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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

Empfohlene Beiträge

sparfux
· bearbeitet von sparfux

Langsam muss ich mich mal wieder an meine Steuererklärung machen. Da es dieses Jahr wegen der Änderungen bei der Fondsbesteuerung - wie vom Gesetzgeber wieder mal versprochen - besonders einfach wird, versuche ich hier mal aufzuschreiben, was man alles machen sollte. Ich habe mich noch nicht wirklich intensiv mit den neuen Vereinfachungen der Fondsbesteuerung beschäftigt - nur hier und da mal was hier im Forum gelesen. Deshalb bitte gerne anmerken und ergänzen bzw. sagen, falls ich Quatsch schreibe.

 

1. Man sollte sicherstellen, dass man schriftliche Abrechnungen seiner Broker über den erzwungenen Verkauf/Kauf der Fonds am Jahresende bekommt. Das benötigt man zwar nicht für die Steuer 2017, kann aber durchaus nützlich sein, wenn man die Fonds in ein paar Jahren  mal verkauft.

 

2. Zusätzlich gibt es ja auch noch ein erzwungenes Rumpfgeschäftsjahr für alle Fonds, die nicht sowieso schon ein Geschäftsjahresende am 31.12. haben. Hier sollte man wiederum schauen, dass man von seinem Broker Thesaurierungsbestätigungen bekommt, wie es sie sonst auch so gibt. Nicht alle Broker scheinen ohne Nachfrage Belege für den erzwungenen Verkauf/Kauf und die Thesaurierungen zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollte man also nachfragen.

 

3. Es gibt wohl eine verlängerte Frist bis 31.12.2018 für die KAGs für die Hinterlegung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahresend-Zwangsthesaurierung. D.h. wenn man vor Hinterlegung verkauft, wird eine Ersatzbemessungsgrundlage zur Besteuerung angesetzt. Damit zahlt man in vielen Fällen zu viel Steuern und hat allemal wieder mehr Aufwand bei der Steuererklärung. Wenn immer möglich, sollte man also besser mit dem Verkauf warten, bis man im Bundesanzeiger die Besteuerungsgrundlagen für die die Thesaurierung am 31.12.2017 finden kann.

 

4. Gundsätzlich war meine Erfahrung nach den Steueränderungen 2008/2009, dass es danach bei Depotüberträgen vermehrt zu Problemen mit dem Übertrag der Anschaffungsdaten kam. Die man nur schwer oder garnicht mehr korrigieren kann. Der eine Broker schiebt die Schuld auf den anderen und umgekehrt. Ich würde empfehlen da auch nach den jetzigen Änderungen vorsichtig zu sein. Mindestens einen Bericht, dass es da auch jetzt zu Problemen kommen kann, gab es hier im Forum ja schon. Ich würde Depotüberträge mit Fonds jetzt so lange wie möglich herausschieben und am besten 2018 überhaupt keinen Übertrag machen. Danach sollte sich das System wieder ein geschwungen haben. Auf jeden Fall würde ich abwarten, bis alle Besteuerungsgrundlagen da sind - auch die der Zwangsthesaurierung am Jahresende.

 

5. Auf den Steuerbescheinigungen der Banken sind in vielen Fällen fehlende Besteuerungsgrundlagen für diverse Fonds vermerkt. Hier muss man nun prüfen, wo die her kommen. In den meisten Fällen werden das wohl dann die fehlenden Thesaurierungen für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2017 sein. In dem Fall hat man nun 2 Optionen: Entweder man wartet mit der Abgabe der Steuererklärung ab, bis die Daten im Bundesanzeiger zu finden sind oder man gibt die Erklärung jetzt ab und reicht die fehlenden Daten später nach. In beiden Fällen muss man die Jahresendthesaurierungen händisch aus dem Bundesanzeiger und/oder aus den unter Punkt 2. erwähnten Thesaurierungsbelegen der Broker erklären. Man sollte aber auch prüfen, ob ein anderer Grund für die in der Steuerbescheinigung angegebenen fehlenden Steuerdaten vorliegen kann - beispielsweise ein Depotübertrag letztes Jahr mit einer Ausschüttung/Thesaurierung vor der Übertragung. Diese Überprüfungen sind leider nicht so einfach, da in der Steuerbescheinigung ja nur die Summenbeträge und nicht die Einzelbeträge der einzelnen Ausschüttungen/Thesaurierungen angegeben sind. Bei einigen Brokern (z.B. Consors, DiBa) bekommt man immer kostenlos eine Erträgnisaufstellung, die für's Nachrechnen sehr hilfreich ist. Bei vielen anderen Brokern muss man dafür eine teilweise nicht zu knapp bemessene Gebühr zahlen. Ich selber führe immer noch ein Excel mit, in dem ich alle Erträge bei jedem Broker erfasse und dann mit der Steuerbescheinigung vergleiche. Wenn es nicht übereinstimmt, suche ich nach dem Fehler. Sonst war das nie ein Problem ... in diesem Jahr stimmt aber alles vorne und hinten nicht. ... Wegen fehlender Jahresend-Zwangsthesaurierungen. :( Das Nachrechnen und die Korrektur steht mir also noch bevor.

 

6. Wenn man dann irgendwann mal Fonds, die man vor 2018 oder gar vor 2009 angeschafft hat, verkauft, wird man auch ziemlich kompliziert rechnen müssen, wenn man seinem Broker nicht blind vertraut bei der Abrechnung des Verkaufs. Da spielen dann verschiedene Dinge rein: Altbestand (Anschaffung vor 2009), Gewinn/Verlust aus dem pro-forma Verkauf am 31.12.2017, mögliche Doppelbesteuerung auch bei bisher "steuereinfachen Fonds" wegen der Zwangsthesaurierung am 31.12.2017, der 100k€ Freibetrag für Altbestände, der mit dem FA abzurechnen ist und die (hoffentlich korrekte) Gegenrechnung der ab diesem Jahr zu entrichtenden Vorabpauschalen. Man sieht, alles wird wesentlich einfacher ... :lol:

 

So das war's mit meinem "Essay". Habe ich irgendwas wichtiges in den Handlungsempfehlungen vergessen? Oder gar einen Sachverhalt falsch dargestellt? Bitte gerne kommentieren!

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sparfux

Keine Anmerkungen zu meinen Ausführungen? Sollte doch ein wichtiges Thema dieses Jahr sein? Oder ist das schon irgendwo im Forum zusammengefasst und ich habe das übersehen?

 

@vanity  @kleinerfisch, Ihr seid doch recht aktiv in diesen Steuersachen, was die Steueränderungen betrifft. Irgendwelche Hinweise?

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Allesverwerter

zu 1. schriftliche Abrechnungen seiner Broker über den erzwungenen Verkauf/Kauf der Fonds am Jahresende bekommt:

 

Ich habe immer noch keine finale Abrechnung bei Allianz-Fonds: Comdirect rechnet mit einem anderen Wert als AllianzGlobalInvestors angibt, die aber wiederum den Wert nicht bei den WM-Daten korrigieren.
 

Habt Ihr Euro Abrechnung auch mit den Jahresendkursen abgeglichen?

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stefi009
vor 22 Stunden schrieb sparfux:

4. Gundsätzlich war meine Erfahrung nach den Steueränderungen 2008/2009, dass es danach bei Depotüberträgen vermehrt zu Problemen mit dem Übertrag der Anschaffungsdaten kam. Die man nur schwer oder garnicht mehr korrigieren kann. Der eine Broker schiebt die Schuld auf den anderen und umgekehrt. Ich würde empfehlen da auch nach den jetzigen Änderungen vorsichtig zu sein. Mindestens einen Bericht, dass es da auch jetzt zu Problemen kommen kann, gab es hier im Forum ja schon. Ich würde Depotüberträge mit Fonds jetzt so lange wie möglich herausschieben und am besten 2018 überhaupt keinen Übertrag machen. Danach sollte sich das System wieder ein geschwungen haben. Auf jeden Fall würde ich abwarten, bis alle Besteuerungsgrundlagen da sind - auch die der Zwangsthesaurierung am Jahresende.

Danke für die Punkte! Ich picke mal nur den einen heraus, der wie ich finde sehr wichtig ist. Die Depot-Überträge sollte man, auch wenn es ein paar hundert Euro Prämie gibt, lieber etwas aufschieben. Die Prämie gibts mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr auch noch oder wieder.

 

Und wem das angesprochene Problem interessiert, dass wurde hier thematisiert:

 

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avoniak
vor 14 Stunden schrieb odensee:
Zitat

Wenn man den Broker wechselt, kann es Stress mit der Übertragung der Einstandskurse geben usw.

Ja, aktuell aufgrund der Steueränderungen würde ich auch keinen Depotwechsel vornehmen (zumindest nicht für Fonds!), ansonsten ist das meiner Erfahrung nach immer gut gelaufen.

Hallo odensee, 

kannst du bitte erläutern warum ein Depotwechsel mit Fonds problematisch ist?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 16 Minuten schrieb avoniak:

kannst du bitte erläutern warum ein Depotwechsel mit Fonds problematisch ist?

Ist normalerweise nicht problematisch. Schon mehrfach selbst erfahren. Aktuell würde ich aber abwarten, bis die elende Rechnerei der Broker aufgrund der fiktiven Verkäufe Ende 2017 mal abgeschlossen ist. 

 

vor 19 Minuten schrieb Peperoni:

Da erinnere ich es so, das gesagt wurde, ein ausschüttender ausländischer ETF kann ohne weiteres zu einem therausierenden ausländischem Fonds werden.

Das kann auch heute noch passieren (bei comstage ging es gerade in die andere Richtung), spielt aber keine Rolle mehr, da die Änderung der Besteuerung ab Anfang 2018 dem (Klein)anleger das Leben leichter macht.

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avoniak
vor 11 Minuten schrieb odensee:

Ist normalerweise nicht problematisch. Schon mehrfach selbst erfahren. Aktuell würde ich aber abwarten, bis die elende Rechnerei der Broker aufgrund der fiktiven Verkäufe Ende 2017 mal abgeschlossen ist. 

Ah, okay. Danke...habe mein Depot erst 2018 eröffnet.  

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sparfux
vor 13 Minuten schrieb odensee:

Das kann auch heute noch passieren (bei comstage ging es gerade in die andere Richtung), spielt aber keine Rolle mehr, da die Änderung der Besteuerung ab Anfang 2018 dem (Klein)anleger das Leben leichter macht.

Und was genau ist jetzt einfacher für den (Klein)anleger?

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odensee
vor 1 Minute schrieb sparfux:

Und was genau ist jetzt einfacher für den (Klein)anleger?

Nicht mehr mit "steuereinfach" oder "steuerhässlich" (hieß doch so, oder?) herumschlagen müssen. Da dir das aber sonnenklar ist, vermute ich, dass du mit der rhetorischen Frage was anderes zum Ausdruck bringen möchtest. Eventuell gehörst du aber auch gar nicht zu der von mir adressierten Zielgruppe...:rolleyes:

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 6 Minuten schrieb odensee:

Nicht mehr mit "steuereinfach" oder "steuerhässlich" (hieß doch so, oder?) herumschlagen müssen.

 

Bisher gab es steuereinfach und steuerhässlich. Jetzt ist alles steuerhässlich ... und ein gorßer Teil der Fonds, die bis Ende letzten Jahrs steuereinfach waren, wurden durch die "Rumpfgeschäftsjahrgeschichte" auch noch steuerhässlich auch für Altanleger. Wenn man diese Vereinheitlichung als Vereinfachung ansieht, stimmt es was Du schreibst. :)

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 4 Minuten schrieb sparfux:

Bisher gab es steuereinfach und steuerhässlich. Jetzt ist alles steuerhässlich. Wenn man diese Vereinheitlichung als Vereinfachung ansieht, stimmt es was Du schreibst. :)

Oder man hat einfach Vertrauen in die Bankensoftware ;) , betreibt kein wildes Depothopping und bewahrt Belege auf. Jedenfalls brauchen Kleinanleger wie ich jetzt keine Anlage KAP mehr auszufüllen für Fonds, die nach früherer Nomenklatur "steuerhässlich" waren.

 

edit: Zu deinem (unsichtbaren) "edit" stimme ich dir zu! Aber das ist ein einmaliges Ereignis. In 20 Jahren werden wir darüber lachen ;)

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Mangalica
vor 47 Minuten schrieb sparfux:

Bisher gab es steuereinfach und steuerhässlich. Jetzt ist alles steuerhässlich ...

 

Nö, bei meinem erst ab 2018 gekauften Ausschütter ist gar nichts steuerhässlich.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 24 Minuten schrieb skrause:

 

Nö, bei meinem erst ab 2018 gekauften Ausschütter ist gar nichts steuerhässlich.

 

Das hängt von Deiner Definition von "steuerhässlich" ab. Was ist die denn?

 

Nach meiner ist jetzt alles immer steuerhässlich, weil ich noch mehr Aufwand bei allen Fonds habe und die järhlichen Abrechnungen  nach vielen Jahren noch auf den Verkauf und die Endabrechnung nachwirken und erst dann alles endgültig besteuert und verrechnet wird. Ich muss also alle Belege aufheben und alles super gut sortieren damit ich bei einem Verkauf nach sagen wir 20 Jahren noch alles nachvollziehen kann.

 

Aber klar. Wenn Du blind auf Banken und Staat vertraust wie die Lemminge auf ihren Vordermann, dann ist jetzt alles steuereinfach. Leute wie taxadvisor und kleinerfisch werden Dir aber sagen, dass doch etliche Steuerbescheinigungen und Abrechnungen der Banken nicht stimmen. Das entspricht auch meinen praktischen Erfahrungen ich hatte schon mehrere Banken, die verkehrt abrechnet bzw. bescheinigt hatten ... unter anderem auch Platzhirsche wie die DiBa.

 

Nachrechnen wird aber jetzt wesentlich komplizierter als früher.

 

Außerdem: Was ist mit Deinen Käufen von vor 2018 oder hattest Du da alles nur in Tagesgeld bei der Deutschen Bank? :lol:

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Schlumich

Was aber doch definitiv einfacher wird, ist das händische Raussuchen von Daten von Fonds, deren Zahlen zum Stichtag noch nicht auf dem Steuerformular erfasst waren. Oder sehe ich das falsch?

 

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Mangalica
vor 7 Stunden schrieb sparfux:

Das hängt von Deiner Definition von "steuerhässlich" ab. Was ist die denn?

 

"Steuerhässlich" bedeutet für mich, dass ich verpflichtet bin, die Anlage KAP abzugeben und/oder nach Jahren von selbst aktiv werden muss, um eine ansonsten garantierte Doppelbesteuerung zu verhindern. Das betrifft durch die Reform viele Fonds, die man schon vor 2018 in Besitz hatte, aber eber nicht ab 2018 erworbene Fonds. Und von letzterem spreche ich hier.

 

vor 7 Stunden schrieb sparfux:

Nach meiner ist jetzt alles immer steuerhässlich, weil ich noch mehr Aufwand bei allen Fonds habe und die järhlichen Abrechnungen  nach vielen Jahren noch auf den Verkauf und die Endabrechnung nachwirken und erst dann alles endgültig besteuert und verrechnet wird. Ich muss also alle Belege aufheben und alles super gut sortieren damit ich bei einem Verkauf nach sagen wir 20 Jahren noch alles nachvollziehen kann.

 

Welche Belege sind das denn, die man bei einem ab 2018 gekauften Ausschütter ohne Vorabpauschale aufbewahren muss? Wenn du damit jetzt auch die Kaufbelege für die FIFO-Besteuerung meinst, war aber schon immer alles steuerhässlich, auch normale Aktien. Dann stimmt deine Aussage "bisher gab es steuereinfach und steuerhässlich" aber nicht, jedoch meinstest du ja, dass man mit einem heute neu gekauften Fonds offenbar mehr Arbeit hat als früher mit einem "steuereinfachen" ETF.

 

vor 7 Stunden schrieb sparfux:

Außerdem: Was ist mit Deinen Käufen von vor 2018 oder hattest Du da alles nur in Tagesgeld bei der Deutschen Bank? :lol:

 

Die habe ich kürzlich verkauft, da ich ohnehin umschichten wollte. D.h. ich habe jetzt zweimal Arbeit mit der Steuererklärung und ab dem Steuerjahr 2019 ist dann wieder Ruhe.

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vanity
Am 26.4.2018 um 12:49 schrieb vanity:

HSBC ist jetzt auch soweit und hat die Besteuerungsgrundlagen für 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht (hier kein abw. Geschäftsjahr, Thesaurierung unerheblich).

 

Mir fehlt jetzt nur noch Vanguard, dann kann die Steuererklärung kommen.

 

Tztztz, Veröffentlichungsdatum 2017 ist nicht Geschäftsjahr 2017. Sorry für die Verwirrung und weiter warten!

Jetzt aber! Mitteilung über Ertragsthesaurierung beim HSBC (H4ZF bei mir, 0,234 USD/Anteil) per Ende 2017 ist jetzt im Postfach (DKB) eingetrudelt - im Bundesanzeiger ist aber noch nix zu finden. Vanguard fehlt immer noch.

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jkf

Auf meine Anfrage, bis wann die Besteuerungsgrundlagen für das Geschäftsjahr 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, hat mir HSBC u.a. mitgeteilt:

 

"Aufgrund des entsprechend hohen Aufkommens an Steuerberechnungen und -bescheinigungen wurde die gesetzliche Frist für die Veröffentlichung der steuerlichen Daten für das Geschäftsjahresende zum 31.12.2017 bis zum 31.12.2018 verlängert.  Wir sind bestrebt, diese Frist nicht auszuschöpfen, sondern beabsichtigen eine Veröffentlichung der von Ihnen angefragten Daten bis spätestens 15.05.2018. "

 

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Sucher
· bearbeitet von Sucher
Fragen präzisiert

Danke für die Hinweise @sparfux!

 

Ich habe trotzdem noch mehrere Fragen. Sorry, falls sie im Thread schon beantwortet worden sind. Wenn ich es verstanden habe, mache ich einen Sammel-Erklärungs-Thread auf (gibt es bisher leider nicht).

 

1. Alle Fonds, die in 2017 am KJ-Ende AGE produziert haben (=thesauriert haben) und kein deutsches Domizil haben, sind steuerhässlich, erfordern also eine Eingabe in Zeile 15 KAP. Korrekt?

 

2. Mein Broker Comdirect hat dies für alle, ihm zum Zeitpunkt der Steuererklärung bekannten, Fonds vorgenommen.  In meinem Fall:
 

a) Ausländer und thesauriert (nicht okay, aber automatisch in Steuerbescheinigung)

IE00B0M63177 iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Dist)

LU0875160326 db x-trackers Harvest CSI300 INDEX UCITS ETF (DR) 1D

IE00B0M63284 iShares European Property Yield UCITS ETF

 

b) Deutsches Domizil und thesauriert (damit okay)

IE00B87G8S03 iShares Pfandbriefe UCITS ETF (DE)

DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 (DE)

 

c) Ausländer zum Zeitpunkt der Steuerbescheinigung unbekannt (nicht okay und siehe 3.)

DE000A1C22M3 HSBC S&P 500 ETF

 

d) Ausländer und nicht thesauriert (damit okay)

LU0444607187 ComStage iBoxx € Sovereigns Inflation-Linked Euro-Inflation TR UCITS ETF

LU0392495023 ComStage MSCI Pacific TRN UCITS ETF

 

Die Kategorien müsste passen?

 

3. Auf meiner Steuerbescheinigung der Comdirect steht der Hinweis "nicht alle Erträge der ausl. Thesaurierer bekannt". Es betrifft den HSBC S&P500 DE000A1C22M3. Im Bundesanzeiger ist der seit heute drin.

- Es gibt eine Zwischenausschüttung vom 20.07. mit a) Betrag der Ausschüttung 0,2322011 (mit EUR-USD-Kurs vom 20.07.2017 noch umzurechnen)

- Eine Thesaurierung vom 31.12. mit b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,2341057 (mit EUR-USD-Kurs vom 31.12.2017 noch umzurechnen)

=> In einem normalen Jahr wäre er nicht steuerhässlich gewesen, da die Höhe der Ausschüttung ausreichen würde, die Steuern auf beide Sachverhalte zu bezahlen.

=> Er ist es aber trotzdem, da er dieses Jahr thesauriert und Ausländer ist.

 

Demzufolge muss ich die AGE in der Steuererklärung manuell in Zeile 15 KAP angeben.

Wert =  0,2341057 USD / 1,1993 USD/EUR (Bundesbank 2017-12) * #Anteile = 0,19520195 EUR * 1053 = 205,55 EUR

 

Korrekt?

 

4. Auf der Steuerbescheinigung der ING-DiBa ist der Hinweis auf fehlende Daten nicht. Das kann aber eigentlich gar nicht sein. Die Steuerbescheinigung kam dort viel früher und: 

- Ich habe dort ebenfalls den HSBC S&P500.

- Ich habe dort auch den iShares European Property Yield, der ebenfalls thesauriert hat, Ausländer ist und somit das gleiche Problem hat.

 

=> Was soll ich hier unternehmen? Auch selbst die Daten ergänzen? Oder einfach nichts machen und darauf berufen, dass es nicht auf der Steuerbescheinigung steht?

 

5. Kann man auch von den Banken eine korrigierte Steuerbescheinigung anfordern? Das wäre das einfachste...

 

6. Beim Verkauf in ferner Zukunft muss ich dann jeweils die Werte, die in Summe Zeile 15 ausmachen, abziehen. Korrekt?

 

7. Wie runden Banken? Beim Versuch nachzurechnen, komme ich nur auf Ergebnisse, die "in etwa" korrekt sind.

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Heidelbärger

Auch ich bin nicht der Experte, möchte aber noch folgendes ergänzen, fragen:

Der Ishares DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 (DE) hatte ausschüttungsgleiche Erträge zum 31.12.17 lt. Bundesanzeiger.

Müssen diese nicht auch in Zeile 15 Kap erklärt werden?

 

Bei Einträgen in Zeile 15, sollte man auch im Bundesanzeiger oder seiner Bankbescheinigung schauen, wie hoch die Quellensteuer auf diese Erträge war, diese kann man dann in Zeile 52 wieder eintragen.

 

Meine Frage: Beim Verkauf der ETFs in der Zukunft, ziehe ich dann den Saldo aus ausschüttungsgleichen Erträgen und Quellensteuer vom fiktiven Verkaufserlös zum 31.12.2017 ab um der Doppelbesteuerung zu entgehen, korrekt?

 

 

 

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Mangalica
vor 1 Stunde schrieb Heidelbärger:

Der Ishares DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 (DE) hatte ausschüttungsgleiche Erträge zum 31.12.17 lt. Bundesanzeiger. Müssen diese nicht auch in Zeile 15 Kap erklärt werden?

 

Nein, da das ein Fonds mit deutschem Domizil ist.

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aaron721
Am 8.5.2018 um 22:19 schrieb Sucher:

 

3. Auf meiner Steuerbescheinigung der Comdirect steht der Hinweis "nicht alle Erträge der ausl. Thesaurierer bekannt". Es betrifft den HSBC S&P500 DE000A1C22M3. Im Bundesanzeiger ist der seit heute drin.

- Es gibt eine Zwischenausschüttung vom 20.07. mit a) Betrag der Ausschüttung 0,2322011 (mit EUR-USD-Kurs vom 20.07.2017 noch umzurechnen)

- Eine Thesaurierung vom 31.12. mit b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,2341057 (mit EUR-USD-Kurs vom 31.12.2017 noch umzurechnen)

=> In einem normalen Jahr wäre er nicht steuerhässlich gewesen, da die Höhe der Ausschüttung ausreichen würde, die Steuern auf beide Sachverhalte zu bezahlen.

=> Er ist es aber trotzdem, da er dieses Jahr thesauriert und Ausländer ist.

 

Demzufolge muss ich die AGE in der Steuererklärung manuell in Zeile 15 KAP angeben.

Wert =  0,2341057 USD / 1,1993 USD/EUR (Bundesbank 2017-12) * #Anteile = 0,19520195 EUR * 1053 = 205,55 EUR

 

Korrekt?

 

 

Ich habe den HSBC S&P 500 ebenfalls (bei der commerzbank). Sie haben mir am 07.05.2018 eine Ertragsthesaurierung geschickt und ich habe angefragt ob ich auch eine korrigierte Steuerbescheinigung 2017 bekomme. Am Montag werde ich mehr wissen.

 

Meiner Meinung nach ist dein Vorgehen soweit korrekt, allerdings solltest du dir auch die gezahlten Quellensteuern anrechnen lassen können (siehe:

In diesem Fall 0,0330874 USD pro Anteil. Für deinen Fall also 0,0330874 USD / 1,1993 USD/EUR * #Anteile = 0,0275889 EUR * 1053 =  29,05 EUR

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Sucher

Danke sehr für den Hinweis zur Quellensteuer!

 

Anfragen zu aktualisierten Steuerbescheinigungen habe ich auch schon verschickt (an Comdirect und ING).

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Sucher
Am 11.5.2018 um 20:51 schrieb Sucher:

Danke sehr für den Hinweis zur Quellensteuer!

 

Anfragen zu aktualisierten Steuerbescheinigungen habe ich auch schon verschickt (an Comdirect und ING).

Update: Die Comdirect hat mir versprochen, eine neue zu schicken. Die DiBa weigert sich...

 

Jetzt fehlt mir die Thesaurierung eines ETFs auf den Steuerbescheinigungen und die eine Bank hat Hü und die andere Hott gemacht. Toll...

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Wayn0r

Mich macht dieses ganze Thema noch verrückt. Ich kämpfe immer noch mit der Consors, dass sie die Einstandswerte zum 01.01.2018 (oder ist es der 02.01.2018?) je Kauftranche an meine neue Bank überträgt. Consors hat nämlich einfach mehrere Kauftranchen bei der Übertragung in einer zusammengefasst. Hoffen wir mal, dass die es noch auf die Kette bekommen. Danach werde ich dann die Daten der fiktiven Veräußerung prüfen müssen und hoffen, dass diese korrekt sind und korrekt übertragen wurden.

 

Aber gut, eigentlich wollte ich etwas anderes:

 

Hier ist immer wieder die Rede von dem Rumpfgeschäftsjahr und daraus möglicherweise resultierende Thesaurierungen.

 

Ich habe folgende ETF ETF127/LU0635178014 und ETF110/LU0392494562.

Am 18.04.2018 landeten mehrere Dokumente bzgl. der Ertragsthesaurierung im Consors Postfach. In allen Dokumenten findet sich für die beiden ETF eine Ertragsthesaurierung pro Stk. von 0 €.

Auch gibt es seit dem 18.04.2018 eine entsprechende Bekanntmachung von Comstage für das Geschäftsjahr 01.07.2017 bis 31.12.2017. Auch hier stehen für beide ETF in den riesigen Tabellen überall eine 0.

 

Liege ich richtig, dass ich von der Problematik "Rumpfgeschäftsjahr" nicht betroffen bin und es mir bei späteren Verkäufen/in meiner Steuererklärung für 2017 keine Probleme bereiten wird bzw. ich es ignorieren kann? Zur Sicherheit hebe ich die Dokumente der Consors auf. Würdet ihr auch einen Auszug aus dem Bundesanzeiger aufbewahren?

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 4 Stunden schrieb Sucher:

Jetzt fehlt mir die Thesaurierung eines ETFs auf den Steuerbescheinigungen und die eine Bank hat Hü und die andere Hott gemacht. Toll...

Fehler im Bereich "nur nachrichtlich" der Steuerbescheinigung sind nicht schlimm. Wird diese Zahl überhaupt ans Finanzamt übermittelt?!? Du kannst einfach ausrechnen, was dort gestanden hätte, wenn du die Wert aus den Thesaurierungsbescheinigungen addierst. (Die offiziellen Zahlen gibt es im Bundesanzeiger.)

 

 

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