Nimbus März 14, 2012 Moin! Habe noch Aktien von der Hannover Rück, die ich vor 2009 gekauft habe. Nun haben die ja angekündigt, die Rechtsform von bisher AG zu SE wechseln zu wollen. Wird hierdurch die Befeiung von der Abgeltungsteuer für künftige Kursgewinne vernichtet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 März 14, 2012 Moin! Habe noch Aktien von der Hannover Rück, die ich vor 2009 gekauft habe. Nun haben die ja angekündigt, die Rechtsform von bisher AG zu SE wechseln zu wollen. Wird hierdurch die Befeiung von der Abgeltungsteuer für künftige Kursgewinne vernichtet? Meines Wissens nicht - bei BASF hatte es jedenfalls keine Auswirkungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus März 14, 2012 · bearbeitet März 15, 2012 von Bassinus Nein, der Kauf bleibt vor 1.1.09! Die Umwandlung von einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft ist nicht schädlich. Würde insoweit auch gegen Harmonisierungsgrundsätze der EU verstoßen. Wenn dein FA später sich dagegen auflehnt, wird eine Klage Erfolg haben müssen (EuGH). Da immer die nationale Aktiengesellschaftsbestimmungen gelten, hast du somit die Anteile vor 1.1.2009 erworben. Gruß Kevin Edit: §52a Absatz 11, Rechtsgeschäfte vor 31.12.2008 -> Rechtsgeschäft war der Kaufvertrag über Aktien. Wenn die Aktien nun "umgewandelt" werden, besteht das Rechtsgeschäft ja trotzdem weiter vor 31.12.2008. Meine Rechtsauffassung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag