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fresh81

Getrennte oder gemeinsame Veranlagung

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fresh81

Hallo zusammen, habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung.

 

Folgende Fallkonstellation.

Das Ehepaar A und B haben 2011 jeweils 35000 Euro verdient für 11 gearbeitete Monate, zudem haben beide jeweils für einen Monat Arbeitslosengeld I i.H.v. von 1000 Euro bekommen.

Es ist nichts Bestimmtes da,was angesetzt werden kann außer Werbungskosten und den Vorsorgeaufwendungen die bereits durch die Krankenkassenbeiträge komplett ausgeschöpft sind.

Und da ist der einzige Unterschied. A bleibt mit der Entfernungspauschale unter 200 Euro und kann somit 1000 Euro Werbungspauschale ansetzen kann und B erreicht 1800 Euro.

Macht es Sinn, dass hier die getrennte Veranlagung gewählt wird, da das Ehepaar sonst bei der gemeinsamen Veranlagung nur 2000 Euro ansetzen kann, bei der getrennten hingegen aber 2800 Euro?

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Bassinus

Dein Denkfehler ist:

 

A + B = Gesamteinkommen - 2* WK-Pausch § 9a Nr. 1 a EStG oder tatsächliche WK 200 + 1800.

 

Du brauchst aber gar keine getrennte Veranlagung, da der Pauschbetrag bei JEDEM Ehegatten mit §19 EStG Einkünften abgezogen wird oder EINZELN höhere WK geltend gemacht werden können.

 

Dementsprechend ist eine Zusammenveranlagung mit A = WK Pausch § 9a und B = tatsächliche WK § 9 EStG möglich.

 

Gruß Kevin

 

PS: Keine Beratung und nicht Einzelfallbezogen! Kein Plan ob es besser wäre wenn ihr aus anderweitigen Gründen eine getrennte Veranlagung wählen solltet.

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Sven82
A + B = Gesamteinkommen - 2* WK-Pausch § 9a Nr. 1 a EStG oder tatsächliche WK 200 + 1800.

Eheleute werden bei der Einkünfteermittlung getrennt behandelt, so dass noch nicht ausgeschöpfte Freibeträge nicht auf den anderen Ehegatten übertragen werden können. Es sei denn es ergibt sich aus dem Gesetz eine andere Regelung (z.B. Sparerpauschbetrag § 20 Abs. 9 EStG).

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