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-noname-

Ich möchte demnächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da bei mir diverse Vorerkrankungen vorliegen, die im Alltag nicht zu nennenswerten Einschränkungen führen, aber aufgrund der gegebenen Stichworte von den Versicherern evtl. anders bewertetet werden, würde ich gerne bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine anonyme Risikoanfrage stellen. Nun hat mir mein Makler mitgeteilt, dass bei der anonymen Anfrage der normale BU-Antrag ausgefüllt werden muss, und zwar inklusive Name und Geburtsdatum, allerdings ohne Anschrift. Da der Antrag nicht unterschrieben wird, ist es dem Anbieter nicht erlaubt einen HIS Eintrag vorzunehmen und auch die interne Speicherung darf nur bis zum Ablauf des Angebots erfolgen. Nach Aussage des Maklers, würden die meisten Versicherungsgesellschaften Anträge ohne Namen und Geburtsdatum ablehen, um zu vermeiden, das Anträge so lange wiederholt gestellt werden, bis das gewünschte Ergebnis ohne Ausschluss erzielt wird.

 

Ist die Angabe des Namens und des Geburtsdatums eurer Erfahrung nach die übliche Vorgehensweise? Meiner Ansicht nach hat dies mit einer anonymen Risikoanfrage nicht mehr viel zu tun. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass tatsächlich keine längerfristige interne Speicherung der Daten erfolgt. Hintergrund der Frage ist unter anderem, dass ich aktuell noch eine Behandlung angeben müsste, bei der ich nicht weiß, wie die Verischerer diese bewerten. Bei erneuter Antragstellung in z.B. einem Jahr, würde diese bei vielen Versicherern aber nicht mehr unter die Gesundheitsfragen fallen und müsste nicht mehr angegeben werden. Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Ich möchte demnächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da bei mir diverse Vorerkrankungen vorliegen, die im Alltag nicht zu nennenswerten Einschränkungen führen, aber aufgrund der gegebenen Stichworte von den Versicherern evtl. anders bewertetet werden, würde ich gerne bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine anonyme Risikoanfrage stellen. Nun hat mir mein Makler mitgeteilt, dass bei der anonymen Anfrage der normale BU-Antrag ausgefüllt werden muss, und zwar inklusive Name und Geburtsdatum, allerdings ohne Anschrift. Da der Antrag nicht unterschrieben wird, ist es dem Anbieter nicht erlaubt einen HIS Eintrag vorzunehmen und auch die interne Speicherung darf nur bis zum Ablauf des Angebots erfolgen. Nach Aussage des Maklers, würden die meisten Versicherungsgesellschaften Anträge ohne Namen und Geburtsdatum ablehen, um zu vermeiden, das Anträge so lange wiederholt gestellt werden, bis das gewünschte Ergebnis ohne Ausschluss erzielt wird.

 

Ist die Angabe des Namens und des Geburtsdatums eurer Erfahrung nach die übliche Vorgehensweise? Meiner Ansicht nach hat dies mit einer anonymen Risikoanfrage nicht mehr viel zu tun. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass tatsächlich keine längerfristige interne Speicherung der Daten erfolgt. Hintergrund der Frage ist unter anderem, dass ich aktuell noch eine Behandlung angeben müsste, bei der ich nicht weiß, wie die Verischerer diese bewerten. Bei erneuter Antragstellung in z.B. einem Jahr, würde diese bei vielen Versicherern aber nicht mehr unter die Gesundheitsfragen fallen und müsste nicht mehr angegeben werden. Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

 

Die Aussagen Deines Maklers sind weitestgehend korrekt.

Anonyme Risikovoranfragen werden von den meisten VUs seit geraumer Zeit nicht mehr angeboten.

Hintergrund sind die Versuche der Kunden durch wiederholte Anfragen irgendwann bei einem Sachbearbeiter zu landen welcher die Sache legerer einschätzt.

 

Wichtig ist dass am Ende wirklich eine RV gestellt wird und kein Probeantrag.

Ein Probeantrag kann nämlich zumindest zu einem HIS Eintrag führen; auch ist strittig ob ein Probeantrag bei Folgeanträgen (auch bei anderen Gesellschaften) anzugeben ist.

idR wird zugesichert dass Anfragen aus RVs nach einer best. Zeit gelöscht werden.

 

Beachte bitte dass RVs juristisch nicht bindend sind.

Bei unklarer Gesundheitslage werden die meisten VUs Arztbereichte anfordern wollen; in dem Fall führt der Weg oftmals nur über Probeanträge oder Invitatio - in dem Fall rate ich dazu das bei einigen Gesellschaften zeitgleich zu veranlassen - der Grund dafür dürfte klar sein.

 

Was Deine wietere Frage angeht kannst nur Du selbst diese beantworten:

1 Jahr ist 1 Jahr Risiko, 1 Jahr ohne BU Schutz; in dem Jahr kannst Du BU werden, v.a. aber können neue Zipperlein dazukommen; der Preis dürfte auch eher steigen wegen höherem Eintrittsalter (wenn auch nicht dramatisch).

Auf der anderen Seite hast Du vllt. in 1 Jahr bessere Aussichten auf Erfolg.

 

Viel Erfolg!

 

P.S.: Natürlich kann man auch absichtlich einen falschen Namen angeben; allerdings führt dies dann auch zu "Rückfragen" sollte man das Votum im Anschluss für einen Antrag nutzen wollen.

Evtl. ist es eine Option den Makler erstmal eine telefonische Voranfrage machen zu lassen; die kann man meist anonym halten. Wenn er anständige Kontakte hat sollte ihm das möglich sein.

Abh. davon kann eine RV o.ä. folgen.

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Konfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Ich möchte demnächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da bei mir diverse Vorerkrankungen vorliegen, die im Alltag nicht zu nennenswerten Einschränkungen führen, aber aufgrund der gegebenen Stichworte von den Versicherern evtl. anders bewertetet werden, würde ich gerne bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine anonyme Risikoanfrage stellen. Nun hat mir mein Makler mitgeteilt, dass bei der anonymen Anfrage der normale BU-Antrag ausgefüllt werden muss, und zwar inklusive Name und Geburtsdatum, allerdings ohne Anschrift. Da der Antrag nicht unterschrieben wird, ist es dem Anbieter nicht erlaubt einen HIS Eintrag vorzunehmen und auch die interne Speicherung darf nur bis zum Ablauf des Angebots erfolgen. Nach Aussage des Maklers, würden die meisten Versicherungsgesellschaften Anträge ohne Namen und Geburtsdatum ablehen, um zu vermeiden, das Anträge so lange wiederholt gestellt werden, bis das gewünschte Ergebnis ohne Ausschluss erzielt wird.

 

Ist die Angabe des Namens und des Geburtsdatums eurer Erfahrung nach die übliche Vorgehensweise? Meiner Ansicht nach hat dies mit einer anonymen Risikoanfrage nicht mehr viel zu tun. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass tatsächlich keine längerfristige interne Speicherung der Daten erfolgt. Hintergrund der Frage ist unter anderem, dass ich aktuell noch eine Behandlung angeben müsste, bei der ich nicht weiß, wie die Verischerer diese bewerten. Bei erneuter Antragstellung in z.B. einem Jahr, würde diese bei vielen Versicherern aber nicht mehr unter die Gesundheitsfragen fallen und müsste nicht mehr angegeben werden. Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

 

Also ganz wichtig ist schonmal das ganze wirklich als "Risikovorabanfrage" zu stellen, auf keinen Fall als sogenannten "Probeantrag".

 

Einige Versicherer bearbeiten anonyme Anfragen gar nicht erst. (Meiner Meinung nach zu Recht; unter anderem aus deinem genannten Grund)

 

Auch Angaben wie "Name" und "Geburtsdatum" sollten daher grundsätzlich dabei sein. Irgendwie muss der Versicherer ja den Vorgang abspeichern und zuordnen können. Das Geburtsdatum ist risiko- und prämienrelevant und von daher auch zwingend anzugeben.

 

Allerdings weiß ich nicht, ob die Daten nach Beendigung der Voranfragen gelöscht werden. In die HIS dürften sie jedenfalls nicht gemeldet werden.

 

Falls es sich bei deinen Beschwerden um dem Grunde nach "chronische" Krankheiten handelt, sind diese immer anzugeben. In der Regel wird bei "Behandlungen" 5 Jahre und bei Psychotherapie/Krankenhausaufenthalt 10 Jahre rückwirkend abgefragt.

 

Vielleicht kannst du ja die "Stichworte" der Erkrankungen hier nennen und manch erfahrene alte Hasen könnten ihre Erfahrungen hierzu kundtun.

 

Edith sagt: Anna war einen Moment schneller als ich, sagt aber im Grunde das Gleiche ;)

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AnNaWF

Edith sagt: Anna war einen Moment schneller als ich, sagt aber im Grunde das Gleiche ;)

 

Wenigstens haben wir keine Konfusion verursacht da gleiche Antworten :thumbsup:

Das mit der Nennung der Erkrankungen ist eine gute Idee...

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Philchen

Edith sagt: Anna war einen Moment schneller als ich, sagt aber im Grunde das Gleiche ;)

 

Wenigstens haben wir keine Konfusion verursacht da gleiche Antworten :thumbsup:

Das mit der Nennung der Erkrankungen ist eine gute Idee...

 

Moin,

 

grundsätzlich stimme ich meinen Vorrednern zu. Eine Ausnahme: Das gleichzeitig stellen als solches halte ich grundsätzlich für angabepflichtig bei den jeweilig anderen Anträgen wenn nach schon gestellten Anträgen gefragt wird.

Ergänzed: Nicht zuviel "Angst" vor abgelehnten Anträgen, diese sind zwar angabepflichtig, problematisch ist aber in der Regel die Diagnose dahinter, die sowieso angabepflichtig gewesen wäre.

Lass deinen Makler also mal machen!

 

Gruß

Philipp

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AnNaWF

 

 

Wenigstens haben wir keine Konfusion verursacht da gleiche Antworten :thumbsup:

Das mit der Nennung der Erkrankungen ist eine gute Idee...

 

Moin,

 

grundsätzlich stimme ich meinen Vorrednern zu. Eine Ausnahme: Das gleichzeitig stellen als solches halte ich grundsätzlich für angabepflichtig bei den jeweilig anderen Anträgen wenn nach schon gestellten Anträgen gefragt wird.

Ergänzed: Nicht zuviel "Angst" vor abgelehnten Anträgen, diese sind zwar angabepflichtig, problematisch ist aber in der Regel die Diagnose dahinter, die sowieso angabepflichtig gewesen wäre.

Lass deinen Makler also mal machen!

 

Gruß

Philipp

 

Ohja, das stimmt natürlich; guter Hinweis.

Man sollte auf jeden Fall vermerken dass - falls gefragt - derzeit auch andere Anträge gestellt sind für die allerdings ebenfalls noch kein Votum erfolgt ist.

Anders verhält es sich wenn lediglich nach Erschwernissen auf Basis früherer Anträge gefragt wird...

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swingkid

Wann genau gilt denn ein Antrag als solcher und wird damit anzeigepflichtig?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Wann genau gilt denn ein Antrag als solcher und wird damit anzeigepflichtig?

 

Rein juristisch in dem Moment in dem Du den Willen zum Abschluss einer BU Versicherung kund tust, also i.d.R. einen schriftlichen Antrag stellst, meist mit den entsprechenden Antragsformularen der Gesellschaft.

Wird also, und diesbezüglich hat Philchen Recht, nach bereits gestellten Anträgen gefragt sind prinzipiell auch die welche erst 5 Minuten zuvor gestellt (ausgefüllt) wurden anzugeben.

 

Eine Voranfrage zählt i.d.R. nicht als Antrag da hier die Intention schon nicht der eines Antrages entspricht (abweichende Willenserklärung); strittiger ist das ganze bei Probeanträgen - zwar wird auch hier eine abweichende Willenserklärung kund getan aber das Eis sehr schnell sehr dünn insbesondere da inzwischen viele Gesellschafen explizit nach bereits gestellten Probeanträgen (wörtlich) fragen.

 

Anzumerken ist das mit der Antragsstellung natürlich noch kein Vertrag zustande kommt da dies gem. dt. Rechtssprechung zweier wechselseitig deckungsgleicher Willenserklärungen Bedarf; die Gesellschaft muss folglich den Antrag annehmen.

 

Es ist übrigens relativ unerheblich ob man den Antrag unterschrieben hat oder nicht, die Gesellschaft kann i.d.R. auch nicht unterschriebene Anträge als solche werten. Ob sie dies in der Praxis tun wird, insbesondere wenn auch Arztanfragen zu stellen sind ist allerdings wegen der schwierigen Nachweisbarkeit zur Einwilligung zweifelhaft.

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swingkid

Um einen Antrag zu "stellen", muss ich doch eine Willenserklärung gegenüber dem Versicherer bekannt geben. Das wird doch nicht allein durch das Ausfüllen des Antrages ausgelöst. Den kann ich immer noch schreddern und der Versicherer bekommt davon nichts mit. Rein hypothetisch kann ich doch 3 Anträge stellen und die gleichzeitig in den Briefkasten schmeissen, wodurch (frühestens) mein teil der Willenswerklärung erfüllt ist. Wie will mir denn der Versicherer jetzt aus der Frage nach bereits gestellten Anträgen einen Strick drehen? Ich habe ja noch keinen gestellt, denn das würde ja bedeuten, dass ich vorher schon eine WE gegenüber einem anderen Versicherer abgegeben habe? Habe ich ja nicht, da dies zeitgleich geschieht.. Und wann die Anträge beim Versicherer eingehen, liegt doch nicht in meiner Hand, so dass mir auch keine vvA vorgeworfen werden kann? Oder wie liesse sich das juristisch begründen? Aber zunächst (oder im nachhinein) erst einmal Danke für deine ausführliche Stellungnahme :thumbsup:

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Um einen Antrag zu "stellen", muss ich doch eine Willenserklärung gegenüber dem Versicherer bekannt geben. Das wird doch nicht allein durch das Ausfüllen des Antrages ausgelöst. Den kann ich immer noch schreddern und der Versicherer bekommt davon nichts mit. Rein hypothetisch kann ich doch 3 Anträge stellen und die gleichzeitig in den Briefkasten schmeissen, wodurch (frühestens) mein teil der Willenswerklärung erfüllt ist. Wie will mir denn der Versicherer jetzt aus der Frage nach bereits gestellten Anträgen einen Strick drehen? Ich habe ja noch keinen gestellt, denn das würde ja bedeuten, dass ich vorher schon eine WE gegenüber einem anderen Versicherer abgegeben habe? Habe ich ja nicht, da dies zeitgleich geschieht.. Und wann die Anträge beim Versicherer eingehen, liegt doch nicht in meiner Hand, so dass mir auch keine vvA vorgeworfen werden kann? Oder wie liesse sich das juristisch begründen? Aber zunächst (oder im nachhinein) erst einmal Danke für deine ausführliche Stellungnahme :thumbsup:

 

Das Ausfüllen des Antragformulars (deshalb heißt es auch so) sowie das Zustellen dieses an den Versicherer drückt Deinen Willen aus.

 

Ich habe meine Worte sehr bewusst gewählt: "iuristisch in dem Moment in dem Du den Willen zum Abschluss einer BU Versicherung kund tust, also i.d.R. einen schriftlichen Antrag stellst, meist mit den entsprechenden Antragsformularen der Gesellschaft."

D.h. es geht nicht um das Ausfüllen des Antrags sondern natürlich auch dessen Übermittlung; in dem Momtant wo Du das Ding abschickst hast Du potentiell einen Antrag gestellt; ob es zu einem Vertrag kommt ist was anderes.

 

Wenn Du die 3 Anträge exakt gleichzeitig abschickst wird es in der Praxis tendenziell keine Probleme geben, aber "sicher" ist was anderes - ich würde da nicht einfch nur "nein" ankreuzen (es ist ja auch nicht schlimm zu sagen dass noch andere gestellt sind - was spricht also dagegen?); wäre man spitzfindig könnte man Dir aber je nach Formulierung der Frage nach Voranträgen uU schon einen Strick drehen (Begründung oben). Wie das ein Richter im Erntsfall entscheiden würde ist schwierig einzuschätzen; ich würde es vermeiden Angriffsflächen zu bieten (je nach Formuulierung der Antragsfragen).

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swingkid

Und eben diese Formulierung ist der entscheidende Punkt. "Haben Sie Anträge bei anderen Gesellschaften gestellt?" ist eine deutlich andere Formulierung als zum Beispiel "Wurden gleichzeitig Anträge bei anderen Gesellschaften gestellt?" Bei der 1. Formulierung wäre der Versicherer in der Beweispflicht, mir nachzuweisen, dass ich vorher bereits andere Anträge gestellt habe. Kann er ja nicht. Ergo biete ich auch keine Angriffsfläche. Wenn es allerdings auf einen Versicherer hinausläuft, der die 2. Formulierung in seinen Anträgen verwendet, sieht die sache schon wieder anders aus. Dann wären wohl auch die anderen Anträge angabepflichtig. Zu der Frage, was dagegen spricht, andere Anträge anzugeben, wenn man das nicht muss: Je nach Gesundheitszustand einiges. Es spricht aus meiner Sicht aber wenig dafür.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Zu der Frage, was dagegen spricht, andere Anträge anzugeben, wenn man das nicht muss: Je nach Gesundheitszustand einiges. Es spricht aus meiner Sicht aber wenig dafür.

 

Eben, es kommt auf die konkrete Formulierung an, darauf habe ich ja bereits hingewiesen.

Es gibt Fragen der Form "Wurde in den letzten x Jahren breits Anträge gestellt..."

Es gibt Fragen der Forum "Wurde in den letzten x Jahren breits Anträge gestellt oder sind derzeit Anträge gestellt..."

 

Bei Formulierungen der zweiten Variante würde ich definitiv auch die Anträge die ich zeitgleich in den Briefkasten geworfen haben angeben, denn damit hast Du den Antrag in die Wege geleitet, das wird kein RIchter der Welt anders sehen.

Bei der ersten Formulierung würde ich um sicher zu gehen ebenfalls auch parallel gestellte Anfragen angeben; das Eis kann sonst sehr dünn werden; man kann ja vermerken dass es um "parallel gestellte Anträge geht für die kein Votum vorliegt".

 

Ansonsten reden wir hier ja maßgeblich von dem Szenario das relativ zeitgleich Anträge gestellt werden; in dem Fall - und auf den bezog ich mich - spricht aus meiner Sicht nichts dagegen diese Parallelstellung anzugeben da daraus ja kein Vorum ableitbar ist. Falls vorher gestellt wurde und ein Votum bereits erfolgt ist hat man eh keine Wahl und muss das angeben.

 

Insofern verstehe ich das Problem nicht.

 

Es gibt also nur 2 Szenarien:

 

a) Man hat parallel Anträge gestellt

Völlig egal wie die Frage formuliert ist kann es keinen Schaden verursachen das anzugeben da ein Votum nicht vorliegen kann sondern nur mitgeteilt wird dass parallel andere Antragsverfahren laufen.

 

b ) Man hat versetzt Anträge gestellt

Diese sind (selten dass danach garnicht gefragt wird) definitiv anzugeben - ob Votum vorliegt oder nicht vorliegt, da hat man idR keine Wahl.

 

Mir ist das Problem dass Du siehst daher völlig unklar.

Das einzige Problem dass ich sehe ist dass Du Dich unnötig in ein Problem manövrierst wenn Du denkst dass durch zeitgleiches Absenden der Post die Sache "wasserdicht" ist; das ist sie m.E: nicht.

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