Mercartor März 27, 2012 Hallo zusammen, ich suche gerade für meine Freundin eine gute Altervorsorge neben Ihrem Riester. Da wir generell keinen Makler oder Vertreter konsultieren, weil man da eh nur etwas aufgeschwatzt bekommt muss ich mich der Sache annehmen. Bei der Suche bin ich auf den relativ neuen "Flexiblen Vorsorge Invest" der CosmosDirekt gestoßen. Lt. Google scheint das ein gutes Produkt zu sein, dass vor allem außer den 24 EUR Verwaltungskosten im Jahr keine Kosten hat, da auch die Ausgabeaufschläge bis zu 100% Rabattiert sind. Meine Freundin möchte 200 EUR im Monat investieren. Ich sehe das Produkt wie folgt und würde Ihr gerne folgende Fonds, die man dort ja flexibel auswählen kann empfehlen - da ich aber kein ausgewiesener Fachmann bin frage ich nun Euch: Fonds die ich wählen würde: Bitte bedenkt- ich bin kein Fachmann und konzentriere mich daher auf Fonds die mir bekannt sind....Vielleicht könnt Ihr mir ja sagen ob das eine Ausgewogene Mischung ist für eine Laufzeit von 42 Jahren bei einer moderaten Risikobereitschaft 100 - Carmignac Investissement A (FR0010148981) 50 - BNY Mellon Euroland Bond (IE0032722260) 50 - LBBW Rohstoffe 1 R (DE000A0NAUG6) Vorteile die ich sehe: è Bis zu 100% Rabattierte Ausgabeaufschläge è Gesamtes Guthaben täglich verfügbar è Sparbeiträge täglich kostenlos anpassbar (Nach oben und nach Unten!) è Kosten nur 24 EUR p.a. keine weiteren Transaktionsgebühren è Auswahl aus 5000 Fonds, jederzeit kostenlos änderbar è Verteilung auf mehrere Fonds nach belieben in 25 Schritten (Risikostreuung) è Bei Laufzeit über 12 Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr muss nur die hälfte der Erträge versteuert werden (Bei Fondswechsel während der Laufzeit fällt auch keine Abgeltungssteuer an) è Flexibler Beginn einer etwaigen Rentenzahlung zwischen dem 62. Und 85. Lebensjahr auf Abruf. Ich Danke schon im Voraus für Euren Input hierzu - vielleicht mache ich auch alles falsch was man falsch machen kann ?! Viele Grüße Dirk Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 27, 2012 Herzlich willkommen "bei uns"! Bis zu 100% Rabattierte Ausgabeaufschläge Das gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Die Frage ist vielmehr, ob die Perlen dabei sind. Gesamtes Guthaben täglich verfügbar Wenn es der Altersvorsorge dienlich sein soll, kann das kein Kriterium sein. Sparbeiträge täglich kostenlos anpassbar (Nach oben und nach Unten!) Wenn man ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt hat, sollte auch das nicht das Kriterium für eine Auswahl sein. Ist halt ein nettes Goodie, mehr nicht. Kosten nur 24 EUR p.a. keine weiteren Transaktionsgebühren Dann mach dich mal schlau, wie die Cosmos Direkt mit dem Produkt Geld verdienen will. Stichwort: Zinsabschlag. Verteilung auf mehrere Fonds nach belieben in 25 € Schritten (Risikostreuung) Zuviel Streuung hat auch noch keinem gut getan. Und ausgabeaufschlagbefreite Fonds findest Du eigentlich in jeder Police. Nicht nur bei der CD. Bei Laufzeit über 12 Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr muss nur die hälfte der Erträge versteuert werden (Bei Fondswechsel während der Laufzeit fällt auch keine Abgeltungssteuer an) Dann beschäftige Dich einmal mit der Ertragsbesteuerung von Rentenversicherungen im Allgemeinen. Da dürfte es klick machen. Du hast hier eine fondsgebundene Rente, verquirlt mit Tagesgeldoptionen und -zinssätzen. Da macht ein Mix aus klassischer Rentenversicherung, Sparbriefleiter und der einen oder anderen Aktie deutlich mehr Sinn. Flexibler Beginn einer etwaigen Rentenzahlung zwischen dem 62. Und 85. Lebensjahr auf Abruf. Nix besonderes. Der einzige Unterschied besteht dann in der höher oder niedriger ausfallenden Ertragsbesteuerung bei Rentenzahlung. Alternativ: Ist eine Vorsorge über den Arbeitgeber für euch interessant? Und hier gibt es noch ein paar zusätzliche Infos... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LBO1987 April 19, 2012 · bearbeitet April 19, 2012 von LBO1987 Hallo liebes Forum, da ich ich meinem Depot sowieso den ARERO für meine Rente einbeziehen möchte, bin ich auf folgendes Produkt der Cosmos Direkt gestoßen: http://flexvo.cosmos...lan-invest.html 24 Euro im Jahr Gebühren wobei ich jederzeit an mein Geld komme. ARERO ist besparbar, daher keine weiteren Kosten. Für wie sinnvoll haltet ihr dieses Altersvorsorgeprodukt? Ich bin jemand der eher flexibel sein möchte und sich nicht 40 Jahre an ein Produkt binden möchte, man weiß ja nie was passiert. Daher spricht mich dies sehr an. Haltet ihr es für sinnvoll den ARERO in der Rentenversicherung zu besparen wobei gerade mal 24 Euro im Jahr anfallen?! 100 Euro sollen dort je Monat bespart werden. Sind die Beiträge jährlich steuerlich absetzbar?! Für die Risikoreduzierung bespare ich den Ethna-Aktiv-E in meinem Depot. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart April 20, 2012 warum kann man nicht ohne versicherung für das alter sparen? die versicherung arbeitet nicht umsonst und da kommen sicher noch andere kosten hinzu, außer die 24 im jahr. altersversorge sollte nicht abhängig von steuern gemacht werden. der staat verschenkt nichts mehr, heute sparst du vielleicht steuern und in 30 jahren, holt der staat sich die gesparten steuern wieder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 20, 2012 Sind die Beiträge jährlich steuerlich absetzbar?! Nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LBO1987 April 20, 2012 Hallo und danke für eure Antworten. Ich habe sonst, außer einen Pensionsfonds meines AG, keinerlei Versicherungen fürs Alter(abgesehen des Flexiblen VorsorgePlan ebenfalls von der CD) da ich mich einfach nicht an ein Produkt so lange fest binden möchte. Bei dem Pensionsfonds zahle ich allerdings 50 Euro brutto ein, und halte von meinem AG oben drauf 50 Euro, da konnte ich quasi nicht nein sagen. Natürlich hat der Staat nichts zu verschenken, aber soweit ich weiß, waren Altverträge von Steueränderungen nie betroffen, die Steuerentlastung in 40 Jahren, vorrausgesetzt es gab bis dahin keine Pleite, bleibt daher erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 20, 2012 Wenn Du das Produkt jetzt abschließt, gelten ja die jetzigen Regeln zur Besteuerung. Und da sind die Beiträge für den CD Invest nicht absetzbar. Oder beziehst Du Dich auf deine BAV? In der Auszahlphase gelten für den CD Invest die gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie für andere Produkte aus der 3. Schicht, das heißt bei einer Verrentung des Kapitals werden die Erträge mit der Ertragsanteilsbesteuerung berechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 20, 2012 Hallo LBO1987, siehe zu Deiner ursprünglichen Frage auch die Beiträge #1438 - #1441 im ARERO-Thread im Fondsprodukte-Teil dieses Forums. Das Besparen des ARERO im Versicherungsmantel des Flexiblen VorsorgePlan Invests von Cosmos direkt hat schon einen steuerlichen Vorteil. Du ersparst Dir den Papierkrieg, der mit der steuerlichen Behandlung eines Fonds, der als ausländischer Thesaurierer einzuordnen ist, anfällt. Außerdem muß die Abgeltungssteuer nicht jährlich abgeführt werden sondern ggf. erst am Ende derAnsparphase. Dadurch wird die Steuer gestundet und das Geld kann in der kompletten Ansparphase Erträge abwerfen. Dieser Steuerstundungseffekt ist bei langer Ansparphase durchaus beträchtlich. Auch wenn ich natürlich der Aussage zustimme, daß man sich nicht allein aus steuerlichen Gründen für ein Produkt entscheiden soll, so halte ich den Flexiblen VorsorgePlan Invest für eine gute Möglichkeit den ARERO anzusparen, wenn man sich für den ARERO als Fondsprodukt entschieden hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 20, 2012 Hallo Sisyphos, eine schöne Ergänzung! Abgeltungssteuer fällt beim CD Invest aber generell nicht an, da es sich hier um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt. Bei Kapitalauszahlung wird die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, bei der Wahl einer Rentenzahlung gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 20, 2012 Bei Kapitalauszahlung wird die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, bei der Wahl einer Rentenzahlung gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Das ist so nicht ganz korrekt. Der hälftige Steuersatz kommt nur zur Anwendung, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und man bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist. Ansonsten kommt ganz normal die Abgeltungssteuer zum Tragen. Wenn man es wirklich als Altersvorsorge-Rente benutzt, wird man Alters- und Laufzeitbedingung wohl erreichen und ggf. sogar noch steuerlich günstiger eine Rentenauszahlung wählen. Gleichwohl sollte man durchaus mit der Abgeltungssteuer als worst case rechnen, insbesondere da ja auch Teilentnahmen möglich und eventuell erforderlich sind. Außerdem würde ich nicht ausschließen, daß der ARERO in einigen Jahren aus der Liste der zur Verfügung stehenden Fonds fliegt, da Cosmos direkt speziell mit diesem Fonds ein schlechtes Geschäft machen dürfte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid April 20, 2012 Ich bin jemand der eher flexibel sein möchte und sich nicht 40 Jahre an ein Produkt binden möchte Das ist die Grundlage für meine Aussage, daher passt meine Aussage schon. Auf die möglichen Teilauszahlungen habe ich mich ausdrücklich nicht bezogen. Meine Aussage, dass generell keine Abgeltungssteuer anfällt, war dagegen schon unsauber formuliert. Es gelten die von Dir dargestellten Regelungen. danke für den richtigen und ergänzenden Hinweis . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LBO1987 April 20, 2012 · bearbeitet April 20, 2012 von LBO1987 Danke für eure Hilfe und Hinweise. Aber genau da sehe ich den Vorteil des Produkts das sollte CD den ARERO nicht mehr anbieten und kein geeigneter Fonds mehr da sein ich einfach alles ohne Verluste auflösen kann. Bei einem festen Produkt hätte ich dann die AKarte. So zumindest meine Überlegung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 April 22, 2012 Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und hoffe, dass ich nicht gegen Regeln mit meinem neuen Thema verstoße. Sollte das der Fall sein, dann klärt mich doch bitte auf. Ich hätte gerne eure Expertenmeinung zu einem Produktangebot der Cosmos Direkt ("Flexible Vorsorge Invest"). Hierbei schließt man quasi ein Depot für 24 Euro pro Jahr bei ebase ab. Nach ausgiebiger Prüfung sind mir keine weiteren Kosten aufgefallen. Alles läuft aber unter einem Versicherungsmantel, so dass die Besteuerung entweder erst bei Auszahlung (Abgeltungssteuer) oder wenn man lang genug wartet (bis zum 62. Lebensjahr, aber min 12 Jahre) nur hälftig allerdings zum persönlichen Steuersatz. Ein Nachteil ist sicherlich, dass man nicht auf alle Fonds 100% Rabatt auf den AA bekommt. Allerdings ist es doch gerade für ausländische Fonds sehr praktisch mit der nachträglichen Besteuerung. Was meint ihr dazu? Mit freundlichen Grüßen Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 22, 2012 · bearbeitet November 10, 2012 von vanity Link Hallo Peter, herzlich willkommen im Forum. Wirf doch einmal einen Blick auf diesen Thread. Da dürfte ein wesentlicher Teil Deiner Fragen beantwortet sein. Im übrigen empfiehlt es sich die Suchfunktion des Forums zu bemühen und nach eventuell bereits bestehenden Threads zu einem Thema zu suchen, bevor man einen neuen Thread aufmacht. Dann bleiben die Themen auch schön übersichtlich. Grüße Sisyphos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von Peter23 vielen Dank. Ich werde in Zukunft genauer hinschauen. Den Thread hatte ich schon gesehen, aber ich hatte ihn nicht als Diskussion über dieses Produkt als Depotersatz verstanden. Nachdem ich nun nochmal intensiver reingelesen habe, ist mir aber auch dort kein Nachteil des Angebots klar geworden. Deshalb würde ich dann trotzdem gerne noch einmal die Frage in die Runde stellen, ob euch irgendein Nachteil, den ich noch nicht beachtet habe, auffällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 22, 2012 vielen Dank. Ich werde in Zukunft genauer hinschauen. Den Thread hatte ich schon gesehen, aber ich hatte ihn nicht als Diskussion über dieses Produkt als Depotersatz verstanden. Nachdem ich nun nochmal intensiver reingelesen habe, ist mir aber auch dort kein Nachteil des Angebots klar geworden. Deshalb würde ich dann trotzdem gerne noch einmal die Frage in die Runde stellen, ob euch irgendein Nachteil, den ich noch nicht beachtet habe, auffällt. Mit meiner Anmerkung zur Suchfunktion und zum anderen Thread wollte ich eigentlich nur anregen, die Diskussion dort fortzuführen und diesen Thread zu löschen. Konkrete Nachteile aus meiner Sicht: Es handelt sich um eine Rentenversicherung und damit nicht um ein solches Sondervermögen, wie es ein Fondsdepot darstellt (vgl. Hinweis im anderen Thread) Für ETFs wird ein zusätzlicher "Ausgabeaufschlag" zwischen 0,21% und 0,33% erhoben. Die Liste der zur Verfügung stehenden ETFs ist sehr übersichtlich. Lücken sind insbesondere im Bereich Emerging Markets vorhanden. Da ich selbst von aktiven Fonds nicht viel halte und eher ein passiver Investor bin, habe ich mich mit der Thematik der aktiven Fonds bei dieser Versicherung nur sehr oberflächlich befaßt. Da sehe ich zwei Nachteile: Die Ausgabeaufschläge der meisten Fonds sind nur zu 50% rabattiert. Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, wie oft man sein "Depot" umschichtet. Hier sind Fondsvermittler sicher besser. Was passiert mit den Kickbacks der aktiven Fonds? Einige Fondsvermittler erstatten diese ja teilweise. Die scheint sich Cosmos "einzustecken". Fazit: Im Hinblick auf die Steuerstundung und den entfallenden Arbeitsaufwand für thesaurierende Fonds mit ausländischem Domizil sicher ein sehr interessantes Angebot. Für den ARERO ist es nachgerade ein ideales Angebot, da dieser Fonds weder einen Ausgabeaufschlg noch Kickbacks aufweist. Bei aktiven Fonds würde ich aber noch einmal mit spitzem Bleistift nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM April 22, 2012 · bearbeitet April 22, 2012 von ImperatoM Hinter dem Konzept steckt ein Trick, der momentan stark im Kommen ist: AA und Depotgebühren werden reduziert, dafür werden spezielle Fondsklassen verkauft, deren Verwaltungsgebühren um 0,5 oder 0,75% erhöht wurden, um als Kickback fließen zu können. Auch bei der Cosmos Direkt gibt es nur recht wenige Fonds zu 100% AA-Reduktion und zusätzlich kommt oben erklärtes Konzept zum Einsatz. Es gibt im Internet einige Vergleichsrechnungen (neulich auch mal in der FAS eine), die zeigen, dass dieses Konzept nach ca. 5 Jahren zu Lasten des Anlegers und zum Vorteil für die Bank werden, wenn man länger im selben Fonds investiert ist. Das Produkt kann sich also lohnen: - Wenn man plant, die Fonds häufig zu wechseln und sich dabei auf die eher wenigen mit 100% AA-Rabatt beschränkt - Wenn man auf ETFs keinen Wert legt - Wenn die persönliche Besteuerung des Ertrages zum Auszahlzeitpunkt deutlich geringer ist als die Abgeltungssteuer Es ist eher ungeeignet, wenn man: - wirklich flexibel bei der Fondsauswahl sein möchte - vermeiden möchte 0,5-0,75% p.a. seines Fondsvermögens an versteckten Gebühren zu zahlen (zusätzlich zu den normalen Verwaltungsgebühren) - keinen Riester-Vertrag findet, der förderschädlich gekündigt (gleicher steuerlicher Effekt) oder normal verwendet (steuerlich in der Regel noch besser) bessere Konditionen bietet - nicht davon ausgeht, dass eine besonders gute Rentenversicherung mit dem Produkt verknüpft wird. Bei ETFs gibts grundsätzlich maximal 50% Rabatt auf den AA, aber keine höheren Verwaltungsgebühren. Dafür zahlt man aber 0,3% Transaktionsgebühr bei Kauf UND Verkauf. Insgesamt halte ich das Produkt nicht für total übel, aber auch nicht für besonders sinnvoll. Solange ich keine Details über die angschlossene RV kenne, würde ich aber auf gar keinen Fall abschließen. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 22, 2012 Bei ETFs gibts grundsätzlich maximal 50% Rabatt auf den AA, aber keine höheren Verwaltungsgebühren. Dafür zahlt man aber 0,3% Transaktionsgebühr bei Kauf UND Verkauf. Da ETFs keine Ausgabeaufschläge kennen, sind 50% von Null immer noch Null. Dafür hat Cosmos eben die Transaktionsgebühr als künstlichen Ausgabe- bzw. Rückgabeaufschlag eingeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 April 22, 2012 · bearbeitet April 19, 2021 von Peter23 super, vielen Dank. Eine solche Einschätzung hatte ich mir erhofft. Die Thematik mit den "kickbacks" war mir völlig neu. Könnt ihr mir noch ein Tipp geben, wo ich sehen kann, welcher Fonds wieviel von diesen Kickbacks zahlen bzw. welche Fondsvermittler bei welchen Fonds einen Rabatt geben? Hiermit erhoffe ich mir einen fundierten Vergleich zu bekommen und mehr über diese Kickbacks zu erfahren. Ich verstehe momentan auch noch nicht genau, wie diese erhoben werden. Werden diese beispielsweise mit den sonstigen Verwaltungskosten erhoben und dann aber nur von "neuen" Fondkäufern erhoben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 22, 2012 Die Thematik mit den "kickbacks" war mir völlig neu. Könnt ihr mir noch ein Tipp geben, wo ich sehen kann, welcher Fond wieviel von diesen Kickbacks zahlen bzw. welche Fondsvermittler bei welchen Fonds einen Rabatt geben? Hiermit erhoffe ich mir einen fundierten Vergleich zu bekommen und mehr über diese Kickbacks zu erfahren. Ich verstehe momentan auch noch nicht genau, wie diese erhoben werden. Werden diese beispielsweise mit den sonstigen Verwaltungskosten erhoben und dann aber nur von "neuen" Fondkäufern erhoben? Da Fonds in Deutschland - die Mitglieder dieses Forums bilden da eher eine Ausnahme - nicht gekauft sondern verkauft werden, haben die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) ein großes Interesse daran, die Verkäufer und insbesondere auch die Banken "glücklich" zu machen, indem Sie deren Gier befriedigen. Ursprünglich war dazu der Ausgabeaufschlag da, den komplett der Verkäufer als Provision erhielt. Unglücklicherweise sieht man diesen aber deutlcich in Euro und Cent spätestens auf der Abrechnung und, da sich inzwischen auch bis zum trottelichsten Anleger herumgesprochen haben dürfte, daß man Fonds auch mit reduziertem Ausgabeaufschlag (oder gar ganz ohne) über Direktbanken und spezielle Fondsvermittler erhalten kann, haben die Verkäufer und Banken ein Problem. Daher geben die KAGs einen signifikanten Teil Ihrer Verwaltungsvergütung, die sie meist zuvor genau dafür erhöht haben, an die Depotbanken zurück - das sind die Kickbacks. Im Gegensatz zum Ausgabeaufschlag, der nur einmal beim Kauf anfällt, fällt die Verwaltungsvergütung und damit ein eventueller Kickback jährlich an. Er macht sich somit vor allem bei langer Haltedauer deutlich bemerkbar, fällt dem Anleger aber kaum auf. Leider ist die Höhe der Kickbacks keine öffentliche Information. Man findet sie folglich nicht im Factsheet des Fonds und natürlich haben weder die Bank noch die KAG ein Interesse daran, daß diese Information bekannt wird. Einen gewissen Eindruck von der Höhe kann man aber z.B. dadurch gewinnen, daß man die Verwaltungsvergütung der Fondstranche, die in Deutschland verkauft wird, mit der entsprechenden Tranche aus den USA vergleicht. Dort ist diese Unsitte nicht so verbreitet, da dort die Anleger eher aktiv die Fonds kaufen. Aber vielleicht kann ja einer der Spezialisten für aktive Fonds hier im Forum genauere Daten liefern. Als Anleger, der eher auf passive Anlageinstrumente setzt, brauche ich mich mit solchen "Schmiergeldern" glücklicherweise nicht zu befassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 7, 2012 Hallo, ich grabe den Thread mal aus, da ich nun ebenfalls bei der Cosmos die beiden Produkte "Flexibler Vorsorge Plan und " flexibler Vorsorge Plan Invest" abgeschlossen habe. Ersteres soll nur kurz- bis mittelfrsitig als Tagesgeldalternative laufen (wegen der Verzinsung im 3. Jahr von 3,8%. Aber mir gehts jetzt hier speziell um das ganze als Invest, also als Fondssparplan, den ich langfristrig bis zur Rente halten möchte. Ich bespare zur Zeit 2 Fonds, den ARERO und den ETF Portfolio Global mit jeweils 50. Ich habe den Startbetrag erstmal geringer gewählt mit der Option, ihn nächstes JAhr anzupassen auf je 75 und dann folgend jeweils 100. Evtl. war aber genau das jetzt ein Fehler, den Betrag so niedrig zu wählen? Ich habe mir dazu mal die Police/Vertragsbedingungen genauer angesehen und komm mit der Formulierung nicht ganz zurecht. In der Police steht: "Versicherungsbeginn: 01.12.2012 Ende der Beitragszahlungsdauer: 01.12.2049 Ende der vereinbarten Ansparphase: 01.12.2049 Beitragszahlung: Der monatliche Beitrag beträgt: 100,00 EUR Er ist auf folgende Fonds aufgeteilt: ARERO - Der Weltfonds ISIN: LU0360863863 50,00 EUR ETF-PORTFOLIO GLOBAL ISIN: DE000A0MKQK7 50,00 EUR Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer, längstens bis zu Ihrem Tod, zu entrichten. Rentenfaktoren (zur Ermittlung der späteren Rente): Ein Rentenfaktor gibt die Höhe der Rente gemäß Rentenzahlweise pro 10.000 EUR Fondsguthaben an. Die derzeitigen Rentenfaktoren basieren auf den zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen. Diese können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Wir garantieren Ihnen für das aus den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen resultierende Fondsguthaben jedoch mindestens 75,00 % des jeweiligen derzeitigen Rentenfaktors. [...] Ebenso können Sie den vereinbarten Beitrag reduzieren, Ihren Vertrag beitragsfrei stellen bzw. eine Erhöhung Ihres Beitrags mit uns vereinbaren. Belehrung nach § 37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags: Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, müssen Sie die vereinbarten Beiträge zahlen. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen." Was heißt das nun insbesondere auf die garantierten 75% des jeweiligen DERZEITIGEN Rentenfaktors? Werden diesem nun NUR jene Beiträge zu grunde gelegt, die ich am Anfang des Vertrages vereinabrt habe ("Wir garantieren Ihnen für das aus den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen resultierende Fondsguthaben jedoch mindestens 75,00 % des jeweiligen derzeitigen Rentenfaktors"). Was passiert, wenn ich nächstes Jahr die regelmäßigen Einzahlungen verdoppele, also jeweils 100 bespare? Wird das ganze zu Renteneintritt dann so behandelt als hätte ich nur je 50 eingezahlt, weil so zu Vertragsbeginn vereinbart? Und alles was ich darüber einzahle spielt für die Rente keine Rolle und wäre dann "nur" Vermögensaufbau, den ich mir mit einer Einmalzahlung auszahlen lassen könte aber nicht zur Rentenberechnung dient? ebenso die Geschichte abdersrum: ich habe ja zu Vertragsbeginn jeweils 50 pr Fons (= 100 imsgesamt) vereinbart. Angenommen ich kann jetzt aus finanziellen Gründen sagen wir 4 Jahre Lange nur die Hälfte besparen, also je Fond nur 25 (= 50 insgesat). Laut Vertragsbedingungen darf ich Beiträge flexibel anpassen, also erhöhen, vermindern, aussetzen. Nun steht in der Police aber der Passus: "Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, müssen Sie die vereinbarten Beiträge zahlen" Diese "vereibarten Beiträge" beziehen sich aber nur auf die jeweilig neu vereinabrten (bei Erhöhung/Minerung)? NIcht auf die zu Vertragsbeginn festgelegten 100? Letztere Sache ist eigentlich fast eindeutig in der Formulierung ,dass es nur die aktuell vereinabrten Beiträge betrifft, aber wolte das sicherheitshalber nochmal geklärt wssen. Viel mehr gehts mir aber überwiegend über den ersten Punkt mit. Besten Dank schonmal fürs Lesen und für hilfreiche Antworten. Grüße Olm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 7, 2012 Nein.Das heißt eher,dass auch hier das Üblicht gilt:Ein anpassbarer Rentenfaktor ist das Papier nicht wert,auf dem er niedergeschrieben ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 7, 2012 Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer, längstens bis zu Ihrem Tod, zu entrichten. Da kommst du ja leicht raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 7, 2012 Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer, längstens bis zu Ihrem Tod, zu entrichten. Da kommst du ja leicht raus. Stimmt, so klingt es erstmal, wenn man es aus dem Kontext reißt. Allerdings ist auch Vertragsbestandteil, dass man jederzeit ohne Frist kündigen kann und die Konten ohne Gebühren auflösen kann. Man bekommt dann das komplette Guthabe inkls. bis dahin angefallenen Zinsen ausbezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 19, 2013 Es gibt ja hier bereits eine sehr interessante Diskussion zum Thema "Versicherung oder Sparplan für Rente" und da kristalisiert sich derzeit der "Flexible VorsorgePlan Invest" der CosmosDirekt als sehr gute Anlage heraus, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Daher nutze ich mal für meine Frage den Hauptthread dafür, um die Diskussion im anderen Thread nicht zu stören. Nachfolgend zur Ergänzung, da diese bisher noch nicht eingefügt waren, füge ich mal die Bedingungen etc. zu dem hier besprochenen Sparplan ein. Bedingungen Flexibler VorsorgePlan Invest.pdf Steuerliche Behandlung Flexibler VorsorgePlan Invest.pdf Information Regelungen Investmentdepot.pdf -------- Meine Frage bezieht sich auf die steuerliche Sichtweise, denn es ist ja möglich, die monatlich zuzahlenden Beiträge nach oben und nach unten anzupassen. Die Spanne geht von 25€ - 2.500€. Mir geht es jetzt eher um eine Beitragserhöhung, um ggf. Sondereffekte, (mögliche Bonuszahlungen etc.) anstatt in die andere Variante "FlexibleVorsorgeKonto Invest" mittels Einmalzahlung einzuzahlen, sondern in den "FlexibleVorsorgePlan Invest" einzuzahlen. Gehen wir davon aus, dass bei Vertragsbeginn eine monatliche Beitragszahlung von 100€ vereinbart wird und man möchte eine mögliche erhaltene Sonderzahlung von 1.000€ mittels Beitragserhöhung von 2 * 500€ oder 5 * 200€ in den Vertrag einfließen lassen. Im nachfolgenden Dokument steht nun folgendes zum Thema "Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG-1". X. Hälftiger Unterschiedsbetrag65 Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, ist die Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erforderlich (§ 52 Absatz 36 Satz 9 EStG). 1. Beginn der Mindestvertragsdauer 66 Für den Beginn der Mindestvertragsdauer bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den im Versicherungsschein bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns gelten zu lassen, wenn innerhalb von drei Monaten nach diesem Tag der Versicherungsschein ausgestellt und der erste Beitrag gezahlt wird; ist die Frist von drei Monaten überschritten, tritt an die Stelle des im Versicherungsschein bezeichneten Tages des Versicherungsbeginns der Tag der Zahlung des ersten Beitrages. 2. Neubeginn aufgrund von Vertragsänderungen 67 Werden wesentliche Vertragsmerkmale einer Versicherung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG (Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshöhe, Beitrags-zahlungsdauer, vgl. BFH vom 9. Mai 1974, BStBl II S. 633) geändert, führt dies nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer. Bei einer Änderung der Person des Versicherungsnehmers ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht von einem neuen Vertrag auszugehen. a. Bei Vertragsabschluss vereinbarte künftige Vertragsänderungen 68 Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind, sowie hinrei-chend bestimmte Optionen zur Änderung des Vertrages führen vorbehaltlich der Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer. b. Nachträglich vereinbarte Vertragsänderungen 69 Werden ausschließlich wesentliche Vertragsbestandteile vermindert bzw. gesenkt (z. B. Ver-kürzung der Laufzeit oder der Beitragszahlungsdauer, niedrigere Beitragszahlungen oder Ver-sicherungssumme), so gilt steuerrechtlich der geänderte Vertrag als „alter Vertrag“, der unver-ändert fortgeführt wird. 70 Nachträglich vereinbarte Änderungen der Versicherungslaufzeit oder der Beitragszahlungs-dauer bleiben für die Beurteilung der Mindestvertragsdauer außer Betracht, soweit nicht die Gesamtvertragsdauer von zwölf Jahren unterschritten wird (z. B. nachträgliche Verlängerung der Versicherungslaufzeit und/oder der Beitragszahlungsdauer bei gleich bleibender Versiche-rungssumme aufgrund reduzierten Beitrags). 71 Nachträglich vereinbarte Beitragserhöhungen und Erhöhungen der Versicherungssumme gel-ten steuerlich im Umfang der Erhöhung als gesonderter neuer Vertrag, für den die Mindest-vertragsdauer ab dem vereinbarten Erhöhungszeitpunkt neu zu laufen beginnt. Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG-1.pdf Wir halten fest, dass die Mindesthaltedauer 12 Jahre beträgt. Wenn ich mir jetzt den Punkt "2. Neubeginn aufgrund von Vertragsänderungen" ansehe, ist es scheinbar so, dass wenn ich jetzt die Beitragszahlung erhöhe, die 12 Jahre ab dem Tag der Erhöhung gelten und ich theoretisch schauen muss, dass ich nicht zu spät durch jährliche Anpassungen die 12 Jahres-Grenze ausreize, um steuerliche Nachteile zu bekommen. Sprich, wenn der Vertrag z.B. eine Laufzeit von 40 Jahren hat und dieser mit vollendetem 62. Lj. zur kompletten Auszahlung kommen soll, darf man spätestens im 28. Versicherungsjahr eine letzte Erhöhung des Beitrages machen, um diese 12 Jahresfrist einzuhalten. Mir ist aber auch bewusst, dass man den Vertrag nicht unbedingt mit dem vollendetem 62. Lj. auszahlen lassen muss, sondern auch später auszahlen lassen kann. Meine Fragen: - Gilt die 12 Jahresfrist in diesem Sparplan auch schon für die bereits gezahlen Beiträge? - Sind die gemachten Gedankengänge von mir richtig? - Wenn nicht ganz, wo liegt der Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag