capo August 31, 2016 Bezogen auf die Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 stellt sich mir die folgende Problematik: Jetzt zwei Comstage Swapper (World+EM) kaufen und dann einfach wieder verkaufen und umschichten in ertragsreichere replizierer in Irland oder Mit dem Kauf warten und dann direkt die ertragsreicheren replizierer mit Domizil Irland kaufen Mir ist nicht ganz bewusst ob ich bei der ersten Strategie irgendwelche Nachteile außer den Verkaufs-/Kaufsgebühren hätte. (Bin bisher noch in keine ETFs investiert - Sparbeträge für ETFs lägen bei 250€ monatlich). Offtopic: Wie genau funktioniert eine ETF Umschichtung generell? Ist es bei oben genanntem Beispiel möglich nach 1-2 Jahren ohne Verluste in zwei ETFs die ebenfalls World+EM abbilden zu wechseln, die dann aber von der Reform profitieren? Gerne kann hier auf andere Foren-Themen/Beiträge verwiesen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 August 31, 2016 Gerne kann hier auf andere Foren-Themen/Beiträge verwiesen werden. Das mach ich glatt mal. Eine Schwierigkeit könnte hier ab #50 liegen:https://www.wertpapier-forum.de/topic/48975-auskunft-vom-finanzamt-zur-versteuerung-auslandischer-thesaurierender-fonds-erhalten/?do=findComment&comment=1046379 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
th23 August 31, 2016 Jetzt zwei Comstage Swapper (World+EM) kaufen und dann einfach wieder verkaufen und umschichten in ertragsreichere replizierer in Irland oder Mit dem Kauf warten und dann direkt die ertragsreicheren replizierer mit Domizil Irland kaufen Als Buy-and-Hold Strategie bleibe ich bei dem, was ich einmal gekauft habe - außer es kommt ganz dramatisch, was eine Änderung der Besteuerung meistens nicht ist, denn auch die ETFs passen sich ja an, siehe verschiedene Umwandlungen von "swap" zu "physisch", Änderungen am Domizil, etc. in der Vergangenheit. Für neue Investments nach einer Änderung nehme ich dann einen für ich am besten passenden ETF der die aktuelle Gesetzgebung berücksichtigt... Bei Gesetzen gibt es eh nie DIE perfekte und für IMMER bleibende Lösung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 31, 2016 Bezogen auf die Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 stellt sich mir die folgende Problematik: Jetzt zwei Comstage Swapper (World+EM) kaufen und dann einfach wieder verkaufen und umschichten in ertragsreichere replizierer in Irland oder Mit dem Kauf warten und dann direkt die ertragsreicheren replizierer mit Domizil Irland kaufen Mir ist nicht ganz bewusst ob ich bei der ersten Strategie irgendwelche Nachteile außer den Verkaufs-/Kaufsgebühren hätte. (Bin bisher noch in keine ETFs investiert - Sparbeträge für ETFs lägen bei 250€ monatlich). Offtopic: Wie genau funktioniert eine ETF Umschichtung generell? Ist es bei oben genanntem Beispiel möglich nach 1-2 Jahren ohne Verluste in zwei ETFs die ebenfalls World+EM abbilden zu wechseln, die dann aber von der Reform profitieren? Gerne kann hier auf andere Foren-Themen/Beiträge verwiesen werden. Sowas liebe ich besonders. Aber wenn ich schon wieder das D-Wort verwende, flippen die Moderatoren aus. Zur gleichen Frage hat @capo mir eine PN geschickt, bekam eine Antwort und auf Nachfrage eine weitere Erläuterung. Waren aber wohl "Perlen vor die Säue". Oder darf man das auch nicht mehr schreiben? Aus Datenschutzgründen (sofern es die gibt) hier nur meine Antworten: Der Effekt beim Verkauf ist natürlich, dass die aufgelaufenen Kursgewinne oder -verluste im Verkaufsjahr steuerlich wirksam werden. Falls du deinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hast, ist das sogar erwünscht (bei Gewinnen). Und natürlich kannst du zur steuerlichen Gestaltung (sofern notwendig) auch ein oder zwei Jahre z.B. 0,1% niedrigere Rendite in Kauf nehmen und erst später umschichten. Ob sich der jetzige Einstieg und die Handelskosten lohnen, musst du anhand der Volumina und der von dir erwarteten Kursänderungen selbst entscheiden. Sofern du regelmäßig anlegen wirst, fallen natürlich auch keine zusätzlichen Kaufkosten an, denn du erhöhst einfach den anzulegenden Betrag. Gruß Ramstein Den Verlust machst du in deiner Vermögensbilanz, egal ob du verkaufst oder nicht. Nur beim Verkauf wird er "real". Die Depotbank bucht ihn in deinen Verlusttopf und verrechnet ihn mit Gewinnen aus anderen Anlagen, z.B. auch Tagesgeldzinsen. Gruß Ramstein PS: capo --> Ignoreliste Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capo August 31, 2016 Ramstein was soll dieses aufgeblasene Gehabe? Überdenke doch mal deinen Ton. Ich habe mich per PN ausführlich bei dir bedankt und habe die Fragen hier mit der Intention gepostet weitere Meinungen von fachkundigen Forennutzern zu erhalten, da für mich das Thema nach unserem Austausch noch nicht vollends durch war. Deine Meinung schätze ich, wie auch in den PNs zu sehen. Dies diente lediglich dazu noch weitere Ansichten zum Thema zusammenzuführen und andere Nutzer daran teilhaben zu lassen, da es doch etwas ausführlicher behandelt werden kann als ich ursprünglich annahm. Was ist daran jetzt so verwerflich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 31, 2016 Du stellst schon Fragen nach Steueroptimierung, hast aber noch gar keine Wertpapiere. Welchen Sinn hat die Vorgehensweise? Hier geht es um die Steuerreform, nicht um Einzelfragen zu (hypothetischen Einzeldepots). Ramstein war schon sehr wohlmeinend, wenn er überhaupt darauf ein geht, Steuerfragen zu beantworten, wenn du noch gar kein Depot hast. Steuerfragen kommen doch erst hoch, wenn der Plan zum Depot steht oder eins vorhanden ist, nicht umgekehrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 August 31, 2016 Steuerfragen kommen doch erst hoch, wenn der Plan zum Depot steht oder eins vorhanden ist, nicht umgekehrt. Zumal Steuerfragen nur ein Teilaspekt beim Depotaufbau sind; beileibe aber nicht die ausschlaggebenden, von denen alles andere abhängt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capo August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von capo Ich bin der Meinung, dass Steuerfragen für neue Depots im Hinblick auf die Reform 2018 sehr wohl eine Rolle spielen. Siehe z.B. die Ausführungen im Finanztip Artikel. Da scheint es mir schon ratsam diese Informationen mit in die ETF Auswahl einfließen zu lassen. Natürlich sind andere Faktoren wichtiger als Steuern, das heißt aber im Umkehrschluss ja nicht, dass ich diesen Gesichrspunkt nicht bei der individuellen ETF Auswahl berücksichtigen kann; vor allem dann wenn wichtigere Dinge schon in die Betrachtung und Überlegung mit eingeflossen und geklärt sind. Gerne führe ich die Diskussion sonst auch in einem anderen Thread wenn hier nicht der richtige Ort dafür ist. @west268 Nochmals: ich dachte ich könnte das Thema mit Hilfe von Ramsteins Expertise für mich schnell abfrühstücken um den Thread hier sauber zu halten. Ich habe dann nach Ramsteins hilfreichen Ausgührungen gemerkt, dass das Thema vielleicht doch ambivalenter ist als von mir zunächst angenommen. Also habe ich hier den Post verfasst um weitere Meinungen zu hören und andere Nutzer dran teilhaben zu lassen für die es ebenfalls relevant sein könnte. Doch nicht um hier irgendjemand auf die Füße zu treten?! Ich habe mich bei Ramstein mehrmals bedankt und weiß seine Hilfe sehr zu schätzen, da habe ich auch nie etwas anderes behauptet. Falls diese Diskussion hier nicht weiter erwünscht ist eröffne ich gern einen neuen Thread oder poste an anderer Stelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 31, 2016 Du hast Ramstein als so kompetent eingeschätzt, das Du ihn als erstes direkt angeschrieben hast. Dann hast Du von ihm sogar eine Antwort erhalten und diese hat dir nicht weitergeholfen, so das Du dann der Meinung warst, das dieses an das gemeine Foren Volk heran getragen werden muss. Da kann ich Ramsteins Verärgerung schon verstehen. zumal er sich eine riesige Mühe gemacht hat diverse Sticks zu erstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von tyr Ich bin der Meinung, dass Steuerfragen für neue Depots im Hinblick auf die Reform 2018 sehr wohl eine Rolle spielen. Du hast mein ganzes Posting nicht richtig verstanden. Ich habe geschrieben, dass ich die Reihenfolge (und damit die Gewichtung der Schwerpunkte bei deiner Geldanlagestrategie) für nicht sinnvoll halte. Du fragst nach Details zur Steueroptimierung für die spätere Zukunft, hast aber noch gar kein Depot. Das ergibt doch so kaum Sinn. Man beschäftigt sich doch nicht mit Fragen zum optimalen Verschrottung eines Autos, wenn man noch nicht mal ein Auto gekauft hat. Grotesk wird es, wenn du noch längere Zeit deinen Sparerpauschbetrag nicht sicher ausgeschöpft haben wirst und ohnehin keine Kapitalertragsteuer zahlst. Alles Dinge, die vor der leidigen ETF-Auswagldiskussion betrachtet werden sollten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capo August 31, 2016 Warum nicht wenn ich Auto und Ausstattung sowie Finanzierung schon ausgewählt habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 31, 2016 Warum nicht wenn ich Auto und Ausstattung sowie Finanzierung schon ausgewählt habe? Weil es Quatsch ist, diesen Thread mit diesem Unfug zu stören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M_M_M August 31, 2016 Man beschäftigt sich doch nicht mit Fragen zum optimalen Verschrottung eines Autos, wenn man noch nicht mal ein Auto gekauft hat. Den Satz kann ich so nicht unterschreiben. Man braucht sich nur umschauen. Gerade weil Sachen nicht schon vorab bis zu Ende gedacht waren, sind sie schlecht gelaufen oder gar gescheitert (Atommüll, Flughafen...). Die Steuerliche Betrachtung macht durchaus Sinn. Wie viele haben erst später gemerkt, dass sie sich z.B. einen steuerhäßlichen ETF in Depot geholt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von tyr Man beschäftigt sich doch nicht mit Fragen zum optimalen Verschrottung eines Autos, wenn man noch nicht mal ein Auto gekauft hat. Den Satz kann ich so nicht unterschreiben. Man braucht sich nur umschauen. Gerade weil Sachen nicht schon vorab bis zu Ende gedacht waren, sind sie schlecht gelaufen oder gar gescheitert (Atommüll, Flughafen...). Die Steuerliche Betrachtung macht durchaus Sinn. Wie viele haben erst später gemerkt, dass sie sich z.B. einen steuerhäßlichen ETF in Depot geholt haben. Jetzt kommt der nächste, der es nicht verstanden hat. Okay, streiche mein Beispiel, ihr wollt oder könnt es beide nicht verstehen. Ich will deutlich machen, dass Ramstein Recht hat, dass die Diskussion hier nichts zu suchen hat und seine PMs Perlen vor die Säue waren. Hier geht es nicht um ETF-Auswahldiskussionen, hier geht es um die neuen Steuergesetze. Ist das so schwer zu verstehen? Stellt eure Fragen zu euren geplanten Fondsdepots doch einfach in einem eigenen Diskussionsfaden. Seid froh, dass Ramstein bei derart falsch gesetzten Prioritäten in der Geldanlageplanung überhaupt Lust hat, mit Mühe und Wohlwollen zu antworten. Zudem finde ich es äußerst ärgerlich, dass du meine Hinweise, die Steuerplanung eines Depots doch nach der Planung des Depots zu machen so umdeutest, dass ich behauptet haben soll, gar keine steuerliche Betrachtung durch zu führen oder gar steuerhässliche Fonds als geplant zu akzeptieren. Das habe ich nicht ansatzweise geschrieben. Langsam ist das Maß voll, oder? Wird Zeit, dass hier mal ein Mod kräftig durchputzt. Dieser Thread hatte bisher stellenweise ein sehr angenehm hohes Niveau. Das sollte erhalten werden und nicht mit leidigen Theorie-ETF-Auswahldiskussionen verwässert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JonasSebastian August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von JonasSebastian Danke für den wertvollen Hinweis auf den Finanztip-Artikel! Mir ist allerdings nicht ganz klar, was die Quellensteuerthematik mit der Reform zu tun hat. Das günstige DBA Irland-USA bestand doch auch bislang schon, und das DBA Deutschland-USA wird durch die Reform nicht geändert. Der Effekt dürfte also bereits in den heutigen TD enthalten sein - oder übersehe ich da etwas? EDIT: Denkfehler auf meiner Seite - der erwartete Effekt hängt wohl mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Anrechnung der Quellensteuer auf Anlegerebene zusammen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 31, 2016 Danke für den wertvollen Hinweis auf den Finanztip-Artikel! Mir ist allerdings nicht ganz klar, was die Quellensteuerthematik mit der Reform zu tun hat. Wie ich in meinem Hinweis schon sagte, sollte man auch die Fragen zum Artikel lesen. Mit der Reform entfällt die Bescheinigung über anrechenbare Quellensteuer. Geht nicht mehr. Auf Anrechnung/Rückholung der bereits gezahlten Steuer verzichtet die deutsche Regierung zu Lasten ihrer Bürger. Der IRS kann sich also freuen. Ob und wie Fonds mit Domizil Irland darauf reagieren, um die Steuergutschrift vielleicht irgendwie in gutschreibbare Erträge zu wandeln, bleibt einfach abzuwarten. Ich finde es komplette Zeitverschwendung, da jetzt Erbsen zu filetieren, die noch nicht einmal gepflanzt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von GoGi Mit der Reform entfällt die Bescheinigung über anrechenbare Quellensteuer. Geht nicht mehr. Auf Anrechnung/Rückholung der bereits gezahlten Steuer verzichtet die deutsche Regierung zu Lasten ihrer Bürger. Der IRS kann sich also freuen. Ja, die Bescheinigung entfällt, aber die Quellensteuer wird immernoch gleich bezahlt. Angerechnet wurde aber ohnehin immer nur (höchstens) das, was nicht zurückgeholt wurde. Was an den IRS geht, bleibt unverändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 August 31, 2016 Auf den kommenden Artikel bin ich gespannt. Falls es so bleibt, wie es sich bisher andeutet, wird wohl das Domizil Irland "Pflicht werden" für viele ertragsorientierte Anleger. Der Artikel ist jetzt online: Quellensteuer WAS BEI DER STEUER AUF AUSLÄNDISCHE DIVIDENDEN WICHTIG IST [...] Wer nicht in Einzelaktien, sondern in einen Fonds investiert hat, muss sich häufig etwas weniger kümmern. Beliebt bei Anlegern zur Vermögensbildung sind zum Beispiel Fonds oder ETFs, die im Ausland aufgelegt sind und Dividenden wieder anlegen (thesaurieren). Auf die Beschreibung passt beispielsweise der in Irland aufgelegte iShares-ETF auf den Weltaktienindex MSCI World (ISIN: IE00B4L5Y983), den wir neben anderen ETFs empfehlen. In diesem Fall steht zwischen Anleger und Quellenstaat der Fonds. Der Fonds kümmert sich zunächst darum, die Quellensteuererstattungen zu erhalten – maßgeblich ist hier das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den Quellenstaaten. In der Regel bucht der Fonds die ausländischen Dividenden inklusive Erstattungsanspruch ein; der Wert des Fondsanteils für den Anleger erhöht sich. Fonds wählen ihr Domizil mitunter so, dass möglichst viel Quellensteuer erstattet wird. Beispiel: Ein in Irland aufgelegter Fonds hält ausschließlich US-Aktien. Von den Dividenden in Höhe von 100 Euro werden 30 Prozent oder 30 Euro als Quellensteuer einbehalten. 15 Prozent der Bruttodividende, also 15 Euro, kann sich der Fonds aber nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den USA wiederholen. Am Ende schreibt der Fonds US-Dividenden im Wert von 85 Euro dem Fondsvermögen gut. [...] Künftig [ab 2018] müssen Anleger nicht mehr die eigentlichen Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge bei Fonds versteuern. Stattdessen gibt es eine Pauschale, die sich an der Wertsteigerung des Fonds und am Basiszins des Bundesfinanzministeriums orientiert. Sie ist die neue Bemessungsgrundlage. Bei ausschüttenden Investmentfonds wird die Dividende auf die Pauschale angerechnet. Die Steuer auf die Pauschale wird direkt einbehalten; die Quellensteuererstattung fällt weg. Anleger müssen sich um entsprechende Angaben in der Steuererklärung künftig also nicht mehr kümmern. [...] Gruß, Beobachter2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capo August 31, 2016 Quellensteuer Bei ausschüttenden Investmentfonds wird die Dividende auf die Pauschale angerechnet. Wie genau darf ich mir das vorstellen? Wie würde das dieses Beispiel verändern? "Wert der Fondsanteile am 01.01.2018: 10.000 Euro. Wert der Fondsanteile am 31.12.2018: 10.500 Euro. Wertsteigerung: 500 Euro Vorabpauschale: Basiszins * den Ausgangswert der Fondsanteile = 1,1 % * 10.000 Euro = 110 Euro Geminderte Pauschale für Aktienfonds: 0,7 * 110 Euro = 77 Euro Die geminderte Pauschale ist der maximale Ertrag, den Anleger versteuern müssen. Mit 77 Euro liegt sie unter der Wertsteigerung von 500 Euro. Die 77 Euro dienen also als Bemessungsgrundlage. Hierauf entfallen insgesamt 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag, gut 20 Euro." Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi August 31, 2016 · bearbeitet August 31, 2016 von GoGi Wie würde das dieses Beispiel verändern? Bei einer Ausschüttung von 50 EUR bleiben nur noch 27 EUR Vorabpauschale. Sind die Ausschüttungen größer gleich 77 EUR sinkt die Vorabpauschale sogar auf 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arquin85 September 6, 2016 · bearbeitet September 7, 2016 von Arquin85 Nach aktuellem Stand kann man sich wohl steuertechnisch leider von fast allen ausschüttenden ETFs ab 2018 verabschieden. -- EDIT: war wohl etwas vorschnell. Bei reinem USA-Anteil wird es wohl schlechter - bei anderen Regionen vielleicht sogar vorteilhafter - Thesaurierer dürften auf den ersten Blick trotzdem stark bei jetziger Lage profitieren -- (den evtl. ein oder anderen kleinen Rechenfehler von mir oder der Autorin mal außen vor gelassen) http://www.finanztip.../#comment-16569 (Komplett) Antwort Sara Zinnecker 6. September 2016 at 18:36 Hallo Daniel, wir haben nochmal nachgerechnet. Spannende Fragen, die Sie da stellen. Zur ersten Beobachtung: Tatsächlich ist die Besteuerung eines ausschüttenden Fonds laufend jedes Jahr ein paar Prozentpunkte höher. Vor 2018: 100€ (USA Dividende) – 15% Quellensteuer (nach Erstattung) – 11,375 % Abgeltungssteuer (mit Soli, nach Anrechnung Quellensteuer) = Steuersatz 26,375 % Ab 2018: 15% Quellensteuer + (26,375 % * 0,7) Abgeltungssteuer inkl. Teilfreistellung = Steuersatz 33,4 % Am Ende wird aber, wie Sie bereits richtig vermutet haben, die Teilfreistellung auch auf die Wertsteigerung bei Verkauf angewendet. Insgesamt gilt daher für den ausschüttenden Fonds: Ob er insgesamt (nach Verkauf) teurer ist, hängt von der Wertsteigerung ab. Je höher diese ist, umso höher auch die Teilfreistellung, umso eher übersteigt sie die auf Dividenden angefallene Steuer = umso eher lohnt sich die Steueränderung für Anleger. Bei thesaurierenden Fonds hängt es ebenfalls von der Wertentwicklung ab, ob es nach Teilfreistellung beim Verkauf insgesamt zu einer „Steuersenkung“ kommt. Je höher die Kursgewinne, umso eher lohnt sich der Fonds. Die Rechnungen zu derlei Überlegungen sind leider recht umfassend – man kann ja alles mögliche annehmen. Wir überlegen aber, bald in einem weiteren Blog konkrete Wertentwicklungen u. Dividenden anzunehmen und die Steuerlast vor und nach Reform in einigen Szenarien beispielhaft auszuweisen. Haben Sie hier aber bitte noch ein wenig Geduld Viele Grüße, Sara Zinnecker Sara Zinnecker 6. September 2016 at 18:45 Noch ein Nachschlag. Unser Fazit bis dato: 1) Thesaurierende und ausschüttende physische ETFs werden aktuell steuerlich gleich behandelt und werden auch ab 2018 nach allen Anrechnungen bei Verkauf gleich behandelt sein. 2) Der thesaurierende Fonds hat durch den Zinseszinseffekt mehr Ertrag, daher fallen absolut mehr Steuern an. Der Steuersatz im Verhältnis zum Ertrag bleibt aber (nach Anrechnung der Vorabpauschalen) konstant. 3) Die laufenden Steuern sind beim physisch-ausschüttenden ETF künftig etwas höher als aktuell. Wenn der Kursgewinn bei Verkauf aber hoch genug ist, wird dies dank Teilfreistellung kompensiert bzw. ggf. sogar überkompensiert. 4) Die laufenden Steuern sind beim physisch-thesaurierenden ETF künftig nicht zwangsläufig höher als aktuell. Auch hier kann bei Verkauf eine Teilfreistellung bei entsprechende Kursentwicklung den faktischen Steuersatz sinken lassen. 5) Zu synthetischen ETFs lässt sich aktuell noch nichts konkretes sagen, da noch nicht klar ist, ob sich eine Teilfreistellung anwenden lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 6, 2016 · bearbeitet September 7, 2016 von otto03 Erst mal nicht die Pferde scheu machen. Habe mal anhand des Ishares North America meine Ausschüttungen der letzten 5 Jahre überprüft Es ergab sich eine durchschnittliche Nettoausschüttungsquote von 83,04% bezogen auf die Bruttoausschüttung Ohne Berücksichtigung der angerechneten ausländischen Quellensteuer würde sich ein Quote von 73,625% ergeben (KEST/Soli) (sofern Bruttoausschüttung und zu versteuernde Beträge identisch gewesen wären, waren sie aber nicht, daher ergaben sich u.a. oben bei der Durschschnittsberechnung unterschiedliche Quoten) Nach dem neuen Verfahren (ohne anrechenbare Quellensteuer mit Faktor 0,7 der Steuerpflicht unterliegenden Bruttoausschüttung) würde sich eine fixe Quote von 81,5375% ergeben. 1. so gewaltig wäre der Unterschied nicht 2. niemand hat bisher eine Steuerabrechnung nach neuem Verfahren gesehen, niemand weiß welche Beträge der jeweiligen Bruttoausschüttung als zu versteuernde Beträge ausgewiesen werden etc. etc. etc. Milchmädchen, ick hör dir trapsen PS was die Dame rechnet empfinde ich als abenteuerlich vor allem diesen Murks Ab 2018: 15% Quellensteuer + (26,375 % * 0,7) Abgeltungssteuer inkl. Teilfreistellung = Steuersatz 33,4 % Man zahlt keine Quellensteuer auf die Aussschüttung Die zurückgeholte/zurückholbare lt. DBA Irland- USA/Kanada ist in der Ausschüttung enthalten, die nicht zurückholbare ist futsch, war vorher weg und ist auch zukünftig weg und kann daher auch nicht ausgeschüttet werden, am Verfahren des ETF ändert sich null/nigges, was sich ändert ist die deutsche Steuergesetzgebung, wieso zahlt sie auf einmal 15% Quellensteuer auf die Ausschüttung die sie vorher (altes Recht) nicht gezahlt hat? Sie wirft hier die Besteuerung der Inhalte des ETF (Aktien) die vom ETF zu zahlen ist mit der Besteuerung der ausgeschüttenten Erträge des ETF (die vom Anteilinhaber zu zahlen ist) durcheinander, sehr unprofessionell. PPS Es bleibt festzuhalten : sofern Bruttoausschüttung = zu versteuernde Erträge X 0,7 ist beträgt die Nettoausschüttung 81,5375% der Bruttoausschüttung ==> Steuerbelastung der Ausschüttung = 18,4625% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 September 7, 2016 Interessant ! Nicht dass hier irgendwann generell von Ausschüttern abgeraten wird. Was solls........ ich werd wegen der künftigen Steuerregelung meine einmal getroffene ETF-Auswahl sowieso nicht über den Haufen schmeißen. Solche Überoptimierung überlasse ich anderen . Wie wärs mit einem neuen steueroptimierten Langfrist-Depot ab 2018 von Bärenbulle ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 7, 2016 · bearbeitet Mai 1, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 21, 2016 · bearbeitet Mai 1, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag