harke April 21, 2012 Liebe ForenteilnehmerInnen, ich befasse mich gerade mal wieder mit dem Thema Altersvorsorge. In diesem Zusammenhang habe ich meine auch meine fondgebunde Lebensversicherung mal genauer angeschaut. WWK Tarif gw12 ursprünglicher beginn: 1993 technischer beginn: 1999 ablauf 2033 mit 60 Jahren Fond: wwk select chance Der Rückkaufwert beträgt aktuell 5500 Euro. Eingezahlt habe ich inzwischen aber schon über 9000 Euro. Bei einer aktuellen Sparrate von 58 Euro(5%Dynamik). Nun ist es nicht so dass ich ganz dringend das Geld brauche aber ich Frage mich schon, wie es funktionieren soll dass ich in 20 Jahren mit Gewinn da raus gehe. Sowohl in diesem Forum als auch auf anderen Seiten lese ich immer wieder dass es sinnvoller ist die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen als zu kündigen. Ich verstehe aber noch nicht warum das so ist. Wenn die laufenden Kosten weiterhin dem Deckungskapital entnommen werden, geht doch auch nochmal so einiges an Euros dabei drauf. Der Versicherungsberater bei dem ich war hat beide Optionen in den Raum gestellt. Ihm ging es aber vermutlich vor allem darum, mehr Kapital für die Rentenversicherung die er mir andrehen wollte freizumachen. Ich persönlich habe ohnehin ein Problem mit diesen ganzen Fondgeschichten. Bin so eher der Tagesgeldkontotyp. Ich möchte nun aber auch nicht völlig irrational handeln. Würde mich sehr über ein paar Rückmeldungen freuen. Harke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 April 21, 2012 Hallo und Willkommen hier im Forum Harke Also zunächst mal zahlst Du viele Gebühren die meist in den ersten Jahren gezahlt werden dazu ist dieser Fonds ein schlechter Dachfonds, d.h. in diesem Fonds stecken andere Fonds. WWK Select Chance.pdf Wenn die Gebühren jetzt alle bezahlt sind kann es Sinn machen einfach den Fonds zu tauschen, da mußte aber mal bei Deiner Versicherung nach fragen was die dort anbieten. Oder aber Du machst ein Ende, am Besten erkundige Dich mal bei Deiner Versicherung. Ghost_69 :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart April 21, 2012 ich kenne ein änliches beispiel. eine kollege von mir hat auch in sowas fast 20 jahre eingezahlt. ich bin mir jetzt nicht ganz sicher,etweder hat er nach 20 jahren 2% gewinn gemacht oder es war ein leichter verlust. im grunde hat nur einer etwas davon gehabt, die versicherung. er hat nach 20 jahren gekündigt und macht auch alles selber und hat fast keine versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter April 21, 2012 · bearbeitet April 21, 2012 von odenter Also unabhängig von der Versicherung. Beitragsfrei ist sicher nicht falsch. Ich selbst habe z.B. eine Direktversicherung der Allianz, ebenfalls Beitragsfrei, da noch nicht kündbar. Ist eh noch nicht viel Geld drin. Vielleicht ist das hier: interessant für Dich. Dort wird unter anderem erklärt warum Du EUR ~9000 eingezahtl hast der Rückkaufswert aber nur EUR ~5500 beträgt. Ausserdem fand ich die Information bezüglich der Auszahlung bei Schwierigkeiten der Gesellschaft ganz interessant. In wie weit das rechtlich stimmt was dort erzählt wird können andere hier sicher mehr sagen. Auch nicht ob dieser Rico Albrecht seriös ist oder nicht. Ich persönlich würde das Ding verkaufen, und den Rückkaufswert in Divendenstarke Aktien investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 April 22, 2012 Hier gibt es eine schöne Zusammenfassung: Ghost_69 :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harke April 22, 2012 Liebe ForenteilnehmerInnen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Auch wenn diese dazu geführt haben dass zu meiner Ratlosigkeit nun auch Wut kommt. Wut vor allem auf mich selber, meine Blödheit und Naivität. Aber auch auf diverse Versicherungsmakler die alle nur mein "Bestes" wollen, mein Geld. Ich werde mich bei der WWK erkundigen welche Optionen es zu welchen Bedingungen es gibt und versuchen Schadensbegrenzung zu machen. Zum Glück habe ich den Riestervertrag den man mir neulich andrehen wollte noch nicht unterschrieben. Da hat der Typ mir am Bildschirm gezeigt wieviel Rente ich mal bekomme und das sollte ich dann elektronisch unterschreiben. Da habe ich mich natürlich geweigert und mir den Vertrag auf cd brennen lassen. Zuhause habe ich dann gesehen dass ich meine Unterschrift unter ca.57 Seiten "kleingedrucktes" gesetzt hätte von dem ich das meiste nicht verstehe. Das was ich verstehe hört sich wiederum nicht so toll an. Beim obligatorischen Beraterbogen hat er z.B. angekreuzt dass ich renditeorientiert bin. Das stimmt nicht und er hat mich auch gar nicht danach gefragt. Ich bin eher sicherheitsorientiert. Nach dem ich vor ein paar Jahren schonmal richtig verarscht wurde, ziehe für mich nun die Konsequenzen und werde die Dinge nun selber in die Hand nehmen., auch wenn das bedeuten kann das ich mein Geld auf ein Tagesgeldkonto packe. Da weis ich wenigstes wie es funktioniert. Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag Heike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 April 22, 2012 Liebe ForenteilnehmerInnen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Auch wenn diese dazu geführt haben dass zu meiner Ratlosigkeit nun auch Wut kommt. Wut vor allem auf mich selber, meine Blödheit und Naivität. Aber auch auf diverse Versicherungsmakler die alle nur mein "Bestes" wollen, mein Geld. Ich werde mich bei der WWK erkundigen welche Optionen es zu welchen Bedingungen es gibt und versuchen Schadensbegrenzung zu machen. Zum Glück habe ich den Riestervertrag den man mir neulich andrehen wollte noch nicht unterschrieben. Da hat der Typ mir am Bildschirm gezeigt wieviel Rente ich mal bekomme und das sollte ich dann elektronisch unterschreiben. Da habe ich mich natürlich geweigert und mir den Vertrag auf cd brennen lassen. Zuhause habe ich dann gesehen dass ich meine Unterschrift unter ca.57 Seiten "kleingedrucktes" gesetzt hätte von dem ich das meiste nicht verstehe. Das was ich verstehe hört sich wiederum nicht so toll an. Beim obligatorischen Beraterbogen hat er z.B. angekreuzt dass ich renditeorientiert bin. Das stimmt nicht und er hat mich auch gar nicht danach gefragt. Ich bin eher sicherheitsorientiert. Nach dem ich vor ein paar Jahren schonmal richtig verarscht wurde, ziehe für mich nun die Konsequenzen und werde die Dinge nun selber in die Hand nehmen., auch wenn das bedeuten kann das ich mein Geld auf ein Tagesgeldkonto packe. Da weis ich wenigstes wie es funktioniert. Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag Heike Hallo Heike Zum Thema Riester habe ich auch einen schönen Beitrag von einem öffentlichen rechtlichen Sender: Dauert zwar 45 Minuten, aber der Beitrag lohnt sich. Ich würde Dir Tagesgeld, Festgeld und ein eigenes Depot empfehlen, wie hier viele selber machen. Ghost_69 :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von webber Hier gibt es eine schöne Zusammenfassung: Ghost_69 :- man muss aber aufpassen, was für Videos man nimmt. Hoffe mal das deines so stimmt. hier wird eine Lebensversicherung auch kritisch gesehen: Eigentlich ist er aber ein Blender und versucht seine eigene Interessen zu vertreten: Er gibt falsche Informationen raus oder interpretiert sie falsch, nutzt falsche Vokabeln und gibt einen angeblichen Enteignungsparagraphen §89 VAG bekannt. Vollkommener Blödsinn was er da sagt. Also immer die Eigeninteressen herausfinden! Er macht einen Eindruck wie Hr. Müller. Akademisch ist das jedenfalls nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von odenter Ich hab den Paragraphen mal gesucht. http://dejure.org/gesetze/VAG/89.html Ich bin kein jurist, aber da steht ganz klar die Zahlungen können verboten werden. Enteignung würde ich das auch nicht unbedingt nennen, eher Pech. Aber es gibt ja auch Menschen die bezeichnen hohe Steuern als Enteignung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von webber Für mich klang das eher danach, dass das ein Insolvenz-Paragraph ist. Also wenn ein Unternehmen Pleite ist, kann es ja auch nicht mehr zahlen. Wie denn auch? Man darf aber nicht vergessen, dass dann Protektor einspringt, was aber natürlich auch im Worst-Case keine Sicherheit ist. Es ist halt nichts sicher ... und dann noch den Eindruck zu vermitteln, das Lebensversicherungen nur spanische und griechische Staatsanleihen besitzen ist auch unseriös, das auch Pfandbriefe dabei sind, besicherte Kredite etc. wird extra verschwiegen, damit man schön Angst schüren kann ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter April 22, 2012 · bearbeitet April 23, 2012 von odenter Für mich klang das eher danach, dass das ein Insolvenz-Paragraph ist. Also wenn ein Unternehmen Pleite ist, kann es ja auch nicht mehr zahlen. Wie denn auch? Man darf aber nicht vergessen, dass dann Protektor einspringt, was aber natürlich auch im Whorst-Case keine Sicherheit ist. Es ist halt nichts sicher ... und dann noch den Eindruck zu vermitteln, das Lebensversicherungen nur spanische und griechische Staatsanleihen besitzen ist auch unseriös, das auch Pfandbriefe dabei sind, besicherte Kredite etc. wird extra verschwiegen, damit man schön Angst schüren kann ... Ja das stimmt natürlich. EDIT: Was mir persönlich z.B. nicht gefällt ist der Hinweis, in dem von mir genannten Video oben, der Hinweis auf Gold. Ist für mich bischen Goldbug mässig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TimdZ April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von TimdZ (...) nutzt falsche Vokabeln und gibt einen angeblichen Enteignungsparagraphen §89 VAG bekannt. Vollkommener Blödsinn was er da sagt. (...) Dass Rico Albrecht im Zusammenhang mit § 89 VAG von einem "Enteignungsparagraphen" spricht, ist sicherlich arg populistisch und was generell von ihm zu halten ist, sicherlich - so wie Du das im Kontext der Eigeninteressen angedeutet hast - hinterfragenswert. Aber, was sagt § 89 VAG eigentlich? § 89 VAG (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. (2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Ganz ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Staatsgewalt (und somit auch in die Aufsichtsbehörden - hier BaFin) geht nicht so weit, dass ich mir nicht ausmalen könnte, dass im Anbetracht weiterer grundlegender volks- und finanzwirtschaftlicher Verwerfungen, vom im Absatz 2 beschriebenen Recht Gebrauch gemacht würde. Nun könnte man einwenden, dass dies doch nur vernünftig sei. Prinzipiell einverstanden, aber unter Bezugnahme auf Absatz 1 Satz 1, wo es heißt, "zum Besten der Versicherten" ist dieser Paragraph geeignet, mir vor Rührung die Tränen in die Augen zu treiben. Derlei Begriffe ohne Legaldefinition unterliegen mithin der Auslegung und bergen grundsätzlich ein Mißbrauchsrisiko. Wie gesagt: so lange wir in einigermaßen geordneten Bahnen unserer Volkswirtschaft am Funktionieren zusehen und in ihr tätig sein können, macht mir § 89 VAG keine Angst, aber wehedem... Die Historie (auch Deutschlands) ist gespickt mit Beispielen in denen der Staat doch nur "zum Besten" seines Volkes handeln wollte. VG Tim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 22, 2012 Enteignen darf der Staat so oder so. Da brauch es gar kein VAG, das Grundgesetz reicht da aus. Immer die Panikmache... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TimdZ April 22, 2012 Enteignen darf der Staat so oder so. Da brauch es gar kein VAG, das Grundgesetz reicht da aus. Immer die Panikmache... Naja, einen Unterschied gibt es schon: Die von Dir referenzierte Regelung des Grundgesetzes kann nur "zum Wohle der Allgemeinheit" angewandt werden. Zur Anwendung des Regelung im VAG genügt "das Beste der Versicherten". Was wird sich wohl leichter umsetzen lassen? Panikmache? Ich würde es eher als aufgeklärte Wachsamkeit bezeichnen VG Tim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von webber Enteignen darf der Staat so oder so. Da brauch es gar kein VAG, das Grundgesetz reicht da aus. Immer die Panikmache... Was wird sich wohl leichter umsetzen lassen? Panikmache? Ich würde es eher als aufgeklärte Wachsamkeit bezeichnen »Vermeidung des Insolvenzverfahrens geboten«: ausreichend ist, dass das VU in absehbarer Zeit ohne Eingreifen der Aufsichtsbehörde zahlungsunfähig wird. Bei der Beurteilung, ob die Insolvenzvermeidung geboten ist, sind vorrangig vor den Interessen der Allgemeinheit die Interessen der Versicherten zu berücksichtigen. Dabei ist eine Abstufung nach der sozialen Relevanz der Versicherungssparte vorzunehmen. Die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ist bei der Lebensversicherung und bei der Krankenversicherung mehr, bei der Rechtsschutzversicherung weniger geboten. Aus: Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht Ist alles im Sinne des Versicherten: Herabstufung ist sinnvoller als Insolvenz, wo es gar nix gibt. Je nach Größe des Versicherers ist aber Protektor nicht zu vergessen. ist somit eigentlich auch alles andere als staatliche Enteignung. Zum Schutz der Versicherten halt ... Die Klausel ist eigentlich für den Versicherten bestens: Der Versicherer muss risikoavers handeln, damit die Aufsichtsbehörde nicht eingreift. Sonst könnte der Versicherer Renditen von 15 % versprechen, es als sicher verkaufen und investiert doch nur in Rohstoffe ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TimdZ April 23, 2012 Ist alles im Sinne des Versicherten: Herabstufung ist sinnvoller als Insolvenz, wo es gar nix gibt. Je nach Größe des Versicherers ist aber Protektor nicht zu vergessen. ist somit eigentlich auch alles andere als staatliche Enteignung. Zum Schutz der Versicherten halt ... Die Klausel ist eigentlich für den Versicherten bestens: Der Versicherer muss risikoavers handeln, damit die Aufsichtsbehörde nicht eingreift. Sonst könnte der Versicherer Renditen von 15 % versprechen, es als sicher verkaufen und investiert doch nur in Rohstoffe ... Wie schon oben angedeutet: prinzipiell hast Du freilich recht und der Gesetztestext wurde mit Sicherheit im Sinne der Versicherten formuliert und soll originär auch in diesem Sinne Anwendung finden, was er unter halbwegs geordneten gesamtwirtschaftlichen Bedingungen auch tun wird. Nur: es ist mit Sicherheit nicht verkehrt, den besagten Paragraphen für den Fall zugrunde zu legen, dass der Staat auf Enteignungstour ist. Will er sich nicht den Status als Rechtsstaat absprechen lassen, wird er sich auf die geltenden Gesetze stützen müssen, um mannigfach und vielgestaltig "enteignen" zu können und hierfür ist § 89 (2) VAG bestens geeignet - wie gesagt: für jenen Extremfall, dass letztendlich eh schon alles Wurscht ist, weil wir dann noch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben werden als den Restwert einer Lebensversicherung... Wahrscheinlich ist der Debitismus hier im Forum nicht gerne gesehen, aber als Stichwort sei er mal genannt und ich bin mir nicht sicher, dass wir den volkswirtschaftlichen Drahtseilakt, den Europa derzeit vollzieht, auf Sicht von - wenn ich von mir ausgehe - 30 Jahren heil überstehen, ohne dass die viel zitierte Mittelschicht (wohl der Hauptabnehmer von Lebensversicherungen) nachhaltig gemolken wird. Aber das wird allmählich alles off-topic und hilft der Thread Openerin wohl nicht unmittelbar. Jedenfalls: solltest Du unserer Staatsgewalt so unerschöpflich trauen, beneide ich Dich darum (ehrlich!). Ich kann es nicht (mehr). VG Tim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harke April 23, 2012 Aber das wird allmählich alles off-topic und hilft der Thread Openerin wohl nicht unmittelbar. Die entfachte Diskussion hilft mir in der Tat nicht unmittelbarweiter, sie bestätigt jedoch meine Befürchtung das ich letztendlich nichts und niemandem Vertrauen kann. Zumindest nicht im Bezug auf Finanzen über einen so langen Zeitraum. Keinem Versicherungsmakler aber auch nicht dem Staat. Ich habe mich heute bei der Versicherung nach verschiedenen Optionen wie Beitragsfreistellung und Kündigung erkundigt. Dabei kam auch zur Sprache das ich die Versicherung schon mal beliehen hab. Kann ich mich echt nicht daran erinnern. Weiss nur noch dass ich damals arbeitslos war und mich beitragsfrei stellen musste? Ist eigentlich nicht meine Art mir Geld zu leihen. Habe die relevanten Unterlagen nochmal angefordert. Vieleicht relativiert sich das mit dem Verlust ja auch ein wenig. Trotzdem werde ich mich wohl ein wenig in die Materie einarbeiten müssen um nicht sinnlos Geld zu "verbrennen" was ich später mal brauche. LG Heike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag