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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

Ich bin mal so frei und eröffne ein neues Thema.

Die Sache passt zum Einen in mehrere existierende Themen rein und zum Anderen habe ich hierzu noch keine Anmerkung gelesen.

 

Im "Der Zertifikateberater" habe ich einen Bericht über eine eventuell geplante Änderung der Behandlung/Besteuerung von Fonds im Zuge der Abgeltungssteuer gefunden. Als möglicher Umsetzungszeitpunkt wird derzeit der 01.01.2014 gehandelt.

 

Auf der Agenda steht:

- Abschaffung des Fondsprivilegs

- Aufhebung des Bestandschutzes

 

Hat jemand hierzu bereits weitere Infos gesammelt?

DZB_April2012.pdf

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Akaman

Auf der Agenda steht:

- Abschaffung des Fondsprivilegs

- Aufhebung des Bestandschutzes

 

Hat jemand hierzu bereits weitere Infos gesammelt?

Ich jedenfalls nicht, weil ich erst durch dich von diesen Plänen erfahre. Danke!

 

Neben vielen anderen Folgen würde die hier anskizzierte mögliche Änderung ja die steueraufwandliche Benachteiligung der ausländischen Thesaurierer beenden. Grossartig! Sie würde nämlich beendet zugunsten einer Lösung, die dann wahrscheinlich auch für die inländischen einen entsprechenden Aufwand erfordert.

 

Schön, dass mit der Einführung der Abgeltungssteuer alles so einfach geworden ist, wie es uns damals versprochen worden war.

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Malvolio

Danke für den Artikel. Dieses Thema ist bisher völlig an mir vorbeigegangen.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Danke für den Artikel. Dieses Thema ist bisher völlig an mir vorbeigegangen.

Es ist nicht so neu. Clifford Chance hatte schon im Januar einen Newsletter dazu, der das Thema nicht nur durch die Zertifikatebrille betrachtet.

 

Nachtrag: hier ist der Bericht

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ceekay74

 

 

Danke Ramstein!

 

Besonders niedlich finde ich diesen Absatz:

 

Fazit:

Wollte man die vorstehende Problemliste abarbeiten und das heutige System der Investmentbesteuerung entsprechend anpassen, würde dies den Detaillierungsgrad deutlich erhöhen und die Besteuerungspraxis insb. bei Publikums-Investmentvermögen weiter erschweren. Das InvStG ist aber jetzt schon derart komplex, dass ein einfacher Fondsanleger i. d. R. nicht mehr in der Lage ist nachzuvollziehen, was er wie zu versteuern hat. Auch die Kreditwirtschaft, die Beraterschaft und die Finanzverwaltung stoßen an ihre Grenzen.

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B3n

Der Entwurf war am 26.04. in der Fianzminsterkonferenz.

Bei der bisherigen Geschwindigkeit der Neukonzeption wird schon in naher Zukunft mit einem entsprechenden Gesetz gerechnet, bzw vermutet das eine entsprechende Fassung bereits vorliegt.

Dafür spricht auch das mehere Überlegungen des BMF , die nach der Neukonzeption unnötig würden, seit längerer Zeit ruhen.

Die Verbände hatten auch zu beiden Entwürfen ( Dezember und Februar) Stellung genommen, allerdings wurden diese nur wenig beachtet.

 

Vorallem für betriebliche Anelger sowie Kleinanleger ist die Neukonzeption unvorteilfast. Aber auch Riesterverträge in Fonds würden nach dem aktuellen Entwurf sehr viel unaktraktiver.

Die Verbände haben auch deutlich ihre Meinung dazu geäußert das es für sie nur eine reine Steuererhöhung und keine Vereinfachung darstellt.

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Chartwaves

Als möglicher Umsetzungszeitpunkt wird derzeit der 01.01.2014 gehandelt.

 

Das liegt doch außerhalb der aktuellen Legislaturperiode, oder?

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Padua

Als möglicher Umsetzungszeitpunkt wird derzeit der 01.01.2014 gehandelt.

 

Das liegt doch außerhalb der aktuellen Legislaturperiode, oder?

 

Ja, die nächste Bundestagswahl ist spätestens im Herbst 2013. Aber das ist doch in der Vergangenheit ein häufig geübtes Spielchen, solche Dinge seinen "Nachfolgern" zu überlassen. Sollte dann der Effekt bei der Einführung von vielen negativ beurteilt werden, hat man in der neuen Legislaturperiode genug Zeit des Vergessens.

 

Gruß Padua

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

 

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Roter Franz

Wenn das wirklich so kommt wie angegeben " jährlich pauschale Wertzuwachssteuer" ist das das Todesurteil für meine Fonds.

Fonds schwanken alle und wenn ich innerhalb einer Haltedauer immer nur die Wertzuwächse p.a besteuern soll, die Verluste die p.a auch einmal entstehen können , nur aufwendig über die Anlage KAP gelten machen kann, bin ich draußen.

 

Ich habe die große Befürchtung, das die Fondsbranche, wie bei der Abgeltungssteuer, nach außen hin brüllt, aber wenn es Hart auf Hart kommt, von dem Finanzminister einknickt.

 

Griechenlad ist teuer. Irgendwo muß das Geld kommen.

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€-man
· bearbeitet von �-man

Vielleicht erlangt mein alter Hinweis - dass eine steuerlich geprägte Investition meist nicht der Hit ist - eine neue Bedeutung. Stichwort: Bestandsschutz.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Überrascht bin ich nicht. Nur die Geschwindigkeit lässt selbst mich erstaunen.

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Nudelesser

Das Thema Bestandsschutz für Anlagen vor 2009 hat eigentlich nichts mt der diskutierten Änderung der Besteuerung zu tun. Man könnte das neue Verfahren sowohl mt als auch ohne Bestandsschutz einführen. Wobei natürlich die Gefahr nicht ganz klein ist, dass die Gelegenheit genutzt wird, um dem Bürger eine verkappte Steuererhöhung unterzujubeln.

 

Die Autoren des Arbeitsgruppenpapiers stellen auf S.25 zwei Varianten vor und schreiben selbst

 

Die Arbeitsgruppe nimmt keine endgültige Bewertung vor. Über den weiteren Umfang des

Bestandsschutzes ist politisch zu entscheiden.

 

Es steht also jedem Wähler frei, vor der nächsten Wahl seinen Bundestagskandidaten zu befragen, wie er sich die Angelegenheit vorstellt. :D

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ceekay74

Wobei natürlich die Gefahr nicht ganz klein ist, dass die Gelegenheit genutzt wird, um dem Bürger eine verkappte Steuererhöhung unterzujubeln.

 

 

[ironie an]

Die ganze "Reform" dient doch auch nur dazu, die Profiteure der Finanzkrise angemessen an den Kosten zu beteiligen, so what.

[ironie aus]

 

90% der Bevölkerung werden doch "super, immer her damit" schreien, da es sie vermeintlich nicht betrifft, siehe Finanzmarkttransaktionssteuer, Vermögensabgabe, Vermögenssteuer, AV-Pflicht von selbständigen Sozialschmarotzern...

 

Der Bestandsschutz wird nicht ewig halten. Dafür sind die Taschen äh Kassen zu leer und der Zeitpunkt wäre auch günstig.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

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B3n

Ein kleines Update:

 

Der Entwurf war zwischenzeitlich in der Finanzministerkonferenz.

 

Es wird aber vorerst noch keinen Gesetzesentwurf geben, da erstmal noch ein Gutachten über die Auswirkungen der Reform in der derzeitigen Fassung eingeholt werden soll.

 

@ceekay74 Die Finanztransaktionssteuer würde einen Großteil der Bevölkerung betreffen, viele werden es aber nich realisieren da sie sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen. Aber z.B. jeder Fondssparer wird über die Transaktionen im Fonds von der Finanztransaktionssteuer betroffen sein, gleiches gilt für Altersvorsorge etc.

 

 

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ceekay74

@ceekay74 Die Finanztransaktionssteuer würde einen Großteil der Bevölkerung betreffen, viele werden es aber nich realisieren da sie sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen. Aber z.B. jeder Fondssparer wird über die Transaktionen im Fonds von der Finanztransaktionssteuer betroffen sein, gleiches gilt für Altersvorsorge etc.

 

 

Daher auch das "vermeintlich" in meinem Beitrag. Alle Steuern und Abgaben landen letzten Endes nun einmal beim Endverbraucher, ob nun direkt ausgewiesen wie z.B. Grund-, Mehrwert- und Ökosteuer oder durch einen höheren Gewinnzuschlag in der Kalkulation.

 

Wer allen Ernstes glaubt, dass sich Vermögensabgabe bzw. -steuer oder AV-Pflicht ohne finanzielle Belastungen auch für den oft genannten "kleinen Mann" einführen lassen, der irrt.

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

Kann vielleicht mal jemand mit einfachen Worten erklären, wie sich das Steuerkonzept auswirken würde auf Swap-ETFs, die vor 2009 angelegt wurden? Da wären hier bestimmt viele dankbar (mindestens mal ich :- ).

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ceekay74

Kann vielleicht mal jemand mit einfachen Worten erklären, wie sich das Steuerkonzept auswirken würde auf Swap-ETFs, die vor 2009 angelegt wurden? Da wären hier bestimmt viele dankbar (mindestens mal ich :- ).

 

Im besten Fall ändert sich nichts, wenn der Bestandsschutz für Altanlagen erhalten bleibt:

 

Die Arbeitsgruppe nimmt keine endgültige Bewertung vor. Über den weiteren Umfang des

Bestandsschutzes ist politisch zu entscheiden.

 

Im schlechtesten Fall soll eine jährliche "Vorabpauschale" nach diesem Schema erhoben werden:

 

post-21414-0-94222500-1341476213_thumb.jpg

 

In Zahlen ausgedrückt:

 

post-21414-0-82495600-1341476258_thumb.jpg

 

Die gezahlten Vorabpauschalen sollen dann beim Verkauf auf den zu versteuernden Veräußerungsgewinn angerechnet werden.

 

Die Screenshots sind aus dem in Ramsteins Beitrag #4 angehängten Bericht aus "Der Betrieb".

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Bärenbulle

Danke. ... Und auf die Vorabpauschale wird dann der Abgeltungssteuersatz angewendet oder kommt dann ein neuer bzw. Anderer Steuersatz zur Anwendung?

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ceekay74

Danke. ... Und auf die Vorabpauschale wird dann der Abgeltungssteuersatz angewendet oder kommt dann ein neuer bzw. Anderer Steuersatz zur Anwendung?

 

Nach dem Beitrag in "Der Betrieb" soll mit "Abgeltungswirkung besteuert werden", Steuersatz unbekannt.

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Stairway

post-21414-0-94222500-1341476213_thumb.jpg

 

Welches kranke Hirn denkt sich soetwas aus? Da bleibt nur auswandern.

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Herodot

Sowas passiert wohl wenn eine Expertengruppe das ganze vereinfachen soll. :lol: Es wird doppelt so schlimm und dreimal so teuer.

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Luxor

kann ich mir das so vorstellen, dass ich dann beim fondskauf den geschätzten zukünftigen gewinn obendrauf zahle? und beim verkauf wird dann verrechnet? zieht das nicht die rendite total runter?

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vanity

kann ich mir das so vorstellen, dass ich dann beim fondskauf den geschätzten zukünftigen gewinn obendrauf zahle? und beim verkauf wird dann verrechnet? zieht das nicht die rendite total runter?

Nö. Beim Fondskauf tut sich überhaupt nichts. Die Steuer fiele am Jahresende an, versteuert werden soll die Performance innerhalb des Berichtsjahres, vermindert um bereits versteuerte Ausschüttungen und gedeckelt auf 80% des Basiszins. Bei Verkauf wird dann gegengerechnet. Die Renditeeinbußen dürften sich in Grenzen halten, es entfällt u. a. der Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung bei bestimmten Fondskonstruktionen.

 

Im Prinzip ist das nichts anderes, als was jetzt schon bei Thesaurierern passiert (Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne), wobei allerdings dann auch Kursgewinne einbezogen werden. Im Endeffekt führt es zu einer Angleichung der Besteuerung der einzelnen Fondsmethodiken (thes./aussch., ausschüttungsgleiche oder -ungleiche Erträge).

 

Würde man auf die Deckelung verzichten und im Gegenzug Steuerstattungen bei im Saldo negativen Erträgen vorsehen, wäre das System perfekt.

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Malvolio

post-21414-0-94222500-1341476213_thumb.jpg

 

Welches kranke Hirn denkt sich soetwas aus? Da bleibt nur auswandern.

 

 

.... oder keine Fonds mehr kaufen.

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