Zum Inhalt springen
Isra

Einschätzung zu der Alten Leipziger

Empfohlene Beiträge

Isra

Guten Tag miteinander,

 

ich lese in diesem Forum seit einiger Zeit mit. Nun stehe ich vor der Entscheidugn eine BU abzuschliessen.

 

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung habe ich bereits beim WGV.

 

25 Jahre alt, letztes Semester Master-Studium BWL. Ich möchte 1500 absichern. Mit der Möglichkeit um 500 zu erhöhen.

Beitragsdynamik: Ich halte 4 % für aussreichend.

Leistungsdynamik: Weil so teuer und mehr Fälle später eintretetn (Wahrscheinlichkeit...) 1%

 

 

Ich bin auf diese Internetseite: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de/

gestoßen die, wie sehr oft in diesem Forum die "Alte Leipziger" mit dem BU-Tarif BV10 2 empfiehlt.

Die Vertragskonditionen klingen gut. (Den Vertrag habe ich nicht vorliegen, aber die Standardkonditionen passen - ich denke der Tarif ist bekannt bei den Experten hier)

Auch bei Finanztest schneidet die Versicherung sehr gut ab.

 

 

Nun zu dem Punkt der enorme Skepsis bei mir erzeugt:

LINK FINANZTEST

 

In den Kommentaren auf dieser Seite kommt die Alte Leipziger richtig schlecht weg. Könnt ihr dazu Erfahrungen nennen?

Ist es üblich, dass die BU einen Gutachter vorschreibt zu dem man gehen muss? Reicht nicht der Arzt / Krankenhaus der mich behandelt?

 

Aufbauend auf den Kommentaren komme ich zu dem Schluss, dass das ausschlaggebende bei einer BU die Prozessquote ist. Sieht das jemand anders?

Ich sehe die BU wirklich als Versicherung (in den Kommentaren bei Finanztest ist das nicht immer ganz klar) und habe eigtl vor Karriere zu machen.

 

Wenn mir jemand eine Alternative (Versicherer) aufzeigen könnte bzw. die Zweifel ausräumen kann wäre ich dankbar.

 

Viele Grüße und Danke im Voraus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
· bearbeitet von swingkid
Aufbauend auf den Kommentaren komme ich zu dem Schluss, dass das ausschlaggebende bei einer BU die Prozessquote ist. Sieht das jemand anders?

Oh ja. Ausschlagebend sind die Bedingungen. Und, falls Vorerkrankungen eine Rolle spielen können, akzeptable Konditionen. Der Preis kann dann ein Kriterium sein, wenn mehrere Versicherer die gewünschten Konditionen bieten und auch die für einen persönlich relevanten Bedingungsnuancen erfüllen. Nicht alle Punkte in den Bedingungen und ach so tollen Vergleichsprogrammen sind für jederman gleich zu gewichten.

Die Prozessquote ist immer eine Momentaufnahme. Die kann sich schon in dem Moment wieder ändern, wenn der Versicherer seine Annahmepolitik stringenter betreibt und sich weniger "faule" Risiken in die Tarife holt. Oft genug liegt es auch an den Versicherten selber, die Krankheiten "vergessen" oder auf Teufel komm raus einen Abschluss ohne professionellen Rat suchen. Inwieweit das auf einzelne Versicherer und damit die jeweilige Prozessquote eine Auswirkung hat, ist nicht wirklich zu ermitteln. Eine hohe Prozessquote muss jedoch nicht per se schlecht sein und sollte schon gar kein Entscheidungskriterium pro oder contra einem Versicherungsunternehmen sein.

25 Jahre alt, letztes Semester Master-Studium BWL. Ich möchte 1500€ absichern. Mit der Möglichkeit um 500 zu erhöhen.

Die Möglichkeit bieten mittlerweile nahezu alle Versicherer an. Es macht jedoch einen grossen Unterschied, ob die Nachversicherungsoptionen ereignisabhängig oder- unabhängig ausgeübt werden dürfen. Und wie die Grenzen (hinsichtlich Höhe, Verhältnis zur versicherten Rente, Häufigkeit und Endalter z.B.) gezogen sind.

wie sehr oft in diesem Forum die "Alte Leipziger" mit dem BU-Tarif BV10 2 empfiehlt.

Nicht schlecht, muss aber auf die persönliche Situation bezogen nicht der optimale Anbieter sein. Es gibt, glaube ich, mittlerweile annähernd 400 Tarife auf dem Markt. Und auch dieses Forum kann keine Grundlage für eine Entscheidung sein, sondern allerhöchstens Denkanstösse geben..

Auch bei Finanztest schneidet die Versicherung sehr gut ab.

Finanztest vergiss mal. Dann acker Dich lieber selber durch die Materie oder lass das einen Fachmann machen.

Ist es üblich, dass die BU einen Gutachter vorschreibt zu dem man gehen muss? Reicht nicht der Arzt / Krankenhaus der mich behandelt?

Kaum ein Versicherer verzichtet in Seinen Bedingungen auf die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen. Es macht aber schon einmal einen Unterschied, ob ich als Versicherungsnehmer bedingungsseitig das Recht eingeräumt bekomme, ein Gegengutachten von einem von mir zu beauftragenden Arzt erstellen zu lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Isra

Guten Abend!

 

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich versuche mehr Klarheit in meine Fragestellung zu bringen.

 

Aufbauend auf den Kommentaren komme ich zu dem Schluss, dass das ausschlaggebende bei einer BU die Prozessquote ist. Sieht das jemand anders?

 

Oh ja. Ausschlagebend sind die Bedingungen. Und, falls Vorerkrankungen eine Rolle spielen können, akzeptable Konditionen. Der Preis kann dann ein Kriterium sein, wenn mehrere Versicherer die gewünschten Konditionen bieten und auch die für einen persönlich relevanten Bedingungsnuancen erfüllen. Nicht alle Punkte in den Bedingungen und ach so tollen Vergleichsprogrammen sind für jederman gleich zu gewichten.

Die Prozessquote ist immer eine Momentaufnahme. Die kann sich schon in dem Moment wieder ändern, wenn der Versicherer seine Annahmepolitik stringenter betreibt und sich weniger "faule" Risiken in die Tarife holt. Oft genug liegt es auch an den Versicherten selber, die Krankheiten "vergessen" oder auf Teufel komm raus einen Abschluss ohne professionellen Rat suchen. Inwieweit das auf einzelne Versicherer und damit die jeweilige Prozessquote eine Auswirkung hat, ist nicht wirklich zu ermitteln. Eine hohe Prozessquote muss jedoch nicht per se schlecht sein und sollte schon gar kein Entscheidungskriterium pro oder contra einem Versicherungsunternehmen sein.

 

25 Jahre alt, letztes Semester Master-Studium BWL. Ich möchte 1500 absichern. Mit der Möglichkeit um 500 zu erhöhen.

Die Möglichkeit bieten mittlerweile nahezu alle Versicherer an. Es macht jedoch einen grossen Unterschied, ob die Nachversicherungsoptionen ereignisabhängig oder- unabhängig ausgeübt werden dürfen. Und wie die Grenzen (hinsichtlich Höhe, Verhältnis zur versicherten Rente, Häufigkeit und Endalter z.B.) gezogen sind.

 

 

wie sehr oft in diesem Forum die "Alte Leipziger" mit dem BU-Tarif BV10 2 empfiehlt.

 

Nicht schlecht, muss aber auf die persönliche Situation bezogen nicht der optimale Anbieter sein. Es gibt, glaube ich, mittlerweile annähernd 400 Tarife auf dem Markt. Und auch dieses Forum kann keine Grundlage für eine Entscheidung sein, sondern allerhöchstens Denkanstösse geben..

 

Auch bei Finanztest schneidet die Versicherung sehr gut ab.

Finanztest vergiss mal liber. Dann acker Dich lieber selber durch die Materie oder lass das einen Fachmann machen.

 

Ist es üblich, dass die BU einen Gutachter vorschreibt zu dem man gehen muss? Reicht nicht der Arzt / Krankenhaus der mich behandelt?

Kaum ein Versicherer verzichtet in Seinen Bedingungen auf die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen. es macht aber schon einmal einen Unterschied, ob ich als Versicherungsnehmer bedingungsseitig das Recht eingeräumt bekomme, ein Gegengutachten von einem von mir zu beauftragenden Arzt erstellen zu lassen.

 

 

==> Die Aussage "Prozessquote ist ausschlaggebend" habe ich aufbauend auf der vorherigen Selektion der Anbieter / Tarife nach den gewollten Bedingungen gemeint.

Wenn ich also 5 gleich gute Anbieter habe - dann kann ich nach der Prozessquote gehen meiner Meinung nach.

Ich gebe dir Recht, dass diese Selektion begrenzt valide ist (aus den von dir angeführten Gründen), gleichzeitig wäre ich aber auch lieber bei einem Versicherer der hohe Standards beim Vertragsabschluss hat, aber später eine geringe Prozessquote.

 

 

=> Ich habe keinerlei Vorerkrankung.

 

==> diese 500e Erhöhung brauche ich nur ereignisabhängig.

 

Deine Bemerkungen oben zu dem Vergleichsportal und die zu Finanztest möchte ich in einem beantworten: Ich befasse mich offensichtlich im Moment damit und bin relativ weit hinsichtlich dem Verständnis worauf es ankommt und was die verschiedenenen Dinge bedeuten.

==> Nun suche ich ansprechende Tarife. aus den 400 genannten kann ich so evtl. 3 - 5 herausfiltern. Ich habe eigentlich nicht vor, das ganze über einen Makler oder ähnliches zu machen. Lasse mich mit guten Argumenten aber gerne umstimmen.

Dass ein Forum wie dieses nur eine Plattform für Meinungsaustausch ist, ist klar.

 

Ok danke für den letzten Punkt mit Gutachten. Diesen Punkt hatte ich noch nicht auf meiner Liste.

 

 

 

Ich reiche mal noch meine Basisangaben nach.

 

2.1 Alter: 25, Familienstand: ledig, Kinder: keine, geplanter Renteneintritt: 65

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

Student (weitere Angaben bezogen auf nächstes Jahr) / 40.000 / übrig: 700

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

Angedacht sind 500 für alle Versicherungen und Vorsorge.

 

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

risikobereit.

 

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick

Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung

 

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

100% ich + 50% Lebenspartner

 

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

keine Verträge abgeschlossen

 

bis später :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
Ich habe eigentlich nicht vor, das ganze über einen Makler oder ähnliches zu machen. Lasse mich mit guten Argumenten aber gerne umstimmen.

Nun, ob es für Dich ein Argument darstellt, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen, aber der Makler oder auch ein Versicherungsberater muss Seine Beratung protokollieren und haftet für eine eventuelle Falschberatung. Dafür braucht er eine spezielle Haftpflichtpolice. Die hast Du nicht. Und glaube mir, ob Du jetzt ein bisschen Finanztest oder Internetseiten geschmökert hast: Du hast nicht alles auf dem Radar, was an Bedingungen entscheidend sein kann, wie diese Punkte in guten Bedingungswerken rechtssicher ausformuliert werden und vor allem was nicht in den Bedingungen steht. Das ist genauso entscheidend. Wenn Du das wirklich alleine machen möchtest, wünsche ich Dir dabei natürlich viel Erfolg, aber eines noch viel mehr: Glück.

Welche Bedingungskriterien spielen denn für Dich eine Rolle und warum? Und welcher Versicherer kommt darauf aufbauend, abgesehen von der AL, dafür in Frage?

Wenn ich also 5 gleich gute Anbieter habe - dann kann ich nach der Prozessquote gehen meiner Meinung nach.

Deine Meinung sei Dir ja auch gerne belassen. Für ich wäre dann eher der Preis entscheidend. Und auch die Möglichkeit (nur ein Beispiel), ob ich die Überschussbeteiligung während der Laufzeit ändern kann. Die Prozessquote stünde bei mir gaanz weit hinten. Aber das ist nur meine Meinung. Woran würdest Du denn festmachen, warum ein Versicherer eine niedrige bzw. hohe Prozessquote hat? hast Du aktuelle zahlen für den Bereich BU zur Hand? Oder beziehen sich die Zahlen auf den kompletten LV-Bereich? Das wäre schon ein riesiger Unterschied. Da würde mich Deine Quelle interessieren, das wäre nett...

Ich befasse mich offensichtlich im Moment damit und bin relativ weit hinsichtlich dem Verständnis worauf es ankommt und was die verschiedenenen Dinge bedeuten.

Kannst Du diesen Punkt näher erläutern? Worauf es wirklich ankommt, was die "verschiedenen Dinge" (welche?) bedeuten und wo in den einzelnen Bedingungswerken diese Klauseln wie ausformuliert sind? Und wo die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern liegen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lacerator1984
· bearbeitet von lacerator1984

Die Prozessquote ist für Dich nur von nachgelagertem Interesse, da Du keine Vorerkrankungen hast, ergo diese auch nicht verschweigst. Ich würde das nicht zum Hauptkriterium machen bei Deiner Absicherung.

Die Leistungsdynamik halte ich persönlich für ausreichend mit 1 %, da noch Überschüsse hinzukommen, die zwar (ent)fallen können, aber sie sollten zumindest teilweise erhalten bleiben. Außerdem ist es nicht so entscheidend, wenn die BU nur ein paar Jahre dauert.

Per se habe ich gute Erfahrungen mit dem Anbieter, allerdings solltest Du keine Rente evtl. mit Fonds ankoppeln, aber das bieten meist Strukkis an und Du machst Dir - lobenswerterweise selbst viele Gedanken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Guten Tag miteinander,

 

ich lese in diesem Forum seit einiger Zeit mit. Nun stehe ich vor der Entscheidugn eine BU abzuschliessen.

 

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung habe ich bereits beim WGV.

 

25 Jahre alt, letztes Semester Master-Studium BWL. Ich möchte 1500 absichern. Mit der Möglichkeit um 500 zu erhöhen.

Beitragsdynamik: Ich halte 4 % für aussreichend.

Leistungsdynamik: Weil so teuer und mehr Fälle später eintretetn (Wahrscheinlichkeit...) 1%

 

 

Ich bin auf diese Internetseite: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de/

gestoßen die, wie sehr oft in diesem Forum die "Alte Leipziger" mit dem BU-Tarif BV10 2 empfiehlt.

Die Vertragskonditionen klingen gut. (Den Vertrag habe ich nicht vorliegen, aber die Standardkonditionen passen - ich denke der Tarif ist bekannt bei den Experten hier)

Auch bei Finanztest schneidet die Versicherung sehr gut ab.

 

 

Nun zu dem Punkt der enorme Skepsis bei mir erzeugt:

LINK FINANZTEST

 

In den Kommentaren auf dieser Seite kommt die Alte Leipziger richtig schlecht weg. Könnt ihr dazu Erfahrungen nennen?

Ist es üblich, dass die BU einen Gutachter vorschreibt zu dem man gehen muss? Reicht nicht der Arzt / Krankenhaus der mich behandelt?

 

Aufbauend auf den Kommentaren komme ich zu dem Schluss, dass das ausschlaggebende bei einer BU die Prozessquote ist. Sieht das jemand anders?

Ich sehe die BU wirklich als Versicherung (in den Kommentaren bei Finanztest ist das nicht immer ganz klar) und habe eigtl vor Karriere zu machen.

 

Wenn mir jemand eine Alternative (Versicherer) aufzeigen könnte bzw. die Zweifel ausräumen kann wäre ich dankbar.

 

Viele Grüße und Danke im Voraus.

 

 

Hallo @Isra,

 

möchte gerne ein paar Fragen in den Raum werfen - ich weiß, Frage mit Gegenfrage beantworten ist unhöflich, trotzdem gelegentlich ganz nützlich.

 

Frage 1 - Woraus wirst Du in 10 oder 15 Jahren im Leistungsfall einen Rechtsanspruch gegen den Versicherer herleiten und notfalls vor Gericht durchsetzen können?

Aus einer ominösen, nicht klar definierten Prozessquote des Jahres 2012? Eher wohl aus klaren, möglichst eindeutigen Formulierungen in den Vertragsbedingungen.

Hier gehört das Bedingungswerk der A.L. klar zu den 3-4 der Besten, die im Markt führend sind - mehr sind es aus meiner Sicht (leider) nicht!

 

Frage 2 - Warum Dynamik nur 4%? Es gibt bei der A.L. auf die Frage nach der Höhe der Dynamik nur eine richtige Antwort: So hoch, wie es der Versicherer zulässt-

(bei der SBU derzeit 5%) - ablehnen kannst Du jederzeit, beliebig oft, also warum von vorneherein einschränken?

 

Frage 3 - zur Anpassung im Leistungsfall: Wage mal eine Prognose in die Zukunft: Denkst Du, dass die Überschüsse bei Lebensversicherungen (Hier wird BU mit dazugerechnet)

eher steigen oder sinken werden? Wenn Du davon ausgehst, dass sie steigen werden, ist die Wahl mit 1% ok, wenn Du aber davon ausgehst, dass sie wohl eher sinken werden

(Meine Einschätzung) dann solltest Du Dich zum Spass mal in die Situation eines Vertriebsvorstandes einer Versicherung versetzen: Wo würdest Du die knapper werdenden

Überschüsse lieber einsetzen: "Vorne" bei Brutto/Netto Beitragsgestaltung oder "hinten" bei der Erhöhung laufender Renten von BU Rentenempfängern?

In dem Bereich ist (bereits seit Jahren) bei vielen Gesellschaften eine ganz klare Richtung zu beobachten und ich rate daher davon ab, die Rentensteigerung, die aus den Überschüssen kommt

(und somit nicht garantiert ist!) in die Planung mit einzubeziehen.

 

Frage 4 - Woher weißt Du, dass der Versicherungsfall erst spät eintreten wird, daß also der statistische Durchschnitt auf Dich zutreffen wird?

Hier werden objektives und subjektives Risiko miteinander vermischt - kann in die Hose gehen.

 

Frage 5 - Welchen (entscheidenden) Vorteil versprichst Du Dir davon, so ein Projekt (BU-Absicherung) im "Do it Yourself" Verfahren abzuwickeln?

 

Hoffe, ich konnte den ein oder anderen Denkanstoss vermitteln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Isra

Hallo, danke auch an lacerator für deine Meinung.

 

LINKzu Prozessquote

 

da stehen auch schon einige Kriterien dabei. Ich hab das in einer Exceltabelle zusammengestellt.

Hab leider heute keine Zeit das reinzustellen.

Mach ich aber noch diese Woche. Würde mich freuen wenn du die Liste dann kritisierst @swingkid.

 

Ich will überhaupt nicht die Kompetenz eines Versicherungsberaters in Frage stellen. Ich halte es nur für genauso schwierig einen guten Berater zu finden, wie eine gute Versicherung zu finden.

 

2 mal eine 50 % "Glück" Entscheidung an jemand gutes zu geraten bedeutet 25% Glück (also 0,5 * 0,5 = 0,25 )

Oder hast du einen Tipp wie ich jemand gutes finde? Ich habe keine Zeit für 5 Beratungsgespräche á 4 Stunden. (Jetzt kannst du dich darüber auslassen, dass ich mir die Zeit nehmen sollte - ich lese dann aber lieber die Verträge selber irgendwie....)

 

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
· bearbeitet von swingkid
Ich will überhaupt nicht die Kompetenz eines Versicherungsberaters in Frage stellen. Ich halte es nur für genauso schwierig einen guten Berater zu finden, wie eine gute Versicherung zu finden.

Isra, ich will Deine Argumentation auch nicht angreifen oder in Frage stellen. Aber ein Berater (berät, bekommt Honorar) bzw. ein Makler (vermittelt, bekommt Provision oder auch ein Honorar) hat durch die Haftpflichtversicherung den finanziellen Background, sich eine Fehlentscheidung, die im Extremfall zum Leistungsausschluss seitens des Versicherers führt, "leisten" zu können. Die hast Du nicht.

Aber stelle in Ruhe die für Dich wichtigen Kriterien zusammen, das ist erst einmal wichtiger, zumindest an dem Punkt der Entscheidungsfindung, an dem Du Dich jetzt befindest thumbsup.gif..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

2 mal eine 50 % "Glück" Entscheidung an jemand gutes zu geraten bedeutet 25% Glück (also 0,5 * 0,5 = 0,25 )

 

Du gehst also davon aus dass die Wahl für beide Ereignisse jeweils p=0,5 ist? :)

Die beiden Ereignisse sind aber vllt garnicht nicht unabhängig :)

 

Ich kann nur meinen Vorrednern beipflichten, das meiste wurde schon gesagt - lass Dich beraten; sowas wird inzwischen auch remote angeboten so dass Du bei "knapp bemessener Zeit" keine Stunden wo rumsitzen musst.

Es gibt auf jeden Fall Lösungen.

 

Gute Makler findet man zB durch Empfehlung (Bekanntenkreis?) oder auch "ausprobieren"... es kostet Dich ja nichts (ausser Zeit) mal 2,3,4 für Dich arbeiten zu lassen (wenigstens die ersten Schritte) und sich dann auf einen einzuschießen... man merkt recht schnell wer was von seinem Fach versteht...

Da gibt es einige Optionen.

 

Was mir noch auffällt und keiner angesprochen hat:

Wird die Unfallversicherung nach Abschluss der BU als weiterhin notwendig notwendig erachtet?

Die Leistungsdynamik von 1% halte ich nicht unbedingt für nötig, da ist man aber geteilter Meinung; keine LD heißt nicht zwingend dass es keine Erhöhungen gibt - es gibt nur keine garantierten - ein gewisses Risiko, aber das muss man in Ruhe entscheiden.

Wie geht es bei frühem BU Eintritt mit der Altersrente weiter? Wurde das Szenario auch schon durchdacht?

...

 

Nur ein paar mögliche Punkte über die man mal nachdenken sollte...

 

Vllt hilft es...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid

(M)Eine kurze Anmerkung zur Unfallversicherung:

Entgegen der hier überwiegend vorherrschenden Meinung bin ich der Überzeugung, dass Unfallversicherung und BU durchaus Hand in Hand gehen und sich sinnvoll ergänzen können. Es sind ja 2 völlig unterschiedliche Leistungsarten. Die BU ist unbestritten umfangreicher und in Ihrer Konstruktion leistungsstärker, daher auch weit teurer und in vielen Fällen schwerer versicherbar. Sie leistet aber auch nur ab einem bestimmten Grad der Invaliditätsbemessung, in den allermeisten Fällen erst ab 50%.

Eine Unfallversicherung sollte daher die niedrigen Invaliditätsgrade abdecken und auch nicht die laufenden Kosten decken, sondern Einmalzahlungen leisten, die zum Beispiel für Umbau- oder Rehamaßnahmen benötigt werden, die nicht durch gesetzliche Träger finanzierbar sind. Die Konstruktion ist bei Vorhandensein einer BU recht einfach:

-Hohe Grundsumme

-Evtl. eine niedrige Progression

-Gutes Bedingungswerk

-Die Möglichkeit einer Vorauszahlung seitens des Versicherers bei schweren, definierten Verletzungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Philchen

(M)Eine kurze Anmerkung zur Unfallversicherung:

Entgegen der hier überwiegend vorherrschenden Meinung bin ich der Überzeugung, dass Unfallversicherung und BU durchaus Hand in Hand gehen und sich sinnvoll ergänzen können. Es sind ja 2 völlig unterschiedliche Leistungsarten. Die BU ist unbestritten umfangreicher und in Ihrer Konstruktion leistungsstärker, daher auch weit teurer und in vielen Fällen schwerer versicherbar. Sie leistet aber auch nur ab einem bestimmten Grad der Invaliditätsbemessung, in den allermeisten Fällen erst ab 50%.

Eine Unfallversicherung sollte daher die niedrigen Invaliditätsgrade abdecken und auch nicht die laufenden Kosten decken, sondern Einmalzahlungen leisten, die zum Beispiel für Umbau- oder Rehamaßnahmen benötigt werden, die nicht durch gesetzliche Träger finanzierbar sind. Die Konstruktion ist bei Vorhandensein einer BU recht einfach:

-Hohe Grundsumme

-Evtl. eine niedrige Progression

-Gutes Bedingungswerk

-Die Möglichkeit einer Vorauszahlung seitens des Versicherers bei schweren, definierten Verletzungen.

 

Wir werden noch Freunde ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

(M)Eine kurze Anmerkung zur Unfallversicherung:

Entgegen der hier überwiegend vorherrschenden Meinung bin ich der Überzeugung, dass Unfallversicherung und BU durchaus Hand in Hand gehen und sich sinnvoll ergänzen können. Es sind ja 2 völlig unterschiedliche Leistungsarten. Die BU ist unbestritten umfangreicher und in Ihrer Konstruktion leistungsstärker, daher auch weit teurer und in vielen Fällen schwerer versicherbar. Sie leistet aber auch nur ab einem bestimmten Grad der Invaliditätsbemessung, in den allermeisten Fällen erst ab 50%.

Eine Unfallversicherung sollte daher die niedrigen Invaliditätsgrade abdecken und auch nicht die laufenden Kosten decken, sondern Einmalzahlungen leisten, die zum Beispiel für Umbau- oder Rehamaßnahmen benötigt werden, die nicht durch gesetzliche Träger finanzierbar sind. Die Konstruktion ist bei Vorhandensein einer BU recht einfach:

-Hohe Grundsumme

-Evtl. eine niedrige Progression

-Gutes Bedingungswerk

-Die Möglichkeit einer Vorauszahlung seitens des Versicherers bei schweren, definierten Verletzungen.

 

Das stimmt natürlich.

Vllt. sollte man dazu anmerken dass es auch auf die generelle Situation des Kunden ankommt; für jmd. der garkeine Rücklagen hat und im Falle des Falles für die Kosten die durch einen Unfall auf ihn zu kommen Geld braucht kann das durchaus eine Absicherungsvariante sein.

Falls es *nur* um den Wunsch Einmalzahlungen zu erhalten geht um initiale Kosten abzudecken kann man das auch mit vielen BUs mitvereinbaren (bleibt aber dann so wie Du sagst dass hier oft erst ab 50% Invaliditätsbemessung geleistet wird).

 

Vllt kann man sich auf so eine Aussage "einigen".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CHX

Wie hoch würdet ihr ihm Falle einer UV die Grundsumme ansetzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
· bearbeitet von swingkid

Schwer zu sagen.. Eine Grundsumme von 150000€ halte ich für den "Normalfall" für ausreichend. Je nach persönlichen Situation kann aber auch ein höherer Bedarf entstehen. Bei der Progression sollte man auch beachten, dass sich die Versicherer z.T. stark unterscheiden.

-Versicherer A erhöht ab einer Invalidität von 25% je Prozentpunkt höherer Invalidität die Leistung aus der Grundsumme um 3%;

-Versicherer B erhöht um 5%;

Angenommen ist eine vereinbarte Progression von 225%.

Versicherer A zahlt bei einem festgestellten IV-Grad in Höhe von 40% 70%der Grundsumme aus, Versicherer B zahlt 100%.

Bei einer Grundsumme von 150000€ macht das schon einen Unterschied von 45000€ (A zahlt 105000€, B zahlt 150000€).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM

Thema Prozessquote:

 

eine zu hohe Quote gefährdet sicherlich Deinen effektiven Schutz.

 

Aber bedenke, dass auch eine zu niedrige Quote schlecht sein kann:

Wenn viele Fälle mangelhaft geprüft werden, bezahlst deren BU-Rente am Ende Du - über niedrigere Überschussbeteiligungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Isra

Thema Prozessquote:

 

eine zu hohe Quote gefährdet sicherlich Deinen effektiven Schutz.

 

Aber bedenke, dass auch eine zu niedrige Quote schlecht sein kann:

Wenn viele Fälle mangelhaft geprüft werden, bezahlst deren BU-Rente am Ende Du - über niedrigere Überschussbeteiligungen.

 

danke auch für diese Antwort.

Das Thema ruht gerade bei mir da sehr beschäftigt :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...