fresh81 März 30, 2012 Hallo zusammen, habe noch die Möglichkeit über VBL Extra einen Riestervertrag abzuschließen. Jetzt habe ich aber über den Testsieger im Bereich RIester Banksparplan im Ökotest gelesen, Sparkasse Mönchengladbach. Welches ist das bessere Produkt für mich? Bin 30 mit 2 Kindern und verheiratet, Bruttoeinkommen 43000 per Anno. Bei VBL Extra Riester bekomme ich garantiere 382 Euro und mögliche 716 Euro raus mit meinen Daten wenn ich den Rechner auf der VBL Seite bemühe( maximalen staatlichen Förderung) Bei der Sparkasse Mönchengladbach weiss ich nun wirklich echt nicht was bei rauskommt, weder das Minimum noch das Maximum. Hier die genauen aktuellen Konditionen : https://www.sparkasse-moenchengladbach.de/privatkunden/altersvorsorge/s_rg_vorsorgeplus/konditionen/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Faltersvorsorge%2Fs_rg_vorsorgeplus%2Fkonditionen%2F&IFLBSERVERID=IF@@031@@IF kann jemand daraus eine kleine Beispielrechnung machen unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen variablen Zinssatzes? Was sind die Vor und Nachteile der beiden Anbieter? Beim Banksparplan geht erstmal kurz vor Rente 30 % circa für die Versicherung drauf,,da die Banken das "Risiko" absichern müssen,wenn ich länger als 85 lebe. Bei VBL hingegen wird die Rente mit KK Steuer oder so belastet,,,beim Banksparplan ist das nicht so,,,,, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts März 30, 2012 · bearbeitet März 30, 2012 von incts Die VBLextra ist eine bAV und somit sind (nach aktueller Rechtslage) die Rentenauszahlungen kranken- und pflegeversicherungspflichtig und zwar - wie für Rentner üblich - zum vollen Beitragssatz. Es ist also abzuwägen ob sich eine freiwillige Fortführung außerhalb des ÖD tatsächlich lohnt, da die Beiträge aus dem bereits verbeitragtem Nettoeinkommen gezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus März 30, 2012 Die VBLextra ist eine bAV und somit sind (nach aktueller Rechtslage) die Rentenauszahlungen kranken- und pflegeversicherungspflichtig und zwar - wie für Rentner üblich - zum vollen Beitragssatz. Es ist also abzuwägen ob sich eine freiwillige Fortführung außerhalb des ÖD tatsächlich lohnt, da die Beiträge aus dem bereits verbeitragtem Nettoeinkommen gezahlt werden. Das kann sich aber auch lohnen, da du dann günstig in der gesetzlichen KV AUTOMATISCH wärst und die 50% PKV nicht mehr benötigst Einfach mal gegen rechnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 31, 2012 Das kann sich aber auch lohnen, da du dann günstig in der gesetzlichen KV AUTOMATISCH wärst und die 50% PKV nicht mehr benötigst Einfach mal gegen rechnen das musst du mir erklären, denn mir scheint, du bringst da was durcheinander! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fresh81 März 31, 2012 · bearbeitet März 31, 2012 von fresh81 Die VBLextra ist eine bAV und somit sind (nach aktueller Rechtslage) die Rentenauszahlungen kranken- und pflegeversicherungspflichtig und zwar - wie für Rentner üblich - zum vollen Beitragssatz. Es ist also abzuwägen ob sich eine freiwillige Fortführung außerhalb des ÖD tatsächlich lohnt, da die Beiträge aus dem bereits verbeitragtem Nettoeinkommen gezahlt werden. Danke für die Antwort,,,,bei der Alternative die ich mir für meinen Riesterplan ausgesucht habe, Banksparplan bei der SpK Mönchengladbach, wird meinem Erspartem aber direkt 30 %abgezogen bei Renteneintritt,,,,das passiert bei VBL nicht. Ist VBL dennoch nachteilhafter für mich? Hab jetzt die Zinsen des Banksparplan zusammengerechnet (mühsam): http://www.scribd.com/fullscreen/87484404?access_key=key-1limo47jieemffj2gx31 Komme bei dieser Aufstellung auf eine immense Endsumme,,,ist die Rechnung richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 31, 2012 ,bei der Alternative die ich mir für meinen Riesterplan ausgesucht habe, Banksparplan bei der SpK Mönchengladbach, wird meinem Erspartem aber direkt 30 %abgezogen bei Renteneintritt,,,,das passiert bei VBL nicht. Das passiert auch bei dem Banksparplan nicht. Du hast die Möglichkeit, dir zu Beginn der Rentenzahlung bis zu 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Der Rest wird verrentet, dazu wird ein Teil des Geldes in eine Rentenversicherung eingezahlt. Sterbetafel, Rentenfaktoren etc. stehen dabei in aller Regel noch nicht fest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts März 31, 2012 Na die besagten 30% beziehen sich vermutlich auf den Betrag, der beim Banksparplan für die Verrentung draufgeht. Gemeint ist daher nicht die Möglichkeit sich zum Renteneintritt 30% förderunschädlich auszahlen zu lassen. Bei der VBLextra erwirbt man ja ebenso einen Rentenanspruch, der über ein Punktesystem (Garantie- und Bonuspunkte) berechnet wird. Daher ist es auch nicht ganz so leicht mit einem Banksparplan zu vergleichen. Erwähnenswert wäre evt. noch, dass der Beginn der Rentenzahlung bei der VBLextra fest an den Beginn der Rentenzahlung der Gesetzlichen Rente gebunden ist. Bei anderen Riesterprodukten kann man den Beginn der Rentenzahlung (ab 60/62) selbst wählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 31, 2012 Vermutlich,vielleicht.. Wir wissen es nicht. Das, was wir wissen, ist das, was geschrieben wurde: wird meinem Erspartem aber direkt 30 %abgezogen bei Renteneintritt Das stimmt so nicht. Auch wenn die 30% in eine Rentenversicherung fließen sollten (woher soll eigentlich die genaue Angabe seitens der Bank kommen, wenn einige Faktoren noch gar nicht bekannt sind?),wird das Kapital nicht abgezogen, sondern zu anderen Konditionen verrentet. Es ist ja nicht weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fresh81 März 31, 2012 Na die besagten 30% beziehen sich vermutlich auf den Betrag, der beim Banksparplan für die Verrentung draufgeht. Gemeint ist daher nicht die Möglichkeit sich zum Renteneintritt 30% förderunschädlich auszahlen zu lassen. Bei der VBLextra erwirbt man ja ebenso einen Rentenanspruch, der über ein Punktesystem (Garantie- und Bonuspunkte) berechnet wird. Daher ist es auch nicht ganz so leicht mit einem Banksparplan zu vergleichen. Erwähnenswert wäre evt. noch, dass der Beginn der Rentenzahlung bei der VBLextra fest an den Beginn der Rentenzahlung der Gesetzlichen Rente gebunden ist. Bei anderen Riesterprodukten kann man den Beginn der Rentenzahlung (ab 60/62) selbst wählen. Genau, gemeint sind 30%, die beim Banksparplan für die Verrentung draufgehn. Da bei VBL klar gesagt werden kann was man später bekommt muss doch ein Vergleich machbar sein... Nicht nur bei VBL; sondern bei allen Riester Produkten ist die Auszahlung an die gesetzliche Rente gebunden, insofern ist die Info oben nicht richtig. Mit 60/62 Riester Zahlungen möglich beziehen sich auf den Umstand ,dass man aus diversen Gründen vorzeitig in die gesetzliche Rente gehen muss/kann. Riester ist immer an die gesetzliche Rente gekoppelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 31, 2012 Mit 60/62 Riester Zahlungen möglich beziehen sich auf den Umstand ,dass man aus diversen Gründen vorzeitig in die gesetzliche Rente gehen muss/kann. Kläre mich und andere doch bitte einmal auf, wo Du diese Information ausgegraben hast.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fresh81 April 1, 2012 Kannst du z.B. hier nachlesen: http://www.ihre-vorsorge.de/riester-rente/praxisfragen.html http://www.tipps.net/riester-vertragsbeginn-2012-das-muessen-sie-wissen.html Du behauptest also, dass man z.B. bis 67 arbeitet und in Rente geht, vorher aber sagen wir mit 62 schon z.B. anfängt seine Riester Rente auszahlen zu lassen, obwohl man noch für weitere 5 Jahre in Arbeit ist? Wo hast du das ausgegraben ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 1, 2012 · bearbeitet April 2, 2012 von swingkid Du behauptest also, dass man z.B. bis 67 arbeitet und in Rente geht, vorher aber sagen wir mit 62 schon z.B. anfängt seine Riester Rente auszahlen zu lassen, obwohl man noch für weitere 5 Jahre in Arbeit ist? Natürlich. Frage doch zum Beispiel einmal den Selbstständigen, der über einen mittelbaren Zulagenanspruch riestert, daraus eine Rente bezieht, aber aufgrund Seiner Arbeitsvita keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat. Bekommt der Seine (Riester)Rente dann also gar nicht ausgezahlt? Oder wenn jemand ungefördert riestert bzw. "überriestert"? Riester ist immer an die gesetzliche Rente gekoppelt. Immer bedeutet, dass es keine Ausnahmen gibt. Siehe oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts April 2, 2012 Riester ist immer an die gesetzliche Rente gekoppelt. Das höre ich in der Tat zum ersten Mal. Und folgender Satz aus deiner zweiten Quelle: [] Die Rentenleistung kann dann zwar mit 60 beantragt werden, diese Variante ist aber förder-schädlich. [] bestätigt, dass ein vom gesetzlichen Renteneintritt abweichender Riester-Rentenbeginn grundsätzlich möglich ist. Ob das sinnvoll ist, ist allerdings eine ganz andere Frage. Tatsächlich beziehen sich die von dir genannten Quellen - wenn auch etwas unglücklich formuliert - lediglich darauf, dass durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre, auch der frühestmögliche förderunschädliche Riester-Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre hochgesetzt wurde. (Wohlgemerkt nur für Neuverträge ab 2012.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fresh81 April 2, 2012 Riester ist immer an die gesetzliche Rente gekoppelt. Das höre ich in der Tat zum ersten Mal. Und folgender Satz aus deiner zweiten Quelle: [] Die Rentenleistung kann dann zwar mit 60 beantragt werden, diese Variante ist aber förder-schädlich. [] bestätigt, dass ein vom gesetzlichen Renteneintritt abweichender Riester-Rentenbeginn grundsätzlich möglich ist. Ob das sinnvoll ist, ist allerdings eine ganz andere Frage. Tatsächlich beziehen sich die von dir genannten Quellen - wenn auch etwas unglücklich formuliert - lediglich darauf, dass durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre, auch der frühestmögliche förderunschädliche Riester-Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre hochgesetzt wurde. (Wohlgemerkt nur für Neuverträge ab 2012.) Das bedeutet, jemand der 2011 einen Riester bei der SPK Mönchengladbach abgeschlossen hat, kann mit 60 die Auszahlung seiner Rente verlangen, obwohl er noch 7 Jahre weiterarbeitet, bekommt Arbeitslohn+paralell dazu förderunschädlich Riester Rente für 7 Jahre? Stimmt, die Quellen müssen eine sehr unglückliche Formulierung ausgewählt haben, ansonsten wäre ich auch nicht von einer Kopplung ausgegangen. weiter oben wurde gefragt, wie ich auf die 30% komme...sicherlich die Zahl ist wage,,,Ökotest hatte 29%für eine Modellrechnung genutzt... Die Banken dürfen so wie ich das verstanden habe bis 30 % abziehen für die Versicherung. Gehen wir daher mal davon aus, dass sich diese nicht mit 22 oder 24 % begnügen werden. Swingkid, du hast gesagt, dass die 30% nicht weg sind für die Versicherung,sondern nur anders verrentet werden. " Auch wenn die 30% in eine Rentenversicherung fließen sollten (woher soll eigentlich die genaue Angabe seitens der Bank kommen, wenn einige Faktoren noch gar nicht bekannt sind?),wird das Kapital nicht abgezogen, sondern zu anderen Konditionen verrentet. Es ist ja nicht weg." Wie kann man sich das vorstellen?, ich für mein habe das im Artikel von Ökotest so verstanden, dass die Versicherung bis zu30% von dem angepartem Riesterkapital der Bank in Rechnung stellt, dafür, dass sie ab 85 Jahren die Rentenauszahlung des Kd. übernehmen. Summa Summarum, was erscheint euch vorteilhafter mit den uns heute zur Verfügung stehenden Informationen? VBL vs. Banksparplan SPK MG? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 2, 2012 Man sollte bedenken, dass die Versicherer für die Berechnung der Rente die dann gültigen Sterbetafeln zugrunde legen werden. Die dürfte tendenziell für den Verbraucher ungünstiger ausfallen als die jetzigem, die bei einer Versicherungslösung schon eingepreist sind. Bei einem Banksparplan nicht. Vorteil des BSP ist halt seine Kostentransparenz und die geringere Kostenbelastung. Du musst entscheiden, was Dir da wichtiger ist. Der BSP hat potenziell erst einmal die höhere Rendite, birgt aber auf Grund der Konstruktion eines Auszahlplanes, der später die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zu den dann gültigen Konditionen bei einem Versicherer einkaufen muss, auch nicht unerhebliche Risiken. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, die Sparleistung auf 2 Verträge aufzuteilen? BSP und Versicherung? Von der VBL-Lösung würde ich abraten, da wären mir die sozialversicherungsrechtlichen Unwägbarkeiten irgendwie nicht geheuer. Wenn dann, wie ein anderer User schon einmal anmerkte: Riester als Riester, bAv als bAv. Das würde ich so auch unterschreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag