stuttgart87 Mai 27, 2018 14 hours ago, Schlumich said: Gilt die Abschaffung der Belegvorlagepflicht eigentlich nur, wenn ich mit der vorausgefüllten Steuererklärung arbeite? Wie sieht es aus, wenn ich alles nach alter Väter Sitte eintippe? Müssen dann Belege dazu? Keine Belege, Punkt. Gilt für alle und für alle Einkommensarten. Auch für außergewöhnliche Belastungen etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 29, 2018 Sind die bisher "einfachen" Swap´s wie z.B. der LU0392496344 auch komplizierter geworden? Bisher stand im Bundesanzeiger ja immer alles auf 0,00€. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 29, 2018 vor 15 Minuten schrieb Frankman77: Sind die bisher "einfachen" Swap´s wie z.B. der LU0392496344 auch komplizierter geworden? Bisher stand im Bundesanzeiger ja immer alles auf 0,00€. Gruß Je nach Sichtweise. Manche sagen: ist alles einfacher geworden. Andere sagen: weil man der Bankensoftware nicht trauen kann, ist alles komplizierter geworden, mindestens bei Thesaurierern. Aber der von dir genannte wird auf ausschüttend umgestellt. Sollte alles einfach sein (meine ich....) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 29, 2018 Danke für Deine Antwort. Die Diba scheint ja eine der Banken zu sein, die die Dinge korrekt zusammenfasst in den Abrechnungen.. Was natürlich nicht heisst, dass das immer so ist.. Aber bisher passte alles. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Mai 29, 2018 Cortal Consors Prozedur: Zitat Die Investmentsteuerreform 2018 Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs künftig nach dem gleichen Schema besteuert. Was bedeutet das konkret für Sie als Anleger? Mit Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes gelten alle Fondsbestände zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Fiktiv deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf mit Kontobelastung stattfindet. Die bis zum 31.12.2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt. Neue Einstandskurse und Wertentwicklung Im Rahmen der fiktiven Veräußerung erhalten alle Fondsbestände in der Zeit von 01.01.2018 bis Mitte Februar 2018 neue Einstandskurse. Die Fondsgesellschaften ermitteln zum 31.12.2017 die relevanten Kurse. Sobald diese Einstandskurse in den Depots mit Fondsbeständen hinterlegt wurden, verändert sich deren Wertentwicklung. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne/Verluste werden im Hintergrund vermerkt, so dass beim tatsächlichen Verkauf die korrekte Besteuerungsgrundlage vorliegt. Für die Wertentwicklung Ihrer Fondsbestände zum 31.12.2017 werden wir Ihnen einen Beleg zur Verfügung stellen. Wir rechnen nun mit einer Fertigstellung bis Ende Mai 2018. Die Umsetzung war zu einem früheren Zeitpunkt geplant. Um Ihnen die Belege in einer bestmöglichen Datenqualität zur Verfügung zu stellen, benötigen wir jedoch noch etwas mehr Zeit als anfangs erwartet. Sobald alle Testläufe erfolgreich abgeschlossen sind und alle Daten korrekt verarbeitet wurden, werden wir den Beleg in Ihr OnlineArchiv einspielen. Für die Verzögerung bitten wir um Entschuldigung. Durch die Umstellung kann es bis ca. Anfang März zu Verzögerungen bei der Abrechnung von Verkaufsorders kommen. Ihr Verkaufsauftrag wird regulär ausgeführt, jedoch später abgerechnet. Dadurch ist für Sie noch keine Gutschrift und Ausbuchung der Fondsanteile online ersichtlich. Über den Gegenwert Ihrer Fondsverkäufe können Sie im Rahmen von Neugeschäften verfügen. Externe Überweisungen des Verkaufserlöses sind ggf.nur telefonisch möglich. Die komplette Abrechnung kann erst erfolgen, sobald die Investmentpreise veröffentlicht werden. Auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die Consorsbank keinerlei Einfluss. Hat von Euch schon jemand so einen Beleg über fiktive Verkäufe/Käufe bekommen? Blöde Frage in dem Kontext: Wie läuft das denn dann mit dem 100TEUR Freibetrag? Berechnet die Bank das automatisch, so dass sich beim Verkauf von Altbeständen vor 2009 der Freibetrag mindert und seitens Bank keine Steuern abgezogen werden oder wird in jedem Fall abgezogen und ich muss mir das später über die Steuerklärung wiederholen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 29, 2018 vor 37 Minuten schrieb Bärenbulle: Cortal Consors Prozedur: Hat von Euch schon jemand so einen Beleg über fiktive Verkäufe/Käufe bekommen? Blöde Frage in dem Kontext: Wie läuft das denn dann mit dem 100TEUR Freibetrag? Berechnet die Bank das automatisch, so dass sich beim Verkauf von Altbeständen vor 2009 der Freibetrag mindert und seitens Bank keine Steuern abgezogen werden oder wird in jedem Fall abgezogen und ich muss mir das später über die Steuerklärung wiederholen? Es gab kürzlich eine Sammelaufstellung mit den "fiktiven" Gewinnen/Verlusten Die Abrechnung des 100k€ Freibetrages erfolgt meines Wissens nach ausschliesslich über das FA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Mai 30, 2018 · bearbeitet Mai 30, 2018 von kleinerfisch vor 1 Stunde schrieb Bärenbulle: Für die Wertentwicklung Ihrer Fondsbestände zum 31.12.2017 werden wir Ihnen einen Beleg zur Verfügung stellen. Wir rechnen nun mit einer Fertigstellung bis Ende Mai 2018. Das ist keine Abrechnung der fiktiven Verkäufe! Am 17.5.2018 um 09:55 schrieb domkapitular: Die zur Verfügung gestellte pdf-Datei mit den Einstandskursen hat mit der steuerlichen Betrachtung gar nix zu tun sondern soll nur das Problem beseitigen helfen, dass man im Depot die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr sieht (das wurde ja von vielen Kunden bemängelt). Das sehe ich auch so. Consors hat mir die auch geschickt, auf Anfrage nach den Abrechnungen und trotz Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung, die Abrechnungen zur Verfügung zu stellen. Die scheinen nicht mehr zu wissen, was sie machen sollen. So langsam wird mir klar, warum Consors so eine hohe Wechselprämie schon so lange auslobt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
meilengold Juni 11, 2018 · bearbeitet Juni 12, 2018 von meilengold Am 30.5.2018 um 02:15 schrieb kleinerfisch: Consors hat mir die auch geschickt, auf Anfrage nach den Abrechnungen und trotz Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung, die Abrechnungen zur Verfügung zu stellen. Die scheinen nicht mehr zu wissen, was sie machen sollen. Hat schon jemand die Dokumente über den fiktiven Verkauf erhalten oder zumindest eine Antwort auf Anfragen zum Zeitpunkt erhalten? Sollte man zur Sicherheit mit der Steuererklärung noch warten, bis man die Dokumente vorliegen hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 12, 2018 Ich habe Abrechnungen von flatex, der comdirect, der Commerzbank (nur auf Anfrage) und der Postbank (auf Anfrage) bekommen. Consors und FIL-Bank stehen noch aus und äußern sich nicht weiter. Andere haben wohl Abrechungen von der ING bekommen. Grundsätzlich haben die Banken bis Ende 2020 Zeit für die Abrechungen (steht so im Gesetz). Für die Steuererklärung 2017 sind die Abrechnungen nicht notwendig, da die fiktiven Veräußerungen erst besteuert werden, wenn die Papiere tatsächlich verkauft werden. Dann wird die Bank irgendwas als Gewinn bis 31.12.17 annehmen müssen und in die Verkaufsabrechung einsetzen. Das kann aber frühestens für die Erklärung 2018 relevant werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsinvestor Juni 12, 2018 Liebe Steuerkameraden, für meinen ausländischen Thesaurierer (Magellan C, FR0000292278) gibt die DAB-Bank für 2017 ausschüttungsgleiche Erträge an. Sie sind aber mehr als doppelt so hoch wie sonst (rund 0,78 Euro statt 0,34 Euro pro Anteil). Die Beträge aus dem Bundesanzeiger sind wie üblich, genauso wie die aus der Thesaurierungsbestätigung. Ich nehme an, die Bank hat sich vertan. Oder liegt das irgendwie an der Sondersituation zum Ende 2017 (fiktive Veräußerung und so)? Grüße, Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
meilengold Juni 12, 2018 Danke @kleinerfisch Bei der Consorsbank bekommt man auf Nachfrage bisher auch eher unwissende Antworten zu den fiktiven Verkäufen. Wie verhält es sich bei der Jahressteuerbescheinigung und der Erträgnisaufstellung: einige schrieben bereits, die Consorsbank aktualisiert diese nicht. Bei mir sind beide sehr lückenhaft, was die ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen Fonds angeht zum Jahresende angeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 13, 2018 Soweit ich weiß gibt es kein Anrecht auf eine Aktualisierung. Bei meinen früheren JStB mit thesaurierten Erträgen ausländischer Fonds gab es auch immer wieder Lücken, die nie aktualisiert wurden. Dies wird für 2017 noch durch die verlängerte Frist zur Abgabe der Besteuerungsgrundlagen durch die KAGs (1 Jahr statt vier Monate) verschärft. Da bist Du selbst in der Verantwortung. Deshalb ja auch "steuerhässlich". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 15, 2018 Aus Anlass der heutigen Ausschüttung des EXSA (Stoxx600) eine Momentaufnahme: Steuerbelastung vor einem Jahr: 22,6% (mit QSt-Anrechnung, ohne Teilfreistellung) Steuerbelastung dieses Jahr: 18,5% (ohne QSt-Anrechnung mit Teilfreistellung) Steuerbelastung (auf Anlegerebene) = (Gutschrift n. St. / Bruttoertrag) - 1 Die Verbesserung ist sicher auch dem hohen UK-Anteil geschuldet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juli 5, 2018 Hallo Meine letzte Beschäftigung mit dem Thema liegt ein paar Monate zurück. Damals war noch eine Frage offen, die inzwischen geklärt sein könnte: Ist denn inzwischen geklärt, was mit dem 100k Freibetrag für Kursgewinne aus Altanlagen aus dem Jahr 2008 bei der Vererbung passiert? Ist der Freibetrag an meine Person gebunden? Dann sollte ich verkaufen sobald es eng wird .... Ist er an die Anlage verbunden? Dann hätte jeder meiner Erben einen eigenen Freibetrag und ich sollte diese Anlagen möglichst vererben. Welcher Anschaffungstag gilt für meine Erben? Mein Todestag oder mein Anschaffungsdatum 2008? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Juli 17, 2018 · bearbeitet Mai 1, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 6, 2018 · bearbeitet August 6, 2018 von o0Pascal0o Hallo erst einmal. Ich stolpere gerade über diese Information: Am 13.12.2014 um 23:22 schrieb Holzmeier: Wenn ein in DE zum Vertrieb zugelassener ETF bei einer deutschen Depotbank gehalten wird, braucht man sich als Privatanleger, womöglich mit Ausnahme von Spezialfällen, ab dem Steuerjahr 2018 steuerlich selbst um nichts zu kümmern und muss die Erträge auch nicht in einer (deutschen) Steuererklärung angeben. Wenn ich jetzt also bei der ING Diba (Niederlande) ein Depot habe, dann muss ich einen Ausschüttenden & einen Thesaurierenden ETF in der Steuererklärung angeben. Bin ich bei der Commerzbank, entfällt die Angabe in der Steuererklärung? Bislang bin ich davon ausgegangen beide ETF-Arten angeben zu müssen. Ausschüttenden ohnehin. Und Thesaurierende auch, damit ich bei Auszahlung dieser in der Rente, nicht auf einen Batzen Steuern (nach)-zahlen muss. Sondern jährlich davon ein paar Steuern von meinem Kapitalertragssteuerfreibetrag weggenommen wurden. Ich möchte mir ETFs als Sparplan holen & diese dann lange halten 15 Jahre oder noch viel länger - kann gut sein, dass ich sie erst in der Rente auszahlen lasse: 1. Dann würde ich mir ein Depot bei einer Deutschen Bank holen. Und wäre frei in der Auswahl der ETFs. Egal auf steuerhässlich oder dauerhaft steuereinfach, etc. Ich müsste sie eh nicht in der Steuererklärung angeben. Ich hätte also keinen Vorteil den jährlichen Steuerfreibetrag von 801€ nicht auszunutzten, damit ich bei der Auszahlung in der Rente, dann nicht mehr Steuern zahlen muss. 2. Ich verstehe das so, dass dann insgesamt bei der Auswahl der ETFs die TD ausschlaggebend ist - welche möglichst gering sein sollte. 