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LBO1987

Sterbegeldversicherung doch nicht so schlecht?

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LBO1987

Hallo,

 

eigentlich halte ich nichts von, so ist es ja Qausi nur in Klein, einer Kapitallebensversicherung.

 

Nun hat meine Schwiegermutter ein Angebot von Neckermann erhalten:

 

https://www.neckermann-versicherungen.de/sterbegeld

 

Sie zahlt 8,45 Euro bei eienr Versicherungsumme von 3000 Euro, 30 Jahre lang. Am Ende hat sie ~3000 Euro eingezahlt und sie ist, ab dem 3. Beitragsjahr immer, bis zum Tod, mit 3000 Euro versichert. Nach 30 Jahren muss auch nicht weiter eingezahlt werden(sie ist dann 80 Jahre Alt) und dennoch weiter versichert.

 

Wo ist der Hacken!? Das kann doch nicht sein. Ich weiß es, finde aber den Fehler nicht. Denn das wäre ja dann ein Verlustgeschäft des Versicherers. Könnt ihr mir helfen den Fehler zu finden so das ich ihr einfach erklären kann das sie den Mist nicht abschließen soll und lieber selbst sparen soll!?!

 

Oder gibt es den Hacken da gar nicht?! Denn so, hat sie es mir zumindest am Telefon gesagt, steht es in ihrem Angebot. Konnte es aber ebend nicht glauben.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Oder gibt es den Hacken da gar nicht?!

Doch, den Hacken gibt es. Sogar zwei davon.

 

Im Ernst: den Haken hast du doch vollständig beschrieben. Die Versicherung lohnt nur, wenn man früh stirbt.

 

Ich bin dagegen, irgendein Risiko zu versichern, das einen nicht in existenzielle Nöte bringen würde.

 

Alte Leute haben aber manchmal eine irrationale Angst, nicht beerdigt zu werden. Wenn Oma Schwiegermutter durch die 3k diese Angst nachhaltig verliert, ist das Geld wohl trotz allem gut angelegt.

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LBO1987

Aber selbst nach 30 Jahren hat sie ja nur 3000 Euro eingezahlt und ist dennoch weiter versichert. Das ist doch dann kein Haken sondern ein Vorteil weil sie danach weiter kostenlos versichert ist?! :blushing:

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Luxor
· bearbeitet von Luxor

mal ne andere überlegung: sie zahlt 8,45€ 30 jahre lang in einen sparplan ein, der 3% bringt. dann hat sie fast 5000€. nach ca 21 jahren hat sie mit dem selben sparplan mit 2100€ einzahlung schon die 3000€ erreicht. wenn man von einer lebenserwartung von ca 85+ ausgeht, dann weiß man wer hier den besseren schnitt machen wird.

noch dazu kann man, je nach anlageform zwischenzeitlich an das geld ran.

 

wie man sieht ist man nicht kostenpflichtig versichert.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Das ist doch dann kein Haken sondern ein Vorteil weil sie danach weiter kostenlos versichert ist?! :blushing:

Sie ist nicht weiter kostenlos versichert. Sie hat doch die gesamte Versicherungssumme bereits selbst aufgebracht (und hat nicht einen Cent Zinsen gesehen)!

 

Ansonsten gilt: s.o.

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LBO1987

Aaaaaaaaaa, mir geht ein Licht auf. :dumb:

 

Stimmt, Zinsen vergessen. Daaaaaaaaankkkeee.

 

Also ist das Quatsch wie ich finde. Danke euch ihr seid die besten!

 

Nun muss ich sie nur noch davon überzeugen es nicht abzuschließen, das war ja eh mein Plan. ^_^

 

Einen schönen Sonntag noch.

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Naja, Vorteile gibt´s natürlich auch. Das wäre z. B. die Vollauszahlung der Versicherungssumme, wenn es zum Unfalltod kommen sollte.

Es gibt Versicherer die das toppen und sogar die doppelte oder mehrfache Versicherungssumme in diesem Fall auszahlen.

Dann gibt es Versicherer, die bei entsprechend höheren Beitrag auch schon nach 1 Jahr Beitragszahlung leisten. (Wegen des erhöhten Beitrags, dann auch weiterhin ohne Gesundheitsprüfung) Für 3000,- € allerdings, kommt man heute nicht so gut unter die Erde. 5000,- sollten es wohl schon sein - das soll wohl der Durchschnittspreis sein.

 

 

Anders sieht dies bei einer Sterbegeldversicherung aus.

Da diese Absicherung zur Deckung der Bestattungskosten gedacht ist und

der Staat keine diesbezüglichen Leistungen mehr vorsieht, geniesst die Sterbegeldversicherung

einen Sonderstatus. Sie wird in vollem Umfang zum Schonvermögen gezählt

und ist folglich Hartz IV unverwehrtbar. Gleichzeitig können sogar die

Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Mehraufwand vom Sozialamt

übernommen werden.

Beispielsweise gilt die auch bei Ableisten des Wehrdienstes beim Bund

oder dem Zivildienst. Hier würden die Beiträge zur

Sterbegeldversicherung in vollem Umfang übernommen werden.

Insgesamt ist diese Regelung auch mehr als sinnvoll, da niemand dafür

bestraft werden darf, dass er durch Abschluss einer

Sterbegeldversicherung, mit der er seine eigenen Bestattungskosten

finanzieren möchte, über Gebühr belastet wird und gleichzeitig

schlechter behandelt wird als jemand, der keine diesbezügliche

Selbstinitiative zeigt.

Schließlich dient eine Sterbegeldversicherung nicht zum Aufbau von

Vermögen. Eine Sterbegeldversicherung bietet also auch Personen mit

niedrigem Einkommen, Rentnern oder Hartz-IV Empfängern die Möglichkeit

zu einem niedrigen und bezahlbaren Monatsbeitrag die Kosten der

Beerdigung abzusichern, um eigene Familienangehörige nicht finanziell zu

belasten.

 

 

http://www.sterbegel...g-und-hartz-iv/

 

Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

 

Beispiele von Schonvermögen sind Freibeträge bei Geldvermögen, ein angemessenes Fahrzeug oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie.

 

Angemessen sind im deutschen Sozialrecht im Rahmen selbstbewohnten Wohnraums Eigentumswohnungen bis 120 m² und Häuser bis 130 m² Wohnfläche für einen Vier-Personen-Haushalt. Leben in einem Haushalt mehr oder weniger Personen, sind im Regelfall pro Person 20 m² abzuziehen bzw. hinzuzurechen. Für Ein-Personen-Haushalte gelten die Untergrenzen von 80 m² in Eigentumswohnungen und 90 m² in Häusern. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Grundstücke, die in städtischen Gebieten 500 m² und im ländlichen Bereich 800 m² in der Regel nicht überschreiten dürfen.[1]

 

Die Vermögensfreigrenzen unterscheiden sich bei den Sozialleistungen: Bei der Sozialhilfe ist das Schonvermögen in § 90 SGB XII (und der Verordnung dazu) geregelt, die Freigrenze beträgt je nach Hilfeart 1.600 € bzw. 2.600 €. Der niedrigere Betrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der höhere Betrag gilt bei der Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen und bei den Hilfen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII, den früheren Hilfen in besonderen Lebenslagen.

 

Die Freigrenze von 2.600 € gilt über § 1836c BGB auch bei der Vergütung und dem Aufwendungsersatz für rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.

 

Beim Arbeitslosengeld II liegt die Freigrenze nach dem SGB II deutlich höher, sie beträgt mindestens 3.850 € und je nach Alter bis zu 10.800 € – ohne Altersvorsorge-Freibetrag; durch Ausschöpfen des Freibetrags für besondere Altersvorsorge-Konstruktionen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II kann das Schonvermögen insgesamt bis zu 61.050 € betragen (Volljährige ab Geburtsjahrgang 1964, Stand 17. April 2010). Über der Schongrenze liegendes Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden, bevor die Sozialleistung in Anspruch genommen werden kann. Hier bestehen Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten. Angespartes Schmerzensgeld z. B. gehört nicht zum verwertbaren Vermögen (§ 90 SGB XII i.V.m. § 253 BGB).

 

Schonvermögen bei der Berechnung des Elternunterhalts können in begrenzter Höhe auch Beträge zur Altersvorsorge enthalten.

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen

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LBO1987

Hallo und danke für deine Antwort.

 

Aber der Beitrag von Luxor hat mich vollends überzeugt und meine Schwiegermutter ebendso. Wenn man das Geld selbst anlegt kommt einfach viel mehr raus, außer sie stirbt in den nächsten ~15 Jahren. Davon ist nicht auszugehen. :-

 

Entweder sie wird das Geld regelmäßig aufs Tagesgeldkonto packen oder wir werden so nen kleinen Banksparplan anlegen. Aber bisher habe ich für solche Angebote maximal ~3 % Rendite gefunden. Da kommt das Tagesgeld quasi auch ran...

 

Wie dem auch sei, finde ich das alle mal besser als so ne Sterbegeldversicherung.

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jogo08

Meine unmassgebliche Meinung dazu: Gibt es sonst voraussichtlich keine Erbmasse aus der die Beerdigungskosten zu bestreiten sind?

 

Aus eigener Erfahrung (mein Vater ist vor eineinhalb Jahren verstorben) kann ich sagen, dass in der Regel bei vielen älteren Menschen zumindest soviel Geld vererbt wird, dass sich aufgrund der Beerdigungskosten für die Hinterbliebenen keine soziale Notlage ergibt.

 

Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee eine zielgerichtete Geldanlage zur Bestreitung meiner Beerdigung einzurichten.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Ich bin dagegen, irgendein Risiko zu versichern, das einen nicht in existenzielle Nöte bringen würde.

 

:thumbsup:

 

Aber ich sehe es ähnlich. Eine Beerdigung ist (soweit sie in einem sozialverträglichen Rahmen abläuft) bezahlbar und sollte wohl niemanden in den Ruin stürzen. Sollte das Erbe nicht ausreichen, muss man bei eigener Zahlungsunfähigkeit eben ein "Sozialgrab" beantragen und das Erbe ausschlagen.

 

Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee eine zielgerichtete Geldanlage zur Bestreitung meiner Beerdigung einzurichten.

 

Jap. Entweder ich hab dann noch genügend Geld oder eben nicht. Aber zielgerichtet Risiko mit Versicherung abzudecken ... Unsinn

 

Gruß Kevin

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webber
· bearbeitet von webber

in der Gesamtsumme stimmt das besitmmt, das man dann das Erbe ausschlagen könnte. Nur hatten wir hier erst vor kurzem familiär eine Beerdigung. Da meinte der es organisiert hat, er würde sich eher einen Bagger mieten und das Grab ausheben, bevor er den Friedhof bezahlen müsste (nur für das Ausheben), wenn es gehen würde ...

Immer diese staatlichen Monopole.

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Bassinus

in der Gesamtsumme stimmt das besitmmt, das man dann das Erbe ausschlagen könnte. Nur hatten wir hier erst vor kurzem familiär eine Beerdigung. Da meinte der es organisiert hat, er würde sich eher einen Bagger mieten und das Grab ausheben, bevor er den Friedhof bezahlen müsste (nur für das Ausheben), wenn es gehen würde ...

Immer diese staatlichen Monopole.

 

Kirchliche Monopol bitte!

 

Wird denke ich auf kurz oder lang auch noch kippen :) Warte mal aufn EUGH

 

Ich bin Atheist ... wieso muss ich mich auf einem kirchlichen Friedhof beerdigen lassen? Ostsee tut es auch :)

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

...Ich bin Atheist ... wieso muss ich mich auf einem kirchlichen Friedhof beerdigen lassen? Ostsee tut es auch :)

 

Ist doch kein Problem...

http://www.seebestattungen-ostsee.de/

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Bassinus

...Ich bin Atheist ... wieso muss ich mich auf einem kirchlichen Friedhof beerdigen lassen? Ostsee tut es auch :)

 

Ist doch kein Problem...

http://www.seebestattungen-ostsee.de/

 

GENIAL!

 

:D

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

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swingkid

Zunächst einmal möchte ich mich Jogos Beitrag anschließen:

Meine unmassgebliche Meinung dazu: Gibt es sonst voraussichtlich keine Erbmasse aus der die Beerdigungskosten zu bestreiten sind?

Aber auch kurz noch einmal auf Luxors Beitrag eingehen. Hier wird, wie so oft, Sparvorgang mit Risikoabsicherung verwechselt. Natürlich lohnt sich bei immer längeren Laufzeiten der Sparvorgang. Darum geht es aber nicht. Die Versicherung zahlt nach einer kurzen Wartezeit den vollen Betrag aus. Es ist wie immer mit biometrischen Risiken, die über eine Versicherungslösung gedeckt werden: Treten Sie nicht oder sehr spät ein, kann man sich ärgern, weil eine andere Anlage rentierlicher gewesen wäre. Tritt der Fall nach 5 oder 10 Jahren ein, wäre ich mit einer Versicherung besser gefahren. Nicht mehr, nicht weniger. Aber bitte nicht immer unter Renditegesichtspunkten betrachten. Und wer weiss, dass er in den nächsten x Jahren nicht krank wird oder stirbt, ist eh fein raus. Hellseher sind am Arbeitsmarkt äußerst begehrt wink.gif.

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Luxor
Aber auch kurz noch einmal auf Luxors Beitrag eingehen. Hier wird, wie so oft, Sparvorgang mit Risikoabsicherung verwechselt.

 

Meiner Meinung nach kann man bei solchen relativ kleinen Summen dies schon mal gleichsetzen. Andere, wirklich existenzielle Risiken kann man nicht durch sparleistung ausgleichen. Wenn ich es nicht schaffen würde die Beerdigung aus meinem Notgroschen bezahlen zu lassen, würde ich das Geld lieber ausgeben als es in so ein Produkt zu investieren. Aber wie schon ein Vorschreiber meinte: Wenn es zu einem guten Gefühl beim Versicherten beträgt, soll er es abschlieen

 

Grüße

 

Luxor

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Padua

in der Gesamtsumme stimmt das besitmmt, das man dann das Erbe ausschlagen könnte. Nur hatten wir hier erst vor kurzem familiär eine Beerdigung. Da meinte der es organisiert hat, er würde sich eher einen Bagger mieten und das Grab ausheben, bevor er den Friedhof bezahlen müsste (nur für das Ausheben), wenn es gehen würde ...

Immer diese staatlichen Monopole.

 

Kirchliche Monopol bitte!

 

Wird denke ich auf kurz oder lang auch noch kippen :) Warte mal aufn EUGH

 

Ich bin Atheist ... wieso muss ich mich auf einem kirchlichen Friedhof beerdigen lassen? Ostsee tut es auch :)

 

Wieso, musst Du doch garnicht. In fast jeder Stadt gibt es einen städtischen Friedhof bzw. Gemeindefriedhof. Meine Angehörigen sind jedenfalls alle auf dem nichtkirchlichen städischen Friedhof bestattet worden. Einen Bagger kann man da aber auch nicht mitbringen. :)

 

Gruß Padua

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gebe_nix

Die meisten (mir scheint fast alle) Friedhöfe in Deutschland sind in kommunaler Hand. Die Unterschiede in den Gebühren sind dabei durchaus gravierend.

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lacerator1984

Die meisten (mir scheint fast alle) Friedhöfe in Deutschland sind in kommunaler Hand. Die Unterschiede in den Gebühren sind dabei durchaus gravierend.

 

An der Höhe der Gebühren ist in der Regel die Dimension der Friedhöfe schuld, die in den 70ern viel zu groß geplant wurden. Die Tendenz zu Urnenbeisetzungen und Verstreuungen trägt auch dazu bei.

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