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CyberH

Sicherung durch EdB bei Wertpapier-Veruntreuung

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CyberH

Hallo,

 

über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland umsetzt, sind gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz 90% aus Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften mit einen Gegenwert von 20.000 abgesichert. Kurz eine Verständnisfrage dazu.

 

Sollte die Depotbank die von mir gehaltenen Wertpapiere veruntreuen (bsw. verleihen und nicht mehr zurückbekommen, bzw. keinen Ersatz dafür anschaffen können) und dann nicht mehr ihren Verpflichtungen nachkommen koennen habe ich ein Recht nach dem Anlegerentschädigungsgesetzt bis zu 20.000 durch die Sicherungseinrichtung entschädigt zu bekommen, richtig?

 

Viele Grüße,

 

CyberH

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bb_florian
· bearbeitet von bb_florian

Sollte die Depotbank die von mir gehaltenen Wertpapiere veruntreuen (bsw. verleihen und nicht mehr zurückbekommen, bzw. keinen Ersatz dafür anschaffen können) und dann nicht mehr ihren Verpflichtungen nachkommen koennen habe ich ein Recht nach dem Anlegerentschädigungsgesetzt bis zu 20.000 € durch die Sicherungseinrichtung entschädigt zu bekommen, richtig?

 

Ne, ich denke nicht, aber du bist vorrangiger Gläubiger nach § 32 Abs. 1 Ziff. 2 DepotG

Siehe auch http://de.wikipedia...._des_Verwahrers

 

PS: Ob das genauso ist, wenn die Bank ein Pfandrecht hat (z.B. durch Wertpapierkredit), bin ich mir nicht ganz sicher, das wäre dann das MF Global-Problem.

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