Der Don März 12, 2012 Hallo zusammen, ich werde in Kürze aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden und in ein Versorgungswerk wechseln. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, was mit meiner vorhandenen Riesterrente (DWS RRP) passiert bzw. nicht mehr passiert. Der Vertrag läuft seit 2008 und liegt momentan unter Berücksichtigung der Zulagen ca. 10 % im Plus. Also wenn ich bisher alles richtig verstanden habe werde ich, wenn ich aus der gesetzlichen Rente ausscheide nicht mehr förderberechtigt sein. Daher die Fraget, ob ich bereits erhaltene Zulagen / Steuerersparnisse auch zurückzahlen muss. Wenn ich es richtig überblicke habe ich drei Möglichkeiten. 1.) Vertrag beitragsfrei stellen - würde bedeuten, dass ich keine Förderung mehr erhalte und das ich die Zulagen behalten kann 2.) Vertrag kündigen - das wäre nach meinem Verständnis dann jedoch förderschädlich, und ich müsste die Zulagen zurückzahlen 3.) Vertrag ungefördert fortführen - hier sehe ich einzig und allein den Vorteil, dass auch der ungeförderte Vertrag Hartz IV sicher wäre, ansonsten gäbe es sicherlich kostengünstigere Alternativen als einen Riestervertrag Was meint ihr? Habe ich evtl. eine Möglichkeit übersehen, oder reicht mein Halbwissen an dieser Stelle aus? Oder habe ich eine der Alternativen falsch verstanden? Schonmal vielen Dank für Eure Antworten. Beste Grüße Der Don Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 14, 2012 · bearbeitet März 14, 2012 von billy-the-kid 3.) Vertrag ungefördert fortführen - hier sehe ich einzig und allein den Vorteil, dass auch der ungeförderte Vertrag Hartz IV sicher wäre, ansonsten gäbe es sicherlich kostengünstigere Alternativen als einen Riestervertrag Mh, Vertrag wurde einmal gefördert (sozusagen "defloriert"), gilt also immer als gefördert. Meinst du ernsthaft, irgendjemand wird es auf sich nehmen, hunderte von Monatsbeiträgen, die im Laufe von Jahrzehnten eingezahlt werden, nach "gefördert" und "ungefördert" zu sortieren? Das ist m.W. nirgendwo im Prozess und in den Riester-Formularen vorgesehen, folglich du hast mit 3.) die "Chance" der "doppelten Versteuerung". Bitte Vorsicht. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche März 15, 2012 Aus meiner Sicht definitiv 1). 2) waren insbesondere die Abschlussgebühren etc für die Katz. 3) halte ich für problematisch (einen Aspekt hat billy schon genannt); im übrigen dürfte auch der Hartz IV-Schutz für die neuen Beiträge nicht mehr greifen. Wer Geld von Dir will, schaut da gerne genauer hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FlorianEck März 16, 2012 3.) Vertrag ungefördert fortführen - hier sehe ich einzig und allein den Vorteil, dass auch der ungeförderte Vertrag Hartz IV sicher wäre, ansonsten gäbe es sicherlich kostengünstigere Alternativen als einen Riestervertrag Wenn dir Hartz-4 Sicherheit sehr wichtig ist: Es gibt auch andere Wege als sich einen fiesen Riester- oder Rürupvertrag an Land zu ziehen und das zu erreichen. Beitragsfreistellung wäre möglich. Ein anderer Gedanke - wenngleich ich Ihn ohne genaue steuerliche Gegenrechnung nur unter vorbehalt äussere: Auszahlung des Riesterkapitals und reinvestition in eine vernünftige private AV - abhängig von genauen konstellation, grade unter beachtung der steuerlichen situation in der auszahlungsphase häufig die effektivste variante, da wesentlich günstigere steuerlast am ende + bessere rendite in der Einzahlungsphase! das wiegt den vermeintlichen verlust der bereits geleisteten zulagen i.d.r. auf. aber wie gesagt, das muss man gegenrechnen und ich möchte ohne genaue zahlen daten fakten nicht sagen, dass das die goldene lösung ist. freue mich auf deine antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag