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trooper

Nachträgliche Informationspflichten bei alten Rentenversicherungen

Empfohlene Beiträge

trooper
· bearbeitet von trooper

Hallo Altersvorsorge-Interessierte,

 

ich habe 2 klassische Rentenversicherungen der Continentale die im jahr 2004 abgeschlossen wurden. Seinerzeit waren die Versicherungsunternehmen wohl noch weniger zur Offenlegung von Kosten (Abschluss, Vertrieb, Verwaltung) verpflichtet als heute.

 

Wenn ich heute meinen Versicherungsvertreter der Continentale auffordere, mir genau mitzuteilen, welche jährlichen Verwaltungskosten für meine Policen anfallen bzw. wie hoch seinerzeit die Abschlusskosten genau waren, teilt er mir mit, dass eine Bereitstellung dieser Informationen für diese Altverträge technisch nicht vorgesehen seien. Mir wird jedes Jahr nur Rückkaufswert, die Überschussbeteiligung bzw. die garantierte Ablaufleistung mitgeteilt.

 

Kann mir einer von euch sagen, welche Rechte ich als Versicherungsnehmer habe hier nachträglich aufgeklärt zu werden? Welche Instituion kann mir hier notfalls Gewissheit über meine Rechte verschaffen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

Trooper

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Noob1981

ist doch eigentlich egal. hast du doch eh schon bezahlt? was erwartest du dir davon?

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Konfuzius

Hallo Altersvorsorge-Interessierte,

 

ich habe 2 klassische Rentenversicherungen der Continentale die im jahr 2004 abgeschlossen wurden. Seinerzeit waren die Versicherungsunternehmen wohl noch weniger zur Offenlegung von Kosten (Abschluss, Vertrieb, Verwaltung) verpflichtet als heute.

 

Wenn ich heute meinen Versicherungsvertreter der Continentale auffordere, mir genau mitzuteilen, welche jährlichen Verwaltungskosten für meine Policen anfallen bzw. wie hoch seinerzeit die Abschlusskosten genau waren, teilt er mir mit, dass eine Bereitstellung dieser Informationen für diese Altverträge technisch nicht vorgesehen seien. Mir wird jedes Jahr nur Rückkaufswert, die Überschussbeteiligung bzw. die garantierte Ablaufleistung mitgeteilt.

 

Kann mir einer von euch sagen, welche Rechte ich als Versicherungsnehmer habe hier nachträglich aufgeklärt zu werden? Welche Instituion kann mir hier notfalls Gewissheit über meine Rechte verschaffen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

Trooper

 

 

Hm, das klingt seltsam und wirr....

 

Du hast also bei deinem Conti Verkäufer angerufen und der hat dir gesagt, dass die Conti dir nicht sagen kann/will wie hoch die jährlich laufenden Gebühren sind?

 

Wieso sollte es nicht möglich sein, die jährlich laufenden Verwaltungskosten auszuweisen? Meiner Meinung nach hat der Verkäufer dich einfach abgewimmelt. Wende dich doch bitte direkt an die Zentrale der Conti mit deinem Anliegen (denn da müsste der Vertreter auch erstmal nachfragen....)

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trooper

ist doch eigentlich egal. hast du doch eh schon bezahlt? was erwartest du dir davon?

 

Es geht heute in erster Linie um laufende und zukünftige Kosten. Es ist richtig, dass ich die Abschlusskosten schon bezahlt habe. Von Interesse ist es für mich nachträglich aber dennoch.

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trooper

Hm, das klingt seltsam und wirr....

 

Du hast also bei deinem Conti Verkäufer angerufen und der hat dir gesagt, dass die Conti dir nicht sagen kann/will wie hoch die jährlich laufenden Gebühren sind?

 

Wieso sollte es nicht möglich sein, die jährlich laufenden Verwaltungskosten auszuweisen? Meiner Meinung nach hat der Verkäufer dich einfach abgewimmelt. Wende dich doch bitte direkt an die Zentrale der Conti mit deinem Anliegen (denn da müsste der Vertreter auch erstmal nachfragen....)

 

Hi, ich habe mich dann heute auch nochmal an die Zentrale gewandt. Hier hat mir gesagt, dass man mir aus Wettbewerbsgründen keine Informationen über die Kosten dieser Altverträge mitteilen kann. Ich habe darum gebeten, mir schriftlich mitzuteilen, dass dies nicht zu meinen Informationsrechten bzw. zu den Informationspflichten der Versicherung gehört.

 

Wenn ich heutzutage bzw. ich glaube seit 2008 eine Rentenversicherung oder einen Riestervertrag abschließe sind die Versicherungen ja verpflichtet, sämtliche Kosten auszuweisen. Als ich die Verträge 2004 abgeschlossen habe, waren Sie dass jedoch noch nicht. Die Frage ist, ob Sie nachträglich auch bei solchen Altverträgen verpflichtet werden, wenn der Gesetzgeber es bei neuen Verträgen vorschreibt?

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swingkid
Die Frage ist, ob Sie nachträglich auch bei solchen Altverträgen verpflichtet werden, wenn der Gesetzgeber es bei neuen Verträgen vorschreibt?

Nein. Es gibt keine Rechtsprechung, die eine Auskunfstpflicht für die Versicherer begründet, so es sich um einen Altvertrag handelt, der nicht unter die neue Regelung fällt. Wenn die Conti zickt, kannst Du da nicht viel machen.

Zu den Verwaltungskosten schau Dir mal die beigefügte PDF an, Punkt 3.3. Ist allerdings auch nur eine Bestandsaufnahme, da nur die Zahlen von 2005-2010 erfasst werden. Zu den Abschlusskosten würde ich vermuten, dass Sie zwischen 4-5% betragen haben. Da schiesse ich aber ins Blaue.

Conti.pdf

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trooper

Hallo Swingkid,

 

danke für Deine Antwort. Was ist denn das genau für eine Firma die diese Beurteilung erstellt hat? Am schönsten wäre es natürlich wenn es irgendein großes unabhängiges Rating der Versicherer geben würde, wie das auch woanders stattfindet. Aber das ist wohl Wunschdenken von mir.

 

Ich habe noch mal Stress bei meinem Berater gemacht. Mich ärgert es einfach das nicht Klartext gesprochen wird. Werde diesbezüglich wohl demnächst ein Schreiben von der Hauptverwaltung erhalten.

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swingkid

Hallo Trooper,

die Übersicht ist über ein Programm erstellt worden, dass eigentlich für Vergleiche gedacht ist, aber auch dieses Tool beinhaltet. Man kann mehrere Unternehmen gegenüberstellen, aber ich dachte, für Dich kann es adhingehend nützlich sein, um mal in etwa ein Gefühl dafür zu8 kriegen, wie hoch die Überschüsse bei der Conti ausfallen.

Die Daten kommen direkt von den Gesellschaften. Der HV ist es ein Leichtes, Dir einen Überblick über einen noch längeren Zeitraum zu liefern. Wenn ein Versicherer überdurchschnittliche Ergebnisse erwirtschaftet, wird er das auch gerne tun..

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