Zum Inhalt springen
relaxfirst

Warnung vor Dr. Seibold Capital GmbH

Wieviel Geld haben sie bei Dr. Seibold verloren ?  

222 Stimmen

Du hast keine Berechtigung, an dieser Umfrage teilzunehmen oder die Umfrageergebnisse zu sehen. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Empfohlene Beiträge

Tritur

Na ja,

 

der Burner ist natürlich das hier:

 

Nach weiteren Informationen von FONDS professionell ONLINE ist die Dr. Seibold Capital allerdings im September vergangenen Jahres in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt worden. Ein Anleger hatte wegen hoher Verluste geklagt. In dem Verfahren stellten die Richter am Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) einen Interessenskonflikt fest, da Seibold im Rahmen seiner individuellen Vermögensverwaltung das Kapital des Anleger vollständig in von ihm verwaltete Fonds investiert hatte. Hierfür hatte er zusätzlich zu seinen Gebühren für die Vermögensverwaltung auch vom Fondsvolumen abhängige Managementgebühren bezogen.

 

Grundsätzlich sollte dieses Verhalten kein Problem sein, zumindest solange nicht, wie die Anteile der eigenen Fonds vom Vermögensverwalter in der individuellen Vermögensverwaltung bei der Berechnung der Verwaltungshonorare unberücksichtigt bleiben.

 

Unabhängig davon, ob es sich um eigene oder Fremdfonds handelt, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein Vermögensverwalter für die Fondsvermögensverwaltung überhaupt ein Honorar berechnen darf. In diesen Fällen erhält er doch schon von der Kapitalanlagegesellschaft eine "Vertriebsfolgeprovision"und die liegt in Einzelfällen bereits bei über 1% p.a. Damit sollte doch die Primitivleistung seinen Kunden ein paar gute Fonds auszusuchen bereits mehr als ausreichend honoriert werden.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldverlust

Bin leider auch ein Seibold-Geschädigter (habe im Herbst 2010 investiert und kurz danach gings ja schon steil bergab) und habe bisher den Kopf in den Sand gesteckt.

Ich habe jetzt aber kurz vor Torschluss doch Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Ich bin mir nicht sicher, ob mir damals tatsächlich das genannte Verkaufsprospekt ausgehändigt wurde; in meinen Unterlagen finde ich nichts.

Hat jemand dieses als pdf-Datei gesichert / aufgehoben? Wäre super, wenn jemand dieses hier einstellen könnte (vielleicht kann ja mein Anwalt damit was anfangen)

Beste Grüße und vielen Dank schon vorab!!!!!.

 

Es steht ja auch im Verkaufsprospekt:

"Profil des typischen Anlegers

Die Anlage in das Sondervermögen Active DSC Return ist nur für erfahrene Anleger geeignet, die in der Lage

sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein,

erhebliche Wertschwankungen der Anteile und ggf. einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont

sollte bei mindestens 5 Jahren liegen."

Die erheblichen Kapitalverluste sind halt jetzt eingetreten.

 

Risikoeinstufung: 6/7

Ich kann hier in keinster Weise erkennen, dass der Fonds RK1 sein sollte.

Beim Kauf des Fonds hast du bestimmt ein Anlageprotokoll unterzeichnet. Hast du dies noch?

 

Die Kosten sind bei:

1.825% Verwaltungsvergütung

1% Managementvergütung

Performancefee mit High Watermark

 

dazu noch die Kosten der Zielfonds, macht zusammen unglaubliche

5.63% p.a.

 

Klageaussichten sehe ich hier keine, es sei denn, du hast bei deiner Bank ein Beratungsprotokoll, wo explizit nur Risikoklasse 1/2 drinnen steht.

 

Sonst gilt natürlich nur der verbindliche Verkaufsprospekt des Fonds und nicht so einen "Wisch von Informationsblatt", was du gehabt hast.

 

So wie ich das verstehen, ist dein Infoblatt nur eine interne Zusammenfassung seiner Anlagestile mit eigenem Kursverlauf und kein offiziell zugelassener Fonds.

Der Fonds wurde ja erst 2010 aufgelegt, und in den hast du dann investiert. Und für den Fonds gilt explizit das, was ich oben im Zitat stehen habe.

 

Ich kann mir aber schon denken, wie es abgelaufen ist:

Verkäufer (Provisionsgeil): "Hier, sehen sie mal, der Dr. Seibold hat seit 10 Jahren eine Superperformance! Und das beste: SIE können da jetzt in seinem neuen Fonds investieren, der die selbe Anlagestrategie verfolgt"

Käufer: "Kaufen!"

Verkäufer: "Sehr schön! Das Verkaufsprospekt sende ich ihnen später zu, unterschreiben sie mal hier. Und bei Risikoklasse tragen wir mal 6 ein, so ein dynamischer Typ wie sie ist ja kein Langweiler! Der Fonds ist nichtsdestotrotz defensiv ausgerichtet, aber ein guten Manager (wie es Dr. Seibold ist) will sich natürlich alle Optionen offen halten."

Käufer: "Ja klar, das verstehe ich. Ich investiere 90% meines Kapitals".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Vincent66

Bin leider auch Geschädigter...

 

Letzter Stand nach meinen Recherchen:

 

EDW prüft nach wie vor den Entschädigungsfall

(Ergebnis offen allerdings bin ich hier eher pessismistisch...)

http://www.e-d-w.de/...bold-Stand.html

 

Insolvenzverwalter

(Ergebnis offen bin allerdings auch hier eher pessismistisch... Gründe: Restvermögen, zahlreiche Gläubiger bzw. welche die wohl eher bedient werden - Banken etc.?!)

http://www.lecon.eu/index.html

 

Vermögensschadensversicherung ERGO

Prüft momentan die Ansprüche...siehe Anhang bzw. hier http://s7.directuplo...28/vq69n2jl.png

 

Hat hier jemand schon aktiv was unternommen?

 

Ansonsten wäre es wunderbar wenn wir alle zusammenhalten und hier möglichst alle relavanten Info, Urteile, Vorgänge posten

 

So long

post-26573-0-53835300-1398685519_thumb.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneycruncher

Wo ist der werte Herr Doktor eigentlich - abgetaucht im Tegernsee?

 

Bin leider auch Geschädigter...

 

Letzter Stand nach meinen Recherchen:

 

EDW prüft nach wie vor den Entschädigungsfall

(Ergebnis offen allerdings bin ich hier eher pessismistisch...)

http://www.e-d-w.de/...bold-Stand.html

 

Insolvenzverwalter

(Ergebnis offen bin allerdings auch hier eher pessismistisch... Gründe: Restvermögen, zahlreiche Gläubiger bzw. welche die wohl eher bedient werden - Banken etc.?!)

http://www.lecon.eu/index.html

 

Vermögensschadensversicherung ERGO

Prüft momentan die Ansprüche...siehe Anhang bzw. hier http://s7.directuplo...28/vq69n2jl.png

 

Hat hier jemand schon aktiv was unternommen?

 

Ansonsten wäre es wunderbar wenn wir alle zusammenhalten und hier möglichst alle relavanten Info, Urteile, Vorgänge posten

 

So long

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelesser

Die Büroausstattung von Seibold wird gerade bei eBay verscherbelt. Vielleicht ist ja für den einen oder anderen etwas dabei (nur Selbstabholung in Gmund).

 

Mein Link

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Vincent66

Die Büroausstattung von Seibold wird gerade bei eBay verscherbelt. Vielleicht ist ja für den einen oder anderen etwas dabei (nur Selbstabholung in Gmund).

 

Mein Link

 

Ich vermute mal das "Er" alles "wertvolle" vorher weggeschafft hat ;)

 

Die Artikel was alle bei Ebay laufen sind praktisch wertlos bzw. bestenfalls für den Reyclinghof gut...schade besonders im Hinblick auf die Insolvenzmasse :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Onkel Melker

Die Büroausstattung von Seibold wird gerade bei eBay verscherbelt. Vielleicht ist ja für den einen oder anderen etwas dabei (nur Selbstabholung in Gmund).

 

Mein Link

 

Ich vermute mal das "Er" alles "wertvolle" vorher weggeschafft hat ;)

 

Die Artikel was alle bei Ebay laufen sind praktisch wertlos bzw. bestenfalls für den Reyclinghof gut...schade besonders im Hinblick auf die Insolvenzmasse :(

 

Das heißt also "Er" kommt so davon!!

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldverlust

Das mit der Vermögensschadensversicherung ERGO ist vielleicht tatsächlich eine Chance....ansonsten wird ja von Dr. Seibold direkt nichts mehr zu holen sein.

 

Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit von dem Vermittler einen Schadenersatz einfordern zu können??????? Die meisten Vermittler werden ja wohl nicht insolvent sein......und vielleicht zahlt deren Vermögensschadensversicherung??!! :thumbsup:

 

Was mir bei der sehr auf den Bauch drückenden Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen ist, dass ich im Frühjahr 2012 von der Dr. Seibold GmbH nochmals einen Risikoerfassungsbogen, eine Informationsbroschüre sowie ein Anschreiben zugesandt bekommen habe mit der Aufforderung den Erhalt und ein Verstehen der Risikoinformationen zu bestätigen.

 

Ist das noch jemandem passiert???!!!!!

 

Was ist davon zu halten........hat Seibold da vertragsmäßig was vermasselt????? Wäre das vielleicht eine Chance für eine Rückabwicklung der ganzen Schoße....:w00t:

 

 

 

 

 

 

Wo ist der werte Herr Doktor eigentlich - abgetaucht im Tegernsee?

 

Bin leider auch Geschädigter...

 

Letzter Stand nach meinen Recherchen:

 

EDW prüft nach wie vor den Entschädigungsfall

(Ergebnis offen allerdings bin ich hier eher pessismistisch...)

http://www.e-d-w.de/...bold-Stand.html

 

Insolvenzverwalter

(Ergebnis offen bin allerdings auch hier eher pessismistisch... Gründe: Restvermögen, zahlreiche Gläubiger bzw. welche die wohl eher bedient werden - Banken etc.?!)

http://www.lecon.eu/index.html

 

Vermögensschadensversicherung ERGO

Prüft momentan die Ansprüche...siehe Anhang bzw. hier http://s7.directuplo...28/vq69n2jl.png

 

Hat hier jemand schon aktiv was unternommen?

 

Ansonsten wäre es wunderbar wenn wir alle zusammenhalten und hier möglichst alle relavanten Info, Urteile, Vorgänge posten

 

So long

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scott_Scale

Hallo, ich wollte mal wissen, ob jemand schon etwas konkretes von der Ergo gehört hat, ausser das allgemein vertröstende Schreiben?

 

Außerdem, hat jemand vom EDW eine Entschädigung erhalten ?

 

Bitte um Antwort, gerne auch per privater Nachricht!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) muss einem Kunden des insolventen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH den Höchstsatz von 20.000 Euro zahlen. Das Unternehmen aus dem bayerischen Tegernsee hat "rechtswidrig Kundengelder angenommen und zweckwidrig verwendet", sodass die EdW einspringen muss, wie ein Sprecher der in Berlin ansässigen Einrichtung FONDS professionell ONLINE mitteilte.

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb-praxis/nid/edw-dr-seibold-capital-hat-rechtswidrig-kundengelder-angenommen/newskategorie/vertrieb-praxis/newsseite/3/gid/1017019/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scott_Scale

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) muss einem Kunden des insolventen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH den Höchstsatz von 20.000 Euro zahlen. Das Unternehmen aus dem bayerischen Tegernsee hat "rechtswidrig Kundengelder angenommen und zweckwidrig verwendet", sodass die EdW einspringen muss, wie ein Sprecher der in Berlin ansässigen Einrichtung FONDS professionell ONLINE mitteilte.

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb-praxis/nid/edw-dr-seibold-capital-hat-rechtswidrig-kundengelder-angenommen/newskategorie/vertrieb-praxis/newsseite/3/gid/1017019/

 

Danke für die Info.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*RA*

Das mit der Vermögensschadensversicherung ERGO ist vielleicht tatsächlich eine Chance....ansonsten wird ja von Dr. Seibold direkt nichts mehr zu holen sein.

 

Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit von dem Vermittler einen Schadenersatz einfordern zu können??????? Die meisten Vermittler werden ja wohl nicht insolvent sein......und vielleicht zahlt deren Vermögensschadensversicherung??!! :thumbsup:

 

Was mir bei der sehr auf den Bauch drückenden Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen ist, dass ich im Frühjahr 2012 von der Dr. Seibold GmbH nochmals einen Risikoerfassungsbogen, eine Informationsbroschüre sowie ein Anschreiben zugesandt bekommen habe mit der Aufforderung den Erhalt und ein Verstehen der Risikoinformationen zu bestätigen.

 

Ist das noch jemandem passiert???!!!!!

 

Was ist davon zu halten........hat Seibold da vertragsmäßig was vermasselt????? Wäre das vielleicht eine Chance für eine Rückabwicklung der ganzen Schoße....:w00t:

 

In diesem Post soll aus anwaltlicher Sicht kurz dargestellt werden, unter welchen Bedingungen geschädigte Anleger Schadensersatz erhalten können.

 

Es gibt dafür mehrere Ansatzpunkte; am vielversprechendsten ist die sogenannte Beraterhaftung. Wenn geschädigte Anleger vor dem Erwerb der Anlage von einer Bank, Finanzmakler oder Vermittler beraten wurden, haften diese für Beratungsfehler.

 

Die empfohlene Anlage muss auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein,d.h. sie muss sowohl seinem Wissensstand als auch seiner Risikobereitschaft entsprechen (Pflicht zur anlegergerechten Beratung).

 

Wenn zB ein Anleger eine konservative Geldanlage mit dem Ziel des langfristigen Substanzerhalts beabsichtigt, darf der Berater keinen spekulativen Fonds empfehlen. Tut er dies doch, ist er dem geschädigten Anleger regelmäßig zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Weiterhin hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Insbesondere sind dem Anleger die Risiken, die sich aus der empfohlenen Anlage ergeben(können), aufzuzeigen. Die Beratung muss richtig und sorgfältig, für den Kunden verständlich und vollständig sein (Pflicht zur objektgerechten Beratung).

 

Der Berater muss also die Investitionsstrategie des Fonds richtig und vollständig darstellen und darf keine Risiken verschweigen oder herunterspielen. Handelt der Berater entgegen dieser Pflicht, schuldet er dem geschädigten Anleger ebenfalls Ersatz des eingetretenen Schadens.

 

Des Weiteren hat der Berater über vereinnahmte Provisionen sowie ggf. Rückvergütungen oder Weichkosten der Anlage aufzuklären. Eine falsche oder unvollständige Aufklärung über die Kosten der Fondsanlage stellt ebenfalls einen Beratungsfehler dar.

 

Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung verjähren frühestens nach drei, spätestens aber nach 10 Jahren nach Erwerb des Fonds.

 

Aus meiner anwaltlichen Praxis im Bank- und Kapitalmarktrecht ist mir bekannt, dass oftmals seitens der beratenden Banken, Sparkassen und Finanzvermittlern Bereitschaft besteht, geschädigte Anleger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs weitgehend oder zumindest teilweise zu entschädigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldverlust

Das mit der Vermögensschadensversicherung ERGO ist vielleicht tatsächlich eine Chance....ansonsten wird ja von Dr. Seibold direkt nichts mehr zu holen sein.

 

Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit von dem Vermittler einen Schadenersatz einfordern zu können??????? Die meisten Vermittler werden ja wohl nicht insolvent sein......und vielleicht zahlt deren Vermögensschadensversicherung??!! :thumbsup:

 

Was mir bei der sehr auf den Bauch drückenden Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen ist, dass ich im Frühjahr 2012 von der Dr. Seibold GmbH nochmals einen Risikoerfassungsbogen, eine Informationsbroschüre sowie ein Anschreiben zugesandt bekommen habe mit der Aufforderung den Erhalt und ein Verstehen der Risikoinformationen zu bestätigen.

 

Ist das noch jemandem passiert???!!!!!

 

Was ist davon zu halten........hat Seibold da vertragsmäßig was vermasselt????? Wäre das vielleicht eine Chance für eine Rückabwicklung der ganzen Schoße....:w00t:

 

In diesem Post soll aus anwaltlicher Sicht kurz dargestellt werden, unter welchen Bedingungen geschädigte Anleger Schadensersatz erhalten können.

 

Es gibt dafür mehrere Ansatzpunkte; am vielversprechendsten ist die sogenannte Beraterhaftung. Wenn geschädigte Anleger vor dem Erwerb der Anlage von einer Bank, Finanzmakler oder Vermittler beraten wurden, haften diese für Beratungsfehler.

 

Die empfohlene Anlage muss auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein,d.h. sie muss sowohl seinem Wissensstand als auch seiner Risikobereitschaft entsprechen (Pflicht zur anlegergerechten Beratung).

 

Wenn zB ein Anleger eine konservative Geldanlage mit dem Ziel des langfristigen Substanzerhalts beabsichtigt, darf der Berater keinen spekulativen Fonds empfehlen. Tut er dies doch, ist er dem geschädigten Anleger regelmäßig zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Weiterhin hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Insbesondere sind dem Anleger die Risiken, die sich aus der empfohlenen Anlage ergeben(können), aufzuzeigen. Die Beratung muss richtig und sorgfältig, für den Kunden verständlich und vollständig sein (Pflicht zur objektgerechten Beratung).

 

Der Berater muss also die Investitionsstrategie des Fonds richtig und vollständig darstellen und darf keine Risiken verschweigen oder herunterspielen. Handelt der Berater entgegen dieser Pflicht, schuldet er dem geschädigten Anleger ebenfalls Ersatz des eingetretenen Schadens.

 

Des Weiteren hat der Berater über vereinnahmte Provisionen sowie ggf. Rückvergütungen oder Weichkosten der Anlage aufzuklären. Eine falsche oder unvollständige Aufklärung über die Kosten der Fondsanlage stellt ebenfalls einen Beratungsfehler dar.

 

Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung verjähren frühestens nach drei, spätestens aber nach 10 Jahren nach Erwerb des Fonds.

 

Aus meiner anwaltlichen Praxis im Bank- und Kapitalmarktrecht ist mir bekannt, dass oftmals seitens der beratenden Banken, Sparkassen und Finanzvermittlern Bereitschaft besteht, geschädigte Anleger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs weitgehend oder zumindest teilweise zu entschädigen.

 

 

Was ist denn konkret hier für die Anleger möglich, wenn der Vermittler die konservativste Strategie (Activ Return) empfohlen hatte, die laut Aussage Seibolds eine defensive und auf Sicherheit orientierte Anlagepolitik verfolgt????

 

Welchen haftungsbegründenden Fehler kann man hier gegenüber dem Vermittler geltend machen?

 

Die hohen Verluste bei dieser auf angeblich auf Werterhalt ausgerichteten Strategie entstanden ja allem Anschein nach dadurch, dass Dr. Seibold sich einen Sch......um die Anlagerichtlinien scherte.

 

Hätte der Vermittler darüber aufklären müssen, dass dieses Risiko besteht (das Risiko, dass Seibold sich nicht an die konservative Anlagepoltik hält) und die konservative Strategie eigentlich dadurch auch sehr riskant ist bzw. sein kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scott_Scale
· bearbeitet von Scott_Scale

Weiß jemand etwas Neues in dieser Sache?

 

Schon jemand irgendwie zu Entschädigung gekommen?

Gerne auch Antworten per PN!

 

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scott_Scale
· bearbeitet von Scott_Scale

Hallo,

 

hat jemand aus diesem Forum Klage gegen den Vermittler oder die Vermögensschaden-Haftpflicht eingereicht? Wie ist denn der Stand der Dinge?!

Bitte um Rückantworten!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
creek

Liebes Forum,

 

Meine Familie wurde durch die DSC in Kooperation mit der Hansainvest um einen sechsstelligen Betrag gebracht. Ich hoffe, aufgrund der langen Abstinenz in diesem Forum, dass es neue Infos von Gläubigern gibt, die sich zusammengeschlossen haben um gemeinsam in einer Sammelklage etc. etwas gegen DSC zu bewirken. Falls dies geschehen sein sollte, bitte ich Sie hiermit mich zu kontaktieren.

Letztes Jahr habe ich einige Bemühungen unternommen, mit dem Ziel einen Prozess vor Gericht zu beginnen. Nachdem ein Anwalt aus München 5000 EUR verlangt hat dafür, dass man dann nicht einmal davon ausgehen kann, dass diese Kanzlei Erfahrung im Bereich von DSC hatte und allenfalls bereits durch andere Personen die mit Herr Seibold viel Geld verloren haben, war es mir das dann letzten Endes doch nicht wert. In diesem Sinne überlge ich gerade, ob ich mich in der Nachschusspflicht sehen muesste oder ob die Klage z.b. schon an einer bereits eingetretenen Verjährung der Sache nicht mehr rechtskräftig ist.

P.s. Bin froh über alle mögliche Updates.

Vielen dank im voraus.

 

Mit freundlichen Gruessen

 

Stefan Forsthofer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
elraffallo

 

Ich denke ein Entschädigungsfall durch die Insolvenz wird für die meisten nicht in Betracht kommen.

 

Gibt es denn irgendwelche Neuigkeiten zur Entschädigung durch die Kursverluste bzw. einen Prozess in die Richtung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
Gibt es denn irgendwelche Neuigkeiten zur Entschädigung durch die Kursverluste bzw. einen Prozess in die Richtung?

Wen willst du denn verklagen?

 

  1. Die insolvente DSC?
  2. HansaInvest?
  3. Denjenigen, der dir die Anlage aufgeschwatzt hat?
  4. Dich selbst, weil du gekauft hast?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
elraffallo
Gibt es denn irgendwelche Neuigkeiten zur Entschädigung durch die Kursverluste bzw. einen Prozess in die Richtung?

Wen willst du denn verklagen?

 

  1. Die insolvente DSC?
  2. HansaInvest?
  3. Denjenigen, der dir die Anlage aufgeschwatzt hat?
  4. Dich selbst, weil du gekauft hast?

 

Ich kann da niemanden verklagen, weil ich nicht in den Fonds investiert habe. Ich hatte nur beim Überfliegen gelesen, dass wohl ziemlich klar gegen die Fondsrichtlinien verstoßen wurde bzw, das Geld auf dubiose Weise stetig weniger wurde!?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...