quantumttra März 24, 2012 Angenommen es geht darum, eine Art "Tradingsystem" in größerem Rahmen zu betreiben. Zunächst wären Fondsmanager(also quasi -Berater) und Kapitalgeber identisch (es geht um mehr als eine Person), später ist aber angedacht, auch externen Kapitalgebern eine Geldanlage zu ermöglichen. Anfangskapital für den "Fonds" ist ein hoher 5-stelliger bis niedriger 6-stelliger Betrag, nach einer gewissen Anlaufphase wird ein niedriger 7-stelliger Betrag als "Anlage" von externen Kapitalgebern erwartet. Wertpapiere werden ausschließlich in den USA gehandelt und das entsprechende Depot befindet sich auch bei einem US-Broker - es ist wichtig dass zumindest kein direkter Abzug von Abgeltungssteuern o.ä. erfolgt (ansonsten ist Steueroptimierung aber erstmal sekundär). Gibt es für diesen Fall eine gute (und nicht zu teure) Struktur unter deutschem Recht (präferiert)? Oder sollten in diesem Fall lieber direkt ausländische Rechtsformen betrachtet werden? Was muss besonders beachtet werden? Im ersten Schritt ist es besonders wichtig, dass es für mehrere natürliche Personen ein gemeinsames Depot gibt, die Erweiterung um externe Kapitalgeber ist dann erst der nächste Schritt. Ich habe schon einige Threads zu ähnlichen Themen gefunden, aber alle sind alt und nicht 1:1 übertragbar... Vielen Dank schonmal, qu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo März 24, 2012 Angenommen es geht darum, eine Art "Tradingsystem" in größerem Rahmen zu betreiben. Zunächst wären Fondsmanager(also quasi -Berater) und Kapitalgeber identisch (es geht um mehr als eine Person), später ist aber angedacht, auch externen Kapitalgebern eine Geldanlage zu ermöglichen. Anfangskapital für den "Fonds" ist ein hoher 5-stelliger bis niedriger 6-stelliger Betrag, nach einer gewissen Anlaufphase wird ein niedriger 7-stelliger Betrag als "Anlage" von externen Kapitalgebern erwartet. Wertpapiere werden ausschließlich in den USA gehandelt und das entsprechende Depot befindet sich auch bei einem US-Broker - es ist wichtig dass zumindest kein direkter Abzug von Abgeltungssteuern o.ä. erfolgt (ansonsten ist Steueroptimierung aber erstmal sekundär). Gibt es für diesen Fall eine gute (und nicht zu teure) Struktur unter deutschem Recht (präferiert)? Oder sollten in diesem Fall lieber direkt ausländische Rechtsformen betrachtet werden? Was muss besonders beachtet werden? Im ersten Schritt ist es besonders wichtig, dass es für mehrere natürliche Personen ein gemeinsames Depot gibt, die Erweiterung um externe Kapitalgeber ist dann erst der nächste Schritt. Ich habe schon einige Threads zu ähnlichen Themen gefunden, aber alle sind alt und nicht 1:1 übertragbar... Vielen Dank schonmal, qu An Deiner Stelle würde ich mir diese für Dein Vorhaben essentielle Beratung bei einem Steuerberater oder Juristen meines Vertrauens holen und nicht in einem Internetforum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. März 24, 2012 · bearbeitet März 24, 2012 von H.B. Na - so was macht man mit einer Zweckgesellschaft in Panama, Gibraltar, Monaco, Andorra .... Du wirst kaum jemanden finden, der sich freiwillig der deutschen Steuergesetzgebung oder gar der hiesigen Regulierung unterwirft. Ein Dienstleister geht dahin, wo seine Kunden sind – und nicht umgekehrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
quantumttra März 25, 2012 An Deiner Stelle würde ich mir diese für Dein Vorhaben essentielle Beratung bei einem Steuerberater oder Juristen meines Vertrauens holen und nicht in einem Internetforum. Das ist ganz sicher angedacht (wenn jemand für Beratung in diesem Bereich Empfehlungen hat gerne per PM!), es geht erstmal darum eine grobe Vorstellung zu haben wo die Reise hingehen soll... Also ich denke letztendlich würde das ganze dann wohl doch auf 2 Stufen hinauslaufen: 1. solange nur das eigene Geld der Geschäftspartner angelegt wird und es quasi nur um ein "gemeinsames" Depot geht wohl eine einfache GbR (da ist ja keine Haftungsbeschränkung notwendig und es geht nur darum einen sicheren Rahmen für die Aufteilung der Gewinne/Verluste zu haben). 2. Wenn dann (später) externe Geldgeber dazukommen und Geld anlegen wollen eine Investmentsgesellschaft (Luxemburger SICAV o.ä.) die von einer dt. GmbH/AG beraten wird (oder auch einer anderen haftungsbeschränkten Ges. die irgendwo im Ausland sitzt). Habe ich da irgendwo einen Denkfehler bzw. geht es im Schritt 1 ("gemeinsames Depot") irgendwie noch einfacher, ohne überhaupt eine Gesellschaft zu gründen? Danke schonmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 25, 2012 Da eine simple Suche nach deinem Schlagwort "Hedgefondsgründung" diesen Faden liefert, gehe ich davon aus, dass du die Informationen dort gelesen und verstanden hast und man sie hier nicht wiederholen muss. Korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk März 25, 2012 · bearbeitet März 25, 2012 von klausk Viel einfacher und exakt für deine Vorstellungen passend ist das "Friends&Family"-Programm bei InteractiveBrokers.com. Zu IB selbst müsstest du in mehreren Threads fündig werden. IB ist mit 444,000 Trades pro Tag und extrem niedrigen Kosten ($0,005 pro Aktie, mindestens $1,00, maximal 0,5% des Transaktionswerts) der grösste Online-Broker in den USA. Das Wichtigste in Kürze: Neben deinem eigenen Konto kannst du für maximal 15 Familienmitglieder und Freunde Unterkonten führen. Jeder der Freunde kann in seinem Unterkonto traden oder dir diese Aufgabe übertragen. Kernpunkt: Der Inhaber ist eines Unterkontos ist der Einzige, der über sein Geld verfügen kann. Jedes Unterkonto muss mit dem Mindestbetrag von $10,000 oder €-Äquivalent eröffnet werden -- das ist nur ein Eröffnungsminimum; wenn das Guthaben später fallen sollte, dann spielt das Minimum keine Rolle mehr. Das Guthaben kann in Form von Cash oder durch Übertragung von Wertpapieren eingezahlt werden. Jeder Inhaber eines (Unter-)Kontos muss sich identifizieren und bekommt eine individuelle Abrechnung, ebenso am Jahresende die steuerlich wichtigen Unterlagen. Eventuell kannst du die Mindesteinlage von $10k auf $4k drücken, indem du zu Lynx (www.lynxbroker.de) gehst. Ich bin aber nicht sicher, ob die ein Äquivalent zu IB's Friends&Family-Programm haben. Also überleg zunächst mal die Idee mit einem Hedgefonds. Sie hätte Folgen, die zu beurteilen klar über meine Kompetenz hinausgeht. Mein Vorschlag: Einer ist Inhaber des Hauptkontos, jeder Andere hat ein Unterkonto. EDIT: Die Begriffe Haupt- und Unterkonto sind vielleicht irreführend. Beide sind separate Konten. Der Inhaber des Hauptkontos darf, mit Genehmigung des Unterkontoinhabers, in dessen Konto traden, kann aber nicht mit dem Geld weglaufen. IB führt keine Abgeltungssteuer ab; jeder Unterkonto-Inhaber erledigt das in seiner eigenen Steuererklärung. Ein Konto kann in nahezu jeder beliebigen Währung geführt werden. Sollte die Basiswährung Euro sein, dann hast du bei Trades in USD die Wahl, ob bei jedem Trade ein Umtausch €/$ bzw. $/€ stattfinden soll oder ob du die nötigen $ von IB leihen willst (Jahreszinsen fürs Leihen m.W. derzeit Basissatz 1,5% +Eonia 0,352% = 1,852%). Beim Leihen wird das Währungsrisiko ausgeschaltet. Die Währungsgewinnchance allerdings auch. Du kannst sogar in gewissem Rahmen für deine Unterkonten Gebühren berechnen lassen; IB tut das dann automatisch. Du brauchst dich auch nicht als professioneller Berater oder Broker registrieren zu lassen und höhere Gebühren etwa für Daten zahlen (deshalb gibt es die Grenze von max. 15 Unterkonten). Ich bin nicht sicher, ob die Mindestsätze ($10 Gebühr für Realtimedaten, $10 Mindestcommission pro Monat) für jedes Unterkonto gelten. IB muss selbst eine Datengebühr an die Börsen bezahlen; bei mehr als $30 Commissions im jeweiligen Monat wird sie dir erlassen. Die $10-Mindestcommission soll Nie- oder Fast-Nie-Trader abschrecken. Du solltest mal den deutschsprachigen Service anrufen 00800-42-276537 (kostenlos). Auch fragen, ob die Basiswährung für jedes Unterkonto separat bestimmt werden kann. Dies ist keine Werbung für IB -- ich habe nichts davon, ob du ein Konto aufmachst und Millionen tradest oder nicht, ich bin nur seit mehr als zehn Jahren ein zufriedener Kunde. Zusatz: Mit Friends&Family wäre mMn keine GbR nötig und auch keine andere Rechtskonstruktion. Solange jeder Inhaber eines Unterkontos seine Rechte exklusiv wahrnehmen kann, ist ausschliesslich er/sie selbst verantwortlich. Die Konten werden in UK geführt. Irrtum beim Zinssatz korrigiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
quantumttra März 25, 2012 Da eine simple Suche nach deinem Schlagwort "Hedgefondsgründung" diesen Faden liefert, gehe ich davon aus, dass du die Informationen dort gelesen und verstanden hast und man sie hier nicht wiederholen muss. Korrekt? Korrekt! Mir geht es momentan auch eher um Phase "1" - für die spätere Ausgestaltung braucht man dann sowieso professionellen Rat.... Viel einfacher und exakt für deine Vorstellungen passend ist das "Friends&Family"-Programm bei InteractiveBrokers.com. Zu IB selbst müsstest du in mehreren Threads fündig werden. IB ist mit 444,000 Trades pro Tag und extrem niedrigen Kosten ($0,005 pro Aktie, mindestens $1,00, maximal 0,5% des Transaktionswerts) der grösste Online-Broker in den USA. Das ist nochmal eine gute Info ... ein Konto bei IB besteht im übrigen schon, aber ich bin noch nicht hundert prozentig sicher, ob/wie die Einlagen dann wirklich in einen Account zusammenfließen? Werde da nochmal den Support ansprechen... ist das denn steuertechnisch/rechtlich dann kein Problem hier in DE? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk März 25, 2012 · bearbeitet März 25, 2012 von klausk Das ist nochmal eine gute Info ... ein Konto bei IB besteht im übrigen schon, aber ich bin noch nicht hundert prozentig sicher, ob/wie die Einlagen dann wirklich in einen Account zusammenfließen? Werde da nochmal den Support ansprechen... ist das denn steuertechnisch/rechtlich dann kein Problem hier in DE? Sie fliessen eben NICHT zusammen -- das ist der Knackpunkt. Jeder Unterkontoinhaber ist alleiniger Eigentümer seines Unterkontos. Seine Gelder fliessen NICHT in das Hauptkonto. Dessen Inhaber ist lediglich der figurative Kopf des Ganzen. Er bekommt Informationen über seine Unterkonten -- und darf, mit Zustimmung aller Unterkonteninhaber, zusätzliche Gebühren erheben. Das ist alles. Ein Unterkontoinhaber kann ihm das Recht einräumen, in seinem Konto zu traden; aber das ist mMn irrelevant. Weder unter eigentums- noch steuerrechtlichen Gesichtspunkten hat der Inhaber des Hauptkontos etwas mit seinen Unterkonten zu tun. Soweit mein Kenntnisstand; der Support sollte diese Frage eindeutig klären können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag