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Computerkid

Basistarif und Wechselrecht §204 VVG

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Computerkid

Hallo Forum,

ich bin 59 Jahre alt und seit etwa 30 Jahren privat versichert in einem geschlossenem Alttarif. Ich führe gerade mit Hilfe eines Versicherungsberaters einen Tarifwechsel durch. Da ich bisher keine Krankentagegeld Versicherung hatte und da ich jetzt durch den Tarifwechsel viel Geld sparen werde habe ich versucht, jetzt auch eine KTG Vers. zu bekommen, was aber bereits vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurde. Nun zu meiner Frage: mein bisheriger "Plan B" in Bezug auf fehlende KTGV war, dass ich im Notfall einfach innerhalb eines Monats (und somit noch vor Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung) in den Basistarif wechsele, da dort KTG abgesichert ist. Teil 2 des Plans ist natürlich, spätestens bei Renteneintritt wieder in einen normalen und billigeren Tarif zu wechseln, natürlich unter Verzicht auf Mehrleistungen nach §204. Auf die Frage, ob dies möglich sei meinte mein Versicherungsberater (zu meinem Erstaunen), dass er dies nicht wisse. Kann mir hier im Forum ein Spezialist vielleicht die Frage beantworten?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo Forum,

ich bin 59 Jahre alt und seit etwa 30 Jahren privat versichert in einem geschlossenem Alttarif. Ich führe gerade mit Hilfe eines Versicherungsberaters einen Tarifwechsel durch. Da ich bisher keine Krankentagegeld Versicherung hatte und da ich jetzt durch den Tarifwechsel viel Geld sparen werde habe ich versucht, jetzt auch eine KTG Vers. zu bekommen, was aber bereits vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurde. Nun zu meiner Frage: mein bisheriger "Plan B" in Bezug auf fehlende KTGV war, dass ich im Notfall einfach innerhalb eines Monats (und somit noch vor Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung) in den Basistarif wechsele, da dort KTG abgesichert ist. Teil 2 des Plans ist natürlich, spätestens bei Renteneintritt wieder in einen normalen und billigeren Tarif zu wechseln, natürlich unter Verzicht auf Mehrleistungen nach §204. Auf die Frage, ob dies möglich sei meinte mein Versicherungsberater (zu meinem Erstaunen), dass er dies nicht wisse. Kann mir hier im Forum ein Spezialist vielleicht die Frage beantworten?

 

Kurze Antwort:

Ich gehe davon aus dass Du den "Rückwechsel" beim gleichen Versicherer planst (es gibt ja auch das Szenario vom Normaltarif des Versicherers A in den Basistarif des Versicherers B zu wechseln und von dort dann in den Normaltarif von B ).

 

Ein Wechsel vom Basistarif in einen Normaltarif ist i.d.R. möglich, allerdings ist auch dann eine Gesundheitsprüfung zulässig sofern die Leistungen im Normaltarif höherwertig sind (wovon auszugehen ist); wenn es diesmal damit bereits Probleme gegeben hat würde ich Probleme beim Wechseln in einen Normaltarif nicht ausschließen wollen.

Natürlich hast Du dann, wie Du schon richtig sagtest, die Option auf Leistungen zu verzichten... oder etwaige Risikozuschläge etc. zu akzeptieren...

Siehe insb. auch § 204 Abs. 1 VVG (wie von Dir auch bereits genannt).

 

Beachten solltest Du ferner auch die Mindestbindungsfristen nach § 13 I MB/BT:

http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedingungen_2009/allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf

 

Ich gehe davon aus dass Du den Absatz gelesen hast: "Soweit die Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist. "...

 

Mit den Auswirkungen auf die Altersrückstellungen hast Du Dich befasst nehme ich an?

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Ergänzend zu AnNa`s Beitrag möchte ich zu bedenken geben, dass durch den Wechsel in den Basistarif und anschliessendem Tarifwechsel ein späterer Wechsel in den Standardtardtarif unter Umständen nicht mehr möglich ist. Da geht dann eventuell nur noch der (teurere) Basistarif. Ist die Absicherung von KTG der einzige Grund für den Wechsel? Und um welchen Tarif bzw. welche Gesellschaft handelt es sich? Und die Absicherung eines Krankentagegeldtarifes kann auch bei einem anderen Versicherer möglich sein. Wurde diese Option geprüft?

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Ramstein

Ich greife mir mal diesen Faden, da es ungefähr passt. Die Wirtschaftswoche hat wieder eine Beitrag zur Wechselproblematik in der PKV Wechselhelfer für die Krankenversicherung und dem Widerstreben der Versicherer; dazu gibt es eine nette Tabelle Die besten PKV-Tarife.

 

Dieser Bericht hat bei mir den Anstoss gegeben, endlich mal einen Tarifwechsel zu prüfen. Es widerstrebt mir allerdings zutiefst, sogenannte Beitragsoptimierer für so etwas zu bezahlen, solange ich es nicht selbst versucht habe.

 

Ich bin seit über 30 Jahren beim Deutschen Ring in der PKV. Also: Google bemüht, Tarifbedingungen gesucht und gefunden. PKV-Ordner gegriffen für die Telefonnummer, angerufen und um Auskunft zu Tarifwechseln gebeten. Was soll ich sagen: Eine sehr freundliche Mitarbeiterin hat mir als erstes eröffnet "Sie habe ja auch den Rolls Royce und den Tarifen" und mir dann sofort 4 Alternativen mit Beitragsreduzierungen von 20% bis 50% genannt. Schon habe ich mit den Tarifbeschreibungen und den entsprechenden Kosten alles, was ich für einen Wechsel brauche. Großes Lob an den Deutschen Ring dafür; der ist übrigens ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und keine Aktiengesellschaft, die auf Profitmaximierung schauen muss.

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Schön, dass es auch so geht. In der Praxis stellen sich leider nach wie vor einige Gesellschaften taub und blind, wenn es darum geht, einen Wechsel nach §204 zu akzeptieren. Mich würde interessieren, was Dich zu einem Tarifwechsel bewogen hat. War es der mutmaßlich hohe Beitrag für Deinen Rolls oder sind es mitversicherte Leistungen, auf die Du verzichten möchtest und/oder kannst?

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Ramstein

Mich würde interessieren, was Dich zu einem Tarifwechsel bewogen hat. War es der mutmaßlich hohe Beitrag für Deinen Rolls oder sind es mitversicherte Leistungen, auf die Du verzichten möchtest und/oder kannst?

Ich habe noch nicht gewechselt, ich prüfe meine Optionen. Dazu wollte ich neben den Bedingungen auch die Preise wissen. Die wesentliche Parameter, die mir beim ersten Durchsehen auffielen waren Krankenhaus Einbett- vs. Zweibettzimmen, alternative Heilmethoden, Erstattungsgrenzen beim Zahnersatz, etc. Die Details und die Heilmittelkataloge muss ich mir noch detailliert anschauen.

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Computerkid
· bearbeitet von Computerkid

Danke für die Antworten.

 

@AnNaWF:

1. Ja, Rückwechsel beim gleichen Versicherer.

2. Das MB/BT kannte ich bisher nicht. Aber ich dachte, ein Tarifwechsel wäre jederzeit möglich und stellt keine Kündigung dar.

3. Den zitierten Absatz kannte ich auch nicht, weiß jetzt aber auch nicht, was er mir sagen soll. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass meine Altersrückstellungen in jedem Tarif angerechnet werden.

 

@swingkid:

Die Absicherung von KTG wäre der einzige Grund für dieses Szenario. Ich bin bei der Allianz und war bisher in den 7xx Tarifen der Vereinten Versicherung und wechsle jetzt nach Aktimed P90.Der Versicherungsberater meinte, dass eine getrennte KTG Versicherung bei einer anderen Gesellschaft wenig Aussichten auf Erfolg hätte.

 

Es ist ja im Moment nicht akut, aber wenn man schon keine Versicherung hat wäre es beruhigend, wenigstens eine vernünftige Strategie für den Notfall zu haben. Daher noch einige Fragen:

Die Tatsache, dass im Basistarif nur der 1,8-fache Satz gezahlt wird ist kein Hinderungsgrund für den Rückwechsel in einen normalen Tarif? Und aus welchem Grund sollte ein späterer Wechsel in den Standardtarif nicht mehr möglich sein?

Ich spare jetzt 300€ monatlich, die KTGV bei der Allianz hätte 100€ gekostet. Wieviel Risikoaufschlag sollte ich denn bei einer anderen Gesellschaft überhaupt akzeptieren? Ich habe mich noch nicht wirklich damit beschäftigt, sondern nur weil ich jetzt gerade einen Tarifwechsel mache. Ich weiß nicht, wie lange eine KTG Vers. überhaupt zahlen müßte und wo die Grenze zu einer Berufsunfähigkeit liegen würde, wenn man mal ernsthaft erkrankt.

 

Was mir gerade noch einfiel: Müßte der Basistarif für Rentner nicht billiger werden, da ja ein wesentliches Risiko, nämlich KTG, wegfällt?

 

Ich hoffe auf noch ein paar Antworten.

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swingkid

Durch einen Tarifwechsel geraten Sie unter Umständen in die neue Tarifwelt. Dahingehend werden Sie so behandelt, als wären Sie nach dem 01.01.2009 erst PKV-versichert. Ein Wechsel in den Standardtarif ist jedoch nur möglich für vor dem 01.01.2009 Versicherte. Dieser Punkt sollte mit dem Berater oder dem Unternehmen besprochen und gelöst werden. Ein Vorteil im Standardtarif wäre, dass Sie durch die komplette Portabilität der Alterungsrückstellungen weitaus geringere Beiträge zahlen müssten als im Basistarif. Lassen Sie sich die beiden Szenarien einmal durchrechnen.

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Philchen

Moin,

 

Kurz und bündig:

 

Wechsel vom Basistarif zurück in Normaltarife ist möglich, aber:

 

-erneute Gesundheitsprüfung, bei erhöhtem Risiko: RZ oder Ausschluss der Mehrleistung, also völliger Blödsinn

-Übertritt in neue Welt, STN ist also verbaut

 

Lassen Sie sich beraten, so wird das nix.

 

Gruß

Philipp

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Computerkid
· bearbeitet von Computerkid

Hallo

 

und nochmal Danke. An den Standardtarif hatte ich überhaupt nicht gedacht.Ich wollte ja nur zurück in einen Normaltarif, weil der immer noch billiger sein müßte als der Basistarif. Aber wenn ich das richtig sehe, habe ich jetzt ja eine sinnvolle Strategie für den Notfall:

Bei längerer Krankheit -> Basistarif (wegen KTG) und als Rentner -> Standardtarif. Ansonsten natürlich bleibe ich im Normaltarif.

 

Noch 2 Fragen: Meine Altersrückstellungen müßten doch auch im Basistarif angerechnet werden ?

Sollte ich mich eurer Meinung nach trotzdem noch um eine KTGV bemühen? Falls ja, wieviel sollte die mir wert sein? (Zur Info: Bisher habe ich für PKV+PV 710 € bezahlt, demnächst zusammen 400 €).

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Philchen

 

Bei längerer Krankheit -> Basistarif (wegen KTG) und als Rentner -> Standardtarif. Ansonsten natürlich bleibe ich im Normaltarif.

 

Nein, das geht nicht. Haben Sie meinen Beitrag eigentlich gelesen?

 

Noch 2 Fragen: Meine Altersrückstellungen müßten doch auch im Basistarif angerechnet werden ?

 

Ja, vor der Deckelung. Sie werden also mutmaßlich den Höchstsatz zahlen.

 

Sollte ich mich eurer Meinung nach trotzdem noch um eine KTGV bemühen? Falls ja, wieviel sollte die mir wert sein? (Zur Info: Bisher habe ich für PKV+PV 710 bezahlt, demnächst zusammen 400 ).

 

Sorry, aber was sind denn das für idiotische Fragen? Das sollte die erste Wahl sein. Woher sollen wir Ihren Bedarf kennen? Ich brauch minimum 250 . Mein Nachbar aber vielleicht nur 60 #

Nochmal, lassen Sie sich beraten. Das hat den Vorteil, dass jemand haftet!

 

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