michaelschmidt April 26, 2012 Ein Münchener Gericht hat einer Frau die komplette Riester-Rente weggepfändet. Das Urteil widerlegt die Behauptung der Versicherer, Riester sei vor Insolvenz geschützt. Bei der Rürup-Rente schätzen Juristen die Gefahr noch größer ein. http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/0,2828,829511,00.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 26, 2012 Doch,das ist sie.Man muss nur wissen,wie.Das geht auch aus dem Artikel eindeutig hervor und ist auch keine wirkliche Neuigkeit.Es gibt jetzt halt endlich einen Fall,den man medienwirksam verwursten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis April 26, 2012 · bearbeitet April 26, 2012 von Apophis Warum sollte sie auch. Mag vielleicht in der heutigen Zeit absurd anmuten, aber jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich. Unwilligen Schuldnern sollte nicht mehr bleiben als ein Scheibe trocken Brot und ein Glas Wasser pro Tag. Ausserdem wer Riester macht und dann noch nicht mal Zulagen beantragt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, entmündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 26, 2012 Naja,prinzipiell hast Du recht Apophis.Aber es kann auch einmal passieren,dass die Zulagenstelle oder der Anbieter etwas verbockt.Aber auch da hilft dann ein Blick in die jährliche Wasserstandsmeldung,Abteilung "gebuchte Zulagen". Steht da eine Null,sollte man stutzig werden,dann lassen sich derartige Fälle auch vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts April 26, 2012 Ein Münchener Gericht hat einer Frau die komplette Riester-Rente weggepfändet. Das Urteil widerlegt die Behauptung der Versicherer, Riester sei vor Insolvenz geschützt. Bei der Rürup-Rente schätzen Juristen die Gefahr noch größer ein. http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/0,2828,829511,00.html Dieser Artikel ist mal wieder ein wunderbares Beispiel dafür, dass man vollkommen unbefangen von jeglichem Fachwissen über irgendein Thema schreiben kann. Und so etwas nennt sich dann Journalismus Nur mal zwei Beispiele: [] Im Jahr 2008 kaufte die heute 43-Jährige bei einem großen Versicherer eine Riester-Rente [] [] Wer keine Zulagen für seine Riester-Rente zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Pfändungsschutz [] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll April 26, 2012 Aber auch da hilft dann ein Blick in die jährliche Wasserstandsmeldung,Abteilung "gebuchte Zulagen". Steht da eine Null,sollte man stutzig werden,dann lassen sich derartige Fälle auch vermeiden. Rein theoretisch: Die Anzahl der gleichzeitig vorhandenen und ggf. "besparten" Riesterverträge ist nicht limitiert, jedoch kann auf max. 2 Verträge die Zulage verteilt werden. Wie verhält sich der Pfändungsschutz bei einem dritten Vertrag, bei dem z.B. nie eine (anteilige) Zulage zugeteilt wurde? Ich gehe zwar davon aus, dass auch hier Schutz besteht, da die Zulage schließlich auf Grundlage aller (!) Einzahlungen festgelegt wird - aber sicher bin ich mir da nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 26, 2012 Hallo Boll, das ist in der Tat sehr theoretisch,aber eine durchaus berechtigte und interessante Frage.Ich kann Sie Dir nicht beantworten,werde aber mal ein Ohr bei der Zulagenstelle befragen.Vielleicht bekommt man dort eine verbindliche Aussage.. Grüße,Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nord April 26, 2012 Ariane K. indes hat es im Zuge der Privatinsolvenz und der verlorenen Riester-Rente im Grunde dreifach schwer erwischt. Ein Jahr zuvor war bereits ihrem Ehemann die Riester-Rente gepfändet worden. Auch er hatte die staatlichen Zulagen nicht beantragt. Hier verzichtete die Gesellschaft auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und zahlte das Vorsorgekapital des Ehemanns dem Insolvenzverwalter voll aus. Meine Güte, dann hat sie's aber auch nicht anders verdient. Sie hätte doch nur ein einziges mal die Zulage beantragen müssen, damit der Vertrag komplett geschützt ist. Spätestens nach der Geschichte mit ihrem Mann hätten doch sämtliche Alarmglocken klingeln müssen!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 April 26, 2012 ... Dieser Artikel ist mal wieder ein wunderbares Beispiel dafür, dass man vollkommen unbefangen von jeglichem Fachwissen über irgendein Thema schreiben kann. Und so etwas nennt sich dann Journalismus Das ist bei Journalisten Berufsvoraussetzung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan April 30, 2012 es ist doch vollkommen egal, ob das geld jetzt weg ist - oder aber die spätere auszahlung gepfändet wird ... pfändungsschutz auf das momentane kapital besteht ohnehin nur auf den höchstförderbetrag, die überzahlung könnte direkt gepfändet werden (und wird auch bereits praktiziert). bei einer PI stimmt der gläubiger nicht zu - sache erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag