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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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odensee

Achso, ich dachte, man geht derzeit davon aus, dass der Gesetzgeber ab 2018 auf den persönlichen (Grenz-)Steuersatz umstellt. Ist das vom Tisch oder bin ich nur im falschen Thread?

Ja bist du. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer "zugunsten" des Grenzsteuersatzes wird zwar immer wieder mal von diversen Politikern (prominentester Befürworter: Schäuble) gefordert, ist aber noch nur Wahlkampf-Gerede. TaxAdvisor hat mal irgendwo abgeschätzt, dass es aufgrund der dann benötigen Gesetzesänderung sowie den Änderungen an der Bankensoftware usw. wohl frühestens 2020 soweit sein kann, wenn die nächste Regierung das nach der Wahl umsetzt. Aber wie gesagt: bisher nur Forderungen, keine Gesetzesvorlage, kein Beschluß..... vielleicht kommt es ja auch ganz anderes, wenn wir "schwarz-gelb" wählen (was ich im Fußball sowieso präferiere rolleyes.gif)

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Ich frage mich, ob es nicht noch schlimmer als oben angedeutet ist und für das am 31.12.2017 endende Rumpfgeschäftsjahr eine Thesaurierung durch den Fonds vorgenommen werden muss?

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tyr
· bearbeitet von tyr

Ich frage mich, ob es nicht noch schlimmer als oben angedeutet ist und für das am 31.12.2017 endende Rumpfgeschäftsjahr eine Thesaurierung durch den Fonds vorgenommen werden muss?

Können uns Privatanlegern nicht die Probleme der Kapitalanlagegesellschaften egal sein?

 

Mich interessiert viel mehr, welche Fonds ich als Privatanleger ab Januar 2018 halten sollte und was die optimale Strategie für den Jahreswechsel 2017 -> 2018 sein wird. Um das zu klären sind noch 11 Monate Zeit..

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Ich frage mich, ob es nicht noch schlimmer als oben angedeutet ist und für das am 31.12.2017 endende Rumpfgeschäftsjahr eine Thesaurierung durch den Fonds vorgenommen werden muss?

Können uns Privatanlegern nicht die Probleme der Kapitalanlagegesellschaften egal sein?

 

Mich interessiert viel mehr, welche Fonds ich als Privatanleger ab Januar 2018 halten sollte und was die optimale Strategie für den Jahreswechsel 2017 -> 2018 sein wird. Um das zu klären sind noch 11 Monate Zeit..

Nun, wenn die Kapitalanlagegesellschaft das Ende eines Geschäftsjahres veröffentlicht, dann muss wohl nach irgendeiner Regel etwas ausgeschüttet oder thesauriert werden und das gilt dann als zugeflossen, auch wenn thesauriert wird ("Ausschüttungsgleiche Erträge").

 

Ich hatte eigentlich vor nach Geschäftsjahresende "ehemals steuerhässliche" ETFs schon im Jahr 2017 zu kaufen. Falls aber Ende 2017 mit Ende des zu bildenden Rumpfgeschäftsjahres noch (zum letzten Mal) ausschüttungsgleiche Erträge veröffentlicht werden, müsste man die wohl versteuern, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden, mit den üblichen Problemen ("Steuerhässlichkeit").

 

Leider weiß ich nicht, wie man das herausfinden kann.

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west263

wenn Du unbedingt jetzt schon irgendetwas kaufen möchtest, dann kauf jetzt was steuereinfaches.

 

Wenn die Katze 2018 dann aus dem Sack ist, kannst Du es immer noch wieder verkaufen und dir was ex steuerhässliches ins Depot legen.

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noci

Hallo,

 

ich überlege gerade einen Sparplan mit 50 € auf den comstage MSCI World (thesaurierend) anzulegen. Diesen aufgrund der guten TD und bei comdirect, weil er dort kostenfrei ist.

 

Sparerpauschbetrag ist nicht ausgeschöpft, um diesen aber (zumindest teilweise) auszuschöpfen, ist geplant regelmäßig Anteile zu verkaufen und direkt wieder neu zu einzukaufen (Bei der geringen Sparsumme kann es ja etwas dauern, bis dies das erste Mal erforderlich ist).

 

Macht dieser ETF vor dem Hintergrund der Reform Sinn? Oder kann man das noch nicht einschätzen und sollte lieber bis 2018 warten?

 

Viele Grüße

 

 

 

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odensee

Macht dieser ETF vor dem Hintergrund der Reform Sinn? Oder kann man das noch nicht einschätzen und sollte lieber bis 2018 warten?

Wenn du den sowieso irgendwann verkaufen möchtest um anchließend wieder neu zu kaufen, kannst du DANN auch einen anderen nehmen.

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Fondsanleger1966

Wichtige Information von Odensee/Cosmos Direkt zur Änderung der Besteuerung von Fonds in einer Fondspolice durch das InvStRefG und das geänderte EkStG: http://www.wertpapie...ost__p__1071187

 

Darin:

 

"Ab dem 1. Januar 2018 ist bei der Berechnung des einkommensteuerpflichtigen Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen, dass 15% des Unterschiedsbetrages steuerfrei sind.

 

Die Freistellung gilt nur für die Teile des Unterschiedsbetrages die aus Investmenterträgen resultieren.

Zudem fallen unter die Befreiungsregelung nur Investmentfondsanteile, die ab dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden.

 

Wie diese steuerlich begünstigten Anteile zu ermitteln sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht hierzu in Kontakt mit dem Bundesministerium der Finanzen.

 

(...)

 

Das neue Investmentsteuergesetz sieht vor, dass die Erträge aus Aktien-, Misch- und Immobilienfonds je

nach Anlageschwerpunkt zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei gestellt werden.

Diese Teilfreistellung gilt nicht für Investmentfondsanteile, die den Kapitalanlagen eines Lebensversicherungsunternehmens zuzurechnen sind."

 

Es soll also einen Ausgleich für die neue Fondsbesteuerung geben (sogar mehr als das, weil sich diese sich ja nur auf inländische Dividenden, Immobilienerträge und -gewinne bezieht), aber definitiv keine Teilfreistellung.

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Peter23

"Zudem fallen unter die Befreiungsregelung nur Investmentfondsanteile, die ab dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden."

 

Wie ist das gemeint? Fallen darunter auch Gewinne, die ab 1.1.2018 anfallen aus Fonds, die davor gekauft wurden, gemäß fiktivem Verkauf. Das wäre logisch, aber klingt erstmal im Satz oben nicht so.

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vanity

Die Formulierung von Cosmos erscheint mir etwas missglückt. Im Gesetz steht dazu folgender Passus (neu eingefügt im EStG §20 (1) 6.)

 

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind 15 Prozent des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt;

 

Da kann ich nichts von Anschaffung ab 2018 erkennen, genau genommen nicht mal eine Herkunft des Unterschiedsbetrags ab 2018 (es sei denn, dass der Terminus Investmenterträge nur solche umfasst, die ab 2018 entstehen).

 

[mit dem Satzschnipsel "oder dürfen nicht ... abgezogen werden" fange ich überhaupt nichts an - bezieht sich auf einen negativen Unterschiedsbetrag?]

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Fondsanleger1966

Neue Fondssteuer des InvStRefG, Voraussetzung für Teilfreistellung sowie Anwendung auf Arero und Comstage: http://www.wertpapie...ost__p__1072235

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IRRer-Zins

Im Kommentar zum BewG stand nichts zu den Berechnungsdetails des Basiszinssatzes.

Da aber dort die Zinssätze der Vergangenheit angegeben sind, kann man sehen, dass der Basiszinssatz von der Rendite aus der Zinsstrukturkurve für 15-jährige Anleihen abgeleitet wird.

Möge das Rechnen um Vor- und Nachteile der neuen Besteuerung beginnen.

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IRRer-Zins
· bearbeitet von IRRer-Zins

Habe es mal durchgerechnet am Beispiel MSCI World Net. Die Spreads eines Vollthesaurierers sind im Vergleich zu einem steuerstundenden Vollthesaurierer nach aktueller Besteuerung.

Annahmen: Die Vorabpauschale wird dem Fondsvermögen entnommen (ohne Kosten). Besteuerung mit Abgeltungssteuer. Anlagezeitraum 10 Jahre und anschließender Verkauf.

 

Historisches Ergebnis mit zukünftiger Besteuerung, Währung Euro:

ohne Teilfreistellung: Nettorendite durchschnittlich ca. 10bp p.a. schlechter als bei aktueller Besteuerung

mit 30% Teilfreistellung: Nettorendite durchschnittlich ca. 40bp p.a. besser als bei aktueller Besteuerung

(jeweils nach approximierter Korrektur um evtl. zusätzliche Verlustvorträge aus der Vorabpauschalen)

 

Monte Carlo auf Basis der historischen Daten fällt sogar bei Teilfreistellung etwas besser aus, was ich aber auf die Verkettung der Renditen ohne ökonomische Hintergedanken (Zyklen usw.) schieben würde.

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Conni

Sorry für meine Frage wenn diese schon einmal gestellt wurde wie sieht es denn mit Aktien Besteuerung und der neuen Reform aus?

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odensee
vor 11 Minuten schrieb Conni:

Sorry für meine Frage wenn diese schon einmal gestellt wurde wie sieht es denn mit Aktien Besteuerung und der neuen Reform aus?

 

Bei Aktien ändert sich nichts. "Altbestand" von vor 2009 bleibt auch weiter steuerfrei.

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otto03
vor 13 Minuten schrieb Conni:

Sorry für meine Frage wenn diese schon einmal gestellt wurde wie sieht es denn mit Aktien Besteuerung und der neuen Reform aus?

 

 

Nennt sich das Gesetz "Reform der Aktienbesteuerung"?

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Conni

Nein tut es nicht deshalb ja meine Frage wichtig dabei was ich vergessen habe zu schreiben wie es bei Aktien Neukauf ab 2017/2018 gehandhabt wird,also wie bisher?

 

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Altair
· bearbeitet von Altair
vor 9 Minuten schrieb otto03:

 

 

Nennt sich das Gesetz "Reform der Aktienbesteuerung"?

 

Was für ein dämlicher Kommentar. Nennt sich das Gesetz "Reform der Fondbesteuerung?" ...

Das Gesetz nennt sich "Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz)". Dass Conni mit 2 Minuten googlen oder überfliegen des Threads die Antwort herausgefunden hätte, lasse ich mal dahingestellt. Anhand des Namens geht es jedenfalls nicht.

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odensee
vor 4 Minuten schrieb Conni:

Nein tut es nicht deshalb ja meine Frage wichtig dabei was ich vergessen habe zu schreiben wie es bei Aktien Neukauf ab 2017/2018 gehandhabt wird,also wie bisher?

 

Liest du auch Antworten, die man dir gibt? :rolleyes:

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Conni
· bearbeitet von Conni

Sorry ich habe es nichts gefunden und Google konnte mir auch nicht so gut helfen es geht dabei immer um Fonds aber keine Aktien.

@odensee

" Nennt sich das Gesetz "Reform der Aktienbesteuerung"?  Meinst du diese Antwort?

 

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odensee

Ich habe drei Einträge höher schon geschrieben, dass sich bei Aktien nichts ändert.

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Conni

Ja das habe ich verstanden danke aber du hast geschrieben "Altbestände"

Ich möchte aber ab diesem Jahr Aktien kaufen und darüber hinaus.

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odensee

Für neu gekaufte Aktien ändert sich auch nichts. Es geht nur um Fonds bei dem neuen Gesetz.

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Conni

Genau diese Antwort wollte ich hören!:D

Danke dir!

Dann kann es ja losgehen....

Aber betroffen bin ich als ETFler trotzdem habe zwar nur Ausschütter aber das dürfte dann ebenfalls mit in die neue Reform  aufgenommen sein/werden.

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Fondsanleger1966

 

vor 2 Stunden schrieb Conni:

Sorry für meine Frage wenn diese schon einmal gestellt wurde wie sieht es denn mit Aktien Besteuerung und der neuen Reform aus?

 

In manchen Gesetzen werden auch Vorschriften zu völlig anderen Rechtgebieten erlassen. Die Frage ist daher durchaus berechtigt - zumal das InvStRefG tatsächlich eine Neuregelung zur Besteuerung der direkten Aktienanlage enthält: Die Anforderungen an Erstattung der Kapitalertragssteuer sind neu definiert worden. M.W.n. ist das auch schon in Kraft, gilt also bereits jetzt. Genaueres bitte selbst im Gesetz nachlesen bzw. googlen (Stichwort Cum/Cum-Geschäfte). Geplant war, dass die neue 45-Tage-Regelung durch einen Freibetrag nicht den typischen Kleinsparer treffen soll.

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