3. Ich suche somit niedrige TD-ETFs egal welcher steuerfreundlichkeit welche einen möglichst breiten Markt abdecken - gerade eben in der Kombination von mehreren ETFs. Damit das Risiko ein wenig gestreut ist. Kann ich dazu die Tabellen aus dem 1. und 2. Post nutzen? Diese werden nicht vollstänidg sein & nicht aktuell. Aber so viel wird sich nicht getan haben, oder? Und sie geben wohl häufig geführte und eher gute ETFs wieder, nehme ich an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nasenwasser August 6, 2018 Bist du bei der https://www.ing-diba.de/ ? Den Namenszusatz DiBa gibt's nämlich meines Wissens nach nur in Deutschland, wird da aber auch bald verschwinden. Dann ist das ne ganz normale deutsche Bank und die macht die Versteuerung deiner Ausschüttungen bzw. deiner Vorabpauschale automatisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 6, 2018 · bearbeitet August 6, 2018 von tyr vor 57 Minuten schrieb o0Pascal0o: Hallo erst einmal. Ich stolpere gerade über diese Information: Wenn ich jetzt also bei der ING Diba (Niederlande) ein Depot habe, dann muss ich einen Ausschüttenden & einen Thesaurierenden ETF in der Steuererklärung angeben. Bin ich bei der Commerzbank, entfällt die Angabe in der Steuererklärung? Die ING Diba ist eine Bank aus Deutschland. Seit 2002 gehört diese Bank zur niederländischen ING Gruppe, trotzdem bleibt es eine Bank aus Deutschland, die natürlich ihren steuerlichen Pflichten für ihre deutschen Kunden nachkommt, genau so wie eine Filiale der Commerzbank in Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 6, 2018 vor 38 Minuten schrieb Nasenwasser: Dann ist das ne ganz normale deutsche Bank und die macht die Versteuerung deiner Ausschüttungen bzw. deiner Vorabpauschale automatisch. Also muss ich nichts in der Steuererklärung angeben? Woher kommen dann die ganzen Threads hier, wie man die Sachen anzugeben hat. Im eBundesanzeiger nachgucken, bei thesaurierern kann ja je nach wegswapping auch: Anrechenbare nocht nicht angerechnete ausländische Steuer(Quellensteuer) einzutragen sein wie auch ausschüttungsgleiche Erträge, Anlage KAP ausfüllen. Und bei ausschüttenden ETFs muss man doch die Kaptialerträge angeben in der Anlage KAP! Für 2017 habe ich das noch so gemacht. Oder seit wann muss man das alles nicht mehr angeben(gilt das für alle ETFs oder nur für neu aufgelegte)? Zum 1.1.2018 wurden die alten ja alle neu gekauft automatisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker August 7, 2018 · bearbeitet August 8, 2018 von moonraker Am 6.8.2018 um 13:05 schrieb o0Pascal0o: Also muss ich nichts in der Steuererklärung angeben? Woher kommen dann die ganzen Threads hier, wie man die Sachen anzugeben hat. Im eBundesanzeiger nachgucken, bei thesaurierern kann ja je nach wegswapping auch: Anrechenbare nocht nicht angerechnete ausländische Steuer(Quellensteuer) einzutragen sein wie auch ausschüttungsgleiche Erträge, Anlage KAP ausfüllen. Und bei ausschüttenden ETFs muss man doch die Kaptialerträge angeben in der Anlage KAP! Für 2017 habe ich das noch so gemacht. Oder seit wann muss man das alles nicht mehr angeben(gilt das für alle ETFs oder nur für neu aufgelegte)? Zum 1.1.2018 wurden die alten ja alle neu gekauft automatisch. Die Änderungen gelten ab 2018, Du brauchst in der nächsten Steuererklärung also nichts mehr angeben, wird automatisch von der Bank gemacht (wenn Bank in Dtl.). Ausführlich wurde das hier behandelt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/38496-reform-der-besteuerung-von-investmentfonds/ Und Deine alten Fonds wurden nicht neu gekauft, sondern nur der Stand vom 31.12.2017 nur von der Bank "zwischengespeichert", damit die Steuerberechnung einfacher gemacht werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen August 8, 2018 Kann hier bitte jemand kurz zusammenfassen, wie es sich jetzt mit den 100.000 Freibetrag verhält ich habe im Juniordepot der Tochter zwei Posten verändert und somit verkauft der Gewinn wurde ganz normal besteuert, nichts mit Freibetrag etc. d.h. ich müßte für Sie (14 Jahre) eine Steuererklärung abgeben, da ich keine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt hatte etc. bisher hatte ich darauf verzichtet, da die Ausschüttungen den Aufwand m.e nicht wert waren oder geht so