Bingopark Dezember 30, 2005 Habe Telefonica-Espana-Aktien gekauft. Nun meine Frage: kann mir jemand sagen, ob ich auch in Spanien (potenzielle) Gewinne versteuern muss, bzw. diese Steuern pauschal dort abgezogen werden, so dass quasi eine Doppelbesteuerung (Spanien und Deutschland) stattfindet. Insbesondere interessiert mich das Gleiche auch bei US-amerikanischen Aktien. Kennt jemand eine Seite im Internet, auf der die internationalen "Börsenbesonderheiten" nachzulesen sind? Bin noch Anfänger und möchte lernen... Vielen Dank und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Chrisian (Bingopark) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Dezember 30, 2005 Mein einziger spanischer Zock war Telepizza, ist schon einige Jahre her. Vom Gewinn wurde keine Quellensteuer zurückbehalten, Dividenden habe ich keine bekommen, also weiss ich das nicht. Bei amerikanischen Aktien wird vom Gewinn nichts zurückbehalten. Auf Dividenden wird eine Quellensteuer von 15% zurückbehalten. Diese kann man zurückfordern, wenn das eigene Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bingopark Dezember 30, 2005 Zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Eine Frage hätte ich da noch: hat Deustchland so ein Abkommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TraderS Januar 2, 2006 Hi ! Also grundsätzlich gilt folgendes: Wenn man seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, so ist man nach dem deutschen Einkommensteuergesetz unbeschränkt steuerpflichtig. Das hat wiederum zur Folge, dass man nach dem sog. Welteinkommensprinzip mit allen -egal wo auf der Welt- erzielten Einkünften zur Besteuerung herangezogen wird. Das heisst also, dass auch Gewinne, wie etwa hier aus Kapitalerträgen im Ausland (!!) (wenn die Aktie Dividenden zahlt) bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Hat man in Spanien Veräußerungsgewinne, so handelt es sich nicht um Kapitalerträge, sondern einen Veräußerungserlös. Diese sind ebenfalls, wenn die bekannten Freigrenzen überschritten werden, zu versteuern (§ 23 EStG). Man muss jedoch zwischen dem Wohnsitzstaat (hier = Deutschland) und dem sog. Quellenstaat ( hier = Spanien) unterscheiden. Wer das Recht zur Besteuerung hat, legt das sog. (von Cubanpete schon genannte) Doppelbesteuerungsabkommen fest. Es handelt sich dabei um kein Gesetz sondern eher um eine Art "Anleitung" wie wann was durch wen zu besteuern ist. Es soll vermieden werden, dass ein und dieselbe Steuerquelle durch zwei Steuergläubiger (also doppelt) belastet wird. Deutschland unterhält mit einer Reihe von Staaten ein sog. DBA. Für Spanien findet man das DBA zum Beispiel auf dieser Web-Side http://www.mallorca-pro.de/ Eindach auf der linken Seite "DBA Spanien-Deutschland" anklicken. Für die USA gibt es so etwas natürlich auch. Man kann überhaupt sagen, dass eigentlich für alle wirtschaftlich relevanten Staaten DBA bestehen. Für die USA findet man es z.B. hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...ht/DBA/086.html Wenn ein DBA existiert, dann ist es je nach Vereinbarung zw. den Staaten möglich, dass die gezahlte Steuer (also im Quellenstaat gezahlte Steuer) bei der Besteuerung in der Form beachtet wird, dass der gezahlte Betrag die BMG (Bemessungsgrundlage) in Deutschland mindert. Am besten Du liest Dir mal die DBA durch. Wenn noch Fragen offen sind, kannst Du sie hier posten. Gruß TraderS ...and a happy new year ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der_Bo Januar 2, 2006 Hallo Leute, ich bin auch noch Anfänger und versuche mich momentan in die Materie einbisschen einzulesen und mir, sofern man soetwas haben kann, einen Überblick zu verschaffen. Habe noch nicht mit Aktien gehandelt, habe es jedoch in naher Zukunft vor. Fand den Beitrag von Bingopark praktisch da mir zu dem auch eine Frage einfällt. Es geht um folgendes: Ich bin deutscher Staatsbürger, jedoch seit knapp 4 Monaten wohnhaft in Venezuela. Hier in Deutschland bin ich amtlich nicht mehr gemeldet so mit auch nicht steuerpflichtig. So wie ich das bisher gesehen habe, braucht man zur Eröffnung eines Depos bei einer in Deutschland ansässigen Bank auch einen Wohnsitz hier in D. ? Heisst wenn ich ein Depot in D. eröffnen will muss ich mich hier wieder anmelden. Könnt ihr ein Depot empfehlen wo man den Wohnsitz auch im Ausland haben kann bzw. eine zuverlässige und gute Bank im Ausland, über die man aber auch auf dem deutschen Markt handeln kann ??? Würd mich über jeden Tip freuen Vielen Dank im voraus für die Antworten! Gruss Bo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Januar 2, 2006 Ist Venezuela immer noch steuerfrei oder hat der gute Hugo die Steuern eingeführt? Wenn es um günstige Konditionen geht, so ist InteractiveBrokers ganz ok. Evtl. verlangen sie eine Strom- Wasser- oder Festnetztelefonrechnung zum Nachweis der Wohnadresse. Die Einlagen sind, wie bei jedem Aktienbroker der in den USA tätig ist, SIPC versichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TraderS Januar 3, 2006 Ich bin deutscher Staatsbürger, jedoch seit knapp 4 Monaten wohnhaft in Venezuela. Hier in Deutschland bin ich amtlich nicht mehr gemeldet so mit auch nicht steuerpflichtig. So wie ich das bisher gesehen habe, braucht man zur Eröffnung eines Depos bei einer in Deutschland ansässigen Bank auch einen Wohnsitz hier in D. ? Heisst wenn ich ein Depot in D. eröffnen will muss ich mich hier wieder anmelden. Zuerst einmal Glückwunsch zum guten (beständigen) Wetter Sag mal, hälst Du Dich "nur noch" in V. auf oder bist Du auch noch öfters in Deutschland zu "Besuch" ? In diesem Fall, wahrscheinlich wirst Du es eh schon wissen, darfst Du Dich jedoch nicht länger als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalten. Der gute Bobbel hatte damit ja so seine Probleme. Auch wenn Du nur bei Freunden wohnst, diese Dir aber für ihre Wohnung einen Schlüssel geben, damit Du auch mal reinkommst, wenn Sie nicht da sind, hast Du einen Wohnsitz in Deutschland und bist somit unbeschränkt steuerpflichtig. Das ist dann schon Steuerhinterziehung. Soweit ich weiss, ist es möglich, als "Weltbürger" immer ein Depot in der Schweiz zu eröffnen. Ein guter Bekannter von mir ist nach seiner beruflichen Tätigkeit in Singapur dort wohnhaft geblieben und konnte damals bei einer kleineren schweizerischen Privatbank dennoch ein Depot eröffnen womit er dann an allen Transaktionen teilnehmen konnte. Allerdings hatte er das auch nur gemacht, weil in der Schweiz das Bankgeheimnnis ja noch ein echtes Geheimnis ist und er Gelder aus einer Erbschaft in Deutschland nicht mit Herrn Eichel teilen wollte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der_Bo Februar 18, 2006 Hallo, sorry, dass ich erst jetzt Antworte. Ich bin momentan nur in V. wohnhaft. In Deutschland bin ich komplett abgemeldet und wenn ich nach D. kommen sollte dann nur für ein paar Wochen. Ich habe aber noch ein Konto bei einer deutschen Bank, wo ich auch ein Depot habe. Meine Frage nun; wenn ich jetzt mit Aktien handele und Gewinne einfahre (was ich hoffe ), müssen diese dann in Deutschland verstuert werden ? Oder wo bin ich stuerpflichtig? Danke im voraus für die Antworten Gruss Bo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dschai-Jen Februar 18, 2006 ein Depot in der Schweiz zu eröffnen. Ein guter Bekannter von mir ist nach seiner beruflichen Tätigkeit in Singapur dort wohnhaft geblieben und konnte damals bei einer kleineren schweizerischen Privatbank dennoch ein Depot eröffnen Das muss keine kleine Privatbank sein - kannst du offiziell bei jeder bank in der Schweiz! Bei denen hier sogar per Internett Schweiz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der_Bo Februar 18, 2006 Ok das ist sicherlich eine möglichkeit, aber die Frage die sich mir stellt ist, wo ich dann die Steuern zu zahlen hab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag