Das ist dann ein klassischer Fall von Steuerverkürzung, wenn die Fonds über das Kalenderjahresende gehalten wurden (und einer der Gründe für die Neuregelung, Du bist also quasi selber schuld ;-)). Und um dem Einwand vorzubeugen: Unkenntnis schützt weder vor Strafe noch vor korrekter Besteuerung.   Grundsätzlich hätte zum Jahresende jeweils eine Bewertung der (intransparenten) Fonds stattfinden müssen. Steuerpflichtig waren entweder 70% der Wertsteigerung vom 01.01.-31.12. mindestens ab