tonipolster November 27, 2013 aus dem Koalitionsvertrag: Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. Wir entwickeln ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll deren Einsatz einen sinnvollen Beitrag zum CO2-Minderungsziel leisten und Nutzungskonkur-renzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden. Ist das dann das Ende für Biogasanlagen in D? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterPan November 27, 2013 aus dem Koalitionsvertrag: Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird "auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. Wir entwickeln ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll deren Einsatz einen sinnvollen Beitrag zum CO2-Minderungsziel leisten und Nutzungskonkur-renzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden. Ist das dann das Ende für Biogasanlagen in D? Die bestehenden Biogasanlage wird das nicht treffen (Bestandsschutz) und für neue wird des Pudels Kern sein, wie groß der Spielraum in Bezug auf die Wörtchen "überwiegend" und "Reststoffe" gestaltet wird. Inzwischen vergärt man in diesen Biogasanlagen ja sowieso schon alles mögliche, auch, weil Mais inzwischen viel zu teuer geworden ist. Meines Wissens werden derzeit in Deutschland kaum noch Biogasanlagen neu gebaut oder geplant mit der Erwartung, diese mit Maissilage zu füttern zu können. Dementsprechend wird sich am Status Quo gar nicht so viel ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stift März 4, 2014 Kurzes Update aus BondGuide.de Die Zevener MT-Energie hat sich mit ihren Banken verständigt, die Kreditlinien mindestens bis Ende 2015 aufrechtzuerhalten. Jedoch: Die knapp 14 Mio. EUR schwere Mittelstandsanleihe aus dem Jahr 2012 gilt es noch zu schultern. Auf der für den 1. April einberufenen Gläubigerversammlung sollen zwei Sonderkündigungsrechte zur Abstimmung gebracht werden. Bis dato können Anleihegläubiger bei Unterschreiten einer Mindesteigenkapitalquote von 20% sowie bei einem Kontrollwechsel kündigen. Auch MT-E’s Banken hätten bei Bruch dieser Covenants das Recht, die gewährten Kreditlinien unmittelbar zu kündigen, was de facto das umgehende Aus bedeuten würde. Betroffene Anleger sollten sich auf der MT-E-Homepage informieren und die Abstimmung selbst oder durch Dritte wahrnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stift März 10, 2014 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der MT-Energie GmbH Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stift Mai 19, 2014 Nur damit es nicht in Vergessenheit gerät: Die Anleihe-Gläubiger der MT-Energie GmbH sind bereit dazu, auf ihre Sonderkündigungsrechte zu verzichten. Das ist ein Ergebnis der jüngsten Gläubigerversammlung der Zevener Spezialistin für Biogasanlagenbau. Die Anleger wählten die Beratungsgesellschaft One Square Advisory Services GmbH zur Vertreterin ihrer gemeinsamen Interessen und ermächtigten diese dazu, auf Sonderkündigungsrechte zu verzichten, die in den Anleihebedingungen festgeschrieben sind. Zum einen geht es um das Recht, die Anleihe zu kündigen, wenn die Eigenkapitalquote unter 20 Prozent fällt. Zum anderen um das Kündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels, also wenn ein externer Investor die MT-Energie GmbH mehrheitlich oder ganz übernimmt. Diese Beschlüsse entsprechen dem vom Unternehmen im Vorfeld vorgeschlagenen Kurs. Sie waren aufgrund von mangelnder Beteiligung bei einer ersten Versammlung erst im zweiten Anlauf zustande gekommen, dann aber von 85 Prozent der anwesenden Anleger getragen worden. Sie verschaffen der MT-Energie GmbH weiteren Spielraum für die laufende Restrukturierung. Allerdings räumt das Unternehmen den Anleihe-Gläubigern im Gegenzug das Recht auf eine Art Strafgebühr ein. Fällig würde diese Gebühr, wenn das Eigenkapital tatsächlich unter die Marke von 20 Prozent fällt. Kommt es so, soll die darauf folgende Zinsausschüttung ein Prozent höher ausfallen als üblich. Dieser Zuschlag nennt sich Waiver-Fee. In Bankenkreisen ist diese Gebühr schon länger üblich, im Segment der Mittelstandsanleihen ist sie hingegen neu. Das Wertpapier um das es geht, ist mit 8,25 Prozent verzinst und 2017 zur Rückzahlung fällig. Über diese Anleihe (ISIN DE000A1MLRM7) hat die MT-Energie GmbH insgesamt 13,6 Millionen Euro eingeworben. Der von Juristen geführte Anlegerschutzverein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatte die Anleger im Vorfeld der Abstimmung über das Maßnahmenpaket eindringlich vor dem Verzicht auf das Kündigungsrecht im Fall der Verletzung der Mindestkapitalquote von 20 Prozent gewarnt. Im Falle einer Insolvenz, so die Argumentation des SdK, seien die Anleihegläubiger mit dem Verzicht schlechter gestellt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterPan Oktober 31, 2019 Wegen der Schließung des BB nun ein Up-Date im WPF. Der Insolvenzverwalter hat einen neuen Sachstandsbericht veröffentlicht. Nachdem über 2 1/2 Jahre immer davon die Rede war, dass die Quote bei ca. 10% liegen dürfte wurde nun ohne Begründung die Prognose auf ca. 8% verringert (2015 hatte der Verwalter noch 15% in Aussicht gestellt, im Best Case sogar 25 bis 30%) und zugleich der prognostizierte Abschluss des Verfahrens weiter nach hinten geschoben (frühestens 2020). Fortschritte im Verfahren sind kaum noch erkennbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag