LittleBube März 13, 2012 · bearbeitet Juli 16, 2014 von LittleBube . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo März 13, 2012 Mich würde es interessieren, ob und wenn ja unter welchen rechtlichen Bedingungen man Geld für Dritte anlegen kann. Magst Du vielleicht noch etwas ausführlicher schildern, was Du genau vorhast? Es geht hier nicht nur darum es als Geschäftsmodell, also gegen eine Vergütung, zu betreiben. Sondern? Sowohl vergütet als auch nicht vergütet!? Ich habe mir schon ein paar Gedanken gemacht: Börsenclub in Form eine Gbr +kann grundsätzlich recht einfach gegründet werden -steuerliche Probleme -meist wird Investmententscheidung im Konsens getroffen -beschränkte Anzahl an Teilnehmern und Kapital (?) -keine Vergütung des Vorstandes erlaubt (?) Den ersten Punkt kann ich bestätigen, die anderen nicht. Verstehe aber auch das Konstrukt nicht so ganz. Willst Du als Verwalter als Geschäftsführer angestellt werden? Oder soll der Verwalter auch Gesellschafter werden? Sollen verschiedene Kapitalgeber Mitglied in der gleichen GbR werden? Hast Du über Haftung nachgedacht!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 13, 2012 Mich würde es interessieren, ob und wenn ja unter welchen rechtlichen Bedingungen man Geld für Dritte anlegen kann. Es geht hier nicht nur darum es als Geschäftsmodell, also gegen eine Vergütung, zu betreiben. Mein bester Tip: Niemals für Freunde, bekannte, Familienangehörige deren Geld anlegen. Das führt spätestens beim nächsten Börsenrücksetzer oder der ersten Verlusten durch Fehlinvestition zum Streit, den man in diesen Kreisen nicht haben möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LittleBube März 13, 2012 · bearbeitet März 13, 2012 von LittleBube Ich schreibe gerade an einer Seminararbeit in der das Thema am Rand vorkommt. Es geht in dem Sinne vor allem um den rechtlichen Rahmen. Ich studiere in der Schweiz und kenne mich daher in Deutschland nicht so gut aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megabulle März 14, 2012 Mich würde es interessieren, ob und wenn ja unter welchen rechtlichen Bedingungen man Geld für Dritte anlegen kann. Es geht hier nicht nur darum es als Geschäftsmodell, also gegen eine Vergütung, zu betreiben. Mein bester Tip: Niemals für Freunde, bekannte, Familienangehörige deren Geld anlegen. Das führt spätestens beim nächsten Börsenrücksetzer oder der ersten Verlusten durch Fehlinvestition zum Streit, den man in diesen Kreisen nicht haben möchte. Unterschreibe ich zu 100%. Nie, nie, nie für andere anlegen. Das führt irgendwann zwangsweise zu massiven Konflikten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian März 15, 2012 · bearbeitet März 15, 2012 von Emilian Sehe ich auf den Punkt genau wie harryguenter und Megabulle mit einer einzigen Ausnahme: Wenn Du möchtest, dass Dir der Dank Deiner Anleger sicher wäre dann besorg ihnen Immobilien. Dann wirds auf einmal emotional (selbst bei herben Verlusten) - sie werden sich vor Dir verneigen und sich ihr Invest (und damit Deine Entscheidungen) "schönreden". :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roggenhorst März 15, 2012 Würde ich abraten von. Denn wenn etwas schiefgeht, nehmen die Personen es häufig sehr persönlich und haben kein Verständnis dafür. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 16, 2012 Mich würde es interessieren, ob und wenn ja unter welchen rechtlichen Bedingungen man Geld für Dritte anlegen kann. Das wurde in den letzten 3-4 Jahrzehnten innerhalb meines Familienclans so 7-8 mal praktiziert. Für Kinder (0-17 Jahre, und die 75+ Generation). Vollmacht Girokonto und Vollmacht Depot geben lassen, fertig. Wieso soll jetzt dieser Einzeiler auf eine 50-seitige Arbeit aufgeblasen werden? Praktische Vorgehensweise: für Kinder Pfandbriefe o.ä. sichere verzinsliche Anlage, auch breiter Aktienfonds. 75+: Fortführung des vorher gegebenen Anlagestils, d.h. überwiegend Festverzinsliche, evtl. Aktien- und Immofonds beimischen (Langfristanlage für 10+ Jahre). Den Rentner solange selbst unterschreiben lassen, solange es geht. Das kann aber auch heißen, wenn vorher stets nur ein Giro und Postsparbuch bestand, das Management auf Umschichtungen zwischen den beiden zu beschränken. Alle Unterlagen stets gut aufbewahren (auch die, die den Investmentstil vor der Übernahme belegen). Vor Übergabe an die Erben Depotauszug kopieren (die waren in unserem Falle total geschockt, dass soviel Vermögen vorhanden war). Grüße, billy-the-kid P.S. Problemfälle gibt es auch. Wenn du zum Betreuer von jemandem wirst, der 30 Wohnungen vermietet hat, z.B. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sheridon März 17, 2012 Ich finds immer wieder interessant, dass auf die Frage "wie lege ich für andere Menschen Geld an" nur die Antwort kommt "am besten garnicht, gibt nur Probleme, bla bla". Das ist zwar in der Mehrzahl der Fälle richtig, aber DAS IST NICHT DIE FRAGE! Falls jemand zu dem Thema noch Informationen hat, insbesondere vielleicht aus eigener Erfahrung, würde ich mich darüber freuen. Denn interessieren tut mich das auch... Leider findet man im Netz dazu aber extremst wenig, außer den Hinweis, dass man es lassen sollte. Ich beneide den Threadstarter auf alle Fälle nicht um seine Aufgabe, das Thema ist extremst unübersichtlich Was ich noch empfehlen könnte, ist das VerkaufsprospektG und das WpPG (Wertpapierprospektgesetz). Ist aber für mich als Nicht-Jurist schwer zu interpretieren und mir ist vor allem unklar, was es sonst noch für relevante Vorschriften gibt. (zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 17, 2012 Ich finds immer wieder interessant, dass auf die Frage "wie lege ich für andere Menschen Geld an" nur die Antwort kommt "am besten garnicht, gibt nur Probleme, bla bla". Das ist zwar in der Mehrzahl der Fälle richtig, aber DAS IST NICHT DIE FRAGE! Ich glaube nicht mal, dass das in der Mehrzahl der Fälle richtig ist. Meine Eltern und Großeltern waren selbständig, da ist die Geldanlage - speziell für das Alter - ein absolut zentrales Thema. Innerhalb eines Familienclans steuert sich das besser, als wenn jeder alleine wirtschaftet. Zu beachten sind u.a. die Ausnutzung von Freibeträgen, Schenkungen, Familiendarlehen, Nachfolgeplanung, Erbschaftssteueraspekte, usw. Geldanlage für Kinder und Großeltern durch ein oder zwei sachkundige Familienmitglieder in der mittleren Generation ist da nur ein Aspekt. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag