Akaman Juli 31, 2015 · bearbeitet Juli 31, 2015 von Akaman Hast Du irgendwo rausgelesen, ob dies nur für Investmentanteile gelten soll oder auch für Aktien? Und sollen die 100k pro Jahr gelten oder insgesamt? Ich habe nur bis hierhin gelesen: § 1Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger Allerdings vermute ich, dass da noch mehr im Busch sein könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Juli 31, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 3, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quoyle64 September 7, 2015 Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat eine umfassende Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf veröffentlicht (32 Seiten). Wer mag, hier der Link: IDW Link Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 8, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 8, 2015 Auch das noch (Zitat aus Franzls Link): Halten Sie es für vertretbar, auch den Bestandsschutz abzuschaffen, der Anlegern noch steuerfreie Erträge garantiert, wenn sie vor dem 1. Januar 2009 in Fonds investiert haben? Das ist ein weiterer Nachteil des vom BMF angestrebten Systemwechsels, denn der bedingt eine Neujustierung, also auch den Wegfall des Bestandsschutzes. Im Gegenzug soll ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger eingeräumt werden, das heißt Gewinne aus dem Verkauf von Altanteilen sollen bis zu 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 9, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Dezember 18, 2015 Der Referentenentwurf ist raus. So wie es aussieht ohne Änderungen d.h. alle Gemeinheiten sind drin geblieben. Im BMF scheint ein Comedian zu sitzen, der Gesetzesentwurf beginnt mit folgendem Satz: "Daher sieht der Gesetzentwurf vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer ist." Referentenentwurf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Dezember 18, 2015 Gerade hat das Bundesfinanzministerium die neuen Steuerpläne veröffentlicht. Es wird eine Steuervereinfachung bei der Fondsbesteuerung geben, natürlich nicht für die Anleger, sondern nur dahingehend, dass der Finanzminister die Steuern einfacher bekommt. Fonds müssen künftig 15% Körperschaftssteuer zahlen, z.B. auf eingenommene Dividenden, die ja schon vom Unternehmen selbst mit rd. 30% besteuert wurden. Dafür gibt es dann Teilanrechnungen, wenn die Fondsanteile von Riester/Rürup-Anlegern gehalten werden, sollen dies rausgerechnet werden (wie soll das gehen, die wenigsten Fonds kennen ihre Anleger). Weiterhin gibt es künftig eine Mindestbesteuerung, nennt sich Vorabpauschale, diese wird beim Verkauf wieder gegengerechnet. Warum das Ganze? Offensichtlich um die Anleger so zu verwirren, das diese keine Lust haben sich die zuviel gezahlten Steuern zurückzuholen. Modernes Raubrittertum. Aber es kommt noch "besser". Wer gedacht hat, die Kursgewinne der Altfonds vor 2009 dauerhaft steuerfrei vereinnahmen zu können, wird von Schäuble spätestens ab 2018 eines besseren belehrt. Denn die Altfonds werden fiktiv zum 31.12.2017 verkauft, von da an beginnt das neue Steuerzeitalter mit der Versteuerung der Kursgewinne. Da hat sich Schäuble ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 18, 2015 Aber es kommt noch "besser". Wer gedacht hat, die Kursgewinne der Altfonds vor 2009 dauerhaft steuerfrei vereinnahmen zu können, wird von Schäuble spätestens ab 2018 eines besseren belehrt. Denn die Altfonds werden fiktiv zum 31.12.2017 verkauft, von da an beginnt das neue Steuerzeitalter mit der Versteuerung der Kursgewinne. Hmm, ich lese in dem von dir im anderen Thread verlinkten Entwurf: Um gleichwohl das Vertrauen eines Kleinanlegers, für den die Bestandsschutzregelung bei Einführung der Abgeltungsteuer gedacht war, nicht zu enttäuschen, wird ein neuer Freibetrag in Höhe von 100 000 Euro eingeführt. Das heißt, auch die ab 2018 anfallenden Veräußerungsgewinne bleiben bis zum diesem Betrag steuerfrei. Dadurch dürfte sich für die weit überwiegende Zahl aller Steuerpflichtigen faktisch weiterhin ein Bestandsschutz hinsichtlich der vor 2009 erworbenen Investmentanteile ergeben. Betrifft also nur Leute mit "richtig Geld", wenn ich das richtig verstehe. Im übrigen bin ich der Meinung, dass hier ein Mod mal zusammenfügen möge... Und warum einen neuen Faden, wenn das ganze schon hier diskutiert wird und du dort auch den Link postest? Nachtrag: Ich habe diesen Faden daher den Mods zur Entsorgung vorgeschlagen. Hätte zusammenführen nicht gereicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Dezember 18, 2015 · bearbeitet Dezember 18, 2015 von GoGi Fonds müssen künftig 15% Körperschaftssteuer zahlen, z.B. auf eingenommene Dividenden, die ja schon vom Unternehmen selbst mit rd. 30% besteuert wurden. Und für ausländische Fonds zahlt der deutsche Anleger dann fiktive Körperschaftssteuern an Stelle des Fonds? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 18, 2015 · bearbeitet Dezember 18, 2015 von sparfux Hmm, ich lese in dem von dir im anderen Thread verlinkten Entwurf: Um gleichwohl das Vertrauen eines Kleinanlegers, für den die Bestandsschutzregelung bei Einführung der Abgeltungsteuer gedacht war, nicht zu enttäuschen, wird ein neuer Freibetrag in Höhe von 100 000 Euro eingeführt. Das heißt, auch die ab 2018 anfallenden Veräußerungsgewinne bleiben bis zum diesem Betrag steuerfrei. Dadurch dürfte sich für die weit überwiegende Zahl aller Steuerpflichtigen faktisch weiterhin ein Bestandsschutz hinsichtlich der vor 2009 erworbenen Investmentanteile ergeben. Betrifft also nur Leute mit "richtig Geld", wenn ich das richtig verstehe. Das ist doch ein ganz übler Taschenspielertrick! Selbst wenn Du ursprünglich nicht so viel angelegt hast, über die Jahre akkumuliert sich das und dann hast Du leicht mehr als 100000€ Kursgewinne. Mich wundert, dass sowas rechtlich überhaupt möglich ist. Aber klar, der Staat braucht mehr Kohle für alle Herausforderungen, die zu schaffen sind. Also holt er es sich, wo er kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 19, 2015 Das ist doch ein ganz übler Taschenspielertrick! Selbst wenn Du ursprünglich nicht so viel angelegt hast, über die Jahre akkumuliert sich das und dann hast Du leicht mehr als 100000€ Kursgewinne. Naja, 100.000 steuerfrei ist ja auch eine nette Summe. Musst dann ja auch schon Größenordnung halbe Million angelegt haben. Und für alles, was über den 100.000 liegt, zahlst du ja für 2009 bis 2017 auch keine Steuern, du wirst lediglich für die Gewinne ab Januar 2018 wieder besteuert. Finde ich jetzt nicht so ganz ungerecht gegenüber Leuten, die ihr mageres Gehalt auch noch versteuern müssen. (Ich persönlich gehöre im übrigen zu den "Besserverdienenden" dieses Landes, also kein persönlicher Neid meinerseits...) Mich wundert, dass sowas rechtlich überhaupt möglich ist. Das wird die Zukunft zeigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 21, 2015 · bearbeitet Dezember 22, 2015 von Ramstein Berlin mildert Fondssteuerpläne ab - Finanzbranche zeigt sich erleichtert Referentenentwurf sieht geringere Belastung für Sparer vor - Verband beklagt Hauruck-Konsultation Börsen-Zeitung, 19.12.2015 jsc Frankfurt - Die Bundesregierung hat mit neuen Vorschlägen zur Reform der Investmentbesteuerung für ein Aufatmen in der Fondsbranche gesorgt: Zwar sieht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums weiterhin eine Besteuerung auf Fondsebene vor und hält damit an einem Systemwechsel fest - für private Anleger sind nun jedoch höhere Entlastungen als zuvor geplant. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI, lobte den Entwurf am Freitag als einen "deutlichen Fortschritt". Für viele private Sparer werde es "keine Steuererhöhung geben". Mit der geplanten Reform sollen inländische Publikumsfonds mit Steuern in Höhe von 15 % auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden. Da bislang nicht der Fonds, sondern nur der private Sparer Steuern entrichten muss, soll er im Gegenzug stärker als bislang geplant mit einer Teilfreistellung entlastet werden: Für Aktienfonds steigt der vorgesehene Wert von 20 auf 30 %, für offene Immobilienfonds von 40 auf 60 % und von 60 auf 80 %, sofern der Fonds überwiegend im Ausland investiert. Mischfonds, die typischerweise auch in Aktien investieren, sollen nun mit 15 % entlastet werden. Auch einigen institutionellen Investoren winkt bei Publikumsfonds eine Erleichterung. Konnten sich bislang nur Kirchen und gemeinnützige Einrichtungen als begünstigte Anleger auf eine Erstattung freuen, zählen nun auch Pensions- und Unterstützungskassen dazu. Fortschritte sieht der Verband darüber hinaus bei Spezialfonds. Veräußerungsgewinne, die wieder im Fonds angelegt (thesauriert) werden, sollen nun nicht mehr sofort mit 10 % steuerlich beim Anleger erfasst, sondern erst nach 15 Jahren zugerechnet werden. Zwischenzeitliche Verluste mindern dabei den erfassten Gewinn. Insbesondere bei Lebens- und Krankenversicherern hätten sich die Regeln laut BVI negativ ausgewirkt. Allerdings sieht der Verband weiter hohen Aufwand durch die Reform. Da deutsche Dividenden bei Spezialfonds den Plänen zufolge getrennt nach dem Steuer- und Aufsichtsrecht erfasst werden müssen und Einnahmen sowie Werbungskosten besitzanteilig den Investoren angerechnet werden, rechnet der BVI mit aufwendiger Buchführung. Auch das Erstattungsverfahren bei Publikumsfonds, von denen Investoren profitieren, sei kompliziert, heißt es. Bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften entstehe zusätzlicher Aufwand in dreistelliger Millionenhöhe. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) zeigt sich zudem verärgert über die Frist bis zum 15. Januar, die für eine Stellungnahme bleibt: "Es gehört mittlerweile zur - schlechten - Tradition, dass derartige Konsultationen kurz vor der Weihnachtspause und zudem mit einer kurzen Frist initiiert werden." So richtig blicke ich noch nicht durch und der Referentenentwurf strotzt auch nicht von Übersichtlichkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Dezember 22, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Dezember 29, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 5, 2016 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 24, 2016 Die Politik gibt sich bei Steuererhöhungen ziemlich beratungsresistent: Neues Gesetz soll Steuerschlupflöcher stopfen BerlinDie Bundesregierung will die betrugsanfällige Besteuerung von Investmentfonds reformieren und an die Rechtsprechung in der EU anpassen. Das Kabinett will dazu am Mittwoch den Entwurf für ein Investmentsteuer-Reformgesetz verabschieden. Damit wird die Besteuerung erleichtert, aber nicht wirklich leicht: Bisher sind inländische Investmentfonds vollständig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, während ihre ausländischen Konkurrenten vor allem bei inländischen Dividenden und inländischen Immobilienerträgen beschränkt steuerpflichtig sind. Künftig soll diese beschränkte Steuerpflicht mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent für alle Fonds gelten. Das hat Folgen. Denn während bisher bei inländischen Fonds die Besteuerung alleine auf der Ebene der Anleger stattfindet, kommt es nun zu einer Belastung auf beiden Ebenen: Fonds und Anleger. Damit es dadurch nicht noch komplizierter wird, wird ein sogenanntes Teilfreistellungs-Verfahren eingeführt: Auf Ebene des Privatanlegers werden die Ausschüttungen eines Aktienfonds zu 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds soll die Quote bei 15 Prozent liegen, bei Immobilienfonds mit vorwiegend inländischen Anlagen bei 60 Prozent und bei ausländischen Immobilien bei 80 Prozent. Wenn ein Fonds seine Erträge nicht ausschüttet, sondern reinvestiert ("thesauriert"), wird ein fiktiver Gewinn beim Anleger ermittelt und besteuert. Verkauft er seine Anteile, wird diese Vorabpauschale mit der dann fälligen Steuer verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 24, 2016 Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt ,wird hier im Forum sp. 2017 das Gejammere über (lediglich vermeintliche ) abgeltungssteuerfreie Altdepots vor 2009 losgehen. Was für manche Altdepots unter Steueroptimierung ( auch von hiesigen Usern ) verstanden wurde, versteht der Gesetzgeber offensichtlich besser. Gerüchteweise soll es für die Altdepots einen hohen "Freibetrag" ( 100.000 EUR ? ) geben, sodass sich das Gejammere möglicherweise in Grenzen hält. Mit "Geschimpfe" ist natürlich dennoch zu rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 24, 2016 Es ist noch etwas Zeit: ZEITPLAN: Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Für Investmentanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt bei Veräußerungsgewinnen Steuerfreiheit. Dieser Bestandsschutz soll zeitlich gekappt werden: Es sollen nur noch Wertveränderungen steuerfrei bleiben, die vor dem 1. Januar 2018 anfielen. Danach entstehende Wertzuwächse oder -verluste werden steuerpflichtig. Aber nur, wenn steuerpflichtige Veräußerungsgewinne einen Freibetrag von 100 000 Euro übersteigen. Dadurch dürfte sich für die überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen weiter ein Bestandsschutz ergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von troi65 ZEITPLAN: Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Für Investmentanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt bei Veräußerungsgewinnen Steuerfreiheit. Dieser Bestandsschutz soll zeitlich gekappt werden: Es sollen nur noch Wertveränderungen steuerfrei bleiben, die vor dem 1. Januar 2018 anfielen. Danach entstehende Wertzuwächse oder -verluste werden steuerpflichtig. Aber nur, wenn steuerpflichtige Veräußerungsgewinne einen Freibetrag von 100 000 Euro übersteigen. Dadurch dürfte sich für die überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen weiter ein Bestandsschutz ergeben. Dank für die Bestätigung meines angenommenen Gerüchtes. 100 k Veräußerungsgewinn muss man ja erst mal haben. So viele Mehrfachmilionäre wirds hier jetzt auch nicht geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 24, 2016 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mina Februar 24, 2016 Hallo Alle, ich haette eine Frage zur Besteuerung von swap basierten ETFs. Bisher hatte ich aufgrund der guenstigen Besteuerung thesaurierende swap-ETFs gekauft. Die Fondsanbieter solcher ETFs verleihen ja auch die Aktien um die Dividenden "wegzuswappen". Deshalb wuerde ich gerne fragen, ob es aufgrund dieser Gesetzesaenderung ueberhaupt noch Sinn machen solche ETFs zu kaufen? Danke und LG mina Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 24, 2016 Hallo Alle, ich haette eine Frage zur Besteuerung von swap basierten ETFs. Bisher hatte ich aufgrund der guenstigen Besteuerung thesaurierende swap-ETFs gekauft. Die Fondsanbieter solcher ETFs verleihen ja auch die Aktien um die Dividenden "wegzuswappen". Deshalb wuerde ich gerne fragen, ob es aufgrund dieser Gesetzesaenderung ueberhaupt noch Sinn machen solche ETFs zu kaufen? Danke und LG mina Das fragst du am besten noch einmal, nachdem das Gesetz verabschiedet ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 24, 2016 Dank für die Bestätigung meines angenommenen Gerüchtes. 100 k Veräußerungsgewinn muss man ja erst mal haben. So viele Mehrfachmilionäre wirds hier jetzt auch nicht geben. Mehrfachmillionäre? Könnte jeden treffen, der 150.000 Euro im Jahr 2009 in MSCI World/EM investiert hat. Lass mal die Märkte 2017 etwas runtergehen und 2018 und 2019 je 15% steigen... schon sind beim Verkauf Steuern fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag