Tooni April 22, 2012 Hallo zusammen, ich bin gerade dabei meine Depots aus steuerlicher Sicht neu zu sortieren und zu optimieren (z.B. Themen: Rettung von Altverlusten, Abgeltungssteuer, etc.) und dabei sind mir zwei Fragen gekommen, von denen ich die erste hier schon einmal stellen will (die zweite kommt dann in einem anderen Thread): Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist ja u.a. auch das Kaufdatum der Aktien (bleiben wir zuerst einmal nur bei Aktien, sonst würde es noch komplizierter und ginge dann am Thema vorbei...). Aber was genau gilt denn nun als Kaufdatum ? Gut - der einfache Fall ist schon klar: Irgendwann gekauft, jahrelang nichts verändert und heute verkaufen. Das ist klar ! Aber ich habe eine ganze Reihe von Aktien, mit denen in der Zwischenzeit alles Mögliche passiert ist: Da gibt es einfache Namensänderungen (mit und ohne Aus-/Einbuchung), Änderung der WKN/ISIN, Fusionen, Spin-Offs, Splits und Reverse-Splits, Kapital- Zusammenlegungen etc. - ich habe sicher noch was vergessen ! Meine Befürchtung ist nun, dass die Bank und das FA einige diese Änderungen u.U. wie einen Kauf werten könnte und daher das Datum der letzten Änderung als Kaufdatum annimmt ?! Ist meine Befürchtung berechtigt ? Oder gibt es da andere konkrete Regelungen, wie in solchen Fällen verfahren wird ? Wenn ja, wo kann man das nachlesen ? Was sind Eure Erfahrungen ? Habt Ihr schon ähnliche Fälle gehabt ? Es wäre schön, wenn sich einige der hier versammelten Steuer-Experten hier einmal äussern könnten. Vielen Dank und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von domkapitular google mal nach dem BMF-Schreiben vom 25.10.2004 (Zweifelsfragen zur AgSt). Da ist das meiste geklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni April 22, 2012 google mal nach dem BMF-Schreiben vom 25.10.2004 (Zweifelsfragen zur AgSt). Da ist das meiste geklärt. Ui ! Das erschlägt einen ja ! Zumal wenn man, (wie beim Datum vom 2004 zu erwarten...) sieht, dass das ganze inzwischen ergänzt und verändert wurde durch das BMF Schreiben vom 22.12.2009, welches wiederum erweitert wurde durch BMF v. 16.11.2010 Trotzdem Danke Wenn es sonst keiner mal in zwei Sätzen zusammenfassen kann, werde ich das dann wohl mal durcharbeiten müssen Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni April 23, 2012 Vielleicht hier : Link Prima - das gibt schon mal einen ersten groben Überblick. Sowas hatte ich mir ursprünglich gewünscht.Aber inzwischen bin ich ja mit dem Lesen der versch. BMF Schreiben schon etwas vorwärts gekommen und ich muss sagen: Wenn es sonst keiner mal in zwei Sätzen zusammenfassen kann, werde ich das dann wohl mal durcharbeiten müssen Diese Vorstellung war wohl etwas naiv. Das könnte ich auch nicht in zwei Sätzen zusammenfassen und hier gilt es eben, für jeden konkreten Fall individuell die Regelung herauszusuchen. Aber da bleibt für mich immer noch die Frage: Woher weiss ich denn (vor einem Verkauf), dass meine Bank das auch so rechnen wird, wie ich das annehme ? Ich habe da erhebliche Zweifel ! Hat schon mal jemand versucht, vor einem Verkauf seine Bank zu fragen, wie sie einem geplanten Verkauf abrechnen würde ? Also welchen Einstandspreis sie verwenden würde und welche steuerliche Behandlung sie anwenden würde ? Bei der CoDi gibt es dafür eine Steuersimulation (sehr vorbildlich), aber bei MaxBlue tappt man vollkommen im Dunkeln ! Macht eine Anfrage Sinn ? Hat jemand Erfahrungen ? Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 23, 2012 Vielleicht hier : Link Prima - das gibt schon mal einen ersten groben Überblick. Sowas hatte ich mir ursprünglich gewünscht.Aber inzwischen bin ich ja mit dem Lesen der versch. BMF Schreiben schon etwas vorwärts gekommen und ich muss sagen: Wenn es sonst keiner mal in zwei Sätzen zusammenfassen kann, werde ich das dann wohl mal durcharbeiten müssen Diese Vorstellung war wohl etwas naiv. Das könnte ich auch nicht in zwei Sätzen zusammenfassen und hier gilt es eben, für jeden konkreten Fall individuell die Regelung herauszusuchen. Aber da bleibt für mich immer noch die Frage: Woher weiss ich denn (vor einem Verkauf), dass meine Bank das auch so rechnen wird, wie ich das annehme ? Ich habe da erhebliche Zweifel ! Hat schon mal jemand versucht, vor einem Verkauf seine Bank zu fragen, wie sie einem geplanten Verkauf abrechnen würde ? Also welchen Einstandspreis sie verwenden würde und welche steuerliche Behandlung sie anwenden würde ? Bei der CoDi gibt es dafür eine Steuersimulation (sehr vorbildlich), aber bei MaxBlue tappt man vollkommen im Dunkeln ! Macht eine Anfrage Sinn ? Hat jemand Erfahrungen ? Gruß, Tooni Die genaue Auswirkung lässt sich meist nicht erkennen, aber eine Anfrage sollte zumindest als Antwort etwas zu Anschaffungskosten, Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage ergeben. Beim Verkauf von Finanzinnovationen konnten wir so zumindest die Steuerpflicht bisher immer abklären. Über die meisten Online-Zugänge lassen sich aber ja Depotwerte mit Einstandsdaten erzeugen. Die müssen nicht mit den steuerlichen Daten übereinstimmen, aber wenn es da nicht stimmt, wird sicherlich auch die Steuerberechnung in die Hose gehen. Meine Direktbank rechnet mir Stockdividenden steuerpflichtig unter Abzug von AbgSt ab, stellt die aktien aber in derDepotübersicht mit Null dar. In regelmäßigen Abständen reklamiere ich das und dann werden die Ak im System korrigiert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag