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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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vanity
vor 35 Minuten schrieb PeterSH:

... und die Aktien-ETF hatten in 2018 nur Verluste ...

... ob wohl jemand einen thesaurierenden Eurozone Gov. Bond 7-10 im Depot hatte? Oder gar einen USD Treasury 7-10? Der könnte dann berichten!

 

(bei den Aktien-ETF könnte vielleicht was thes. auf den MSCI FIN oder NZL zum Erfahrungsgewinn beitragen)

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Tenno

Na der Müller Fonds dürfte dabei sein, aber den hat ja keiner hier.

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finisher
· bearbeitet von finisher

Laut den Tabellen von Otto lag die letzten 20 Jahre die durchschnittliche Entwicklung eines MSCI World inkl. Dividenden in EUR bei 6,11% p.a. 

 

Nehmen wir nun mal an, der MSCI World bringt die nächsten 30 Jahre ebenfalls 6,11% p.a. inkl. Dividenden.

 

Wer kann eine Excel-Tabelle erstellen, wo auf Basis dieses Szenarios ausgerechnet wird, welche Rendite p.a. in 30 Jahren für einen MSCI-World-ETF-Anleger bei dem jetzigen Investmentsteuergesetzt übrig bleibt?

Das Ganze für einen thesaurierenden ETF und einen ausschüttenden ETF.

Ich selbst bekomme es leider nicht hin.

 

Als Dividendenrendite soll dauerhaft 2% p.a. angesetzt werden. Der Basiszinssatz soll höher als heute, bei dauerhaft 2% liegen.

Der Kursgewinn pro Jahr ist ohne Dividende 6,11% - 2% = 4,11% p.a.

 

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

 

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intInvest
Am 7.1.2019 um 16:26 schrieb finisher:

Laut den Tabellen von Otto lag die letzten 20 Jahre die durchschnittliche Entwicklung eines MSCI World inkl. Dividenden in EUR bei 6,11% p.a. 

 

Nehmen wir nun mal an, der MSCI World bringt die nächsten 30 Jahre ebenfalls 6,11% p.a. inkl. Dividenden.

 

Wer kann eine Excel-Tabelle erstellen, wo auf Basis dieses Szenarios ausgerechnet wird, welche Rendite p.a. in 30 Jahren für einen MSCI-World-ETF-Anleger bei dem jetzigen Investmentsteuergesetzt übrig bleibt?

Das Ganze für einen thesaurierenden ETF und einen ausschüttenden ETF.

Ich selbst bekomme es leider nicht hin.

 

Als Dividendenrendite soll dauerhaft 2% p.a. angesetzt werden. Der Basiszinssatz soll höher als heute, bei dauerhaft 2% liegen.

Der Kursgewinn pro Jahr ist ohne Dividende 6,11% - 2% = 4,11% p.a.

 

 

Die Rendite p.a. musst du dir zwar selber ausrechnen weil du nur siehst was auf deinem Konto übrig bleibt aber die restlichen Parameter kannst du selbst einstellen mit deiner persönlichen Sparrate.

 

 

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finisher
vor 8 Stunden schrieb intInvest:

Die Rendite p.a. musst du dir zwar selber ausrechnen weil du nur siehst was auf deinem Konto übrig bleibt aber die restlichen Parameter kannst du selbst einstellen mit deiner persönlichen Sparrate.

Perfekt. Danke!

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uRaNobody

Moin miteinander,

 

ich habe mich gerade mal ein bisschen an meine Steuererklärung 2018 gesetzt.

Ich habe ein Depot im Ausland (Degiro) und habe die Gewinne/Verluste aus Veräußerungen und Ausschüttungen von ETFs angegeben in der neuen Anlage KAP-INV soweit alles ok.

 

Aber es gibt keine Anlage wo ich etwas zur Vorabpauschale erklären könnte also weder Anschaffungsdaten noch Wert am Anfang des Jahres oder sonst was...  bin ich blind?

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FitBroker

Moin Gemeinschaft,

 

habe heute Post von der Diba bzgl. meiner 3 ETFs (Comstage World, iShares Stoxx 600, Comstage EM) bekommen: 0 ,-€  Vorabpauschale durch ausbleibende Kursgewinne (wie erwartet).

 

Meine Fragen dazu:

1) 2 meiner 3 ETFs sind Thesaurierer. Wie verhält es sich mit den Dividenden der Fonds, die ja einbehalten und reinvestiert werden - wie versteuere ich die (sollten sie über den Freistellungsauftrag gehen) ?

2) Stichwort Freistellung: Greift mein Freistellungsauftrag für thesaurierte Dividenden, die innerhalb des Fonds bleiben und aktuell nicht ausgeschüttet werden überhaupt ?

 

Vielen Dank!

Falls die Fragen schon beantwortet wurden, gerne Zitat zum Thread/Post : )

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Tenno

Wenn es die 3 genannten Fonds sind, ist davon keiner thesaurierend.

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FitBroker
vor 31 Minuten schrieb Tenno:

Wenn es die 3 genannten Fonds sind, ist davon keiner thesaurierend.

Danke für den Tipp - gerade gesehen, dass die ComStage ETFs umgestellt wurden.

D.h., wenn zum Ausschüttungstermin der Betrag des Freistellungsauftrags nich überschritten wird, muss ich dieses Jahr gar keine Steuern zahlen und auch in der Steuererklärung nichts angeben?

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west263
vor 1 Stunde schrieb FitBroker:

Danke für den Tipp - gerade gesehen, dass die ComStage ETFs umgestellt wurden.

D.h., wenn zum Ausschüttungstermin der Betrag des Freistellungsauftrags nicht überschritten wird, muss ich dieses Jahr gar keine Steuern zahlen und auch in der Steuererklärung nichts angeben?

schau dir doch einfach die Abrechnungen der Ausschüttungen an, die Du Mitte des Jahres bekommen hast.

 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 9 Stunden schrieb uRaNobody:

Aber es gibt keine Anlage wo ich etwas zur Vorabpauschale erklären könnte also weder Anschaffungsdaten noch Wert am Anfang des Jahres oder sonst was...  bin ich blind?

Habs mir heute nur kurz angeschaut und zur Vorabpauschale gibt es noch nichts, da diese erst in 2019 als zugegangen gibt.

Für die Angaben zum fiktiven Verkauf/Kauf gibts Zeile 10(für Bestände vor 2009) und 11 (für Bestände ab 2009 bis Ende 2017) und ab Zeile 31.

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kleinerfisch
Am 1/18/2019 um 15:47 schrieb FitBroker:

D.h., wenn zum Ausschüttungstermin der Betrag des Freistellungsauftrags nich überschritten wird, muss ich dieses Jahr gar keine Steuern zahlen und auch in der Steuererklärung nichts angeben?

Stimmt - auch ohne Vorabpauschale, da die, wie intInvest schon richtig schreibt, steuerlich zu 2019 zählt.

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Kwalle
· bearbeitet von Kwalle

Frage zur Vorabpauschale bei thesaurierenden Aktien-ETF; ohne Verkauf, normal gehalten

 

Wenn zum 31.12.2018 ein Verlust des Fonds vorliegt, kann ich diesen Verlust über einen Verlustvortrag geltend machen?

 

Bsp: 

Wert am 31.12.2017 - 100

Wert am 31.12.2018-    50

Dann liegt ein Verlust vor, so dass ich keine Vorabpauschale zahlen müsste?

 

Steigt der Wert bis 31.12.2019 jetzt aber wieder auf 100 muss ich nach meinem Verständnis die Kurssteigerung von 50 auf 100 im Jahr 2019 mit der Pauschale versteuern, obwohl ich vom Kursgewinn nichts hatte (da Kauf bei 100 in 2017). Daher die Frage, ob es hier Verlustvorträge gibt?

 

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vanity

Nein, gibt es nicht, An den  Verlust (aus 2018)  kommst du nur durch Verkauf ran (wenn er zum Verkaufszeitpunkt denn noch besteht).

 

Aber mach' dir keine Sorgen: du musst zum nächsten Jahreswechsel nicht die "50 Wertzuwachs" versteuern, sondern nur den kleineren Betrag aus Wertzuwachs und Vorabpauschale (also 0,x%)

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magicw

Sollte bei 0.5% Basiszins für 2019 tatsächlich überschaubar bleiben.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Ähm, angenommen der Fonds würde jetzt über Jahre hinweg am 31.12. mal 50 mal 100 EUR abwechselnd wert sein.

Heißt das ich würde jedes 2. Jahr einen Wertzuwachs besteuern, wogegen ich für die Verluste keinen Ausgleich bekäme?

Das soll zulässig sein? Denn einen Wertzuwachs hätte es per Saldo über Jahre hinweg gar nicht gegeben. Oder erhalte ich die einbehaltenen Steuern beim Verkauf angerechnet und ggf.s zurück?

 

Super, mit jeder Steuerreform wird's komplizierter und keiner weiß mehr wie's am Ende wirklich richtig ist - inklusive der Finanzbeamten.

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chirlu
vor 7 Minuten schrieb harryguenter:

Heißt das ich würde jedes 2. Jahr einen Wertzuwachs besteuern, wogegen ich für die Verluste keinen Ausgleich bekäme?

 

Ja.

 

vor 8 Minuten schrieb harryguenter:

erhalte ich die einbehaltenen Steuern beim Verkauf angerechnet und ggf.s zurück?

 

Ja.

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domkapitular

Ich habe gerade noch mal die Präsentation von Kleiner Fisch gelesen und trotz rauchendem Kopf ist mir folgender - nicht eben exotischer - Fall von "gemischter" Verechnung auf Bankebene und Veranlagung unklar :

 

-ausländischer thesaurierender Fonds

-Kauf vor 2009

-akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge erklärt und versteuert 5.000 €

-Verkauf mit Verlust seit 1.01.2018 iHv -2.000 €

-Bank versteuert 3.000 €

 

Die doppelt versteuerten 5.000 € hole ich mir über die korrigierten Beträge in der KAP wieder.

Wie rette ich den Verlust. Auf Bankebene ist er ja verrechnet.

In der Anlage KAP sind bei den Alt-Beständen "nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren"

 

Wer löst meinen Knoten ?

 

 

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Taxadvisor
vor 9 Minuten schrieb domkapitular:

Ich habe gerade noch mal die Präsentation von Kleiner Fisch gelesen und trotz rauchendem Kopf ist mir folgender - nicht eben exotischer - Fall von "gemischter" Verechnung auf Bankebene und Veranlagung unklar :

 

-ausländischer thesaurierender Fonds

-Kauf vor 2009

-akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge erklärt und versteuert 5.000 €

-Verkauf mit Verlust seit 1.01.2018 iHv -2.000 €

-Bank versteuert 3.000 €

 

Die doppelt versteuerten 5.000 € hole ich mir über die korrigierten Beträge in der KAP wieder.

Wie rette ich den Verlust. Auf Bankebene ist er ja verrechnet.

In der Anlage KAP sind bei den Alt-Beständen "nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren"

 

Wer löst meinen Knoten ?

 

 

Wenn das die einzigen Kapitalerträge sind, weist die Steuerbescheinigung EUR 3.000 aus. Wenn Du die ausschüttungsgleiche Erträge von EUR 5.000 kürzt, verbleibt ein Verlust von EUR 2.000, der auf Finanzamtsebene festgestellt wird.

 

Gruß

Taxadvisor

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domkapitular

Vielen Dank !

Der festgestellte Verlust hat dann also nicht mehr mit Alt-Bestaänden zu tun.

Aber wie bekomme ich bei 3.000 € Erträgen 5.000 € Korrektur in die Formulare? Bevor ich hier gefragt habe, hatte ich schon mal alle möglichen Varianten durchgespielt. Elster lässt hier keine negativen Beträge zu.

 

 

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Taxadvisor

Bei Zeile 7 auf Null korrigieren, in der Zeile nicht ausgeglichene Verluste aus Nicht-Aktiengeschäften werden dann die überschießenden EUR 2.000 eingetragen.

 

Gruß

Taxadvisor

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domkapitular

Vielen Dank 

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kleinerfisch
vor 9 Stunden schrieb domkapitular:

Die doppelt versteuerten 5.000 € hole ich mir über die korrigierten Beträge in der KAP wieder.

Eigentlich sollten auf der Steuerbescheinigung die 5.000 EUR als "bei Rückgabe..." ausgewiesen sein.

Ich kenne Elster nicht, aber da sollte ein Feld zum Eintragen sein und der Betrag sollte automatisch von den Kapitalerträgen abgezogen werden.

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Tupilon

Ich habe mich hier eingelesen, andere Threads studiert und auch bei google recherchiert, bitte jedoch kurz um Bestätigung bzw. Auskunft von den Profis hier, ob es tatsächlich für die Steuererklärung 2018 ausreicht, nur die in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalerträge anzugeben. Im Depot befinden sich folgende Posten:

  • IE00B0M63177 - iShares EM UCITS ETF USD
  • IE00B4L5Y983 - iShares CORE MSCI WORLD UCITS ETF USD
  • IE00BKM4GZ66 - iShares CORE MSCI EM IMI UCITS ETF

Position 1 habe ich zuletzt im April 2018 geordert, Positionen 2 und 3 laufen monatlich per Sparplan weiter. Für die Steuererklärung 2017 stand in der Steuerbescheinigung, dass ausländisch thesaurierende Fonds vorhanden sind, deren Erträge zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht bekannt sind. Ich bin daher nach der hier beschriebenen Anleitung vorgegangen, habe im Bundesanzeiger die entsprechenden Positionen herausgesucht und die Anzahl meiner Anteile mit den Werten aus dem Bundesanzeiger multipliziert. Das Finanzamt war auch zufrieden damit. 

 

In meiner Steuerbescheinigung für 2018 stehen ca. 20 Euro Kapitalerträge für Position 1, die sich genauer aus der Erträgnisaufstellung ergeben, mit entsprechenden Werten pro Quartal. Aussagen dazu, dass ausländische thesaurierende Fonds vorhanden sind und ggf. Erträge noch nicht bekannt sind, finden sich nirgends mehr. Dies scheint ja mit der Investmentsteuerreform zusammenzuhängen.

 

Meine abschließende Frage: Ist es jetzt tatsächlich ausreichend, lediglich die Angaben der Steuerbescheinigung in die Steuererklärung zu übertragen und ich kann mir zukünftig das Durchforsten des Bundesanzeigers ersparen? Das wären sensationelle Nachrichten! 

 

Für eure Auskunft bedanke ich mich sehr herzlich im Voraus und wünsche einen angenehmen Samstagabend!

 

 

Viele Grüße

 

 

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