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DerBenny

BU kündigen - Neuvertrag?

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DerBenny

Also ich habe einen detaillierten Vergleich der Bedingungen, aber sehe darin weder beim einen noch beim anderen einen herausragenden Vorteil oder Nachteil. Für mich sind die fast identisch.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Also ich habe einen detaillierten Vergleich der Bedingungen, aber sehe darin weder beim einen noch beim anderen einen herausragenden Vorteil oder Nachteil. Für mich sind die fast identisch.

 

Dann halte ich das für i.O. wenn Du damit wirklich Geld sparen kannst.

Meist hat jeder Versicherer (jeder seiner Tarife) eben Vor- und Nachteile (sprich selten sind sie in allen Punkten exakt identisch, aber vllt was die "Gesamtleistung" angeht vergleichbar).

Was einen dann eher zusagt muss man selbst wissen... entspr. der persönlichen Lebensumständen, dem pers. Bedarf, etc. und den pers. Präferenzen.

Ansonsten ist es dann noch die Aufgabe des Maklers wesentliche Unterschiede korrekt darzulegen.

 

Es klingt als hättest Du das aber durchgedacht etc. pp. - somit klingt dies zumindest für mich i.O.

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Konfuzius

Also, die Sache mit der DVAG hat sich inzwischen erledigt, ich habe alles widerrufen was ich dort abgeschlossen hatte.

Ich hatte mich dann direkt bei der Suttgarter gemeldet um die Möglichkeiten zu besprechen. Die Stuttgarter hat mich dann an einen Makler verwisen ("unabhängiger" Finanzberater der nicht nur mit der Stuttgarter zusammenarbeitet und der mir ganz sympathisch ist).

Den bisherigen Vertrag konnte ich jedenfalls nicht erhöhen. Die Stuttgarter hat mir ein Angebot gemacht, einen zweiten Vertrag mit den Gebühren zum damaligen Eintrittsalter zu machen.

Insgesamt wäre ich dann für 2000 BU-Rente bei 98 Nettobeitrag.

 

Jetzt hat sich mein Makler nochmal gemeldet und mir gesagt, dass der Volkswohlbund für meine Berufsgruppe kürzlich die Beiträge gesenkt hat. Die Bedingungen dort sind auch sehr gut bewertet.

Dort würde ich nun auf einen Nettobeitrag von 79 pro Jahr kommen. Auf ein Endalter von 67 Jahren gerechnet wären das um die 8000 weniger Beitrag.

 

Deshalb wäre jetzt mein favorisierter Weg, die Stuttgarter zu kündigen und einen neuen Vertrag beim Volkswohlbund zu machen.

 

Was haltet ihr davon? Spricht was dagegen? Am Gesundheitszustand hat sich seither nichts verändert, war seither nichtmehr beim Arzt.

 

Das erste was dagegen sprechen könnte ist dass es aus juristischer Sicht immer ganz schön ist wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind.

Wenn Du aber niemals auch nur im Ansatz unwahre Angaben gemacht hast und Dein Gesundheitszustand top ist, ist das vernachlässigbar - wenn Du bei gleich guten Bedingungen günstiger wegkommst ist das fair.

 

Gute Bedingungen für DICH persönlich btw. - was das bedeutet wurde sicher analyisiert, richtig?

 

Ob die Bedingungen sehr gut sind oder nicht, sollte man an Hand der Textbausteine in den Bedingungen 1zu1 vergleichen. Hier sollte möglichst auf Übersichtslisten a la "Verzichtet der Versicherer auf abstrakte Verweisung" ->"ja/nein/vielleicht" verzichtet werden...

 

-Ein Nettobeitrag von 79 sieht allerdings im Marktvergleich auch nicht unbedingt rosig aus für eine SBU für einen Ingenieur bis zum 67. Lebensjahr.... Da gibt es Anbieter mit sehr guten Bedingungen, die ein solches Risiko ab 62 pro Monat eindecken... (wobei eine jährliche Zahlung einer SBU immer einer monatlichen Zahlweise vorzuziehen ist...)

---> Einmal ganz davon abgesehen, dass ich in diversen Vergleichsprogrammen beim Volkswohlbund nicht auf einen solch niedrigen Zahlbeitrag komme.....

 

-Sind denn körperliche Tätigkeiten zu verrichten oder bist du als Ingenieur zu 75 oder mehr % im Büro tätig?

 

-Was für eine Art Ingenieur bist du denn genau? Da ist das Feld ja auch relativ weit gestreut in der Berufsbezeichnung (und damit in der Risikoeinstufung)...

 

-Aus welchem Grund hat der neue Verkäufer denn für dich insbesondere den Volkswohlbundtarif (wie ist die Tarifbezeichnung?) als "passend und richtig" identifiziert?

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DerBenny

- Welche Anbieter wären das denn für 62 (Für 2000 BU-Rente?)?

- Die 79 hab ich schriftlich vorliegen

- Ich entwickle Software für Maschinen, die ich dann in der Montagehalle und ggf. beim Kunden inbetriebnehme und teste. In welchem Verhältnis das liegt, ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Aber das läuft auch alles am PC ab, als körperliche Tätigkeit würde ich das nicht bezeichnen.

- Berufsklasse 1++

- Den genauen Tarif weiss ich jetzt nicht. Es steht drauf: "Nach Tarif: Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung"

- Passend und richtig - weil für meine Berufsgruppe günstig.

 

- Wo liegen nach eurer Meinung die so gravierenden Unterschiede? Für mich klingen die im großen und ganzen alle gleich. Zumindest sehe ich keine Unterschiede um jetzt eine Beurteilung machen zu können welcher Vertrag besser zu mir passt.

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swingkid

Hallo Benny,

schau einmal hier, vielleicht kann Dir das weiterhelfen: Mein Link

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Konfuzius

- a)Welche Anbieter wären das denn für 62 (Für 2000 BU-Rente?)?

- Die 79 hab ich schriftlich vorliegen

- Ich b)entwickle Software für Maschinen, die ich dann in der Montagehalle und ggf. beim Kunden inbetriebnehme und teste. In welchem Verhältnis das liegt, ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Aber das läuft auch alles am PC ab, als körperliche Tätigkeit würde ich das nicht bezeichnen.

- c) Berufsklasse 1++

- Den genauen Tarif weiss ich jetzt nicht. Es steht drauf: "Nach Tarif: Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung"

- Passend und richtig - weil für d)meine Berufsgruppe günstig.

 

- Wo liegen nach eurer Meinung die so gravierenden Unterschiede? Für mich klingen die im großen und ganzen alle gleich. Zumindest sehe ich keine Unterschiede um jetzt eine Beurteilung machen zu können welcher Vertrag besser zu mir passt.

 

a) Es gibt einen Anbieter der ein solches Angebot hat. Ansonsten liegen die meisten Angebote mit guten/sehr guten Versicherungsbedingungen im Bereich von Mitte 70 bis Mitte 80 Euro... Einen gescheiten Beitragsvergleich nach SoftFair kann ich dir evtl per PN (bei Nennung deines Geburtsdatums) zur Verfügung stellen. Allerdings ginge das schon fast zu sehr in Richtung "Beratung" hinein....

-Wurde bei der Betrachtung denn auch der Unterschied von Brutto zu Netto ins Betracht gezogen?

 

B) Also bist du vom Abschluss her ein Dipl. Ing Maschinenbau mit Ausrichtung Anlagen-/Softwareprogrammierung? Uni? FH? Was für eine Berufsbezeichnung steht in deinem Arbeitsvertrag?

 

c) Wie zum Geier ist denn diese 1++ definiert/begründet? Was steckt dort als tatsächlich abgesicherter Beruf (aktuelle Tätigkeitsbeschreibung?) dahinter?

Das du den Tarif nicht weißt, lässt darauf schließen, dass du von deinem Verkäufer eben NICHT alle VVG konformen vorvertraglichen Informationen (kompletter Vorschlag mit Modellrechnungen, Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, etc pp) im Vorfeld erhalten hast!!! Das spricht nicht unbedingt für die Qualität dieses "Maklers".....

 

d) Brrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr da grausts mir doch schon wieder.... Was ist denn wirklich "deine Berufsgruppe"? Wie wurde diese ermittelt?

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DerBenny

- a) Ja, Brutto/Netto haben wir verglichen. Brutto wären es 136 im Monat beim Volkswohlbund. Bei der Stuttgarter waren es für meinen alten Vertrag mit nur 1000 BU-Rente über 80 Brutto.

- B) Mein Abschluss ist ein MSc - Master of Science, Dipl. gibts ja nichtmehr heutzutage. Erlangt an einer technischen Fachhochschule. In meinem Arbeitsvertrag steht Software-Ingenieur.

- c/d) Die Versicherungsbedingungen habe ich in der Tat nicht vorliegen. Da habe ich mich auf die Zuordnung vom Makler verlassen. Er hat mich nach meinem Beruf gefragt und was ich dort mache und gehe davon aus dass er das richtig zugeordnet hat. Prüfen kann ich es momentan nicht.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

 

Das erste was dagegen sprechen könnte ist dass es aus juristischer Sicht immer ganz schön ist wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind.

Wenn Du aber niemals auch nur im Ansatz unwahre Angaben gemacht hast und Dein Gesundheitszustand top ist, ist das vernachlässigbar - wenn Du bei gleich guten Bedingungen günstiger wegkommst ist das fair.

 

Gute Bedingungen für DICH persönlich btw. - was das bedeutet wurde sicher analyisiert, richtig?

 

Ob die Bedingungen sehr gut sind oder nicht, sollte man an Hand der Textbausteine in den Bedingungen 1zu1 vergleichen. Hier sollte möglichst auf Übersichtslisten a la "Verzichtet der Versicherer auf abstrakte Verweisung" ->"ja/nein/vielleicht" verzichtet werden...

 

100% Zustimmung.

So meinte ich das auch mit "was das bedeutet wurde sicher analyisiert".

Es kommt ja darauf an dass es für exakt den Kunden gute und richtige Bedingungen sind - eine pauschale Aussage a la "diese Versicherung ist gut, diese weniger gut" ist halt, wie wir beide wissen, schwer möglich

 

-Ein Nettobeitrag von 79€ sieht allerdings im Marktvergleich auch nicht unbedingt rosig aus für eine SBU für einen Ingenieur bis zum 67. Lebensjahr.... Da gibt es Anbieter mit sehr guten Bedingungen, die ein solches Risiko ab 62€ pro Monat eindecken... (wobei eine jährliche Zahlung einer SBU immer einer monatlichen Zahlweise vorzuziehen ist...)

---> Einmal ganz davon abgesehen, dass ich in diversen Vergleichsprogrammen beim Volkswohlbund nicht auf einen solch niedrigen Zahlbeitrag komme.....

 

Habs jetzt noch nicht überprüft, aber der VWB hat ganz kürzlich in der Tat seine Tarife just in der Gruppe deutlich nach unten korrigiert - vllt. bist Du da nicht aufm neusten Stand.

Versuchs vllt. mal direkt mit dem Rechner der Gesellschaft selbst.

Wenn ich Muse habe, mach ich das Morgen früh mal schnell...

 

-Sind denn körperliche Tätigkeiten zu verrichten oder bist du als Ingenieur zu 75 oder mehr % im Büro tätig?

 

-Was für eine Art Ingenieur bist du denn genau? Da ist das Feld ja auch relativ weit gestreut in der Berufsbezeichnung (und damit in der Risikoeinstufung)...

 

-Aus welchem Grund hat der neue Verkäufer denn für dich insbesondere den Volkswohlbundtarif (wie ist die Tarifbezeichnung?) als "passend und richtig" identifiziert?

 

Letzteres ist eine gute Frage.

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Konfuzius

- a) Ja, Brutto/Netto haben wir verglichen. Brutto wären es 136 im Monat beim Volkswohlbund. Bei der Stuttgarter waren es für meinen alten Vertrag mit nur 1000 BU-Rente über 80 Brutto.

- B) Mein Abschluss ist ein MSc - Master of Science, Dipl. gibts ja nichtmehr heutzutage. Erlangt an einer technischen Fachhochschule. In meinem Arbeitsvertrag steht Software-Ingenieur.

- c/d) Die Versicherungsbedingungen habe ich in der Tat nicht vorliegen. Da habe ich mich auf die Zuordnung vom Makler verlassen. Er hat mich nach meinem Beruf gefragt und was ich dort mache und gehe davon aus dass er das richtig zugeordnet hat. Prüfen kann ich es momentan nicht.

 

@AnnaWF: Danke das du mich darauf aufmerksam gemacht hast... 3 von 4 meiner Vergleichsrechner sind dort beim Volkswohlbund wohl nicht auf dem neusten Stand.... Nach Inanspruchnahme eines 4. Rechners komme ich dann auch auf ~7x beim Vokswohlbund. Für einen exakten Vergleich benötigt man aber dann doch wenigstens Geburtsmonat und Jahr...

 

@ Benny

Der Rat zu einem vollkommenen Wechsel der BU ist sicherlich zu einem gewissen Teil auch Gewinnstreben des Maklers. Wenn es für dich allerdings positiv ist, warum sollte man es nicht machen. Hierbei spielt übrigens auch das Verhältnis von Brutto zu Nettobeitrag eine äußerst entscheidende Rolle...

 

Wenn ich mir die entsprechenden Beitragsvergleiche (bei 1000 SBU bis 67 Jahre als Softwareentwickler, geb. 01.08.1983) anschaue ist dort bei den besseren Anbietern eine Spanne von ca. 15 - 20 Monatsbeitrag. Der günstigste Anbieter (bei ansprechenden Bedingungen) liegt bei ~35Nettobeitrag..... dort rangiert auch der VWB....

 

-Was wurde denn im Detail über das Verhältnis von Bruto zu Nettobeitrag besprochen?

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swingkid
· bearbeitet von swingkid
Spricht was dagegen?

Lasse Dir zumindest schriftlich, am Besten vor Zeugen, bestätigen, dass Du Dich durch einen Wechsel in nicht einem Punkt schlechter gegenüber dem bisherigen Vertrag bei der Stuttgarter stellst. Ich würde auch die Stuttgarter noch einmal mit dem Angebot des Volkswohlbundes konfrontieren. BU ist individuell, so auch (manchmal) beim Preis.

Und auch am Besten gleich mit dem Verhalten des Maklers, mich persönlich k....n diese Umdeckungsorgien langsam an. Man darf einen bestehenden, durchaus soliden Vertrag auch mal behalten.

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Konfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Und auch am Besten gleich mit dem Verhalten des Maklers, mich persönlich k....n diese Umdeckungsorgien langsam an. Man darf einen bestehenden, durchaus soliden Vertrag auch mal behalten.

 

:thumbsup:

 

Hierbei muss ich dir vollkommen zustimmen. Die Stuttgarter-BU ist von den Bedingungen her sicherlich nicht "die Beste", aber immerhin eine der soliden.

 

Der Altvertrag der Stuttgarter scheint ja recht solide zu sein. Die Verjährungsfristen laufen ab, Abschlusskosten sind (bis auf dynamische Erhöhungen) weitgehend bezahlt. Dazu kann man die Überschüsse bei einer recht guten Fondsauswahl (ausgabeaufschlagsfrei?) anlegen und sich später steuerfrei auszahlen lassen. In wirklich schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann darüberhinaus der Risikobeitrag der BU_Rente aus dem Fondsguthaben entnommen werden...

 

Aber im Endeffekt musst du entscheiden, ob du deinen Vertrag vollkommen umwerfen möchtest. Es spricht eben einiges für eine Beibehaltung des Altvertrags. Evtl kann die Stuttgarter deine bestehende Risikoeinschätzung (hinterlegte) durch eine Nachprüfung positiv verändern bzw. eine ergänzende SBU zu änlichen Konditionen anbieten.

 

Alleine der Punkt "mehr als altersentsprechender Kräfteverfall" bei der Definition des Berufsunfähigkeitsbegriffs nach den Bedingungen 01/2012 lassen negativ aufhorchen.....

Wenn alleine dieser Punkt NICHT angesprochen wurde, würde ich mich wohl sicher von meinem "Makler/&Fachmann/Mehrfachagenten" trennen....

 

In den älteren Stuttgarter Bedingungen ist dieser Punkt meines Wissens NICHT enthalten. (EDITH: dort müsste von "Kräfteverfall" die Rede sein) Bitte belehrt mich hierzu eines Besseren, falls ich mich täuschen sollte...

VOLKSWOHL-BUND-AVB-BU-01.12.pdf

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swingkid
(ausgabeaufschlagsfrei?)

Ja, wie bei der Fondspolice.

In wirklich schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann darüberhinaus der Risikobeitrag der BU_Rente aus dem Fondsguthaben entnommen werden...

... und die Art der Überschussverwendung kann auf Antrag auch geändert werden, falls das nötig sein sollte. Auch ein späterer, erneuter Wechsel ist möglich.

In den älteren Stuttgarter Bedingungen ist dieser Punkt meines Wissens NICHT enthalten. Bitte belehrt mich hierzu eines Besseren, falls ich mich täuschen sollte...

Ehrlich: Keine Ahnung blushing.gif...

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Starship

Hallo,

 

ich hab jetzt ganz ehrlich nicht alle Antworten im Detail durchgelesen. Aber gibt es vielleicht auch eine Anpassungsgarantie ? Denn dann könntest du nach 5 Jahren Deinen BU Schutz erhöhen, ganz ohne erneute Gesundheitsfragen. Ok, wird dann auch etwas teurer im Beitrag, aber dafür ist Dein BU Schutz ja auch höher.

 

Gruß

 

Starship

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swingkid

Hallo starship,

Nachversicherungsoptionen wurden hier schon besprochen. Die gibt es bei der Stuttgarter unter bestimmten Voraussetzungen sogar anlassunabhängig.

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Konfuzius

Nachversicherungsoptionen wurden hier schon besprochen. Die gibt es bei der Stuttgarter unter bestimmten Voraussetzungen sogar anlassunabhängig.

 

Anlassunabhängig aber doch erst seit der "Bedingungsverbesserung 2011" und dann auch "nur" bis zum 35. Lebensjahr....

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swingkid
Anlassunabhängig aber doch erst seit der "Bedingungsverbesserung 2011"

Das ist Verhandlungssache. Die Stuttgarter dürfte aber eher nicht rumnölen, schon gar nicht, wenn man mit einem schicken Angebot vom Volkswohlbund um die Ecke geflogen kommt. Ob das dem der Benny Seinem Makler bekannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

und dann auch "nur" bis zum 35. Lebensjahr....

Richtig. Heisst also, das bei einer Nutzung seit 2008 die ganze Debatte hier hinfällig wäre.... Du hast ja recht, aber die Option ist nun einmal gegeben, ob ich Sie dann nutze (nutzen kann), steht auf einem anderen Blatt.

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DerBenny

Also der Makler war mit der Suttgarter in Kontakt, hat ein spezielles Angebot angefordert, das aber nicht wirklich interessant war. Nachversicherung war nicht möglich, ich sollte den alten Vertrag behalten, einen zweiten neuen machen, der alte wäre zum gleichen Preis weitergelaufen, den neuen/zweiten hätte ich wie gesagt zum Preis des damaligen Einstiegsalters bekommen. Insgesamt also kein übezeugendes Angebot.

 

Zum Thema Kräfteverfall, auch das war in meinem Bedingunsvergleich als Gegenüberstellung enthalten:

 

"Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?"

 

Bei der Stuttgarter steht:

Ja, der Versicherer leistet, wenn die

Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder Kräfteverfalls

eingetreten ist.

 

Beim Volkswohlbund:

Ja, der Versicherer leistet, wenn die

Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder nicht altersent-sprechenden Kräfteverfalls eingetreten

ist.

 

 

So, mag auf den ersten Blick böse klingen, aber lest euch das mal durch:

http://www.versicherung-portal-1.de/blog/2011/07/21/berufsunfaehigkeitsversicherung-altersbedingter-kraefteverfall/

 

Sprich, auch bei der Stuttgarter ist ein "normaler" Kräfteverfall nicht versichert, denn es ist nicht explizit so beschrieben. Hier schenken sich die beiden also wohl nichts?

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Konfuzius

Also der Makler war mit der Suttgarter in Kontakt, hat ein spezielles Angebot angefordert, das aber nicht wirklich interessant war. Nachversicherung war nicht möglich, ich sollte den alten Vertrag behalten, einen zweiten neuen machen, der alte wäre zum gleichen Preis weitergelaufen, den neuen/zweiten hätte ich wie gesagt zum Preis des damaligen Einstiegsalters bekommen. Insgesamt also kein übezeugendes Angebot.

 

Zum Thema Kräfteverfall, auch das war in meinem Bedingunsvergleich als Gegenüberstellung enthalten:

 

"Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?"

 

Bei der Stuttgarter steht:

Ja, der Versicherer leistet, wenn die

Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder Kräfteverfalls

eingetreten ist.

 

Beim Volkswohlbund:

Ja, der Versicherer leistet, wenn die

Berufsunfähigkeit infolge Krankheit,

Körperverletzung oder nicht altersent-sprechenden Kräfteverfalls eingetreten

ist.

 

 

So, mag auf den ersten Blick böse klingen, aber lest euch das mal durch:

http://www.versicher...kraefteverfall/

 

Sprich, auch bei der Stuttgarter ist ein "normaler" Kräfteverfall nicht versichert, denn es ist nicht explizit so beschrieben. Hier schenken sich die beiden also wohl nichts?

 

Zunächst einmal:

 

Es ist gut das du dich vorab informiert hast und auch weiter hinter unsere Anmerkungen schaust.

 

Ob der Makler nun wirklich alles daran gesetzt hat, dich bei der Stuttgarter evtl. günstiger enzustufen kann ich nicht einschätzen.

 

Aber:

 

Die Definition aus dem Leistungsvergleich ist nicht der exakte Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen. Wenn schon verglichen wird, dann doch bitte an Hand des Textes der deinem (künftigen) Vertrag zu Grunde liegt.--> Die jeweiligen (besonderen) Versicherungsbedingungen!!!

 

Darüber hinaus stimme ich nicht unbedingt mit der von dir verlinkten Maklermeinung überein...

 

1) Das höchstrichterliche Urteil bezieht sich sicherlich auf ältere Versicherungsbedingungen und ist evlt nciht mit aktuellen zu vergleichen. Genaueres kann ich hierzu aber im Moment noch nicht sagen.

 

2) Ist es sicherlich für die Einzelperson unvorhergesehen, wenn zB jmd die Sehkraft verliert, nicht mehr sitzen kann, seine Finger nicht mehr bewegen kann etc pp --> Der Einzelne kann ja nicht davon ausgehen, dass genau ihm so etwas im Alter passiert. Daher sichert er sich ja ab! (Wenn man ganz spitz argumentieren würde, dürfte dann wohl auch keine Zahnversicherung leisten müssen-> Irgendwann ist "höchstwahrscheinlich" jeder mal dran mit Zahnersatz oder Behandlung.....)

 

3) Stellt meines Erachtens die Formulierung "Kräfteverfall" ggüber dem "mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls" eine kundenfreundlichere BEDINGUNGSVERBESSERUNG dar. Da diese in besonderen Versicherungsbedingungen (deinem Vertragswek) verankert ist, steht diese meines Erachtens ÜBER der generalisierten BU-Definition aus dem VVG!

--> So weist der Verfasser des obigen Artikels selbst in seinem Link (§ 172 VVG) darauf hin, dass es sich bei der dortigen Begriffserklärung der BU um MINDESTSTANDARDS handelt. Diese Mindeststandards können von Versichererseite natürlich im Sinne des Kunden aufgewertet werden!

 

(Ich stimme dir allerdings zu, dass nicht EXPLIZIT der altersbedingte Kräfteverfall genannt ist)--> Im Zweifel zieht halt immernoch die gute alte "Weisheit" "Rechtsschutz vor BU"...

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swingkid
So, mag auf den ersten Blick böse klingen, aber lest euch das mal durch:

Bekannt. Hübsch umformuliert, Franke und Bornberg hat so ein Schreiben mal veröffentlicht. Sei es drum. Man kann zustimmen. Oder auch nicht. Fakt ist:

Die Formulierung der Stuttgarter entspricht den Musterbedingungen, wie Sie vor 2008 formuliert waren:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd ... Monate/Jahre [alternativ: mindestens ...] außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Der Volkswohlbund hat halt die Formulierung aus den MB 2008. Die MB 2006 mögen in diesem Punkt auf den ersten Blick kundenfreundlicher erscheinen, aber ein Blick auf einen Teil der Begründung des Gerichtes (der Klage wurde im Übrigen stattgegeben, aber halt eben NICHT auf Grund Kräfteverfalls):

Ein Kräfteverfall ergibt sich nicht schon aus der Divergenz der Gutachten vom 26.01.1996 und 23.06.1998 einerseits sowie des Gutachtens vom 29.03.1999 andererseits. Zwar ist die ursprünglich beim Kläger vorhandene gesamtkörperliche Befähigung zum Flugzeugführer nachträglich aufgrund einer Änderung der körperlichen Verhältnisse entfallen, doch stellt dies keinen Kräfteverfall im Sinne der vorgenannten Bedingung dar. Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte oder Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (Prölls/Martin a.a.O.). Da gemäß ZDv 46/6 Nr. 101 der Einsatz als Luftfahrzeugführer oder als Luftfahrzeugsbesatzungsangehöriger der Bundeswehr hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit stellt, ist mit dem Wegfall dieser "körperlichen Tauglichkeit" noch nicht gesagt, dass der jetzige Zustand des Klägers nicht altersgerecht einzustufen ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Zustand bei einem Ingenieur wohl anderes bewertet wird als bei einem Piloten. Kurzum:

Häng Dich nicht an solchen Kleinigkeiten auf. Es gibt aktuell keine Rechtssprechung, die einen praktischen Sinn der "freundlicher" formulierten Klausel untermauert.

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DerBenny

Danke euch für eure zahlreichen Antworten und Denkansätze. Ein wichtiges Argument ist mir noch für den VWB eingefallen: Dort habe ich eine Leistungsdynamik von garantiert 2,0%, bei der Stuttgarter keine Leistungsdynamik.

 

Ich denke ich werde den Wechsel machen.

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hans08

Hallo Benny,

 

eine Umdeckung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung kommt schonmal nur dann in Frage wenn sich an deinem Gesundheitszustand seit 2008 nichts geändert hat!!!

 

Zu dem ist es wichtig, das der Vertrag einen Verzicht auf abstrakte und direkte Verweisbarkeit beinhaltet.

 

Wenn alle Stränge reißen ändere einfach die Überschußverwendung in "Gewinnverrechnung"!

 

Die meisten Verbraucher wollen gerne etwas am Ende raus haben - Hauptkriterium ist immer:

 

Will ich ein Risiko absichern ODER eine Rendite erzielen?

 

Eine Überschussverwendung in Fonds oder gar eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) gekoppelt mit einer Lebensversicherung ist unnötig teuer.

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DerBenny
· bearbeitet von DerBenny

Nun habe ich den Versicherungsschein vom Volkswohlbund erhalten, der enthält aber eine Sondervereinbarung über deren Bedeutung ich nicht sich bin ob ich es richtig verstehe. Habe mit meinem Makler noch nicht gesprochen, aber mich würde trotzdem interessieren was ihr davon haltet.  Ich zitiere:  Die Summe aus privaten, betrieblichen und sontigen Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen übersteigt die maximal zulässige Monatsrente gemäß den Annahmerichtlinien des Volkswohl Bundes um 1000. Es wird daher vereinbart, dass der Volkswohl Bund im Leistungsfall seine Leistungen entsprechend kürzen kann, sofern kein Nachweis über den Wegfall der Überversorgung beigebracht wird. Die auf den gekürzten Anteil entfallenden Beitragsanteile werden rückerstattet. Eine Wiederinkraftsetzung des ursprünglichen Versicherungsschutzes ist nach Eintritt des Leistungsfalls ausgeschlossen, auch wenn die Überversorgung zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sollte.

 

Ich vermute, dass es damit zusammenhängt, dass ich im Antragsformular die Stuttgarter BU mit 1000 angegeben habe, mit dem Zusatz dass diese gekündigt wird. Da aber wohl nur 2000 gesamt zulässig sind (stimmt das?) würde der Volkswohlbund nur 1000 leisten, wenn ich die Kündigung der Stuttgarter nicht nachweisen könnte. Aber wie wollen die in diesem Fall entscheiden, wieviel erstattet wird, es ist ja nirgends dokumentiert wie der Beitrag für 1000 BU-Rente aussehen würde.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Nun habe ich den Versicherungsschein vom Volkswohlbund erhalten, der enthält aber eine Sondervereinbarung über deren Bedeutung ich nicht sich bin ob ich es richtig verstehe. Habe mit meinem Makler noch nicht gesprochen, aber mich würde trotzdem interessieren was ihr davon haltet. Ich zitiere: Die Summe aus privaten, betrieblichen und sontigen Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen übersteigt die maximal zulässige Monatsrente gemäß den Annahmerichtlinien des Volkswohl Bundes um 1000€. Es wird daher vereinbart, dass der Volkswohl Bund im Leistungsfall seine Leistungen entsprechend kürzen kann, sofern kein Nachweis über den Wegfall der Überversorgung beigebracht wird. Die auf den gekürzten Anteil entfallenden Beitragsanteile werden rückerstattet. Eine Wiederinkraftsetzung des ursprünglichen Versicherungsschutzes ist nach Eintritt des Leistungsfalls ausgeschlossen, auch wenn die Überversorgung zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sollte.

 

Ich vermute, dass es damit zusammenhängt, dass ich im Antragsformular die Stuttgarter BU mit 1000€ angegeben habe, mit dem Zusatz dass diese gekündigt wird. Da aber wohl nur 2000€ gesamt zulässig sind (stimmt das?) würde der Volkswohlbund nur 1000€ leisten, wenn ich die Kündigung der Stuttgarter nicht nachweisen könnte. Aber wie wollen die in diesem Fall entscheiden, wieviel erstattet wird, es ist ja nirgends dokumentiert wie der Beitrag für 1000€ BU-Rente aussehen würde.

 

Zulässige Höchststummen legen die VUs in ihren Bedingungen fest.

Manche formulieren sie als max. Prozentsatz vom Bruttoeinkommen (oft Durchschnitt der letzten 3 Jahre), manche als max. Prozentsatz vom Nettoeinkommen (ebenfalls oft Durchschnitt der letzten 3 Jahre).

Insofern "stimmt es" (dass es das gibt). Hintergrund ist eine Art von "irregulärem Bereicherungsverbot" - man will ja niemanden animieren BU zu werden, gerade weil die BU eine Summenversicherung ist.

 

Legt eine Gesellschaft den Betrag x als Max. fest (2000 EUR in Deinem Bsp), so zählen auch BU Leistungen anderer VUs (1000 EUR in Deinem Bsp.) in diese Kalkulation rein.

Kündigt Du bei der Stuttgarter bekommst Du vom VWB die Summe zu der sich Dich nun max. versichert haben (also 2000 EUR oder weniger falls Du Dich selbst unterhalb dieser 2000 EUR hast versiuchern lassen), kündigst Du nicht wird man Dir u.U. das was Du von der Stuttgarter bekommst "abziehen" (sprich, der VWB wird nur etwa 1000 EUR auszahlen).

 

Hat also alles seine Ordnung.

 

Was das mit Beiträgen zu tun haben soll habe ich nicht wirklich verstanden :)

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