die ETFs der CoBa, die durch einen Swap einen Aktienindex versuchen nachzubilden, scheinen von der 30% Teilfreistellung zu profitieren. Genaueres wird sich vermutlich in den nächsten Monaten noch ergeben, aber sieht schon mal ganz danach aus.

 

Hatte mit der Commerzbank zu steuerlichen Fragen auch schon vor Jahren immer wieder mal Kontakt, da ich ein paar Fonds, die swappen, von Comstage halte. Comstage war immer profesionell und zügig im Support. Nicht selbstverständlich wenn ich mich mal als eher unbedeutenden Retail-Kunden sehe. Besonderen Dank also mal an an Hr. Scheehl von Comstage, der auch den aktuellen Artikel im Onstage mitverfasst hat ;)
 

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