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relaxfirst

Warnung vor Dr. Seibold Capital GmbH

Wieviel Geld haben sie bei Dr. Seibold verloren ?  

222 Stimmen

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Scott_Scale

Der momentane Stand sieht so aus, dass Seibold wohl in seinen AGBs angibt, unter Aufsicht der Bafin zu stehen, diese allerdings in Ihrer Datenbank nichts finden.

 

 

Für Infos / Austausch per PN bin ich gerne offen!

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Nudelesser

Der momentane Stand sieht so aus, dass Seibold wohl in seinen AGBs angibt, unter Aufsicht der Bafin zu stehen, diese allerdings in Ihrer Datenbank nichts finden.

 

Offenbar haben weder Du noch die Mitarbeiter des Bafin Zugriff auf Google. Eine Suche nach "bafin dr. seibold" ergibt: Dr. Seibold Capital GmbH

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Scott_Scale
· bearbeitet von Scott_Scale

Es wäre halt toll, wenn die Richter/Gerichte mal durchgreifen und das was abläuft wirklich hart sanktionieren. Bis jetzt ist es nicht so.

Ehrlich gesagt will ich mich hier gar nicht so im Detail öffentlich äußern, da das mehr oder weniger alles gegen mich verwendet werden könnte.

Deshalb halte ich im Thread jetzt erstmal die Füsse still. Kommunikation per PN gerne erwünscht.

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bondholder

 

Im Wortlaut:

 

Amtsgericht Wolfratshausen, Aktenzeichen: 2 IN 336/13

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

 

der Dr. Seibold Capital GmbH, Mangfallstraße 3, 83703 Gmund

 

wurde am 14.11.2013 um 13:35 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung

des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet.

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Thomas

Klöckner, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Tel.: 08171/38730-100,

Fax: 08171/38730-222.

 

wurde gem. § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO am 14.11.2013 der Schuldnerin ein

allgemeines Verfügungsverbot auferlegt; der Schuldnerin wird allgemein

verboten, über Vermögensgegenstände zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt

auch die Einziehung von Außenständen.

 

wurden am 14.11.2013 Massnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche

Schuldnervermögen untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr.

3 InsO.

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Nudelesser

Das war's dann wohl. Jetzt füllt sich erst einmal der Insolvenzverwalter die Taschen und die Gläubiger dürfen anschließend die Krümel aufsammeln.

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Mr. Jones

Das wird er doch wohl kaum nur mit seinen Retail-Fonds geschafft haben? Oder etwa doch? :blink:

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Scott_Scale

Das war's dann wohl. Jetzt füllt sich erst einmal der Insolvenzverwalter die Taschen und die Gläubiger dürfen anschließend die Krümel aufsammeln.

 

Gibt es Möglichkeinten einer privatrechtlichen Haftung des Hr Seibold? Unfassbar, was man in Deutschland abziehen kann

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Nudelesser

Gibt es Möglichkeinten einer privatrechtlichen Haftung des Hr Seibold?

 

Wenn bei ihm etwas zu holen ist und Du auch noch Belege für persönliches Fehlverhalten hast, dann ist das sicher eine Überlegung wert. Interessant dürfte auch sein, ob Hansainvest und der beteiligte Wirtschaftsprüfer gegen Pflichten verstossen haben. Die dürften zumindest keine Solvenzprobleme haben.

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Nord

Gibt es Möglichkeinten einer privatrechtlichen Haftung des Hr Seibold? Unfassbar, was man in Deutschland abziehen kann

Der wird seine Schäfchen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtzeitig ins Trockene gebracht haben. Ich hätte es jedenfalls gemacht und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich cleverer bin als Herr Dr. Seibold.

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Schinzilord

Und da soll noch einer sagen die BAFIN tut nichts :)

Fragt sich nur, welche 90% abgesichert sind.

Zwischen der frühen Erstanlage und dem Depotendwert liegen doch Welten.

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edwin

Und da soll noch einer sagen die BAFIN tut nichts :)

Fragt sich nur, welche 90% abgesichert sind.

Zwischen der frühen Erstanlage und dem Depotendwert liegen doch Welten.

 

Die Verluste werden nicht durch den EdW übernommen.

 

Gezahlt wird lediglich bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

In dem Moment wo das Wertpapier bzw. Fonds im Anleger-Depot verbucht wurde ist es keine Verbindlichkeit mehr, also nicht entschädigungsfähig.

Entschädigungsfähig wäre wenn die Firma gesetzeswidrig Bargelder angenommen hätte und nicht direkt separat vom eigenen Vermögen in die entsprechenden Wertpapiere investiert hätte, oder im Rahmen einer Vermögensverwaltung sich gesetzeswidrig Eigentum oder Besitz an den Anleger-Wertpapieren verschafft hätte (was idR bei den gängigen Vollmachten nicht möglich ist, und dann ggf. eine Mithaftung der Depotbank zur Folge haben könnte).

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Scott_Scale

Und da soll noch einer sagen die BAFIN tut nichts :)

Fragt sich nur, welche 90% abgesichert sind.

Zwischen der frühen Erstanlage und dem Depotendwert liegen doch Welten.

 

Die Verluste werden nicht durch den EdW übernommen.

 

Gezahlt wird lediglich bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

In dem Moment wo das Wertpapier bzw. Fonds im Anleger-Depot verbucht wurde ist es keine Verbindlichkeit mehr, also nicht entschädigungsfähig.

Entschädigungsfähig wäre wenn die Firma gesetzeswidrig Bargelder angenommen hätte und nicht direkt separat vom eigenen Vermögen in die entsprechenden Wertpapiere investiert hätte, oder im Rahmen einer Vermögensverwaltung sich gesetzeswidrig Eigentum oder Besitz an den Anleger-Wertpapieren verschafft hätte (was idR bei den gängigen Vollmachten nicht möglich ist, und dann ggf. eine Mithaftung der Depotbank zur Folge haben könnte).

Darf man fragen, wie der Text dann zu verstehen ist?

Immerhin wurde Seibold mehrere Sachen, die ich allerdings lieber nicht öffentlich schreibe um Schwierigkeiten mit Mods zu vermeiden, nachgewiesen bzw. sah es ein Gericht als erwiesen an, dass er gegen eine Vielzahl von Sachen verstoßen hat.

Leider sind die Titel etc. jetzt durch die Insolvenz erstmal "wertlos"

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Tritur

Immerhin wurde Seibold mehrere Sachen, die ich allerdings lieber nicht öffentlich schreibe um Schwierigkeiten mit Mods zu vermeiden, nachgewiesen bzw. sah es ein Gericht als erwiesen an, dass er gegen eine Vielzahl von Sachen verstoßen hat.

Mit Feigheit ist hier niemandem gedient.

 

Wovor fürchtest Du Dich denn? Seibolds Ruf ist eh ruiniert und über die Weitergabe von Informationen, die den Gerichten und der BAFin vorliegen, dürften auf die Mods keine Einwendungen haben. Oder glaubst Du die stünden auf der Seite von Betrügern???

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Scott_Scale
· bearbeitet von Scott_Scale

Immerhin wurde Seibold mehrere Sachen, die ich allerdings lieber nicht öffentlich schreibe um Schwierigkeiten mit Mods zu vermeiden, nachgewiesen bzw. sah es ein Gericht als erwiesen an, dass er gegen eine Vielzahl von Sachen verstoßen hat.

Mit Feigheit ist hier niemandem gedient.

 

Wovor fürchtest Du Dich denn? Seibolds Ruf ist eh ruiniert und über die Weitergabe von Informationen, die den Gerichten und der BAFin vorliegen, dürften auf die Mods keine Einwendungen haben. Oder glaubst Du die stünden auf der Seite von Betrügern???

 

Genau dieses Wort hatte ich letztens benutzt und wurde dafür verwarnt.

 

Ich sag nur soviel : es ging hart in diese Richtung und dazu war auch bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil da, den

absehbar folgenden weiteren Urteilen ist die Seibold Capital durch die Insolvenz zuvorgekommen.

 

Mich würde allerdings jetzt schon einmal interessieren, wie ich das dieses EtW zu verstehen habe.

Sind denn Schadenersatzforderungen gegen die Seibold Capital nicht als Verbindlichkeiten anzusehen?

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jogo08

Es ist ein riesiger Unterschied, ob man jemanden als Betrüger bezeichnet oder Betrug unterstellt, oder ob dies ein Gericht rechtskräftig feststellt. Daher sind wir hier sensibel in Bezug auf solche Ausdrücke bzw. Behauptungen.

Betrug impliziert den Willen zu etwas Illegalem, siehe hier. Ob man das Dr. Seibold so nachweisen bzw. unterstellen kann, lassen wir besser die Gerichte entscheiden.

Wir wollen uns schließlich nicht eine Unterlassungsverfügung einfangen.

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Scott_Scale

Deshalb ja.

 

Kann mir jemand das von "edwin" Geschriebene erläutern, bin Laie!

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edwin

Hat man aus dem ursprünglichen Wertpapiergeschäft eine offene Forderung, dann besteht u.U. Anspruch auf Entschädigung.

 

Wurde das Wertpapiergeschäft schlecht ausgeführt oder eine Falschberatung gemacht, dann ist das nicht entschädigungsfähig - dann bleibt die Möglichkeit Schadenersatz von der Firma, ggf. deren Geschäftsführern oder Beratern und Vermittlern, zu fordern.

 

"EdW:

Welche Schäden sind von der Entschädigung umfasst? Sind z. B. Schäden aus Beratungsfehlern des Instituts oder von dessen Vermittlern entschädigungsfähig?

 

In den Schutzbereich des EAEG fallen nur solche Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften, die zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten (Primärleistungspflichten) des Instituts gehören.

 

Entschädigungsberechtigte Hauptansprüche sind Ansprüche auf Auszahlung tatsächlich vorhandener Guthaben oder Herausgabe von für den Anleger verwahrter Wertpapiere.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG sind Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften die Verpflichtungen eines Instituts auf Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden.

 

Ansprüche auf die Verschaffung von Rechten, Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren sind geschützt, soweit diese durch Unterschlagung oder Veruntreuung vereitelt worden sind.

 

Schadenersatzansprüche (Sekundäransprüche) scheiden hingegen aus und sind grundsätzlich nicht entschädigungsfähig, insbesondere solche wegen falscher Beratung und auch wegen fehlerhafter Anlage.

 

Der Ersatz (tatsächlich) entgangenen Gewinns oder der Ausgleich von Verlusten, die aufgrund einer fehlerhaften Anlagestrategie entstanden sind, unterfallen nicht dem Schutz des EAEG. Ebenso werden ausgewiesene Scheingewinne nicht entschädigt. " (Quelle: EdW )

 

 

Wenn die Anlagerichtlinien missachtet wurden, dann besteht die Chance auf Schadenersatz.

Wenn die Anlagerichtlinien eingehalten wurden, jedoch ein Verlust eingefahren wurde, dann ist die Chance auf Schadenersatz eher fraglich, da sollte man dann schon das Kostenrisiko abwägen um nicht den Verlust zu verdoppeln.

Bei einem Fonds gibt es noch die Depotbank die die Einhaltung der Anlagerichtlinien zu überwachen hat, eventuell besteht hier noch eine Chance den Schaden ersetzt zu bekommen, falls die Anlagerichtlinien verletzt wurden.

Sich auf Aussagen in Werbeprospekten zu berufen, wird eher schwierig.

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Scott_Scale

Hat man aus dem ursprünglichen Wertpapiergeschäft eine offene Forderung, dann besteht u.U. Anspruch auf Entschädigung.

 

Wurde das Wertpapiergeschäft schlecht ausgeführt oder eine Falschberatung gemacht, dann ist das nicht entschädigungsfähig - dann bleibt die Möglichkeit Schadenersatz von der Firma, ggf. deren Geschäftsführern oder Beratern und Vermittlern, zu fordern.

 

"EdW:

Welche Schäden sind von der Entschädigung umfasst? Sind z. B. Schäden aus Beratungsfehlern des Instituts oder von dessen Vermittlern entschädigungsfähig?

 

In den Schutzbereich des EAEG fallen nur solche Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften, die zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten (Primärleistungspflichten) des Instituts gehören.

 

Entschädigungsberechtigte Hauptansprüche sind Ansprüche auf Auszahlung tatsächlich vorhandener Guthaben oder Herausgabe von für den Anleger verwahrter Wertpapiere.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG sind Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften die Verpflichtungen eines Instituts auf Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden.

 

Ansprüche auf die Verschaffung von Rechten, Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren sind geschützt, soweit diese durch Unterschlagung oder Veruntreuung vereitelt worden sind.

 

Schadenersatzansprüche (Sekundäransprüche) scheiden hingegen aus und sind grundsätzlich nicht entschädigungsfähig, insbesondere solche wegen falscher Beratung und auch wegen fehlerhafter Anlage.

 

Der Ersatz (tatsächlich) entgangenen Gewinns oder der Ausgleich von Verlusten, die aufgrund einer fehlerhaften Anlagestrategie entstanden sind, unterfallen nicht dem Schutz des EAEG. Ebenso werden ausgewiesene Scheingewinne nicht entschädigt. " (Quelle: EdW )

 

 

Wenn die Anlagerichtlinien missachtet wurden, dann besteht die Chance auf Schadenersatz.

Wenn die Anlagerichtlinien eingehalten wurden, jedoch ein Verlust eingefahren wurde, dann ist die Chance auf Schadenersatz eher fraglich, da sollte man dann schon das Kostenrisiko abwägen um nicht den Verlust zu verdoppeln.

Bei einem Fonds gibt es noch die Depotbank die die Einhaltung der Anlagerichtlinien zu überwachen hat, eventuell besteht hier noch eine Chance den Schaden ersetzt zu bekommen, falls die Anlagerichtlinien verletzt wurden.

Sich auf Aussagen in Werbeprospekten zu berufen, wird eher schwierig.

 

Danke nochmals für die Info.

Ich habe den EdW jetzt erstmal angeschrieben und warte auf eine Rückantwort. Alles andere ist mMn jetzt Spekulation.

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jumpin53

Echt ein sehr schöner Thread laugh.gif

Bin heute erst durch Zufall darauf gestoßen. Allerdings habe ich mich schon gewundert, wieso am Anfang so zaghaft über diese Performance geschrieben wurde.

Selbst ich würde es bei allem guten Willen nicht schaffen, bei meinem Investments so eine schöne gerade Linie nach unten hinzukriegen blink.gif

Beängstigend ist tatsächlich, daß solche Leute über mehr als 3 Jahre hinweg in Deutschland ihr Unwesen treiben dürfen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. crying.gif

Erinnert mich an die Firmen, die damals nach der Wende jede Menge Immobilien im Osten verkauft haben.

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Mr. Jones

Na ja,

 

der Burner ist natürlich das hier:

 

Nach weiteren Informationen von FONDS professionell ONLINE ist die Dr. Seibold Capital allerdings im September vergangenen Jahres in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt worden. Ein Anleger hatte wegen hoher Verluste geklagt. In dem Verfahren stellten die Richter am Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) einen Interessenskonflikt fest, da Seibold im Rahmen seiner individuellen Vermögensverwaltung das Kapital des Anleger vollständig in von ihm verwaltete Fonds investiert hatte. Hierfür hatte er zusätzlich zu seinen Gebühren für die Vermögensverwaltung auch vom Fondsvolumen abhängige Managementgebühren bezogen.

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Scott_Scale

Na ja,

 

der Burner ist natürlich das hier:

 

Nach weiteren Informationen von FONDS professionell ONLINE ist die Dr. Seibold Capital allerdings im September vergangenen Jahres in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt worden. Ein Anleger hatte wegen hoher Verluste geklagt. In dem Verfahren stellten die Richter am Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) einen Interessenskonflikt fest, da Seibold im Rahmen seiner individuellen Vermögensverwaltung das Kapital des Anleger vollständig in von ihm verwaltete Fonds investiert hatte. Hierfür hatte er zusätzlich zu seinen Gebühren für die Vermögensverwaltung auch vom Fondsvolumen abhängige Managementgebühren bezogen.

 

Das hatte ich ja schon erwähnt! Deshalb ja auch die Unterstellung des Betruges - auch wenn man es nicht laut aussprechen darf

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