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Spy11

Zillmerung und Entgeldumwandlung

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Spy11

Hallo zusammen,

 

ich bekomme von der Firma einen Betrag von 30 als AVWL. Gleichzeitig kann ich hier auch selbst noch Geld beisteuern, wodurch eine Entgeldumwandlung stattfindent.

 

 

 

 

Nun zu meiner Frage: Wenn ich anfangs einen Vertrag abschließe, der lediglich die 30-Zuschüsse der Firma beinhaltet, sind die Kosten für die Zillmerung am minimalsten, richtig?

 

Nach Ablauf der 5 Jahre für die Zillmerung kann ich dann selbst noch Geld einzahlen per Entgeldumwandlung und keinerlei Kosten entstehen, da die Zillmerung nach 5 Jahren abgegolten ist.

 

Denke ich da richtig?

 

Was passiert, wenn ich die ersten beiden Jahren nur die 30, die ich von der Firma bekomme, anlegen lasse und nach diesen 2 Jahren dann bereits selbst noch Geld beisteuere?

 

Wird dann der Betrag der Zillmerung neu berechnet, da die Zillmerung ja noch läuft?

 

 

 

 

Besten Dank im Voraus.

 

 

 

 

Grüße

 

Spy11

 

 

 

 

 

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Zunächst einmal: Bist Du Dir sicher, dass die Abschluss- und Vertriebskosten nach der Zillmermethode kalkuliert und abgezogen werden? Das ist gerade bei Verträgen ab 2008 eher unüblich und vom BAG auch beanstandet worden.

Zillmerung heisst ja, dass die komplette Sparrate solange verbraucht wird, bis die Kosten getilgt sind und erst dann Geld in den Vertrag fliesst. Das kann bei unverfallbaren Ansprüchen in Verbindung mit einem Arbeitgeberwechsel und einer Nichtfortführung des Vertrages zu Problemen führen.

Nach Ablauf der 5 Jahre für die Zillmerung kann ich dann selbst noch Geld einzahlen per Entgeldumwandlung und keinerlei Kosten entstehen, da die Zillmerung nach 5 Jahren abgegolten ist.

Theoretisch richtig. In der Praxis fallen aber auch für Zuzahlungen und Erhöhungen der Sparraten Gebühren an. Nach der Reformierung des VVG ist auch für diese Beiträge eine gleichmäßige Verteilung der Gebühren auf die ersten 60 Beitragsmonate vorgesehen. Wer ist denn der Anbieter und wie lautet die Tarifbezeichung?

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Spy11

Anbieter ist Generali. Der Tarif heißt R011.

 

 

 

 

Der Berater meinte, dass die Kosten über die Zillmerung verteilt werden.

 

 

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swingkid

Ich gehe davon aus, dass die Kosten gleichmässig über die ersten 5 Jahre verteilt werden. Dadurch entsteht von Anfang an ein Deckungskapital, was bei einer Zillmerung nicht der Fall ist. Genaueres kannst Du aber dem Produktinformationsblatt entnehmen.

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Spy11

Was passiert dann, wenn ich zB nach 1 Jahr den Beitrag erhöhe? Werden auch dann die Kosten neu berechnet?

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swingkid

Nein, die Kosten für den ursprünglichen Beitrag werden davon nicht berührt. Es fallen aber für den Erhöhungsbeitrag neue Kosten an, ähnlich wie das bei dynamischen Erhöhungen der Fall ist. So, wie Du Dir das vorstellst, funktioniert es nicht.

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Spy11

OK danke für die Info..

 

..und wenn ich erst nach 5 Jahren den Beitrag erhöhe? Fallen dann auch zusätzliche Kosten an, oder werden dann alle geleisteten Beiträge 1-1 angelegt?

 

 

 

 

 

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swingkid

Dazu stellt sich die Frage, ob die Erhöhung nach 5 Jahren möglich wäre. Ich kenne die Vertragsbedingungen nicht im Detail. Zuzahlungen sollten aber möglich sein, wie es mit einer Erhöhung der Sparrate aussieht, kann ich nicht sagen. Aber auch dann werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neue Abschlusskosten auf die Erhöhungsbeiträge anfallen.

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