eine Nichtveranlagungsbescheinigung relativ schnell? eigentlich müßte doch reichen, nur die Jahressteuerbescheinigung der Bank (nur eine) dem FA beizulegen man kann doch auch rückwirkend für 2018 beantragen, dann der Bank vorlegen, würde man dann die abgezogene Steuer zurückbekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stat August 8, 2018 vor 24 Minuten schrieb pummelchen: Kann hier bitte jemand kurz zusammenfassen, wie es sich jetzt mit den 100.000 Freibetrag verhält ich habe im Juniordepot der Tochter zwei Posten verändert und somit verkauft der Gewinn wurde ganz normal besteuert, nichts mit Freibetrag etc. d.h. ich müßte für Sie (14 Jahre) eine Steuererklärung abgeben, da ich keine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt hatte etc. bisher hatte ich darauf verzichtet, da die Ausschüttungen den Aufwand m.e nicht wert waren oder geht so eine Nichtveranlagungsbescheinigung relativ schnell? eigentlich müßte doch reichen, nur die Jahressteuerbescheinigung der Bank (nur eine) dem FA beizulegen man kann doch auch rückwirkend für 2018 beantragen, dann der Bank vorlegen, würde man dann die abgezogene Steuer zurückbekommen? Der 100.000€ Freibetrag kommt nur in der Veranlagung zur Anwendung. Du musst also eine Steuererklärung machen, oder eine NV Bescheinigung einreichen wenn es unter 801 € Erträge sind, das geht dann auch rückwirkend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen August 8, 2018 danke, nur eine NAV geht doch auch, wenn die Einnahmen unter den 9000 Grundfreibetrag sind, oder? die 801€ Freibetrag hat sie ja eh für ds Depot der Verkaufswert ist über den 801€ https://www.sparkonto.org/nichtveranlagungsbescheinigung-fuer-kind-was-ist-zu-beachten/ m.e muß ich entweder Steuererklärung machen oder NAV für 2018 beantragen aber gilt die bei der Bank rückwirkend? da über 801€, aber unter 9000€ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stat August 8, 2018 vor 8 Minuten schrieb pummelchen: danke, nur eine NAV geht doch auch, wenn die Einnahmen unter den 9000 Grundfreibetrag sind, oder? die 801€ Freibetrag hat sie ja eh für ds Depot der Verkaufswert ist über den 801€ https://www.sparkonto.org/nichtveranlagungsbescheinigung-fuer-kind-was-ist-zu-beachten/ m.e muß ich entweder Steuererklärung machen oder NAV für 2018 beantragen aber gilt die bei der Bank rückwirkend? da über 801€, aber unter 9000€ Bank gleicht bei Vorliegen einer NV rückwirkend aus. Ob der Grundfreibetrag bei Kindern greift kann ich leider nicht beantworten. Wenn ja wäre dies zu bevorzugen, da Du dann immer noch den vollen 100.000 Freibetrag hättest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 9, 2018 Hier steht, dass sie neu angeschafft wurden: Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei den ersten Fonds- oder ETF-Verkäufen in 2018 erleben, hier ein paar wichtige Hinweise: Die Investmentsteuerreform gibt vor, dass alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft gelten – das wissen Sie ja schon. Damit wir das umsetzen können, brauchen wir verschiedene Daten von den Investmentgesellschaften. Die erhalten wir zwischen dem 03.01.2018 und dem 15.02.2018. Das bedeutet für Sie: Verkaufen Sie Investmentanteile – die Sie vor dem 01.01.2018 gekauft haben – und wir haben die notwendigen Daten von der Investmentgesellschaft noch nicht erhalten, dann · fließt das Veräußerungsergebnis in Ihre Buying Power - sie können einen Veräußerungsertrag also sofort wieder in neue Wertpapiere investieren. · kann es mehrere Wochen dauern, bis wir das Geld Ihrem Konto gutschreiben können, denn dazu brauchen wir die Daten von der Investmentgesellschaft. · können Sie über die Buying Power Ihren Veräußerungserlös sofort wieder in neue Wertpapiere investieren – Wichtig für Sie: Der Gegenwert wird ihrem Verrechnungskonto sofort belastet, es kann deshalb zu einem Sollsaldo auf Ihrem Verrechnungskonto kommen – bitte sorgen Sie in dem Fall rechtzeitig für ausreichend Deckung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag