baumbart März 21, 2012 · bearbeitet März 21, 2012 von baumbart Hallo, wie würdet ihr Entscheiden? Die private Altersvorsorge meines Vaters (70) und alleinstehend ist fällig. Soll er sich die Summe, ca. 60.000€ auszahlen lassen, oder doch die Rente von monatlich ca. 300€ in Anspruch nehmen? Er wohnt in einer abbezahlten Immobilie und bezieht eine staatliche Rente in ausreichender Höhe. Ich habe ihm die Auszahlung der gesamten Summe vorgeschlagen. Danach Festgeld und Tagesgeld. So währe kurzfristig Geld vorhanden, um größere Reparaturen am Haus vorzunehmen und das Geld währe bei längerfristiger Anlage (1 Jahr) ein wenig vor der Inflation geschützt. Währe das so o.k.? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 21, 2012 Wie üblich ist das eine Wette auf die Langlebigkeit. Laut einem Entnahmerechner ergibt das bei deinen vorgegebenen Werten eine Verzinsung von 6,2% - nicht schlecht bei einer risikolosen Anlage. Einen Rat abzugeben verbietet sich mir, da ich zu wenig über das sonstige Umfeld weiß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord März 21, 2012 @jogo: entnahme ohne verzehr oder entnahme bis zu welchem alter mit verzehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 21, 2012 @jogo: entnahme ohne verzehr oder entnahme bis zu welchem alter mit verzehr? Guckst du: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hedger99 März 21, 2012 Hallo, wie würdet ihr Entscheiden? Die private Altersvorsorge meines Vaters (70) und alleinstehend ist fällig. Soll er sich die Summe, ca. 60.000 auszahlen lassen, oder doch die Rente von monatlich ca. 300 in Anspruch nehmen? Er wohnt in einer abbezahlten Immobilie und bezieht eine staatliche Rente in ausreichender Höhe. Ich habe ihm die Auszahlung der gesamten Summe vorgeschlagen. Danach Festgeld und Tagesgeld. So währe kurzfristig Geld vorhanden, um größere Reparaturen am Haus vorzunehmen und das Geld währe bei längerfristiger Anlage (1 Jahr) ein wenig vor der Inflation geschützt. Währe das so o.k.? Danke. Ich würde mir das Geld auszahlen lassen. Zum einen kann man es in der Tat so anlegen, dass man auch kurzfristig ran könnte. Zum anderen müsste geklärt werden, was bei einem frühzeitigen Ableben Deines Vaters passiert. Würde die Rentenzahlung vererbt werden können? Bei der Auszahlung habt ihr das Geld und könnt es noch weiter anlegen oder eben sinnvoll verwenden. Es hört sich nach Deiner Schilderung nicht an, dass Dein Vater auf die monatliche Zahlung zwingend angewiesen wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
donale März 22, 2012 300 / Monat * 12 Monate = 3600/Jahr 3600 * 16,5 Jahre = 59400 (ca. die 60.000 ) dem gegenüber steht 60.000 16,5 Jahre halten bei 1,7% ergibt = 79.240 ist nicht ganz richtig da man eigentlich auch auf die 300 Zinsen bekommen könnte, aber trotzdem find ich die 60.000 gleich haben attraktiver, vor allem wenn man mit einerem höheren Zinssatz als 1,7% rechnet aber sollte jeder selbst wissen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 22, 2012 Man kann eigentlich rechnen, soviel man möchte. Im Endeffekt ist es eine Wette, wie lange der Grossvater noch lebt. Wird er so alt wie Jopi, hat er mit der Rentenzahlung einen guten Schnitt gemacht. Im Normalfall erhöht sich die ausgezahlte Rente auch noch, da das Geld ja beim Versicherer verbleibt und die Zinsen dem Vertrag gutgeschrieben werden. Verstirbt er jedoch in 5 Jahren, und ist keine Rentengarantiezeit vereinbart, freut sich das restliche Versichertenkollektiv über einen "Risikogewinn" und die potentiellen Erben gucken in die Röhre... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 22, 2012 @jogo: entnahme ohne verzehr oder entnahme bis zu welchem alter mit verzehr? Guckst du: ...müsste man nicht auch einen Steuersatz berücksichtigen??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 22, 2012 Korrekt. Bei einer Verrentung müsste der Ertragsanteil versteuert werden. Dürfte nicht allzu hoch ausfallen, für eine richtige Berechnung sollte dieser jedoch berücksichtigt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 22, 2012 · bearbeitet März 22, 2012 von hugolee Korrekt. Bei einer Verrentung müsste der Ertragsanteil versteuert werden. Dürfte nicht allzu hoch ausfallen, für eine richtige Berechnung sollte dieser jedoch berücksichtigt werden. Wie kann man den Steuersatz berechnen? Zählen diese Erträgnisse zum Einkommen und ist somit der Einkommenssteuersatz ausschlaggebend? Wenn ja, dann wäre es doch wie folgt zu berechnen: + 2500Euro Renten einnahmen (GRV, Riester, AG-Rente) + 300Euro Erträge v. Steuern aus Entnahmeplan ----------------------------------------------------------------------- = 2800Euro Einkommen / Monat => 2800 x 12 = 33.600Euro Jahreseinkommen => 21,32% Einkommenssteuer EDIT: 2500Euro Rente sind nur eine Annahme, damit ich die Rechnung machen konnte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 22, 2012 Wie war das noch mit Altverträgen und Steuerfreiheit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 22, 2012 Haaaaalt ! Die Einkünfte aus privaten Leibrenten werden nicht auf andere Renteneinkünfte, wie die gesetzliche Rente, aufgeschlagen, sondern gesondert besteuert. Egben mit dm sog. Ertragsanteil. Der ist umso höher, je jünger der Rentenbezieher bei Beginn der Rentenzahlungen ist. Im hier dargestellten Fall (Eintrittsalter 70) würde der Ertragsanteil der Rente (Erzieltes Gesamtkapital-eigene Einzahlungen, bei einer Verrentung entsprechend in Relation gesetzt) 15% betragen. Wie war das noch mit Altverträgen und Steuerfreiheit? Was soll damit sein? Das gilt nach wie vor, wenn ich mir das Kapital gänzlich auszahlen lasse und auf die Verrentung verzichte. Wir haben hier aber über die Verrentung gesprochen, und da gilt der Ertragsanteil.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 22, 2012 · bearbeitet März 22, 2012 von hugolee Haaaaalt ! Die Einkünfte aus privaten Leibrenten werden nicht auf andere Renteneinkünfte, wie die gesetzliche Rente, aufgeschlagen, sondern gesondert besteuert. Egben mit dm sog. Ertragsanteil. Der ist umso höher, je jünger der Rentenbezieher bei Beginn der Rentenzahlungen ist. Im hier dargestellten Fall (Eintrittsalter 70) würde der Ertragsanteil der Rente (Erzieltes Gesamtkapital-eigene Einzahlungen, bei einer Verrentung entsprechend in Relation gesetzt) 15% betragen. Wie war das noch mit Altverträgen und Steuerfreiheit? Was soll damit sein? Das gilt nach wie vor, wenn ich mir das Kapital gänzlich auszahlen lasse und auf die Verrentung verzichte. Wir haben hier aber über die Verrentung gesprochen, und da gilt der Ertragsanteil.. Dass ich einen Denkfehler gemacht habe scheint klar... Wie ich es berechne weiß ich dennoch nicht. SORRY, aber kannst (oder jemand anderes) das nochmal erklären? Werden GRV, Rieser-Rente und betriebliche Rente als Gesamtrente zusammengefasst und gemeinsam versteuert oder nur GRV und Riester-Rente? Können wir das an einem Beispiel mal durchrechnen? 1.) 2000Euro GRV 2.) 1000Euro Riester-Rente 3.) 1500Euro betriebliche Rente 4.) 300Euro Entnahmeplan ...wäre schön, wenn Du das erläutern könntest. Vielen DANK hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 22, 2012 Wenn es denn mal so leicht wäre.. Alleine eine "riestergeförderte betriebliche Altersvorsorge" kann schon einiges durcheinander schmeissen, da hier zwei geförderte und unterschiedlich nachgelagert besteuerte Altersvorsorgeformen unnötig verquirlt werden. Schau Dir einmal das beigefügte PDF an, vielleicht kann Dir das ein wenig weiterhelfen. Nur so viel: Private Renten aus der dritten Schicht (und auch Altverträge, um die es ja ursprünglich geht), haben einen ganz anderen steuerlichen Charakter und werden zur Besteuerung nicht auf die gesetzliche Rente draufgeschlagen, sondern als eigener Posten betrachtet, der mit dem Ertragsanteli zu versteuern ist. _6KH_Sy.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 22, 2012 Wenn es denn mal so leicht wäre.. Alleine eine "riestergeförderte betriebliche Altersvorsorge" kann schon einiges durcheinander schmeissen, da hier zwei geförderte und unterschiedlich nachgelagert besteuerte Altersvorsorgeformen unnötig verquirlt werden. Schau Dir einmal das beigefügte PDF an, vielleicht kann Dir das ein wenig weiterhelfen. Nur so viel: Private Renten aus der dritten Schicht (und auch Altverträge, um die es ja ursprünglich geht), haben einen ganz anderen steuerlichen Charakter und werden zur Besteuerung nicht auf die gesetzliche Rente draufgeschlagen, sondern als eigener Posten betrachtet, der mit dem Ertragsanteli zu versteuern ist. OK, was die Besteuerung angeht werd ich mich wohl noch etwas einlesen müssen. Meine Ergebnisse würde ich gerne in diesem Thread Berechnung der Rentenlücke einfließen lassen. Es wäre echt toll, wenn wir somit einen zentralen Thread hätten in dem das wichtigste zur Rente steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes März 23, 2012 Krankenversicherungsbeitrag beachten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag