LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Eine Seite zuvor hast Du es selbst erwähnt. Der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen... Das man auf Pensionen auch Steuer zahlt, nämlich Einkommensteuer, aber auf ein Vermögen bisher nicht, scheint hier bei allen Beteiligten ausgeblendet zu werden. Kannst Du oder willst Du nicht verstehen? Für Pensionen werden selbstverständlich Steuern gezahlt, genau so wie auf Erträge aus Zinsen oder Dividenden Steuern gezahlt werden. Der Unterschied ist, dass im einen Fall der Kapitalstock besteuert wird und im anderen Fall nicht. Das ist doch genau das, was ich sage. Nach dem hier diskutierten Modell hat ein Selbstständiger bei der Bemessung der Abgabe 380.000 Euro für Altersvorsorgevermögen frei. Alles darüber würde unter Berücksichtigung der weiteren Freibeträge mit 15% belastet. Ein Angestellter, späterer Rentner oder ein Beamter, späterer Pensionär hat diesen Altersvorsorge-Freibetrag nicht. Ein Selbstständiger hat also erstmal 1.380.000,00 € frei, die überhaupt nicht berücksichtigt werden. Nur das, was über diesen Betrag hinausginge, würde mit 15% besteuert. Wenn dann noch Betriebsvermögen dazu kommt, könnte sich die Summe nochmal um 5.000.000,00€ erhöhen, ohne dass auch nur ein Cent fällig würde. Deine Rechnung mit den angenommenen 20 Jahren Ruhestandsdauer ist ohne Kenntnis des tatsächlich erreichten Lebensalters einfach nur zu ignorieren, weil ohne jegliche Bewandnis. Genau deshalb wird auf Renten und Pensionen auch eine Steuer berechnet, die bei Erhalt der Leistung fällig wird und nicht vorher. Alle andere wäre eine Wette auf ein kurzes bzw. langes Leben. Je nachdem ob man es aus Sicht des Staates oder des Rentners oder Beamten sieht. Der Selbstständige muss/darf sich selbst eine Altersvorsorge aufbauen. Aus diesem Betrag würde aktuell nur der Ertrag besteuert. Beim Rentner oder Pensionär nicht. Da gibt es einen Freibetrag und dann wird Einkommenssteuer fällig. Warum soll also hier beim Pensionär nachgebessert und zukünftige Ansprüche mit der Vermögenssteuer belastet werden? Die zukünftigen Ansprüche werden mit der Einkommenssteuer belegt und bei einer sehr hohen Pension dürfte der letztlich zu zahlende Betrag ein Stück über 15% liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo LInke verstehen nur das, was sie verstehen wollen und das ist , wie komme ich an das Geld anderer Leute und lebe auf Staatskosten. Jaja, ich weiß, Du hast noch viel mehr von diesen Sprüchen in Deinem Repertoire. Dennoch ist mein Eindruck gerade genau andersherum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser November 29, 2012 Kannst Du oder willst Du nicht verstehen? Für Pensionen werden selbstverständlich Steuern gezahlt, genau so wie auf Erträge aus Zinsen oder Dividenden Steuern gezahlt werden. Der Unterschied ist, dass im einen Fall der Kapitalstock besteuert wird und im anderen Fall nicht. Das ist doch genau das, was ich sage. Nach dem hier diskutierten Modell hat ein Selbstständiger bei der Bemessung der Abgabe 380.000 Euro für Altersvorsorgevermögen frei. Alles darüber würde unter Berücksichtigung der weiteren Freibeträge mit 15% belastet. Ein Angestellter, späterer Rentner oder ein Beamter, späterer Pensionär hat diesen Altersvorsorge-Freibetrag nicht. Ein Selbstständiger hat also erstmal 1.380.000,00 frei, die überhaupt nicht berücksichtigt werden. Deine Rechnung mit den angenommenen 20 Jahren Ruhestandsdauer ist ohne Kenntnis des tatsächlich erreichten Lebensalters einfach nur zu ignorieren, weil ohne jegliche Bewandnis. Der Selbstständige muss/darf sich selbst eine Altersvorsorge aufbauen. Aus diesem Betrag würde aktuell nur der Ertrag besteuert. Beim Rentner oder Pensionär nicht. Da gibt es einen Freibetrag und dann wird Einkommenssteuer fällig. Warum soll also hier beim Pensionär nachgebessert und zukünftige Ansprüche mit der Vermögenssteuer belastet werden? Die zukünftigen Ansprüche werden mit der Einkommenssteuer belegt und bei einer sehr hohen Pension dürfte der letztlich zu zahlende Betrag ein Stück über 15% liegen. Dann rechne bitte mal aus, ob diese 380.000 umgerechnet in eine monatliche Rentenzahlung wirklich eine so große Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber Selbstständigen bedeuten. Ich wäre mir da nicht so sicher. Und selbst wenn Du Recht hast, dürfte das immer noch ein Klacks sein, im Vergleich zu den Vorteilen, die sich die Staatsdiener hier erschummeln wollen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 Dann rechne bitte mal aus, ob diese 380.000 umgerechnet in eine monatliche Rentenzahlung wirklich eine so große Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber Selbstständigen bedeuten. Ich wäre mir da nicht so sicher. Und selbst wenn Du Recht hast, dürfte das immer noch ein Klacks sein, im Vergleich zu den Vorteilen, die sich die Staatsdiener hier erschummeln wollen... Ich würde erstmal bezweifeln, dass hier überhaupt ein Vorteil der Staatsdiener besteht. Eben genau deshalb, weil die von ihnen erhaltenen Leistungen mit einer anderen Steuer belegt werden. Und wenn wir einen ehemaligen Bundespräsidenten hernehmen, der, wenn ich mich recht entsinne auf maximal 300.000 im Jahr kommen kann, wovon noch Bezüge für Büro, Referent und Fahrer abzuziehen wären, läge mit seinem Steuersatz auch nach Abzug seines Freibetrages weit über 15%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 29, 2012 Da mein Service für Lesefaule dazu geführt hat, dass zumindest einige der Diskutanten das PDF-Dokument offensichtlich nicht gelesen haben und durch zahlreiche Wissenlücken glänzen, hier noch einige Highlights mit Hervorhebungen von mir: Die Gesamtwirkung der einmaligen Vermögensabgabe ist mit Blick auf die Investitionsfähigkeit, insbesondere der mittelständischen Unternehmen, ausgestaltet. Eine Substanzbesteuerung bei Betriebsvermögen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Regelfall wird dies durch die Ertragsbewertung bereits erreicht, da ein Betrieb mit geringen Erträgen, dann auch nur einen geringen Vermögenswert hat. Einerseits gilt im Bewertungsrecht der Substanzwert des Unternehmens als Wertuntergrenze. Andererseits kann sich der vergangenheitsbasierte Ertragswert im Nachhinein jedoch als zu hoch erweisen, etwa wenn das Unternehmen in eine Krise gerät. Daher wollen wir beim Betriebsvermögen die jährliche Abgabe auf maximal 35 Prozent des laufenden Jahresertrags vor Steuern begrenzen. Das verhindert Substanzbesteuerung von vorneherein. Die nicht gezahlte Abgabe wird in das kommende Jahr vorgetragen. Besteht am Ende der Laufzeit der Vermögensabgabe noch eine Restabgabeschuld, wird diese erlassen. Zusätzlich sollen kleine Unternehmen dadurch von der Abgabe befreit werden, dass es einen Sonderfreibetrag für das Betriebsvermögen gibt. Die meisten Unternehmen sind Klein- und Kleinstbetriebe. In diesen Fällen wird es, wenn die Anteilseigner nicht über weiteres Vermögen verfügen, ohnehin zu keiner Abgabebelastung kommen. So müsste bei Ertragsbewertung des Betriebs ein Einzelunternehmer ohne sonstiges Vermögen etwa ein Unternehmen mit einem jährlichen Gewinn von über 500.000 Euro besitzen, um den Betriebsvermögensfreibetrag und den persönlichen Freibetrag von in der Summe 6 Millionen Euro zu überschreiten und damit überhaupt in den Kreis der Abgabepflichtigen aufgenommen zu werden. Kleine Unternehmen sind von der Abgabe damit de facto freigestellt. Für kleinere Mittelständler wirkt der Betriebsvermögensfreibetrag dämpfend. So würde ein Mittelständler mit einem Eigenkapital von 20 Millionen Euro und einem Gewinn von 1,2 Millionen in etwa mit 10 Prozent seines Gewinns zusätzlich belastet (...) Die Vermögensbewertung erfolgt nach den Regeln des Bewertungsgesetzes und orientiert sich grundsätzlich am gemeinen Wert (Verkehrswert, Marktwert) des Vermögens. Dieser gibt an, welcher Preis zu einem bestimmten Stichtag bei einer Veräußerung des Vermögensgegenstandes erzielt werden könnte. Vermögen, für welches kein direkter Verkehrswert festgestellt werden kann, das aber Erträge abwirft, wird nach dem Bewertungsgesetz mit dem Ertragswertverfahren bewertet werden. Hier kann auf das im Bewertungsgesetz geregelte vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden. (...) Zu § 2 (Abgabepflicht) Zu Absatz 1: Zu Nummer1 Abgabepflichtig sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Mit der grundsätzlichen Orientierung am Wohnsitz des Steuerpflichtigen folgt die einmalige Vermögensabgabe dem in der internationalen Besteuerung üblichen Wohnsitzprinzip. Der Abgabepflicht sind nur natürliche Personen unterworfen. Die Anteile an Kaitalgesellschaften, die von Personen gehalten werden, die der Abgabe unterliegen, werden aber bei diesen erfasst, so dass grundsätzlich keine Besteuerungslücken entstehen. Es soll sichergestellt werden, dass nur die wohlhabendsten natürlichen Personen zur Tragung der Lasten herangezogen werden. Weiter ist eine Lektüre des EStG und des BewG sicher nicht von Nachteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser November 29, 2012 Ich würde erstmal bezweifeln, dass hier überhaupt ein Vorteil der Staatsdiener besteht Du bist nicht zufällig in einer höheren Beamtenlaufbahn tätig oder bereitest Dich auf eine Karriere in selbiger vor? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Ich habe gerade mal nachgeschaut. Nehmen wir den Bundespräsidenten. Der bekommt ja so unverschämt viel. Ab 2013 bekommt dieser 223.000€ pro Jahr. Vorher waren es 199.000 € Davon sind 3.000€ pro Jahr steuerfrei. Auf 220.000€ muss also nach meiner Kenntnis Einkommensteuer gezahlt werden. Das sind laut Einkommensteuertabelle gut 84.200€ Einkommensteuer und knapp 4.600€ Soli. Steuerlast also mehr als 88.000€ von 220.000€. Sind also mehr als 40% Steuern. Wo ist jetzt der Vorteil der Staatsdiener mit Pension im Verhältnis zu den 15% Vermögensabgabe? Ich würde erstmal bezweifeln, dass hier überhaupt ein Vorteil der Staatsdiener besteht Du bist nicht zufällig in einer höheren Beamtenlaufbahn tätig oder bereitest Dich auf eine Karriere in selbiger vor? Sagst Du mir, wofür das relevant ist? Mir geht es nur um die vernünftige Argumentation an sich. Das scheint aber vielen vermutlich vor ihrem eigenen Hintergrund schwerzufallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz November 29, 2012 Ab 2013 bekommt dieser 223.000 pro Jahr. Vorher waren es 199.000 Davon sind 3.000 pro Jahr steuerfrei. Auf 221.000 muss also nach meiner Kenntnis Einkommensteuer gezahlt werden. Womit bewiesen wäre, dass du einfachster Grundschul-Mathematik nicht mächtig bist. Danke schön, Diskussion beendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Hab's schon editiert. Bis auf die 1.000€ war die Rechnung korrekt. Auch hat sich an der Aussage nichts geändert. Mach doch mal was sinnvolles, anstatt hier nur ständig solche unnützen Beiträge abzusondern. Wieder Rotwein getrunken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Matthew Pryor Womit bewiesen wäre, dass du einfachster Grundschul-Mathematik nicht mächtig bist. Danke schön, Diskussion beendet. Danke.Dann dürfen die Übrigen also niveauvoll weiterdiskutieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Nudelesser Sagst Du mir, wofür das relevant ist? Deine Judotaktik beim Argumentieren erweckt halt den Eindruck einer leicht selektiven Wahrnehmung. Auch bei Deinem letzten Beispiel wirfst Du wieder Einkommens- und Vermögenssteuer in einen Topf und blendest das Problem eines schrumpfenden Kapitalstocks aus. Herr Wulff hätte die Pension von 223.000€ p.a. vermögenssteuerfrei im Sack. Das wäre nicht so, wenn er seine Pensionsansprüche in Form einer Einmalzahlung von 5-10 Mio. € bekommen hätte. Dann könnte er nämlich seine Karriere als Privatier damit beginnen erst einmal 750.000€ bis 1.500.000€ pro Jahr in Form von Vermögenssteuer abzudrücken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Sagst Du mir, wofür das relevant ist? Deine Judotaktik beim Argumentieren erweckt halt den Eindruck einer leicht selektiven Wahrnehmung. Auch bei Deinem letzten Beispiel wirfst Du wieder Einkommens- und Vermögenssteuer in einen Topf und blendest das Problem eines schrumpfenden Kapitalstocks aus. Herr Wulff hätte die Pension von 223.000€ p.a. vermögenssteuerfrei im Sack. Das wäre nicht so, wenn er seine Pensionsansprüche in Form einer Einmalzahlung von 5-10 Mio. € bekommen hätte. Dann könnte er nämlich seine Karriere als Privatier damit beginnen erst einmal 750.000€ bis 1.500.000€ pro Jahr in Form von Vermögenssteuer abzudrücken. Seufz "Dafür ist das Vermögen einkommensteuerfrei.", kann man da wohl sinngemäß am besten entgegenhalten. Mir reichts jetzt. Es ist doch sch*****gal, wie die Steuer heißt, die gezahlt werden muss. Wenn der besagte Beamte über weiteres Vermögen verfügt, muss auch er im Übrigen auf dieses Vermögen die Steuer entrichten. Und abgesehen davon spricht der Entwurf, über den wir hier diskutieren, von einer einmaligen Abgabe!!!!! Einmalig 15%. Also auf die Gesamtsumme 15%. Abzüglich großzügiger Freibeträge. Wie oft denn noch? Von dem was über 1,38 Millionen € hinausgeht, bleiben 85% übrig. Schrumpfender Kapitalstock. Mir kommen gleich die Tränen. Du hast mich gefragt, ob ich es nicht verstehen kann oder will. Das Gleiche Frage ich Dich jetzt. Auf die Pension zahlt der Bundespräsident auch in der Gesamtsumme 40% Steuern. Mit dem Unterschied, dass er sie erst nach und nach erhält. Nochmal die Frage: Wo ist der "erschlichene Vorteil für die Staatsdiener"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 29, 2012 "Dafür ist das Vermögen einkommensteuerfrei.", kann man da wohl sinngemäß am besten entgegenhalten. Du meinst das Vermögen des Mittelständlers? Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 29, 2012 Auf die Pension zahlt der Bundespräsident auch in der Gesamtsumme 40% Steuern. Der Ehrensold wird besteuert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Du meinst das Vermögen des Mittelständlers? Gruß €-man Jegliches Vermögen. Wenn wir schon so sinnfrei über die Belegung von Pensions- oder Rentenansprüchen mit der Vermögenssteuer sprechen... Ein stinknormaler Beamter mit etwa 4.000€ Monatsbrutto am Ende seiner Laufbahn, was etwa der Soldstufe A12 oder A13 für Gymnasiallehrer entsprechen könnte, hätte auf seine spätere Pension übrigens eine Abgabenlast von etwa 18% zu zahlen. Liegt immernoch über den 15%. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man hier auf das Erschleichen von Vorteilen kommen kann. Auf die Pension zahlt der Bundespräsident auch in der Gesamtsumme 40% Steuern. Der Ehrensold wird besteuert? Davon gehe ich aus. Aber der Bundespräsident ist vielleicht auch kein so gutes Beispiel. Aber was der bekommt, ist besonders leicht rauszufinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser November 29, 2012 Danke für die Erinnerung, dass es sich um eine einmalige Abgabe handelt. Das habe ich in der Aufregung tatsächlich vergessen. :- Ansonsten finde ich es schade, dass Du meine Argumentation noch immer nicht verstehst. Vielleicht findet sich jemand anderes, der es mit besseren/ anderen Worten erklären kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von BondWurzel Ex-Bundespräsident Christian Wulff kann sich über eine Erhöhung seiner Pension freuen. Der Ehrensold des früheren Staatsoberhauptes soll laut Bundeshaushalt um rund 18 000 Euro im Jahr steigen. Die Gehaltserhöhung für Christian Wulff steht im Kleingedruckten des Haushaltsplans für 2013... http://www.bild.de/politik/inland/christian-wulff/gehalts-erhoehung-steht-im-kleingedruckten-25749732.bild.html Woher hast du denn die 40% Steuern bei Ehrensold? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 29, 2012 Du meinst das Vermögen des Mittelständlers? Gruß -man Jegliches Vermögen. Wenn wir schon so sinnfrei über die Belegung von Pensions- oder Rentenansprüchen mit der Vermögenssteuer sprechen... Glaubst Du, dass Vermögen i.d.R. aus Schwarzgeld oder aus schon versteuertem Geld besteht? Gruß .-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 Jegliches Vermögen. Wenn wir schon so sinnfrei über die Belegung von Pensions- oder Rentenansprüchen mit der Vermögenssteuer sprechen... Glaubst Du, dass Vermögen i.d.R. aus Schwarzgeld oder aus schon versteuertem Geld besteht? Gruß .-man Glaubst Du, dass Rentenbeiträge aus versteuertem oder unversteuertem Gehalt abgezogen werden? Ex-Bundespräsident Christian Wulff kann sich über eine Erhöhung seiner Pension freuen. Der Ehrensold des früheren Staatsoberhauptes soll laut Bundeshaushalt um rund 18 000 Euro im Jahr steigen. Die Gehaltserhöhung für Christian Wulff steht im Kleingedruckten des Haushaltsplans für 2013... http://www.bild.de/politik/inland/christian-wulff/gehalts-erhoehung-steht-im-kleingedruckten-25749732.bild.html Woher hast du denn die 40% Steuern bei Ehrensold? Ich bin davon ausgegangen, dass er wie jeder andere Pensionär auf seine Bezüge Einkommenssteuer zahlt. Die Rechnung steht oben und wurde mit Hilfe der Einkommensteuertabelle vorgenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 29, 2012 Glaubst Du, dass Vermögen i.d.R. aus Schwarzgeld oder aus schon versteuertem Geld besteht? Glaubst Du, dass Rentenbeiträge aus versteuertem oder unversteuertem Gehalt abgezogen werden? Was hat das damit zu tun, dass Du weiter oben schreibst: "Vermögen ist einkommensteuerfrei"? Man sollte also versteuertes Vermögen nochmals der Einkommensteuer unterwerfen? Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Absolut gar nichts. Genau deshalb habe ich es geschrieben. Das (Vermögen mit der Einkommensteuer zu belegen) ist nämlich genauso sinnfrei, wie Renten- und Pensionsansprüche der Vermögenssteuer zu unterwerfen... was Ramstein und Nudelesser gefordert haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios November 29, 2012 ..................... einmaligen Abgabe!!!!! ............... Einmalig 15%. .............. Servus, es gibt da noch die Erbschaftsteuer, letztens mal bei 6Mio herum geguggt - 19% ist die quote - sauber hab ich mir gedacht, da sollt man nicht hinkommen, bzw. es rentiert sich nicht noch mehr zu *scheffeln*, es wird Dir genommen. Es gibt die Einkommensteuer in der Spitze mit derzeit 45% (+3% Bonus für die Mega-Streber) - wenn die Löffel abgegeben werden geschätzt 19% (die Mega-Streber löhnen ab 30Mio 30%) Ebrschaftsteuer fällig. und jetzt mal eben eine Vermögensabgabe von 15% auf 10 Jahre verteilt (hey - das muss die Sozialkomponente sein). Tief durchschnauf (nein, man braucht echt ein dickes Fell, wenn man ins forum schaut, bringt mir die Köpfe der negativ-nachrichtenverbreiter). Beamte, Politiker, öffentlicher Dienst, Rentner, Hartz4 usw. gehört zur Ausgabenseite des (Bundes-)Haushalts, diese Leute meinen von einer neuen Erhebung auf der Einnahmenseite zu profitieren - ich meine der Schuss geht nach hinten los, weil die virtuellen 330.000 einmal Vermögensabgabe-bezahler vermutlich auch zu den Leuten gehören, die sowieso am meisten bezahlen. Bei mir wird so eine Vermögensabgabe auf alle Fälle als Motivationsbrecher wirken - Geld verdienen???? - nein, Danke! - jetzt bin ich nur so ein kleiner vor sich hin wurschtler, ob ich was tu oder nicht fällt eh nicht auf, meistens eh im tiefflug unterm Radar getarnt als Obstbauer, der vom Fruchtziehen leben muss - bei Leuten mit richtig Schotter und ordentlichem Betriebsvermögen wird so eine Firmenschließung (man kann es auch unter Pleite laufen lassen) mit Arbeitsplatzverlusten inkl. Umsatzsteuerausfall inkl. Lohnsteuerausfall inkl. Gewerbesteuerausfall so richtig volkswirtschaftlich teuer werden... Die Grünen haben vor die Gesellschaft um zu bauen - so wird das bestimmt klappen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von Stezo Die Grünen haben vor die Gesellschaft um zu bauen - so wird das bestimmt klappen. Egal, welche Partei was will, wenn man konstatieren muss, so wie es der aktuelle Reichtumsbericht macht, (Siehe hier: Süddeutsche Zeitung) dass 10% einer Gesellschaft mehr als die Hälfte des Nettovermögens innehaben, (Spätestens an dieser Stelle muss man feststellen, dass die Abgabenlast wohl nicht so schlimm sein kann.) funktioniert das auf Dauer in keiner Gesellschaft. Und dann muss man sich überlegen, wie man dem begegnet. Dieser Zustand kommt nicht ausschließlich durch eine hervorstehende Leistung der angesprochenen 10% zustande, sondern durch das exponentiale Wachstum von Vermögen. Wie will man dieser Problematik begegnen? In der Vergangenheit ist das durch Kriege und Währungsreformen oder starke Inflationen passiert. Welches Schwein darf es denn sein? Ich halte da eine Vermögensabgabe für eine wesentlich sanftere Methode. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 29, 2012 ...dass die Barwerte von Beamtenpensionen eher nicht der Vermögenssteuer unterliegen werden. Mal abgesehen davon, dass das allein schon verfassungsmäßig nichts werden würde, würde eine Besteuerung der Barwerte von Renten und Pensionen den Sinn dieser Leistungen konterkarieren und zudem mitunter bei Renteneintritt so hohe Barwertvermögenssteuern auslösen, dass die ganze Monatsrente /matliche Pension davon aufgezehrt wird, wenn keine Freibeträge mehr übrig hat. Also bitte nicht ganz so voreilig mit reflexartigen Forderungen gegen Teilgruppen der Gesellschaft, zu denen man selbst aktuell nicht gehört - sondern erst überdenken, was die Forderung eigentlich für Konsequenzen hat Und jetzt bitte keine Beamtendiskussion lostreten - Du kannst ja einer werden, wenn Du das so attraktiv findest... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 29, 2012 · bearbeitet November 29, 2012 von BondWurzel dass 10% einer Gesellschaft mehr als die Hälfte des Nettovermögens innehaben und in's Ausland gezogen sind und mit dieser Polititk a la Hollande wird der Abzug seinen Fortschritt nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag