dnll März 23, 2012 Hallo zusammen, habe seit 01.01.2012 einen Riester BSP von der Skatbank. Bis jetzt habe ich 250 einbezahlt. Es sind keine Zulagen von der ZfA gefloßen, noch habe ich einen Dauerzulageantrag gestellt. Da der BSP ja nicht wirklich toll ist und ich mit dem Gedanken spiele, einen Rieser für Wohnung oder Immobilien Finanzierung zu nutzen. Kann ich den Vertrag irgendwie förderunschädlich kündigen (ohne einen Anbieterwechsel) ? Danke für eure Hilfe ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 23, 2012 Keine Förderung=keine Rückzahlung. OT: Riesterhopping kannte ich auch noch nicht. Bist Du denn sicher, dass Du nach der Fondsrente bei der Zürich und dem Banksparplan mit Wohnriester glücklich wirst? Bzw. bist Du Dir sicher, dass Du das Konzept Wohnriester genug auseinanderklamüsert hast, um es zu verstehen und einen Vorteil für Dich zu erkennen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius März 23, 2012 Hallo zusammen, habe seit 01.01.2012 einen Riester BSP von der Skatbank. Bis jetzt habe ich 250 einbezahlt. Es sind keine Zulagen von der ZfA gefloßen, noch habe ich einen Dauerzulageantrag gestellt. Da der BSP ja nicht wirklich toll ist und ich mit dem Gedanken spiele, einen Rieser für Wohnung oder Immobilien Finanzierung zu nutzen. Kann ich den Vertrag irgendwie förderunschädlich kündigen (ohne einen Anbieterwechsel) ? Danke für eure Hilfe ! Seit 01.01.2012 einen Riestervertrag haben, und schon Zulagen wollen? Da hat wohl jemand das System nciht ganz verstanden... (Oder ich habe dich nicht wirklich verstanden...)->> Zulagen werden dir im nächsten Jahr [~Juni/Juli] auf den Vertrag gutgeschrieben. Man hätte sich mal im Vorfeld EINGEHEND über das Thema informieren sollen... Lies doch mal in deinen Vertragsbedingungen nach, ob es eine Mindestansparzeit (~1 Jahr) oder Sperrfrist des Kapitals [zB 3 Monate]gibt. Da sollte auch drin stehn, ob und welche Kosten bei Kündigung/Beitragsfreistellung/Anbieterwechsel auf dich zukommen. Deinen Banksparplan kannst du (genauso wie alles andere wo Riester draufsteht) für die Finanzierung einer Immobilie benutzen... Ob andere Formen hierbei sinnvoller sind, musst du genau durchrechnen. Vergiss nicht, dass Bausparverträge idR höhere Abshclussgebühren haben als Banksparpläne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 23, 2012 · bearbeitet März 23, 2012 von harryguenter Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich Aber eine Förderung würde ja frühestens nächstes Jahr auf den Vertrag gutgeschrieben. PS: Rekordverdächtig. nach nicht mal 3 Monaten unzufrieden mit der Langfristriesteranlage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dnll März 23, 2012 · bearbeitet März 23, 2012 von dnll Seit 01.01.2012 einen Riestervertrag haben, und schon Zulagen wollen? Da hat wohl jemand das System nciht ganz verstanden... (Oder ich habe dich nicht wirklich verstanden...)->> Zulagen werden dir im nächsten Jahr [~Juni/Juli] auf den Vertrag gutgeschrieben. Du hast mich nicht verstanden! Es gibt ja eigentlich bessere Angebote wie bei der Skatbank - hab den am 28.12.2011 zu schnell abgeschloßen, da das Rentenalter auf 62 "hochgestuft" worden ist bzw. die Verfügung. Ich möchte den BSP einfach förderunschädlich kündigen. Und wollte euch mitteilen, dass noch keine - und es werden auch keine - Zulagen drauf geflossen sind, da ich atm auf der Suche nach einem besseren Angebot bzw. BSP/Wohn-riester bin. Kündigung ist möglich 3 Monate zum Quartalsende, lt. Vetragsbedingungen. Ich hoffe ich habs bisschen deutlicher erklärt :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 23, 2012 Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich Wenn noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde, ist es ein bisschen haarspalterisch, von Förderschädlichkeit zu sprechen. Es gibt seitens der ZfA oder des Finanzamtes ja nichts, was zurückgefordert werden könnte . Ansonsten stimmt Deine Aussage so natürlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dnll März 23, 2012 Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich Wenn noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde, ist es ein bisschen haarspalterisch, von Förderschädlichkeit zu sprechen. Es gibt seitens der ZfA oder des Finanzamtes ja nichts, was zurückgefordert werden könnte . Ansonsten stimmt Deine Aussage so natürlich. Ja meine Ausdrucksweise - nicht immer die Beste Ich vermute mehr wie die 10 Gebühren p.a. wollen die nicht bzw. ich hab nichts eindeutiges dazu in den Vertragsbedingungen gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag